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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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228<br />

Islamistisch-<br />

terroristisches<br />

Spektrum<br />

in Deutschland<br />

ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS<br />

in den ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islami­<br />

sche Bewegung Usbekistans“ (IBU) (vgl. Nr. 3.2) und „al­Qaida“.<br />

Der Angeschuldigte, der die deutsche und afghanische Staatsangehörigkeit<br />

besitzt, soll sich laut Anklage Anfang 2009 entschlossen<br />

haben, am gewaltsamen „Jihad“ teilzunehmen, und<br />

gemeinsam mit weiteren Personen von Deutschland in das<br />

af ghanisch­pakistanische Grenzgebiet gereist sein, wo er sich im<br />

Mai 2009 zunächst der IBU und nach einer Kampfausbildung im<br />

Sommer 2009 „al­Qaida“ angeschlossen habe. Im Juni 2010 soll<br />

der Angeschuldigte von einem hochrangigen „al­Qaida“­Mitglied<br />

dafür vorgesehen worden sein, in Deutschland an einem Netzwerk<br />

der Organisation mitzuwirken. Anfang Juli 2010 wurde er in<br />

Kabul (Afghanistan) aufgegriffen und gelangte in US­amerikanischen<br />

Gewahrsam. Am 21. April <strong>2011</strong> wurde er nach Deutschland<br />

überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.<br />

Am 6. Dezember <strong>2011</strong> verurteilte das OLG München (Bayern)<br />

einen deutschen Staatsangehörigen wegen Unterstützung und<br />

Werbung für eine islamistische terroristische Vereinigung im<br />

Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.<br />

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im<br />

Mai 2007 versuchte, in ein Lager von „al­Qaida“ zu gelangen, um<br />

sich dort ausbilden zu lassen und anschließend dem bewaffneten<br />

Kampf von „al­Qaida“ anzuschließen. Zudem habe er als<br />

Mitglied der „Globalen Islamischen Medienfront“ (GIMF) in den<br />

Jahren 2006 bis 2008 im Internet Videos eingestellt, in denen für<br />

„al­Qaida“ geworben wurde.<br />

Das islamistisch­terroristische Spektrum in Deutschland reicht<br />

von Gruppierungen, die enge Beziehungen zu islamistischen<br />

Organisationen im Ausland haben, bis hin zu unabhängigen<br />

Kleinstgruppen oder selbstmotivierten Einzeltätern. Eine organisatorische<br />

Anbindung an „al­Qaida“ ist in den wenigsten Fällen<br />

gegeben.<br />

Insbesondere kleine islamistische Personengruppen agieren<br />

zwar oft im Sinne von „jihadistischen“ Netzwerken bzw. lassen<br />

sich durch Aufrufe dieser Netzwerke – z.B. von „al­Qaida“ bzw.<br />

„al­Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ (AQAH) – inspirieren,<br />

sind aber hinsichtlich der Art und Weise ihres Handelns nicht<br />

„auftragsgebunden“ und verfolgen somit einen selbstgestalteten,<br />

„individuellen Jihad“.

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