13.04.2013 Aufrufe

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tarifstelle Gegenstand Gebühr (EUR)<br />

g) wird in dem Zulassungsverfahren eine Prüfung der Umweltverträglichkeit Erhöhung des sich aus a bis e<br />

gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen ergebenden Betrages um<br />

10 v. H., mindestens jedoch<br />

um 511, höchstens um 25.565<br />

h) wird im Zulassungsverfahren eine Vorprüfung über die Feststellung 3 v. H. des sich aus a bis d<br />

der UVP-Pflicht im Einzelfall gemäß § 3 c UVPG mit negativem Ergebnis ergebenden Betrages,<br />

vorgenommen mindestens jedoch 153,<br />

höchstens 7.670<br />

i) wird vor Beginn eines Zulassungsverfahrens auf Ersuchen des Vorhabenträgers 3 v. H. des sich aus a bis d<br />

eine Unterrichtung über den Umfang beizubringender Unterlagen nach ergebenden Betrages,<br />

§ 5 UVPG durchgeführt mindestens jedoch 153,<br />

höchstens 7.670.<br />

Wird ein Zulassungsverfahren<br />

durchgeführt, so entfällt<br />

die Gebührenpflicht für die<br />

Feststellung der UVP-<br />

Pflicht vor Beginn des Zulassungsverfahrens.<br />

Eine bereits<br />

gezahlte Gebühr ist auf<br />

die Gebühr für die Entscheidung<br />

im Zulassungsverfahren<br />

anzurechnen.<br />

j) wird vor Beginn eines Zulassungsverfahrens auf Antrag des Vorhabenträgers die 3 v. H. des sich aus a bis d<br />

UVP-Pflicht für ein vorprüfungspflichtiges Vorhaben ergebenden Betrages,<br />

gemäß § 3 a UVPG festgestellt mindestens jedoch 153,<br />

höchstens 7.670.<br />

Wird ein Zulassungsverfahren<br />

durchgeführt, so entfällt<br />

die Gebührenpflicht für die<br />

Feststellung der UVP-<br />

Pflicht vor Beginn des Zulassungsverfahrens.<br />

Eine bereits<br />

gezahlte Gebühr ist auf<br />

die Gebühr für die Entscheidung<br />

im Zulassungsverfahren<br />

anzurechnen.<br />

k) wird im Genehmigungsverfahren eine Verträglichkeits- oder Ausnahmeprüfung 5 v. H., bei Anwendung von<br />

nach §§ 19 a bis f BNatSchG vorgenommen Buchstabe g 2 v. H. des sich<br />

aus a bis e ergebenden Betrages,<br />

mindestens jedoch<br />

256, höchstens 12.782<br />

Ergänzend gilt:<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 2 vom 31. Januar 2002 27<br />

1. Errichtungskosten (E) sind die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlage oder<br />

derjenigen Anlagenteile, die nach der Planfeststellung oder Plangenehmigung<br />

errichtet werden dürfen, einschließlich Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die<br />

voraussichtlichen Gesamtkosten im Zeitpunkt der Erteilung der Planfeststellung<br />

oder Plangenehmigung, es sei denn, diese sind niedriger als zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung.<br />

147

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!