13.04.2013 Aufrufe

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach<br />

Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landesumweltamt <strong>Brandenburg</strong>, Berliner Straße 21 - 25,<br />

14467 Potsdam, zu erheben. Die Frist wird auch gewahrt, wenn<br />

der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesumweltamt<br />

in den Außenstellen Cottbus, Amt Nordrand 45,<br />

03044 Cottbus oder Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 50,<br />

15236 Frankfurt (Oder) eingelegt wird.<br />

Die Frist ist nur gewahrt, wenn ein Widerspruch innerhalb der<br />

Frist bei den o. g. Stellen eingeht.<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

Amtlicher Anzeiger – Nr. 38 vom 27. September 2000 1333<br />

157

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!