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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000<br />

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />

Rechtsnorm<br />

2. Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs<br />

2.1 § 2 Abs. 2 Anordnungen zur Umstellung der Abfallschlüssel LUA/OLB;<br />

und -bezeichnungen AfI/BA, soweit sie sich auf genehmigunsbedürftige<br />

Anlagen im Sinne<br />

des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

beziehen<br />

2.2 Vollzug dieser Verordnung im Übrigen UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ihrem<br />

Aufgabenbereich als zuständige<br />

Überwachungsbehörde nach<br />

Nr. 1.23<br />

3. Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachwV)<br />

3.1 § 5 Abs. 1 und 2, Bestätigung der Zulässigkeit der in einem Entsorgungs- SBB<br />

§ 6 Abs. 1 und § 7 nachweis vorgesehenen Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger<br />

Abfälle einschließlich Eingangsbestätigung,<br />

Nachforderung und<br />

Übersendung von Unterlagen<br />

3.2 § 6 Abs. 2 und 3 Entgegennahme einer Ablichtung des vollständigen SBB<br />

Entsorgungsnachweises vom Abfallerzeuger<br />

3.3 § 7 Entgegennahme der Ablichtung einer Ablehnung SBB<br />

der Bestätigung eines Entsorgungsnachweises<br />

3.4 § 9 Abs. 2 Bestätigung der Zulässigkeit der in einem Sammel- SBB<br />

entsorgungsnachweis vorgesehenen Entsorgung<br />

besonders überwachungsbedürftiger Abfälle einschließlich<br />

Eingangsbestätigung, Nachforderung<br />

und Übersendung von Unterlagen<br />

3.5 § 9 Abs. 3 Entgegennahme der Ablichtungen von Sammel- SBB<br />

entsorgungsnachweisen bei länderübergreifender<br />

Sammelentsorgung<br />

3.6 § 10 Abs. 1 Nr. 2, Entgegennahme von Anzeigen der Abfallerzeuger SBB<br />

§ 11 Abs. 1 über die Wahl des privilegierten Verfahrens<br />

3.7 § 11 Abs. 4 Entgegennahme der Entsorgungsnachweise SBB<br />

im privilegierten Verfahren<br />

3.8 § 12 Abs. 1 Entgegennahme von Änderungsanzeigen SBB<br />

3.9 § 13 Abs. 1 und 5 Freistellung des Abfallentsorgers und Entgegennahme UAWB/LUA/AfI/BA, soweit sie nach<br />

des Überwachungszertifikats Nr. 1.23 für die Überwachung des<br />

Entsorgers zuständig sind<br />

3.10 § 14 Abs. 1 Anordnung der Nachweisführung gegenüber AfI/BA<br />

dem Abfallerzeuger<br />

3.11 § 14 Abs. 2 Anordnung der Nachweisführung gegenüber UAWB/LUA/AfI/BA, soweit sie<br />

nach dem Abfallentsorger Nr. 1.23 für die Überwachung des<br />

Entsorgers zuständig sind<br />

Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000<br />

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