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ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS vierte Person war als Unterstützer der IJU in die Anschlagspläne involviert. Am 9. März 2011 verurteilte das Berliner Kammergericht die Ehefrau eines der Mitglieder der sogenannten Sauerland­Gruppe wegen Unterstützung und Werbens um Mitglieder für ausländische terroristische Vereinigungen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte in der Zeit vom 7. Oktober 2009 bis zum 8. Februar 2010 durch eine Vielzahl von ins Internet eingestellten Textbeiträgen und Videos sowie durch Geldtransfers die terroristischen Organisationen „al­Qaida“, IJU sowie die „Deutschen Taliban Mujahideen“ unterstützt hatte. Bei den „Deutschen Taliban Mujahideen“ handelte es sich um eine kleine Gruppierung, die vor allem aus deutschen Konvertiten, Deutsch­Türken und Türken bestanden hatte. Nach eigenem Bekunden rechneten sich die „Deutschen Taliban Mujahideen“ zu den „Taleban“; eine entsprechende Bestätigung der „Taleban“ erfolgte jedoch nie. Die „Deutschen Taliban Mujahideen“ traten erstmalig im September 2009 in einem von der Medienstelle „Elif Medya“ produzierten Video öffentlich auf. Seit April 2010 konnten keine neuen Veröffentlichungen der Gruppierung festgestellt werden. Am 28. April 2010 wurden der Gründer und Anführer der „Deutschen Taliban Mujahideen“ sowie ein weiteres Gründungsmitglied, ein deutscher Konvertit, bei einem Feuergefecht mit pakistanischen Sicherheitskräften getötet. Daraufhin zerstreute sich die ohnehin mitgliederschwache Splittergruppe. Am 8. April 2011 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Stuttgart (Baden­Württemberg) Anklage gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung IJU. Der Anklageschrift zufolge kam der Angeschuldigte Anfang des Jahres 2007 über das Internet in Kontakt mit der IJU. Dabei lernte er den Medienverantwortlichen der Organisation kennen, mit dem er sich in Internet­Chats, aber auch während eines Aufenthalts in Istanbul (Türkei) Ende 2007 über Beiträge und „Jihad“­Videos auf der Homepage der IJU aus­ tauschte. Spätestens seit dem Frühjahr 2007 teilte er die Ideologie und Ziele der IJU. Von Februar bis August 2008 unterstützte der Angeschuldigte den gewaltsamen „Jihad“ der IJU durch drei Bargeldüberweisungen. 247

248 Herkunft Ziele Organisation und Aktivitäten ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS 3.4 „Hezb-e Islami-ye Afghanistan“ (HIA – „Islamische Partei Afghanistans“) Gründung: Mitte der 1970er Jahre im pakistanischen Exil Gründung und Leitung: Gulbuddin Hekmatyar Mitglieder/Anhänger in Deutschland: 200 Die HIA hat ihren Ursprung in einer Ende der 1960er Jahre an afghanischen Universitäten aktiven, islamischen Studentenorganisation. Einer der Anführer war Hekmatyar, der die Organisation Mitte der 1970er Jahre im pakistanischen Exil gründete. Die sunnitische HIA kämpft auch mit Waffengewalt dafür, in Afghanistan eine Ordnung zu etablieren, in der alle Bereiche des Lebens ausschließlich nach ihrer eigenen, dogmatischen Auslegung der Scharia geregelt sind. In den 1980er Jahren spielte die HIA eine zentrale Rolle im Kampf gegen die sowjetischen Truppen in Afghanistan. Mit dem Ziel, sich selbst als führende Kraft in Afghanistan zu etablieren, kämpfte sie später gegen andere in Afghanistan ansässige islamistische Gruppierungen. Aktuelle Ziele sind die Absetzung der afghanischen Regierung unter Ministerpräsident Karzai sowie die Vertreibung der Koali­ tionstruppen aus Afghanistan, auch mit Waffengewalt. Regelmäßig bekennt sich die HIA in Internetauftritten zu – auch gegen deutsche Soldaten gerichteten – Anschlägen in Afghanistan. Die Organisation verfolgt einen zweigleisigen Ansatz: Der gewalt­ orientierte extremistische Zweig unter Hekmatyar agiert aus dem afghanisch­pakistanischen Grenzgebiet mit Waffengewalt gegen nationale und internationale Sicherheitskräfte in Afghanistan. Der politische Zweig untersteht dem Schwiegersohn von Hekmatyar, Qutbuddin Hilal. Dieser grenzt sich zumindest nach außen von dem militanten Bereich ab und versucht, durch

ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

vierte Person war als Unterstützer der IJU in die Anschlagspläne<br />

involviert.<br />

Am 9. März <strong>2011</strong> verurteilte das Berliner Kammergericht die<br />

Ehefrau eines der Mitglieder der sogenannten Sauerland­Gruppe<br />

wegen Unterstützung und Werbens um Mitglieder für ausländische<br />

terroristische Vereinigungen zu einer Freiheitsstrafe<br />

von zweieinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an,<br />

dass die Angeklagte in der Zeit vom 7. Oktober 2009 bis zum<br />

8. Februar 2010 durch eine Vielzahl von ins Internet eingestellten<br />

Textbeiträgen und Videos sowie durch Geldtransfers die terroristischen<br />

Organisationen „al­Qaida“, IJU sowie die „Deutschen Taliban<br />

Mujahideen“ unterstützt hatte.<br />

Bei den „Deutschen Taliban Mujahideen“ handelte es sich um<br />

eine kleine Gruppierung, die vor allem aus deutschen Konvertiten,<br />

Deutsch­Türken und Türken bestanden hatte. Nach eigenem<br />

Bekunden rechneten sich die „Deutschen Taliban Mujahideen“<br />

zu den „Taleban“; eine entsprechende Bestätigung der „Taleban“<br />

erfolgte jedoch nie. Die „Deutschen Taliban Mujahideen“ traten<br />

erstmalig im September 2009 in einem von der Medienstelle „Elif<br />

Medya“ produzierten Video öffentlich auf. Seit April 2010 konnten<br />

keine neuen Veröffentlichungen der Gruppierung festgestellt<br />

werden. Am 28. April 2010 wurden der Gründer und Anführer der<br />

„Deutschen Taliban Mujahideen“ sowie ein weiteres Gründungsmitglied,<br />

ein deutscher Konvertit, bei einem Feuergefecht mit<br />

pakistanischen Sicherheitskräften getötet. Daraufhin zerstreute<br />

sich die ohnehin mitgliederschwache Splittergruppe.<br />

Am 8. April <strong>2011</strong> erhob die Bun<strong>des</strong>anwaltschaft vor dem OLG<br />

Stuttgart (Baden­Württemberg) Anklage gegen einen deutschen<br />

Staatsangehörigen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen<br />

Vereinigung IJU. Der Anklageschrift zufolge kam der<br />

Angeschuldigte Anfang <strong>des</strong> Jahres 2007 über das Internet in Kontakt<br />

mit der IJU. Dabei lernte er den Medienverantwortlichen<br />

der Organisation kennen, mit dem er sich in Internet­Chats, aber<br />

auch während eines Aufenthalts in Istanbul (Türkei) Ende 2007<br />

über Beiträge und „Jihad“­Videos auf der Homepage der IJU aus­<br />

tauschte. Spätestens seit dem Frühjahr 2007 teilte er die Ideologie<br />

und Ziele der IJU. Von Februar bis August 2008 unterstützte der<br />

Angeschuldigte den gewaltsamen „Jihad“ der IJU durch drei Bargeldüberweisungen.<br />

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