ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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578 Abbildung 1: Genehmigungsbehörden für Anlagen zur Entsorgung 202 AS (Bezeichnung) (Zwischen-)Lagerung Behandlung 17 05 01 (Erde und Steine) * ggf. baurechtliche Genehmigung durch Bauordnungsamt bzw. * bei Verwertung ggf. baurechtliche Genehmigung untere Baubehörde durch zuständige Baubehörde nicht überwachungsbedürftiger Abfall * bergrechtliche Genehmigung durch zuständige Bergbehörde * bei Verwertung im Bergbau durch zuständige Bergbehörde * bei Beseitigung (nun überwachungsbedürftiger Abfall) Genehmigung nach Nummer 8.11 Buchstabe a Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV durch AfI Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 33 vom 15. August 2001 * bei thermischer Behandlung Genehmigung nach Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV durch LUA 17 05 02 (Hafenaushub) * ≥ 100 t Genehmigung nach Nummer 8.11 Buchstabe b Spalte 2 * bei Verwertung und Beseitigung ≥ 10 t/d Genehmigung des Anhangs zur 4. BImSchV durch AfI nach Nummer 8.11 Buchstabe a Spalte 2 des Anhangs überwachungsbedürftiger Abfall zur 4. BImSchV durch AfI * bergrechtliche Genehmigung durch zuständige Bergbehörde * bei Verwertung im Bergbau durch zuständige Bergbehörde * bei thermischer Behandlung Genehmigung nach Nummer 8.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV durch LUA 17 05 99D1 (Bodenaushub * ≥ 10 t/d Aufnahmekapazität oder ≥ 150 t Gesamtlagerkapazität * ≥ 10 t/d Genehmigung nach Spalte 1 des Anhangs und Baggergut) Genehmigung nach Nummer 8.10 Buchstabe b Spalte 1 zur 4. BImSchV durch LUA des Anhangs zur 4. BImSchV durch LUA besonders überwachungsbe- * 1 t/d bis ≤ 10 t/d Genehmigung nach Spalte 2 des Anhangs dürftiger Abfall * 1 t/d bis < 10 t/d Aufnahmekapazität oder 30 t bis ≤ 150 t Gesamt- zur 4. BImSchV durch AfI lagerkapazität Genehmigung nach Nummer 8.10 Buchstabe b Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV durch AfI * bei thermischer Behandlung Genehmigung nach Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV durch LUA * < 1 t/d Aufnahmekapazität oder < 30 t Gesamtlagerkapazität Genehmigung durch zuständige Baubehörde Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Abbildung 2: Nachweisführung und Überlassungs- bzw. Andienpflichten bei der Entsorgung von Baggergut (Verwertung und Beseitigung) Abfallschlüssel/-bezeichnung Entsorgungsart Nachweisverfahren Überlassung Andienung 17 05 01 Verwertung * kein Nachweisverfahren keine keine Erde und Steine - nicht überwachungsbedürftiger Abfall - 17 05 02 Verwertung * beabsichtigte Verwertung mit vereinfachtem Nachweis keine keine * durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein Hafenaushub - überwachungsbedürftiger Abfall - Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 33 vom 15. August 2001 579 17 05 01 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit vereinfachtem Nachweis örE keine * durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein Erde und Steine - überwachungsbedürftiger Abfall - 17 05 02 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit vereinfachtem Nachweis örE keine * durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein Hafenaushub - überwachungsbedürftiger Abfall - 17 05 99D1 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit Entsorgungsnachweis keine SBB * durchgeführte Entsorgung mit Begleitschein Bodenaushub und Baggergut * Transportgenehmigung mit ... schädlichen Verunreinigungen - besonders überwachungsbedürftiger Abfall - 203

Abbildung 2: Nachweisführung und Überlassungs- bzw. Andienpflichten bei der Entsorgung von Baggergut (Verwertung und Beseitigung)<br />

Abfallschlüssel/-bezeichnung Entsorgungsart Nachweisverfahren Überlassung Andienung<br />

17 05 01 Verwertung * kein Nachweisverfahren keine keine<br />

Erde und Steine - nicht überwachungsbedürftiger Abfall -<br />

17 05 02 Verwertung * beabsichtigte Verwertung mit vereinfachtem Nachweis keine keine<br />

* durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein<br />

Hafenaushub<br />

- überwachungsbedürftiger Abfall -<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

Amtsblatt für <strong>Brandenburg</strong> – Nr. 33 vom 15. August 2001 579<br />

17 05 01 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit vereinfachtem Nachweis örE keine<br />

* durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein<br />

Erde und Steine<br />

- überwachungsbedürftiger Abfall -<br />

17 05 02 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit vereinfachtem Nachweis örE keine<br />

* durchgeführte Entsorgung mit Übernahmeschein<br />

Hafenaushub<br />

- überwachungsbedürftiger Abfall -<br />

17 05 99D1 Beseitigung * beabsichtigte Beseitigung mit Entsorgungsnachweis keine SBB<br />

* durchgeführte Entsorgung mit Begleitschein<br />

Bodenaushub und Baggergut * Transportgenehmigung<br />

mit ... schädlichen Verunreinigungen<br />

- besonders überwachungsbedürftiger Abfall -<br />

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