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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

sich bislang, wie die vielfachen Treuebekundungen anlässlich <strong>des</strong><br />

To<strong>des</strong> von Erbakan belegen, noch keine nachvollziehbare Distanzierung<br />

und Lösung der IGMG insgesamt von Erbakan und seiner<br />

Ideologie ab.<br />

Dies stellt die verbalen Bekenntnisse der IGMG zu Demokratie<br />

und Rechtsstaat und eine damit verbundene Abkehr von den politischen<br />

Vorgaben Erbakans unverändert infrage. Die tatsächlichen<br />

Aktivitäten der IGMG sind in ihrer Gesamtheit eher geeignet,<br />

<strong>des</strong>integrative Wirkungen zu entfalten und aufgrund der generellen<br />

Prägung durch die „Millî Görüş“­Ideologie eine ablehnende<br />

Haltung gegenüber westlichen Werten zu verstärken und Demokratiedistanz<br />

zu fördern.<br />

Der Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern hat mit Verfügung vom<br />

23. Juni 2010 den Verein IHH wegen <strong>des</strong> Verstoßes gegen den<br />

Gedanken der Völkerverständigung gemäß § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz<br />

verboten (vgl. Verfassungsschutz und Demokratie, Kap. VI).<br />

Bei der IHH handelte es sich um einen bun<strong>des</strong>weit tätigen Verein<br />

zur Sammlung von Spenden mit Sitz in Frankfurt am Main<br />

(Hessen). Die Spenden sollten nach Angaben der Organisation<br />

vornehmlich für humanitäre Zwecke in Krisenregionen verwendet<br />

werden. Tatsächlich überwies die IHH u.a. über 6,6 Millionen<br />

Euro an Sozialvereine, die der islamistischen HAMAS (vgl. Nr. 1.3)<br />

zugerechnet werden können. Die IHH hat jahrelang in beträchtlichem<br />

Umfang den in den Palästinensergebieten ansässigen<br />

HAMAS­Sozialvereinen Spendengelder überwiesen und damit<br />

mittelbar die terroristischen Aktivitäten der HAMAS unterstützt.<br />

Das Verbot der IHH wurde am 12. Juli 2010 vollzogen und der Ver­<br />

ein aufgelöst. Am 18. April 2012 wurde die Klage der IHH gegen<br />

das Verbot vom Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht (BVerwG) vollumfänglich<br />

abgewiesen. Nach Überzeugung <strong>des</strong> Gerichts hat die IHH<br />

Spendengelder in beträchtlichem Umfang und über einen langen<br />

Zeitraum der „Islamic Society“ und der „Salam Society for Relief<br />

& Development“ überlassen. Diese im Gazastreifen tätigen Sozialvereine<br />

sind Bestandteile <strong>des</strong> Gesamtgefüges der HAMAS, die<br />

terroristische Handlungen begeht und dadurch Gewalt in das Verhältnis<br />

<strong>des</strong> israelischen und palästinensischen Volkes hineinträgt.<br />

Verbot der<br />

„Internationalen<br />

Humanitären<br />

Hilfsorganisation<br />

e.V.“ (IHH)<br />

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