ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg
ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg
ABFALLBILANZ.2000, S.63-80 - Brandenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
122<br />
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land <strong>Brandenburg</strong> Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 391<br />
Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde<br />
Rechtsnorm<br />
1.15 § 30 Erkundung geeigneter Standorte LUA/OLB im Einvernehmen mit<br />
für Abfallbeseitigungsanlagen LUA<br />
1.16 §§ 31, 32 Zulassung von Abfalldeponien und Erteilung LUA/OLB im Einvernehmen mit<br />
von Nebenbestimmungen LUA<br />
1.17 § 32 Abs. 4 nachträgliche Anordnungen bei LUA/OLB<br />
Satz 2 zugelassenen Deponien<br />
1.18 § 33 Zulassung vorzeitigen Beginns mit der Errichtung LUA/OLB<br />
oder dem Betrieb der Deponie<br />
1.19 § 35 Anordnungen zu Errichtung und Betrieb bei Deponien, LUA/OLB<br />
die schon vor dem 1. Juli 1990 betrieben wurden oder<br />
mit deren Errichtung begonnen war<br />
1.20 § 36 Abs. 1 und 2 Entgegennahme Anzeigen über die Stilllegung UAWB/BA;<br />
von Deponien und Anordnungen zur Sicherung LUA bezüglich der im Anhang aufund<br />
Rekultivierung von Deponien geführten Deponien<br />
1.21 § 36 Abs. 3 Entgegennahme von Anzeigen über die Stilllegung AfI/BA<br />
von Anlagen, in denen besonders überwachungsbedürftige<br />
Abfälle anfallen<br />
1.22 § 38 Abs. 2 Auskunft über vorhandene geeignete LUA;<br />
Abfallbeseitigungsanlagen SBB, soweit es sich um besonders<br />
überwachungsbedürftige Abfälle handelt<br />
1.23 § 40 Überwachungsaufgaben nach Sachgebieten:<br />
1.23.1 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und UAWB/BA<br />
Beseitigung von Abfällen, soweit nicht die Überwachung<br />
in den folgenden Nummern<br />
besonders geregelt ist<br />
1.23.2 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und Be- AfI/BA,<br />
seitigung von besonders überwachungsbedürftigen neben diesen Behörden hat die SBB<br />
Abfällen im Sinne des § 41 Abs. 1 und 3 Nr. 1 die Zuständigkeit zur Überwachung<br />
KrW-/AbfG mit Ausnahme der Überwachung und Feststellung, ob Abfälle der Anderjenigen<br />
Abfallerzeuger, die gemäß § 2 Abs. 2 dienungspflicht unterliegen<br />
der NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen<br />
sind (Kleinmengen)<br />
1.23.3 Überwachung der unbefugten Ablagerung von Ab- UAWB/BA<br />
fällen oder Kraftfahrzeugen oder Anhänger im<br />
Sinne des § 15 Abs. 4 KrW-/AbfG außerhalb<br />
von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen,<br />
soweit nicht § 4 BbgAbfG eine abweichende<br />
Zuständigkeit vorsieht<br />
1.23.4 Überwachung der Errichtung und des Betriebes von LUA/BA<br />
zugelassenen Deponien sowie von Deponien im<br />
Sinne des § 35 Abs. 2 KrW-/AbfG einschließlich<br />
der Überwachung der Einhaltung der Zulassung<br />
und von Auflagen und Anordnungen<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung