ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg
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1334 158 Amtlicher Anzeiger – Nr. 38 vom 27. September 2000 Anlage 1 Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Havarie-Erzeugernummern Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Amtlicher Anzeiger – Nr. 38 vom 27. September 2000 1335 Anlage 2 Für das Ausfüllen von Formularen nach dem Abfallrecht im Zusammenhang mit der Entsorgung von bei der Beräumung von Havarien angefallenen besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gelten für die Eintragung von Angaben zum Abfallerzeuger, zur Abfallherkunft und zur Erzeugernummer die nachfolgenden Festlegungen: 1. Als Abfallerzeuger ist der jeweilige Havarieverursacher/ Entsorgungspflichtige einzutragen, im Fall von Ersatzvornahmen die jeweils die Ersatzvornahme anordnende Ordnungsbehörde. 2. Unter Abfallherkunft sind Angaben zum konkreten Havarieort einzutragen. 3. Als Erzeugernummer sind die nachfolgend dargestellten Havarie-Erzeugernummern einzutragen. Kreisfreie Städte/Landkreise Havarie-Erzeugernummer Brandenburg an der Havel PEH510000 Cottbus PEH520000 Frankfurt (Oder) PEH530000 Potsdam PEH540000 Barnim PEH600000 Dahme-Spreewald PEH610000 Elbe-Elster PEH620000 Havelland PEH630000 Märkisch-Oderland PEH640000 Oberhavel PEH650000 Oberspreewald-Lausitz PEH660000 Oder-Spree PEH670000 Ostprignitz-Ruppin PEH680000 Potsdam-Mittelmark PEH690000 Prignitz PEH700000 Spree-Neiße PEH710000 Teltow-Fläming PEH720000 Uckermark PEH730000 Für Havarieorte auf Grundstücken, die bereits als Anfallstelle von Abfällen mit einer eigenen Erzeugernummer registriert sind und deren Nutzungsberechtigte (Betreiber der Anfallstelle) als Havarieverursacher zur Entsorgung der angefallenen Abfälle verpflichtet sind, sind abweichend von den vorstehenden Regelungen die üblichen Erzeugernummern und Angaben zu verwenden. 159
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