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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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404<br />

SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN<br />

Definition<br />

Vertikale<br />

Proliferation<br />

Horizontale<br />

Proliferation<br />

Iran<br />

V. Proliferation<br />

Unter Proliferation wird die Weiterverbreitung von atomaren,<br />

biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen bzw.<br />

der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechenden<br />

Waffenträgersystemen (z.B. Raketen und Drohnen) einschließlich<br />

<strong>des</strong> dafür erforderlichen Know­how verstanden.<br />

Massenvernichtungswaffenprogramme können zu einer erheblichen<br />

Destabilisierung in den jeweiligen Regionen beitragen und<br />

stellen eine ernsthafte Bedrohung <strong>des</strong> Weltfriedens und der internationalen<br />

Sicherheit dar.<br />

Bei proliferationsrelevanten Ländern wie Iran, Nordkorea, Syrien<br />

und Pakistan ist zu befürchten, dass sie solche Waffen in einem<br />

bewaffneten Konflikt einsetzen oder ihren Einsatz zur Durchsetzung<br />

politischer Ziele androhen. Dies kann in den Nachbarländern<br />

zu einer Neubewertung der eigenen Bedrohungslage führen<br />

und birgt daher die Gefahr eines militärischen Wettrüstens in den<br />

einzelnen Regionen.<br />

Ihren Beschaffungsbedarf vor allem an „dual use“­Gütern 203 versuchen<br />

diese Staaten zu einem großen Teil in den Industrie­ oder<br />

Schwellenländern 204 zu decken.<br />

Einzelne Proliferation betreibende Staaten treten auch selbst<br />

als Lieferanten auf. Sie bieten u.a. Maschinen, Ausrüstungsge­<br />

genstände und Know­how an oder verkaufen vollständige und<br />

einsatzfähige Raketensysteme zur Ausbringung von Massenvernichtungswaffen.<br />

So sind sie teilweise in der Lage, sich gegenseitig<br />

bei der Herstellung und Weiterentwicklung dieser Waffen zu<br />

unterstützen.<br />

Iran verweigert weiterhin eine substantielle Kooperation mit<br />

der internationalen Staatengemeinschaft und hat zuletzt im<br />

August <strong>2011</strong> zwei Angehörige der Internationalen Atomenergie­<br />

behörde (IAEO) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwiesen. Somit bleibt die Frage nach<br />

203 Siehe Fn. 199.<br />

204 Als Schwellenländer werden Staaten bezeichnet, die zu den fortgeschrittenen Entwicklungsländern<br />

gehören, da sie aufgrund hoher wirtschaftlicher Eigen dynamik<br />

beachtliche Industrialisierungsfortschritte erzielen konnten und in ihrem Entwicklungsstand<br />

deutlich gegenüber den Industrienationen aufgeholt haben.

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