Info 1`09 - Brandenburg

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13.04.2013 Aufrufe

Blechenstraße 1 03046 Cottbus 26.02.2008 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Mehrarbeit zurzeit gibt es wieder verstärkt Anordnungen von Mehrarbeit. Der Personalrat verweist auf die grundsätzlichen Aussagen in unserer Info 10/ 07(siehe Internet: Schulämter Brandenburg Cottbus Personalrat PR- Info 2007 10/07 oder über Ihren Ansprechpartner des Personalrates) Ergänzend teilen wir mit: 1. Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter angestellter Lehrkräfte, die eine abgesenkte Arbeitszeit nachdem Sozialtarifvertrag haben Sofern sich angestellte Lehrkräfte für die Mehrarbeit freiwillig bereit erklären, stimmt der Personalrat bzw. Lehrerrat zu, da diese Mehrarbeitsstunden grundsätzlich bezahlt werden sollen. Das MBJS geht in diesen Fällen davon aus, dass kein Freizeitausgleich in den folgenden drei Monaten möglich ist (1). 2. „unvorhersehbare“ Mehrarbeit Info 1`09 Durch Vereinbarung zwischen HPR und MBJS wurde inzwischen geklärt, dass bei Anordnungen, bei denen die Zeitdauer des Grundes 5 Arbeitstage übersteigt, die Mehrarbeit vorhersehbar ist und deshalb der Mitbestimmung durch Lehrerrat bzw. Personalrat unterliegt (2). Ohne schriftlichen Antrag mit Begründung und anschließender Zustimmung durch den Lehrerrat ist Mehrarbeit unzulässig. Mehrarbeit ist auf Ausnahmefälle beschränkt (3). Langfristige Erkrankungen, Kuren u.a. lassen sich aus Sicht des PR nicht durch Mehrarbeit ausgleichen.

Blechenstraße 1 03046 Cottbus 26.02.2008<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

Mehrarbeit<br />

zurzeit gibt es wieder verstärkt Anordnungen von Mehrarbeit.<br />

Der Personalrat verweist auf die grundsätzlichen Aussagen in unserer <strong>Info</strong><br />

10/ 07(siehe Internet: Schulämter <strong>Brandenburg</strong> Cottbus Personalrat PR- <strong>Info</strong> 2007 10/07<br />

oder über Ihren Ansprechpartner des Personalrates)<br />

Ergänzend teilen wir mit:<br />

1. Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter angestellter Lehrkräfte, die eine abgesenkte<br />

Arbeitszeit nachdem Sozialtarifvertrag haben<br />

Sofern sich angestellte Lehrkräfte für die Mehrarbeit freiwillig bereit erklären,<br />

stimmt der Personalrat bzw. Lehrerrat zu, da diese Mehrarbeitsstunden<br />

grundsätzlich bezahlt werden sollen.<br />

Das MBJS geht in diesen Fällen davon aus, dass kein Freizeitausgleich in<br />

den folgenden drei Monaten möglich ist (1).<br />

2. „unvorhersehbare“ Mehrarbeit<br />

<strong>Info</strong> <strong>1`09</strong><br />

Durch Vereinbarung zwischen HPR und MBJS wurde inzwischen geklärt,<br />

dass bei Anordnungen, bei denen die Zeitdauer des Grundes 5 Arbeitstage<br />

übersteigt, die Mehrarbeit vorhersehbar ist und deshalb der<br />

Mitbestimmung durch Lehrerrat bzw. Personalrat unterliegt (2). Ohne<br />

schriftlichen Antrag mit Begründung und anschließender Zustimmung<br />

durch den Lehrerrat ist Mehrarbeit unzulässig.<br />

Mehrarbeit ist auf Ausnahmefälle beschränkt (3). Langfristige Erkrankungen,<br />

Kuren u.a. lassen sich aus Sicht des PR nicht durch Mehrarbeit<br />

ausgleichen.


3. Mehrarbeit gegenüber Beschäftigten, die älter als 55 sind<br />

Die Anordnung der MA für diesen Personenkreis ist nur mit ihrem Einverständnis<br />

möglich. Dies gilt damit auch für Beschäftigte in Altersteilzeit<br />

(4).<br />

4. Die ersten drei Mehrarbeitsstunden im Monat<br />

Die o.g. Grundsätze für die Mehrarbeit gelten auch für die ersten drei<br />

Mehrarbeitsstunden im Monat. Die Anordnung muss ebenfalls auf Ausnahmen<br />

beschränkt sein, bedarf der Schriftform ( Vertretungsplan erfüllt<br />

die Schriftform nicht) und löst bei Vorhersehbarkeit die Beteiligung<br />

beim Lehrerrat aus.<br />

5. Vergütung von Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Beamter<br />

Inzwischen liegen uns Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG<br />

2 C 128.07) und des Europäischen Gerichtshofes vor, welche uns in unserer<br />

Meinung bestärken, dass bei Teilzeitbeschäftigten (Angestellten/ Beamten)<br />

generell jede Mehrstunde anteilig bezahlt werden muss ohne<br />

Freizeitausgleich zu prüfen.<br />

Der Personalrat erwartet, dass diese Urteile in <strong>Brandenburg</strong> Beachtung<br />

finden und entsprechende Regelungen durch die Landesregierung getroffen<br />

werden.<br />

Anordnungen von Mehrarbeit lassen sich gerichtlich überprüfen.<br />

(1) RS 8/08, Abl. Nr. 7 vom 07. Juli 2008 , S. 271und Erklärung des Staatssekretärs im HPR- Protokoll vom 25. 11. 2008<br />

(2) RS 15/08 Abl. Nr. 10 vom 29. Dezember 2008 S. 443<br />

(3) Landesbeamtengesetz § 38 Abs. 2 Satz 1<br />

(4) s. <strong>Info</strong>rmation des HPR vom 20. 12. 2007<br />

Hinweis: Die <strong>Info</strong>rmationsblätter des HPR können Sie im Internet einsehen über<br />

http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/list.php/mbjs<br />

Telefon: 0355 / 4866 - 423<br />

Fax: 0355 / 4866 - 499<br />

e-mail: personalrat.stscha-cb@schulaemter.brandenburg.de<br />

www.schulaemter.brandenburg.de

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