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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE<br />

V. Verfassungsschutz durch Aufklärung<br />

Die Aufgabe „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ wird auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

gemeinsam vom Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern (BMI)<br />

und dem BfV, auf Länderebene von den Innenministerien und<br />

­senaten bzw. den Lan<strong>des</strong>behörden für Verfassungsschutz wahrgenommen.<br />

Das Hauptaugenmerk gilt dem Dialog mit den Bürgerinnen<br />

und Bürgern über die Aufgabenfelder <strong>des</strong> Verfassungsschutzes.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit <strong>des</strong> Verfassungsschutzes bietet<br />

Informationen über seine Erkenntnisse an, die es jedermann<br />

ermöglichen sollen, sich selbst ein Urteil über die Gefahren zu bilden,<br />

die unserem Rechtsstaat durch verfassungsfeindliche Kräfte<br />

drohen.<br />

Extremismus und Terrorismus, Rassismus, Antisemitismus,<br />

Fremdenfeindlichkeit und Gewalt sind für den demokratischen<br />

Rechtsstaat eine stete Herausforderung. Die umfassende Bekämpfung<br />

aller Formen <strong>des</strong> politischen Extremismus ist daher ein<br />

wesentlicher Schwerpunkt der Innenpolitik und dient zugleich<br />

der Stärkung <strong>des</strong> gesellschaftlichen Zusammenhalts.<br />

Die Bun<strong>des</strong>regierung misst der präventiven und repressiven Auseinandersetzung<br />

mit diesen Erscheinungen eine gleichermaßen<br />

zentrale Bedeutung zu. Sie wird z.B. die entsprechenden Programme<br />

gegen Rechts­ wie auch Linksextremismus fortführen.<br />

Intensive und öffentlichkeitswirksame Aufklärung zum Themenfeld<br />

Extremismus betreibt auch die Bun<strong>des</strong>zentrale für politische<br />

Bildung (BpB). Die BpB stellt z.B. im Rahmen ihres Internetangebots<br />

thematische Online­Dossiers zu den Bereichen Rechts­ und<br />

Linksextremismus, Antisemitismus sowie Islamismus zur Verfügung.<br />

Im Zusammenhang der Stärkung der Zivilgesellschaft ist auch<br />

das vom Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern und dem Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

der Justiz am 23. Mai 2000 gegründete „Bündnis<br />

für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus<br />

und Gewalt“ zu nennen. Seine Geschäftsstelle wurde<br />

im Jahr <strong>2011</strong> in die BpB integriert, um Synergieeffekte<br />

zu erzielen und sicherzustellen, dass somit die Ziele <strong>des</strong><br />

Bündnisses zukünftig noch besser verwirklicht werden<br />

können. Eine seiner wichtigsten Aufgaben besteht darin,<br />

zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und Toleranz<br />

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