Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ... Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

verfassungsschutz
von verfassungsschutz Mehr von diesem Publisher
13.04.2013 Aufrufe

VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE Die Verfassungsschutzbehörden tragen in ihrem Zuständig­ keitsbereich dazu bei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Sie arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes – dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) – sowie Polizei­ und Strafverfolgungsbehörden auf gesetzlicher Grundlage vertrauensvoll und eng zusammen. Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden des Bundes und der Länder im Frühjahr 2007 sowie der Möglichkeit zur Führung gemeinsamer Projektdateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt und der Informationsaustausch mithilfe einer verfahrensrechtlichen Vereinfachung des bereits nach geltenden Bestimmungen zulässigen Datenaustauschs weiter verbessert. Angesichts der stetig zunehmenden Internationalisierung der Bedrohungsphänomene steht das BfV darüber hinaus in intensivem Kontakt zu Partnerdiensten im Ausland. Das BfV arbeitet vor allem mit den Staaten der Europäischen Union (EU) sowie den USA und Kanada zusammen. Aufgrund des Aufklärungsbedürfnisses im Bereich des Internationalen Terrorismus (Herkunftsländer, Reisebewegungen von Terroristen) erstreckt sich die Kooperation des BfV auch auf Staaten außerhalb der EU. Die Art der Kontakte mit ausländischen Nachrichten­ diensten ist quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich. Abgesehen von der anhaltenden Bedrohung durch den Internationalen Terrorismus sind auch Phänomenbereiche wie z.B. Proli­ feration, politischer Extremismus oder Cyberangriffe auf globaler Ebene Themen, zu denen ein Austausch mit Partnerdiensten im Ausland erfolgt. Bei der ganzheitlichen und strategischen Bekämpfung des inter­ nationalen Terrorismus gewinnt auch die multilaterale Zusammenarbeit in internationalen Gremien zunehmend an Bedeutung. Schwerpunkt dieser Form der Zusammenarbeit ist die Erstellung übergreifender Lagebilder und Analysen, um gemeinsam die Ursachen der Bedrohung zu erkennen, mögliche Entwicklungen aufzuzeigen und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden Internationale Zusammenarbeit 19

20 Bundesregierung Parlamentarisches Kontrollgremium G 10-Kommission VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE Das BfV ist u.a. in der Counter Terrorist Group (CTG) vertreten, einem Kooperationsforum europäischer Inlandsdienste außerhalb der EU­Strukturen. Die CTG unterhält Kontakte zum europäischen Lagezentrum Joint Situation Center (SitCen) und unterstützt die Arbeit der EU bei der Terrorismusbekämpfung. Ein weiteres Gremium ist das Civilian Intelligence Committee (CIC) der NATO. In diesem Forum, in dem In­ und Auslandsdienste vertreten sind, werden insbesondere Bedrohungsanalysen und Berichte für die NATO­Botschafter erstellt. III. Kontrolle des Verfassungsschutzes Hinsichtlich der Tätigkeit des BfV unterliegt die Bundesregierung der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag, während die Fachaufsicht über das BfV durch das Bundesministerium des Innern ausgeübt wird. Zur Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle ist beim Deutschen Bundestag ein Kontrollgremium eingerichtet. Es ist von der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen umfassend über die allgemeine Tätigkeit des BfV, des MAD und des BND, über Vorgänge von besonderer Bedeutung – und auf Verlangen auch über sonstige Vorgänge zu unterrichten (§ 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes – PKGrG). Das Parlamentarische Kontrollgremium kann im Rahmen seines Rechts auf Kont­ rolle von Bundesregierung und BfV verlangen, Akten und andere Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ebenso kann es BfV­Angehörige befragen oder von ihnen schriftliche Aus­ künfte einholen. Beschränkungen des Brief­, Post­ und Fernmeldegeheimnisses nach Maßgabe des Art. 10 GG werden durch die vom Parlamentarischen Kontrollgremium bestellte unabhängige G 10­Kommission grundsätzlich vor deren Vollzug auf ihre Zuläs­ sigkeit und Notwendigkeit überprüft. Gleiches gilt für die mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz eingeräumten Auskunftsrechte, soweit sie gegenüber Postdienstleistungsunternehmen bzw. Tele­ kommunikations­ und Teledienstleistern geltend gemacht werden (vgl. Kap. II).

VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE<br />

Die Verfassungsschutzbehörden tragen in ihrem Zuständig­<br />

keitsbereich dazu bei, die innere Sicherheit der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland zu gewährleisten. Sie arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden,<br />

insbesondere den anderen Nachrichtendiensten<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> – dem für den Bereich der Bun<strong>des</strong>wehr zuständigen<br />

Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung<br />

befassten Bun<strong>des</strong>nachrichtendienst (BND) – sowie Polizei­<br />

und Strafverfolgungsbehörden auf gesetzlicher Grundlage<br />

vertrauensvoll und eng zusammen. Mit der Einrichtung einer<br />

gemeinsamen Antiterrordatei von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder im Frühjahr 2007 sowie<br />

der Möglichkeit zur Führung gemeinsamer Projektdateien wird<br />

die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt<br />

und der Informationsaustausch mithilfe einer verfahrensrechtlichen<br />

Vereinfachung <strong>des</strong> bereits nach geltenden Bestimmungen<br />

zulässigen Datenaustauschs weiter verbessert.<br />

Angesichts der stetig zunehmenden Internationalisierung der<br />

Bedrohungsphänomene steht das BfV darüber hinaus in intensivem<br />

Kontakt zu Partnerdiensten im Ausland.<br />

Das BfV arbeitet vor allem mit den Staaten der Europäischen<br />

Union (EU) sowie den USA und Kanada zusammen. Aufgrund<br />

<strong>des</strong> Aufklärungsbedürfnisses im Bereich <strong>des</strong> Internationalen Terrorismus<br />

(Herkunftsländer, Reisebewegungen von Terroristen)<br />

erstreckt sich die Kooperation <strong>des</strong> BfV auch auf Staaten außerhalb<br />

der EU. Die Art der Kontakte mit ausländischen Nachrichten­<br />

diensten ist quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich.<br />

Abgesehen von der anhaltenden Bedrohung durch den Internationalen<br />

Terrorismus sind auch Phänomenbereiche wie z.B. Proli­<br />

feration, politischer Extremismus oder Cyberangriffe auf globaler<br />

Ebene Themen, zu denen ein Austausch mit Partnerdiensten im<br />

Ausland erfolgt.<br />

Bei der ganzheitlichen und strategischen Bekämpfung <strong>des</strong> inter­<br />

nationalen Terrorismus gewinnt auch die multilaterale Zusammenarbeit<br />

in internationalen Gremien zunehmend an Bedeutung.<br />

Schwerpunkt dieser Form der Zusammenarbeit ist die Erstellung<br />

übergreifender Lagebilder und Analysen, um gemeinsam die<br />

Ursachen der Bedrohung zu erkennen, mögliche Entwicklungen<br />

aufzuzeigen und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.<br />

Zusammenarbeit<br />

mit deutschen<br />

Sicherheitsbehörden<br />

Internationale<br />

Zusammenarbeit<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!