ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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126 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 395 Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde Rechtsnorm 3.12 § 17 Abs. 2 Entgegennahme der Begleitscheine vom Entsorger SBB 3.13 § 17 Abs. 3 Entgegennahme der Begleitscheine von der für SBB die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde 3.14 § 21 Abs. 1 Festsetzung von Fristen für die Vorlage und SBB Anforderungen an Form und Inhalt von Listennachweisen 3.15 § 22 Zulassung besonderer Formen der Nachweisführung LUA gegenüber privaten Entsorgungsträgern 3.16 § 23 Nr. 2 Wahrnehmung der Aufgaben der für den Ent- die unter Nr. 3 jeweils bezeichnete sorger zuständigen Behörde bei einer Ver- Behörde wertung außerhalb einer Anlage 3.17 §§ 25 und 26 alle Aufgaben der zuständigen Behörde im Sinne UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihin Verbindung mit der Nachweisverordnung, soweit Nachweise über rem Aufgabenbereich als zustän- §§ 3 bis 23 und 25 die Entsorgung überwachungsbedürftiger oder nicht dige Überwachungsbehörde nach überwachungsbedürftiger Abfälle geführt werden Nr. 1.23 3.18 § 27 Abs. 3 Erteilung der Erzeuger- und Beförderer- LUA und 4 und Entsorgernummern 3.19 § 27 Abs. 4 Erteilung der Nachweis- und Anzeigenummern SBB, soweit Nachweise über besonders überwachungsbedürftige Abfälle zu führen sind; im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA, soweit sie nach Nr. 1.23 für die Überwachung des Adressaten zuständig sind 3.20 § 27 Abs. 3 Erteilung der Freistellungsnummern LUA und 4 3.21 § 27 Abs. 4 Erteilung der Konzept- und Bilanznummern AfI/BA 3.22 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem Aufgabenbereich als zuständige Überwachungsbehörde nach Nr. 1.23 4. Verordnung zur Transportgenehmigung 4.1 § 1 Abs. 1 und 4, Entscheidung über die Transportgenehmigung LUA § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 3 und § 11 4.2 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem Aufgabenbereich als zuständige Überwachungsbehörde nach Nr. 1.23 Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

396 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde Rechtsnorm 5. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe 5.1 § 14 Abs. 1, Entscheidung über die Zustimmung zum LUA § 15 Abs. 1 und 3 Überwachungsvertrag 5.2 § 14 Abs. 4 Nr. 2, Verpflichtung zum Entzug LUA § 15 Abs. 4 des Überwachungszertifikats 5.3 § 16 Gestattung der weiteren Führung LUA des Überwachungszertifikats 5.4 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem Aufgabenbereich als zuständige Überwachungsbehörde nach Nr. 1.23 6. Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften 6.1 § 7 Abs. 1, Entscheidung über die Anerkennung LUA § 11 Abs. 1 der Entsorgergemeinschaft und 2 6.2 § 8 Abs. 1 Verpflichtung zum Entzug des Überwachungszertifikats LUA 6.3 § 11 Abs. 3 Widerruf der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft LUA 6.4 § 12 Gestattung der weiteren Führung LUA des Überwachungszertifikats 6.5 Vollzug dieser Richtlinie im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem Aufgabenbereich als zuständige Überwachungsbehörde nach Nr. 1.23 7. Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen 8. Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 9. Klärschlammverordnung Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 alle Aufgaben der zuständigen Behörde im Sinne AfI/BA dieser Verordnung alle Aufgaben der zuständigen Behörde im Sinne AfI/BA; dieser Verordnung LUA/BA bei Deponien 9.1 § 3 Abs. 2 und 5 Bestimmung von Stellen für Klärschlamm- LUA Satz 1 und § 3 und Bodenuntersuchungen Abs. 6 Satz 3 9.2 § 7 Abs. 1 Aufgaben der landwirtschaftlichen Fachbehörde Landkreis/kreisfreie Stadt und 4 127

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 395<br />

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />

Rechtsnorm<br />

3.12 § 17 Abs. 2 Entgegennahme der Begleitscheine vom Entsorger SBB<br />

3.13 § 17 Abs. 3 Entgegennahme der Begleitscheine von der für SBB<br />

die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde<br />

3.14 § 21 Abs. 1 Festsetzung von Fristen für die Vorlage und SBB<br />

Anforderungen an Form und Inhalt<br />

von Listennachweisen<br />

3.15 § 22 Zulassung besonderer Formen der Nachweisführung LUA<br />

gegenüber privaten Entsorgungsträgern<br />

3.16 § 23 Nr. 2 Wahrnehmung der Aufgaben der für den Ent- die unter Nr. 3 jeweils bezeichnete<br />

sorger zuständigen Behörde bei einer Ver- Behörde<br />

wertung außerhalb einer Anlage<br />

3.17 §§ 25 und 26 alle Aufgaben der zuständigen Behörde im Sinne UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihin<br />

Verbindung mit der Nachweisverordnung, soweit Nachweise über rem Aufgabenbereich als zustän-<br />

§§ 3 bis 23 und 25 die Entsorgung überwachungsbedürftiger oder nicht dige Überwachungsbehörde nach<br />

überwachungsbedürftiger Abfälle geführt werden Nr. 1.23<br />

3.18 § 27 Abs. 3 Erteilung der Erzeuger- und Beförderer- LUA<br />

und 4 und Entsorgernummern<br />

3.19 § 27 Abs. 4 Erteilung der Nachweis- und Anzeigenummern SBB, soweit Nachweise über besonders<br />

überwachungsbedürftige<br />

Abfälle zu führen sind; im Übrigen<br />

UAWB/LUA/AfI/BA, soweit sie<br />

nach Nr. 1.23 für die Überwachung<br />

des Adressaten zuständig sind<br />

3.20 § 27 Abs. 3 Erteilung der Freistellungsnummern LUA<br />

und 4<br />

3.21 § 27 Abs. 4 Erteilung der Konzept- und Bilanznummern AfI/BA<br />

3.22 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem<br />

Aufgabenbereich als zuständige<br />

Überwachungsbehörde nach<br />

Nr. 1.23<br />

4. Verordnung zur Transportgenehmigung<br />

4.1 § 1 Abs. 1 und 4, Entscheidung über die Transportgenehmigung LUA<br />

§ 7 Abs. 1,<br />

§ 8 Abs. 2,<br />

§ 10 Abs. 2 und 3<br />

und § 11<br />

4.2 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem<br />

Aufgabenbereich als zuständige<br />

Überwachungsbehörde nach<br />

Nr. 1.23<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

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