Benutzungsvertrag (8 KB)
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<strong>Benutzungsvertrag</strong><br />
zwischen der<br />
Ortsgemeinde Arzfeld<br />
vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Alfons Kockelmann<br />
und<br />
dem Benutzer,<br />
wird nachstehender <strong>Benutzungsvertrag</strong> geschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Ortsgemeinde überlässt dem das Ausstellungsgelände, einschließlich<br />
der notwendigen Zugangswege.<br />
§ 2<br />
Dieser Vertrag gilt für die Veranstaltung am .<br />
§ 3<br />
Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von allen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder<br />
oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden<br />
frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Anlage, Geräte und der Zugänge<br />
zu der Anlagen stehen.<br />
Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde<br />
und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />
gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />
...
Die Pflicht für die Durchführung des Räum- und Streudienstes (Verkehrssicherungs-pflicht)<br />
wird von der Benutzergruppe übernommen.<br />
Die Reinigung des Geländes vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Benutzer.<br />
Der Benutzer hat bei diesem Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />
besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt sind.<br />
Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von<br />
Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt hiervon unberührt.<br />
Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an überlassenen Einrichtungen, Geräten<br />
und Zugangswegen durch die Benutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.<br />
§ 4<br />
1. Für die Benutzung wird eine Gebühr von EUR erhoben.<br />
2. Die für die Veranstaltung anfallenden Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Strom usw.<br />
werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.<br />
§ 5<br />
Der Benutzer ist verpflichtet, die Anlage vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />
für den gewollten Zweck durch einen Beauftragten zu überprüfen. Er muss sicherstellen,<br />
dass schadhafte Anlagen oder Geräte nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder<br />
Diebstähle übernimmt die Ortsgemeinde nicht.<br />
Vor der Schlüsselübergabe wird eine Beweissicherung der Anlage durchgeführt.<br />
§ 6<br />
1. Rettungswege für Feuerwehr- und Krankenwagen sind freizuhalten.<br />
2. Die Notausgänge sind entsprechend augenfällig zu kennzeichnen. Sie sind jederzeit zugänglich<br />
und benutzbar zu halten.<br />
2<br />
...
3. Die Immissionsrichtwerte tags 70 dB(A)<br />
nachts 55 dB(A) sind einzuhalten.<br />
1. Für alle Schäden die durch die Nutzung am Ausstellungsgelände (auch Wandalismus)<br />
der Ortsgemeinde entstehen, trägt der die Haftung.<br />
§ 7<br />
Je eine Ausfertigung dieses Benutzervertrages erhalten die Vertragsparteien.<br />
54687 Arzfeld, ______________<br />
Für die Ortsgemeinde Arzfeld Für die Benutzergruppe<br />
___________________ ____________________<br />
Alfons Kockelmann<br />
Ortsbürgermeister<br />
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