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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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402<br />

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000<br />

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />

Rechtsnorm<br />

20.10 § 26 Abs. 1 Betreten von Grundstücken zur Überwachung, UAWB/LUA/BA/OLB jeweils im<br />

Rekultivierung und Sicherung von Abfalldeponien Rahmen ihrer Aufgaben nach den<br />

Nummern 1.16 bis 1.20 und 1.23<br />

20.11 § 26 Abs. 4 und Geltendmachung des Erstattungsanspruchs diejenige Behörde, die die Maßnah-<br />

§ 35 me durchgeführt hat oder in deren<br />

Auftrag die Maßnahme durchgeführt<br />

wurde<br />

20.12 § 31 Abs. 1 Satz 2 Erhebungen über Altlast-Verdachtsflächen, BA<br />

die beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und<br />

Weiterverarbeiten von Bodenschätzen entstanden sind<br />

20.13 Abschnitt 7 Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde in BA<br />

den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben<br />

20.14 § 41 Abs. 1 Veröffentlichung von Umweltinformationen die nach Nr. 1.23 zur Überwachung<br />

zuständige Behörde; im Rahmen<br />

zusammenfassender Veröffentlichungen:<br />

LUA<br />

21. Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung<br />

22. Sonderabfallentsorgungsverordnung<br />

23. Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

die Zuständigkeit ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

dieser Verordnung<br />

die Zuständigkeit ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

dieser Verordnung<br />

23.1 § 5 Satz 2 Anordnungen zur Entsiegelung UB/BA<br />

23.2 § 9 Ermittlungen des Sachverhaltes bei Anhaltspunkten UB/BA<br />

für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast;<br />

Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung<br />

oder Altlast; Unterrichtung; Anordnungen von Untersuchungen<br />

zur Gefährdungsabschätzung;<br />

Überwachung von eingesetzten Sachverständigen<br />

und Untersuchungsstellen<br />

23.3 § 10 Maßnahmen zur Erfüllung der sich aus §§ 4 und 7 UB/BA<br />

und den aufgrund von § 5 Satz 1, §§ 6 und 8 erlassenen<br />

Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten;<br />

Sicherheitsleistung; Überwachung der Vorschriften<br />

des zweiten Teils des BBodSchG<br />

23.4 § 13 Verlangen von Sanierungsuntersuchungen und Vorlage UB/BA<br />

eines Sanierungsplanes; Erstellung durch Sachverständigen;<br />

Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans<br />

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