Ausgabe 12 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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<strong>Arzfeld</strong> - 28 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/2013<br />
2 ZKB<br />
Ruben Weber<br />
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Richtig heizen mit Holz<br />
Wer mit Holz heizt, heizt CO2-neutral.<br />
Holz ist der einzige Brennstoff, der<br />
durch seine Entstehung das CO2 bindet,<br />
das bei seiner Verbrennung freigesetzt<br />
wird.<br />
Wichtig für eine umweltfreundliche<br />
Feuerstätte ist allerdings, dass das<br />
Holz naturbelassen und lufttrocken<br />
ist, das heißt, es sollte etwa zwei Jahre<br />
getrocknet sein, bevor damit geheizt<br />
wird. Denn wenn das Holz richtig<br />
trocken ist und eine Restfeuchte von<br />
zirka 20 Prozent aufweist, steigt der<br />
Heizwert und die Emissionen sinken.<br />
Geringer Ascheanfall und ein rußfreier<br />
Feuerraum sind das sichtbare<br />
Ergebnis einer Verbrennung lufttrockenen<br />
Holzes.<br />
Für den emissionsarmen Betrieb einer<br />
Feuerstätte muss das Holz richtig<br />
nachgelegt werden. Erst wenn das<br />
Holz heruntergebrannt ist, sollten<br />
wieder neue Scheite in den Feuerraum<br />
geschichtet werden. Im Unterschied<br />
zu Wärme speichernden<br />
Grundkachelöfen muss bei Kaminöfen<br />
häufiger eine kleinere Menge<br />
Brennstoff nachgelegt werden.<br />
Nicht alles darf verheizt werden<br />
Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich<br />
seit einigen Jahren zunehmender<br />
Beliebtheit. Aber: Besonders bei<br />
nicht optimaler, unvollständiger<br />
Verbrennung und beim Einsatz<br />
falscher Brennstoffe stoßen diese<br />
Anlagen große Mengen gefährlicher<br />
Luftschadstoffe aus – zum Beispiel<br />
Feinstaub oder polyzyklische aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe. Es ist<br />
deshalb besonders wichtig, nur geeignete<br />
Brennstoffe zu nutzen und<br />
die Anlagen so zu betreiben, wie die<br />
Bedienungsanleitung es vorsieht.<br />
Welche Brennstoffe in Kaminöfen,<br />
Kachelöfen und ähnlichen Anlagen<br />
erlaubt sind, legt die „Verordnung<br />
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen”<br />
fest.<br />
Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen:<br />
• naturbelassenes Scheitholz,<br />
• Holzbriketts und -pellets und<br />
• Braun- und Steinkohle.<br />
Papierbriketts zählen also nicht zu<br />
den zulässigen Brennstoffen. Weil<br />
keine Anlage darauf ausgelegt ist,<br />
Papierbriketts zu verbrennen, sind<br />
weder hohe Emissionen noch andere<br />
Probleme - etwa die Verschmutzung<br />
der Anlage - auszuschließen.<br />
3 Exclusive Malerarbeiten 3 Bodenbeläge<br />
3 Fassadengestaltung 3 Wohnraumdesign<br />
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