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Verfassungsschutzbericht 2011 (PDF, 6 MB, barrierefrei) - des ...

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VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE<br />

Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den<br />

Bestand der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland zu gefährden.<br />

■ Art. 9 Abs. 2 GG bestimmt, dass Vereinigungen, deren Zwecke<br />

oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die<br />

sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den<br />

Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten sind (vgl.<br />

Kap. VI).<br />

■ Nach Art. 18 GG kann das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht die Verwirkung<br />

bestimmter Grundrechte aussprechen, wenn diese<br />

zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung<br />

missbraucht werden.<br />

■ Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG<br />

sind Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder.<br />

II. Verfassungsschutzbehörden – Aufgaben und<br />

Befugnisse<br />

Wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

und der Länder ist nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der Länder in Angelegenheiten <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

und über das Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz (Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz<br />

– BVerfSchG) die Sammlung und Auswertung<br />

von Informationen über<br />

■ Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

oder eines Lan<strong>des</strong> gerichtet sind oder eine ungesetzliche<br />

Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> oder eines Lan<strong>des</strong> oder ihrer Mitglieder zum Ziel<br />

haben,<br />

■ sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> BVerfSchG für eine fremde Macht,<br />

■ Bestrebungen im Geltungsbereich <strong>des</strong> BVerfSchG, die durch<br />

Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen<br />

auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland gefährden,<br />

■ Bestrebungen im Geltungsbereich <strong>des</strong> BVerfSchG, die gegen<br />

den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen<br />

das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.<br />

Aufgaben<br />

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