Ausgabe 12 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 9 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/2013<br />
(3) Jedes Mitglied kann gemäß § <strong>12</strong> Abs. 2 LJG die Auszahlung seines<br />
Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung verlangen. Der Anspruch<br />
auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der<br />
Bekanntmachung der Beschlussfassung der Genossenschaftsversammlung,<br />
der eine anteilmäßige Verteilung des Reinertrages nicht<br />
vorsieht, schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes<br />
geltend gemacht wird. Wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung<br />
nicht bekannt gemacht, kann der Anspruch bis einschließlich<br />
dem auf das Jagdjahr folgenden Monat geltend gemacht werden; die<br />
Geltendmachung eines Anspruchs im Voraus ist zulässig.<br />
§ 16<br />
Auszahlung des Reinertrages<br />
(1) Der Reinertrag aus der Jagdnutzung ist vom Jagdvorstand an die<br />
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszuzahlen, sofern sie nach §<br />
<strong>12</strong> Abs. 2 LJG die Auszahlung verlangt haben.<br />
(2) Entfällt auf Mitglied ein geringerer Reinertrag als 15,00 EURO,<br />
wird die Auszahlung erst dann fällig, wenn der Betrag durch<br />
Zuwachs mindestens 15,00 EURO erreicht hat; unberührt hiervon<br />
bleiben die Fälle, in denen die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse<br />
aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet.<br />
§ 17<br />
Umlageforderungen<br />
(1) Umlageforderungen an Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen<br />
werden binnen eines Monats nach rechtswirksamer Feststellung der<br />
Umlageliste (§ 14 Nr. 4) fällig.<br />
(2) Umlagen, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im<br />
Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.<br />
§ 18<br />
Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.<br />
§ 19<br />
Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>.<br />
§ 20<br />
Inkrafttreten<br />
Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom<br />
19. April 20<strong>12</strong> beschlossen worden.<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Die bisherige Satzung vom 23. April 200<strong>12</strong> tritt mit Wirksamwerden<br />
dieser Satzung außer Kraft.<br />
Plütscheid, den 19.04.20<strong>12</strong><br />
Der Jagdvorstand:<br />
Johann Heltemes<br />
Genehmigt:<br />
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm<br />
Trierer Straße 1<br />
54634 Bitburg<br />
Bitburg, den 17.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong><br />
Aktion „Saubere Landschaft“<br />
Die Ortsgemeinde führt am Samstag, den 30. März 2013 die Aktion<br />
„Saubere Landschaft“ durch. Treffpunkt ist um 15:00 Uhr beim<br />
Mehrzweckgebäude. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde<br />
aufgerufen. Alle aktiven Helfer werden gebeten festes<br />
Schuhwerk und Warnwesten zu tragen.<br />
Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Dienstleistungszentrum 54634 Bitburg,<br />
Ländlicher Raum 14.03.2013<br />
DLR Eifel Brodenheckstr. 3<br />
Flurbereinigungs- und Telefon: 06561-94800<br />
Siedlungsbehörde Telefax: 06561-9480299<br />
Vereinfachte Flurbereini- E-Mail:<br />
gungsverfahren Sevenig anne.windscheif@dlr.rlp.de<br />
(Our) Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Aktenzeichen: 51070-HA6.2.<br />
- Feststellung der UVP-Pflicht -<br />
gemäß Gesetz über die UmweltvertraÅNglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I<br />
S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl.<br />
I S. 95) geändert worden ist<br />
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses<br />
der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG<br />
Im Rahmen der 1. Änderung der Planfeststellung ist der Bau<br />
gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes<br />
in dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren<br />
Sevenig (Our) vorgesehen.<br />
In Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />
Nord, obere Naturschutzbehörde - und der Kreisverwaltung Eifelkreis<br />
Bitburg-Prüm - untere Naturschutzbehörde - sowie mit den<br />
nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen wird in dem Flurbereinigungsverfahren<br />
Sevenig (Our) weiterhin auf die Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet.<br />
Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c<br />
Abs. 1 UVPG erfolgt.<br />
Das Vorhaben wird nach Einschätzung der Behörde aufgrund<br />
überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage<br />
2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen haben, die nach § <strong>12</strong> UVPG zu berücksichtigen<br />
wären.<br />
Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig<br />
anfechtbar.<br />
Die Unterlagen zur Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung<br />
(Screening-Unterlagen) sind für die Öffentlichkeit nach den<br />
Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum DLR Eifel zugänglich.<br />
Im Auftrag<br />
Gez. Oskar Heck<br />
Finanzamt Bitburg-Prüm<br />
Steuerbescheide erst ab Mitte März möglich<br />
Gesetzliche Änderungen verschieben den Start der Steuerberechnung<br />
Bereits seit 20<strong>12</strong> können die Finanzämter erst frühestens im März<br />
die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind gesetzliche<br />
Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen<br />
eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um<br />
die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen,<br />
Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung,<br />
Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung<br />
zu liefern.<br />
Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme<br />
zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst frühestens ab<br />
Mitte Februar eines Jahres zur Verfügung.<br />
Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März<br />
eines Jahres die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten,<br />
so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen<br />
Briefkasten landet.<br />
Alte Masche bei neuen Firmen<br />
Achtung: Keine Kosten bei Registrierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern<br />
Aktuell befinden sich wieder amtlich aussehende Schreiben im<br />
Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung<br />
und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern<br />
(USt-IdNrn.) angeboten wird. Die Schreiben richten sich<br />
insbesondere an neu gegründete Firmen.