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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 8 vom 26. April 2000 107<br />

Tarifstelle Gegenstand Gebühr DM<br />

bis einschließlich 5 000 8 500<br />

über 5 000 10 000<br />

6. Änderung eines Nachweises im Sinne der Tarifstelle 5,<br />

a) soweit sie sich auf die Abfallmenge bezieht die nach Tarifstelle 5 in Bezug<br />

auf die Mengendifferenz zu<br />

berechnende Gebühr<br />

b) soweit es sich um sonstige formelle Änderungen handelt 100 bis 200<br />

7. Ausfertigung einer Nachweisbestätigung im Sinne der Tarifstelle 5, 200<br />

soweit diese im Zusammenhang mit einer Zuweisung der zentralen<br />

Einrichtung erfolgt<br />

8. Erteilung der Nachweis- und Anzeigennummern 50<br />

9. Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs:<br />

a) gegen eine der vorgenannten Amtshandlungen 100 bis 2 000<br />

b) gegen Kostenentscheidungen 50 bis 200<br />

10. Anfertigungen von Fotokopien je Seite 1<br />

11. Anfertigung einer Zweitschrift 50<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

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