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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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416<br />

Aufgaben <strong>des</strong><br />

Geheimschutzes<br />

Verschlusssache<br />

Personeller<br />

Geheimschutz<br />

Zuständigkeit<br />

Geheimschutz, Sabotageschutz<br />

I. Geheimschutz<br />

Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar.<br />

Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren<br />

Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die<br />

Sicherheit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder eines seiner Länder gefährden kann,<br />

vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden.<br />

Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse,<br />

die – unabhängig von ihrer Darstellungsform – geheim zu<br />

halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem<br />

Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS­VERTRAU­<br />

LICH oder VS­NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen<br />

sind.<br />

Durch den personellen Geheimschutz soll verhindert werden,<br />

dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten.<br />

Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung<br />

von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit<br />

betraut werden sollen.<br />

Die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den<br />

zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist die<br />

zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde.<br />

Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z.B. auch in Wirtschaftsunternehmen<br />

wird mit staatlichen VS umgegangen, deren<br />

Schutz gewährleistet werden muss. Hier nimmt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verant­<br />

wortung wahr.

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