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ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 391<br />

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />

Rechtsnorm<br />

1.15 § 30 Erkundung geeigneter Standorte LUA/OLB im Einvernehmen mit<br />

für Abfallbeseitigungsanlagen LUA<br />

1.16 §§ 31, 32 Zulassung von Abfalldeponien und Erteilung LUA/OLB im Einvernehmen mit<br />

von Nebenbestimmungen LUA<br />

1.17 § 32 Abs. 4 nachträgliche Anordnungen bei LUA/OLB<br />

Satz 2 zugelassenen Deponien<br />

1.18 § 33 Zulassung vorzeitigen Beginns mit der Errichtung LUA/OLB<br />

oder dem Betrieb der Deponie<br />

1.19 § 35 Anordnungen zu Errichtung und Betrieb bei Deponien, LUA/OLB<br />

die schon vor dem 1. Juli 1990 betrieben wurden oder<br />

mit deren Errichtung begonnen war<br />

1.20 § 36 Abs. 1 und 2 Entgegennahme Anzeigen über die Stilllegung UAWB/BA;<br />

von Deponien und Anordnungen zur Sicherung LUA bezüglich der im Anhang aufund<br />

Rekultivierung von Deponien geführten Deponien<br />

1.21 § 36 Abs. 3 Entgegennahme von Anzeigen über die Stilllegung AfI/BA<br />

von Anlagen, in denen besonders überwachungsbedürftige<br />

Abfälle anfallen<br />

1.22 § 38 Abs. 2 Auskunft über vorhandene geeignete LUA;<br />

Abfallbeseitigungsanlagen SBB, soweit es sich um besonders<br />

überwachungsbedürftige Abfälle handelt<br />

1.23 § 40 Überwachungsaufgaben nach Sachgebieten:<br />

1.23.1 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und UAWB/BA<br />

Beseitigung von Abfällen, soweit nicht die Überwachung<br />

in den folgenden Nummern<br />

besonders geregelt ist<br />

1.23.2 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und Be- AfI/BA,<br />

seitigung von besonders überwachungsbedürftigen neben diesen Behörden hat die SBB<br />

Abfällen im Sinne des § 41 Abs. 1 und 3 Nr. 1 die Zuständigkeit zur Überwachung<br />

KrW-/AbfG mit Ausnahme der Überwachung und Feststellung, ob Abfälle der Anderjenigen<br />

Abfallerzeuger, die gemäß § 2 Abs. 2 dienungspflicht unterliegen<br />

der NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen<br />

sind (Kleinmengen)<br />

1.23.3 Überwachung der unbefugten Ablagerung von Ab- UAWB/BA<br />

fällen oder Kraftfahrzeugen oder Anhänger im<br />

Sinne des § 15 Abs. 4 KrW-/AbfG außerhalb<br />

von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen,<br />

soweit nicht § 4 BbgAbfG eine abweichende<br />

Zuständigkeit vorsieht<br />

1.23.4 Überwachung der Errichtung und des Betriebes von LUA/BA<br />

zugelassenen Deponien sowie von Deponien im<br />

Sinne des § 35 Abs. 2 KrW-/AbfG einschließlich<br />

der Überwachung der Einhaltung der Zulassung<br />

und von Auflagen und Anordnungen<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

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