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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 403<br />

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />

Rechtsnorm<br />

23.5 § 14 eigene Erstellung oder Ergänzung eines Sanierungs- UB/BA<br />

planes, bei Erstellung durch Sachverständigen dessen<br />

Kontrolle<br />

23.6 § 15 Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen UB/BA<br />

Flächen, Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen,<br />

Aufbewahrungspflicht<br />

23.7 § 16 Anordnung zur Erfüllung der Pflichten aus dem UB/BA<br />

dritten Teil des BBodSchG<br />

23.8 § 17 Abs. 1 Vermittlung von Grundsätzen der guten fachlichen Praxis LELF<br />

23.9 § 25 Festsetzung eines Ausgleichsbetrages UB/BA<br />

23.10 § 26 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten UB/BA<br />

23.11 §§ 9, 10, dort genannte Aufgaben, für den Fall, dass der Landkreis LUA<br />

13 bis 16, 25, 26 selbst Verpflichteter ist<br />

Anhang zu Nr. 1.20 der Anlage zur Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfallrechts<br />

Die Zuständigkeit für Anordnungen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG liegt für folgende Deponien beim Landesumweltamt <strong>Brandenburg</strong>:<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

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