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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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„SCIENTOLOGY-ORGANISATION“ (SO)<br />

der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugunsten <strong>des</strong><br />

Aufbaus einer neuen Zivilisation (einer aus „Operierenden<br />

Thetanen“ bestehenden Gesellschaft) gefordert wird.<br />

Hubbard hat die von ihm angestrebte scientologische Zivilisation<br />

u.a. als Rechtsordnung beschrieben, in der die Existenz <strong>des</strong> Einzelnen<br />

vom willkürlichen Ermessen der SO abhängt. Grundrechte<br />

stehen demzufolge nur den Personen zu, die aus Sicht der Organisation<br />

nach einer Auslese im Auditing­Verfahren zu den „Ehrlichen“<br />

gehören. Dabei hängt von der „Ehrlichkeit“ nach SO­Verständnis<br />

nicht nur die Zuerkennung von Freiheitsrechten ab, sie<br />

wird sogar in einen Kontext mit dem Lebensrecht selbst gestellt:<br />

„Jeman<strong>des</strong> Recht auf Überleben ist direkt mit seiner Ehrlichkeit verknüpft.<br />

(…) Freiheit ist für ehrliche Menschen da. Persönliche Freiheit<br />

existiert nur für diejenigen, die die Fähigkeit besitzen, frei zu sein.“<br />

(L. Ron Hubbard: „Einführung in die Ethik der Scientology“,<br />

Ausgabe 2007, S. 51)<br />

Die SO lehnt das demokratische Rechtssystem ab und will es<br />

langfristig durch ihren eigenen – vermeintlich überlegenen –<br />

Gesetzeskodex ersetzen. Insbesondere im Bereich der SO­Teilorganisation<br />

„World Institute of Scientology Enterprises“ (WISE)<br />

– ein Zusammenschluss unternehmerisch aktiver Scientologen<br />

– ist bei Streitigkeiten von Mitgliedern untereinander die<br />

Anrufung eines der sechs in Deutschland etablierten „Charter­<br />

Komitees“ vorgeschrieben, die im scientologischen Rechtssystem<br />

als „Gerichte“ fungieren. WISE­Mitglieder verpflichten sich, den<br />

organisationseigenen Kodex einzuhalten, d.h. insbesondere auch,<br />

bei Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern keine Gerichte anzurufen,<br />

sondern sich auf das interne Verfahren zu beschränken. Die<br />

Nichteinhaltung dieses Verfahrens stellt in den Augen der SO eine<br />

„unterdrückerische Handlung“ dar, die die Erklärung zur „unter­<br />

drückerischen Person“ nach sich ziehen kann.<br />

Die SO erklärt, ihr Ethik­ und Rechtssystem sei „mehr als eine rein<br />

persönliche Angelegenheit“, es sei „ein wesentlicher Bestandteil<br />

<strong>des</strong> umfassenderen Erlösungszieles“. 218 Die „Charter­Komitees“<br />

218 Homepage der SO (12. Dezember <strong>2011</strong>).<br />

Grundrechte nur für<br />

Scientologen<br />

Ablehnung <strong>des</strong><br />

demokratischen<br />

Rechtssystems<br />

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