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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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160<br />

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft<br />

<strong>Brandenburg</strong>/Berlin mbH<br />

Bekanntmachung des Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung<br />

Vom 26. November 2001<br />

Nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 7. April<br />

2000 (GVBl. II S. 104), geändert durch die Verordnung vom<br />

10. August 2000 (GVBl. II S. 322), ist der maßgebliche Prozentsatz<br />

der Zuweisungsgebühr von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde<br />

bekannt zu machen. Für das Jahr 2002 beträgt<br />

der maßgebliche Prozentsatz 4 % der Entsorgungskosten.<br />

Amtsblatt für <strong>Brandenburg</strong> – Nr. 51 vom 19. Dezember 2001 867<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

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