Ausgabe 12 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/2013<br />
Unterrichtung der Einwohner<br />
aus der Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates Jucken am <strong>12</strong>. März 2013<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 ggfls. mit nachträglicher<br />
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />
oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 2010<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />
der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wurde Entlastung erteilt.<br />
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />
§ 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 ggfls. mit nachträglicher<br />
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />
oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Feststellung Jahresabschluss 2011<br />
Es gab keine Beanstandungen.<br />
Entlastungserteilung<br />
Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />
der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wurde Entlastung erteilt.<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />
von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />
Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />
ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Art. 28 Abs.<br />
2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde geschützt. Die<br />
Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern ausdrücklich<br />
verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet zu<br />
regeln.<br />
Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />
Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 20<strong>12</strong> sind derzeit<br />
Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />
auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />
Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />
Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />
AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />
vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />
wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />
kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />
in die AöR einbringen kann.<br />
Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />
„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />
Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />
Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />
Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />
Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />
Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />
übertragen.<br />
Zustimmung zur Satzung der AöR<br />
Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />
Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />
Beitrittsbeschluss zur AöR<br />
Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />
dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />
€ ist im Nachtragshaushaltsplan 2013 einzustellen.<br />
Verschiedenes<br />
Ehemaliges Lehrerwohnhaus<br />
Am ehemaligen Lehrerwohnhaus sind Anstreicharbeiten und eventuell<br />
auch energetische Ergänzungsmaßnahmen notwendig.<br />
Ortsbürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, Vorschläge<br />
mit Kostenschätzungen vorzulegen.<br />
<br />
Ortsbürgermeister: Norbert Tautges, Tel. 06559/900400<br />
www.kesfeld.de<br />
Aktion „Saubere Landschaft“<br />
Die Ortsgemeinde führt am Samstag, den 23. März 2013 die Aktion<br />
„Saubere Landschaft“ durch. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus.<br />
Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde<br />
aufgerufen.<br />
Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.<br />
Aktion „Saubere Landschaft“<br />
verbunden mit der Aktion<br />
„Sauberes Dorfgemeinschaftshaus“<br />
Am Samstag, den 23. März 2013, findet in Lambertsberg die Aktion<br />
„Saubere Landschaft“ statt. Treffpunkt ist um 09.00 Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus.<br />
Zur Säuberung von Wald, Flur und Ortslage sind alle Bürgerinnen<br />
und Bürger der Gemeinde Lambertsberg und ganz besonders Kinder<br />
und Jugendliche herzlich zur Mithilfe eingeladen. Diejenigen, die<br />
hierbei helfen wollen, bitten wir freundlichst darum, Warnwesten zu<br />
tragen. Wie im Vorjahr wollen wir die Aktion „Saubere Landschaft“<br />
um die Aktion „Sauberes Dorfgemeinschaftshaus“ erweitern. Es ist<br />
vorgesehen, dass am gleichen Tag ab 09.00 Uhr eine Generalreinigung<br />
des Dorfgemeinschaftshauses vorgenommen wird. Auch hier<br />
sind wir auf die Mithilfe der Lambertsberger Bürgerinnen und Bürger<br />
sowie Vereinsmitglieder angewiesen und laden alle Freiwilligen<br />
hierzu ein. Des Weiteren wird an diesem Tag die Dacheindeckung<br />
am Anbau beim DHG vorgenommen. Auch für diese Arbeiten werden<br />
noch Freiwillige gesucht.<br />
Im Anschluss an die Säuberung der Landschaft und des Dorfgemeinschaftshauses<br />
laden die Ortsgemeinde sowie die beteiligten<br />
Vereine Förderverein Gemeinde Lambertsberg und Heimatverein<br />
Lambertsberg alle Teilnehmer zum einem gemütlichen Beisammensein<br />
mit Imbiss und Umtrunk ein.<br />
Lauperath<br />
Ortsbürgermeister: Walter Thielen, Tel. 06554/<strong>12</strong>84<br />
www.lauperath.de<br />
Jagdgenossenschaft Lauperath<br />
Bekanntmachung<br />
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Lauperath vom 4. März 2013 liegt entsprechend den satzungsgemäßen<br />
Bestimmungen in der Zeit vom<br />
25.03. bis 08.04.2013<br />
täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />
Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />
54649 Lauperath, 11. März 2013<br />
Ludwig Hermes, Jagdvorsteher<br />
Lünebach und<br />
Strickscheid<br />
Jagdgenossenschaft Lünebach/Strickscheid<br />
Bekanntmachung<br />
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Lünebach/Strickscheid vom 20. Februar 2013 liegt entsprechend<br />
den satzungsgemäßen Bestimmungen in der Zeit vom<br />
25.03. bis 08.04.2013<br />
täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />
Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />
54597 Strickscheid, 11. März 2013<br />
Albert Thiex, Jagdvorsteher