- LVN Kommunal - im Landesverwaltungsnetz 3.0 ... - Brandenburg
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<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
- <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> -<br />
<strong>im</strong><br />
<strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong>
Herausgeber:<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik<br />
Dezernat Kundenmanagement<br />
Postfach 60 10 52<br />
14410 Potsdam<br />
Telefon: (03 31) 39-8 88, 8 80<br />
Fax: (03 31) 39-5 92<br />
E-Mail: Info@lds.brandenburg.de<br />
Internet: http://www.lds-bb.de<br />
© Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, Potsdam, 2005<br />
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.<br />
Stand: 09. Mai 2005
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung ............................................................................................................................................... 4<br />
2. Anschlussberechtigte............................................................................................................................. 4<br />
3. Laufzeit .................................................................................................................................................. 4<br />
4. Backbone............................................................................................................................................... 4<br />
5. <strong>Kommunal</strong>e Ports .................................................................................................................................. 4<br />
6. Upgrade & Downgrade .......................................................................................................................... 5<br />
7. Umzug.................................................................................................................................................... 5<br />
8. Sonderleistungen ................................................................................................................................... 5<br />
9. Service................................................................................................................................................... 5<br />
10. Verfügbarkeit.......................................................................................................................................... 6<br />
11. Leistungen ............................................................................................................................................. 6<br />
12. Entgelte.................................................................................................................................................. 6<br />
Anlagen<br />
Anlage 1: Definition der Servicelevel .......................................................................................................... 7<br />
Anlage 2: Auftrag – <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong>........................................................................................................... 10<br />
Anlage 3: Nutzerbetreuung <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> – First- und Second-Level Support..................................................... 12<br />
Anlage 4: Nutzungsbedingungen für das <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong>.......................................................................... 13<br />
Seite
1. Einleitung<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der Gemeinschaftsinitiative des Landes und der Kommunen „eBürgerdienste<br />
für <strong>Brandenburg</strong>“ ist der Aufbau der Infrastruktur zur <strong>LVN</strong>-Anbindung und die Vernetzung der kommunalen<br />
Ebene des Landes <strong>Brandenburg</strong> auf Grundlage des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> und regionaler Vernetzungsaktivitäten zur Unterstützung<br />
der landesweiten eGovernment-Strategie des Landes <strong>Brandenburg</strong> geplant. Hierbei wird das <strong>LVN</strong><br />
<strong>Kommunal</strong> vollkommen – bis auf einen Übergang <strong>im</strong> LDS, Dortustr. 46, 14467 Potsdam – logisch vom <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong><br />
getrennt. Eine Kommunikation zwischen dem <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> und der Landesebene erfolgt über die <strong>LVN</strong>-<br />
<strong>Kommunal</strong>-Firewall. Der LDS sichert <strong>im</strong> Rahmen der geltenden Datenschutzrichtlinien des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
zeitnah die anforderungsgerechte Durchleitung von Anwendungen und Daten für die Kommunikation der <strong>Kommunal</strong>verwaltungen<br />
mit Behörden und Institutionen, die an das <strong>LVN</strong> bzw. das Verwaltungsnetz von Bund und<br />
Ländern TESTA angeschlossen sind.<br />
2. Anschlussberechtigte<br />
Anschlussberechtigt sind alle Kommunen und kommunale Einrichtungen, die <strong>im</strong> jeweils aktuellen Behördenverzeichnis<br />
unter „Kreisfreie Städte und Landkreise“ und <strong>im</strong> jeweils aktuellen „Verzeichnis der Ämter und amtsfreien<br />
Gemeinden des Landes <strong>Brandenburg</strong>“ aufgeführt sind.<br />
Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die <strong>im</strong> jeweils aktuellen Behördenverzeichnis des Landes <strong>Brandenburg</strong> als<br />
Behörden, Gerichte, Einrichtungen des Landes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts<br />
oder Zweckverbände ausgewiesen sind. Die Integration einer neuen Einrichtung in das <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> benötigt<br />
die vorherige Zust<strong>im</strong>mung des LDS.<br />
3. Laufzeit<br />
Die Laufzeit des <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> ist parallel zur Gesamtlaufzeit des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong>-Vertrages konzipiert. Die Laufzeit<br />
der Ports <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> beträgt jeweils 36 Monate. Jede hiervon abweichende Laufzeit bedarf einer gesonderten<br />
Regelung.<br />
4. Backbone<br />
Auf Basis des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> wird der <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> Backbone durch die Bildung eines Virtual Privat Network (VPN)<br />
mit einer festen Bandbreite von 34 Mbit/s realisiert. Hierdurch kann <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> für Festverbindungen die<br />
bewährte Leistungsfähigkeit des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> bei gleichzeitiger Separierung der kommunalen Ebene zur Verfügung<br />
gestellt werden. Die Anzahl der anschaltbaren kommunalen Ports wird nicht begrenzt.<br />
5. <strong>Kommunal</strong>e Ports<br />
<strong>Kommunal</strong>e Ports bilden jeweils technisch die gesamte Funktionalität ab, die für die Erreichung und volumenunabhängige<br />
Nutzung des <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> durch den kommunalen Kunden erforderlich ist.<br />
Spezielle Ausprägungen dieser Ports sind die so genannten Bündelungsstellen je Landkreis bzw. kreisfreier<br />
Stadt, in denen die Kommunikationsströme zwischen Landeseinrichtungen und kommunalem Bereich gebündelt<br />
werden. Diese Bündelungsstellen werden in folgenden Bandbreiten realisiert:<br />
• 2 Mbit/s<br />
• 4 Mbit/s (durch 2 x 2 Mbit/s, siehe Erweiterung der Kommunikationsklasse 2 des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong>)<br />
• > 4 Mbit/s<br />
Die Finanzierung der Mindestbandbreite von 2 Mbit/s erfolgt durch Landesverfahren (soweit kein höherer Bandbreitenbedarf<br />
durch landesseitige Fachverfahren eintritt). Ein Ausbau der Bandbreite der Bündelungsstelle für<br />
kommunale Zwecke trägt der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die Entgelte für die 2 Mbit/s und 4 -<br />
Mbit/s sind pauschaliert. Die Entgelte für Bündelungsstellen > 4 Mbit/s (Glasfaseranschlüsse) werden jeweils auf<br />
den konkreten Standort bezogen kalkuliert und auf Anforderung angeboten. Ein Anspruch auf Vergleichbarkeit<br />
der Entgelte ist ausgeschlossen.
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Die folgenden kommunalen Ports werden als Festverbindungen angeboten:<br />
• 128 Kbit/s<br />
• 2 Mbit/s<br />
• 4 Mbit/s (2 x 2 Mbit/s)<br />
• Die Möglichkeit der Einwahl über Modem, ISDN oder VPN-Einwahl-LDS zu den Konditionen des<br />
Leistungs- und Entgeltverzeichnises bleibt außerdem erhalten.<br />
Die gesamte Produktpalette, die für das <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> konzipiert wird (neue Kommunikationsklasse 1 <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> als<br />
DSL Einwahllösungen), steht nach den abzuschließenden Regelungen für <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> auch für <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> zur<br />
Verfügung.<br />
• DSL 1000, 2000 bzw. 3000 (ohne QoS Leistungsmerkmale, Best Effort) als Einstiegsoption. Übergabepunkt<br />
ist ein Router des LDS, der an das LAN der Kommmunalverwaltung angebunden werden<br />
kann.<br />
Die Entgelte für die 128 Kbit/s, DSL 1000, 2000 und 3000, 2 Mbit/s und 4 Mbit/s sind pauschaliert. Werden Ports<br />
mit einer Bandbreite > 4 Mbit/s benötigt, werden diese analog zu den Bündelungsstellen jeweils auf den konkreten<br />
Standort bezogen kalkuliert und auf Anforderung angeboten. Ein Anspruch auf Vergleichbarkeit der Entgelte<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Eine VLAN (Virtual Local Area Network) Bildung ist möglich und kostenfrei. Die Bildung der virtuellen Kreisnetze<br />
bedarf keines gesonderten Auftrages.<br />
Bestehende <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Ports von anschlussberechtigten kommunalen Einrichtungen werden in entsprechende<br />
kommunale Ports gem. Ziffer 5 umgewandelt.<br />
6. Upgrade & Downgrade<br />
Die Bandbreiten der kommunalen Ports können über die Upgrade & Downgrade - Option dem jeweiligen Bedarf<br />
angepasst werden. Die Kosten sind unter Ziffer 12 aufgeführt.<br />
Be<strong>im</strong> Upgrade beginnt die Mindestmietdauer von 3 Jahren neu. Dafür fallen keine einmaligen Kosten an.<br />
Be<strong>im</strong> Downgrade wird ein einmaliges Entgelt erhoben(siehe Ziffer 12).<br />
7. Umzug<br />
Der Umzug eines Ports ist kostenpflichtig. Die kommerzielle Regelung hierzu ist unter Ziffer 12 abgebildet.<br />
8. Sonderleistungen<br />
Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Entgelte sind pauschaliert.<br />
9. Service<br />
Die kommunalen Ports werden mit der Standardserviceklasse des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Vertrages (Anlage 1) angeboten. Höhere<br />
Serviceklassen sind auf Grundlage eines Individualangebotes möglich.<br />
10. Verfügbarkeit<br />
Die Verfügbarkeit eines Einzelports über Festverbindung entspricht der Verfügbarkeit eines <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Ports der<br />
Standardserviceklasse (Anlage 1). Zur Erhöhung der Verfügbarkeit kann ein Backup beauftragt werden.
11. Leistungen<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Die Beauftragung kommunaler Ports erfolgt über das Zentrale Kundenmanagement <strong>im</strong> LDS mit dem Auftragsformular<br />
(Anlage 2), ebenso alle Veränderungen von Leistungsmerkmalen zu einem bestehenden Port.<br />
Das gesamte Netzwerkmanagement und Störungsmanagement wird vom LDS abgewickelt. Damit hat auch der<br />
kommunale Kunde einen Ansprechpartner (Anlage 3) zu allen Fragen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem kommunalen<br />
Port. Mit den nachfolgend aufgeführten Entgelten sind standardmäßig u.a. folgende Leistungen abgegolten:<br />
• MPLS, QoS, Servicelevel Standard, Priorisierung<br />
• Basisdienste <strong>im</strong> <strong>LVN</strong>@kommunal :<br />
Zugang zum Kommunikationsverbund (Mail, Termine, Adressen, FAX, SMS)<br />
Zugang zu Host-Rechnern, zentralen Diensten und Verfahren<br />
TCP/IP – Protokoll einschließlich DNS und NTP<br />
Übergang zum <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> über Firewall <strong>Kommunal</strong><br />
Nutzung Internet (Flatrate)<br />
Zugang zum Intranet des Landes (brandenburg intern)<br />
Übergang zum TESTA- Netz (mit Zugängen zu KBA in Flensburg, AZR in Köln, JURIS, …die<br />
Nutzung der Dienste von Anbietern kann evtl. zusätzliche Kosten verursachen)<br />
Netzüberwachung, Netzmanagement, UHD, Hotline<br />
Nutzung Circa-Server<br />
• Weitere LDS- Dienstleistungen nutzbar<br />
Nutzung Kommunikationsverbund (Mail, Termine, Adressen, FAX, SMS) zu den Bedingungen<br />
des geltenden Leistungs- und Entgeltverzeichnises. Derzeit sind FAX- und SMS-Versand<br />
kostenfrei.<br />
12. Entgelte für kommunale Ports<br />
K-Nr. Position<br />
Einmaliges Entgelt<br />
in Euro<br />
Monatliches Entgelt<br />
in Euro<br />
1 kommunaler Port > 4 Mbit/s Individuelles Angebot Individuelles Angebot<br />
2 kommunaler Port 4 Mbit/s 0,00 1.900,-<br />
3 kommunaler Port 2 Mbit/s 0,00 950,-<br />
4 DSL 1000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 190,- *)<br />
5 DSL 2000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 236,- *)<br />
6 DSL 3000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 275,- *)<br />
7 kommunaler Port 128 Kbit/s 0,00 340,-<br />
8 Upgrade ( Mindestlaufzeit beginnt neu) 0,00 0,00<br />
9<br />
Downgrade DSL (Bandbreitenänderungen<br />
innerhalb DSL 1000 –<br />
305,- 0,00<br />
10<br />
) S<br />
Downgrade von Festverbindungen 2.380.- 0,00<br />
11 Umzug eines Ports 128K – 2 Mbit/s 928,- 0,00<br />
12 Umzug eines Ports 4 Mbit/s 1.856,- 0,00<br />
13 Umzug eines Ports > 4 Mbit/s Individuelles Angebot 0,00<br />
*) Ab insgesamt 200 kommunale DSL-Anschlüsse (DSL 1000, 2000 und 3000) 10 % Rabatt
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Alle Preise sind Bruttopreise. Werden die Preise innerhalb des Entgeltverzeichnisses gesenkt, so gelten diese<br />
automatisch auch für bereits geschlossene Verträge (Bestpreisgarantie).<br />
Die für landesseitige Fachverfahren inklusive Austausch von Daten mit dem Bund bzw. anderen Bundesländern<br />
sowie EU-Behörden benötigten Bandbreiten sind einschließlich der Kosten für die Erreichung der kommunalen<br />
Fachnutzer vom Land zu finanzieren. Ungenutzte Bandbreitenkapazitäten können für rein kommunale Zwecke<br />
verwendet werden, soweit die Fachverfahren dadurch nicht behindert werden.<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> – zusätzliche Leistungsmerkmale<br />
Port<br />
S0 ISDN<br />
Backup<br />
VPN /<br />
Verschlüsslung auf<br />
Übergabe-Router<br />
Monatsreport<br />
Standard<br />
monatliches Entgelt pro Port in Euro<br />
128 Kbit/s 65,00 45,00 52,00<br />
2 MBit/s 65,00 150,00 52,00<br />
4 MBit/s 65,00 150,00 52,00
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Definition der Servicelevel<br />
Anlage 1<br />
Für die zentralen Komponenten des <strong>LVN</strong> wird die Serviceklasse – Standard –- abgesichert. Alle <strong>LVN</strong>-Kunden-<br />
Ports sind in dieser Serviceklasse beauftragt.<br />
Die Reaktionszeit ist abhängig von den Auswirkungen der Störung. Deshalb werden drei Störungsklassen definiert.<br />
Definition Störungsklassen<br />
Störungsklasse A<br />
Eine Störung der Klasse A liegt vor, wenn keine der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen Komponente<br />
(Netzübergang oder Netzdienst), entsprechend der garantierten Funktionalität, genutzt werden können oder<br />
deren Leistung stark eingeschränkt ist.<br />
Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />
Ausfall eines Netzüberganges<br />
Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf unter 50% der normalen Leistung<br />
Störungsklasse B<br />
Eine Störung der Klasse B liegt vor, wenn ein Teil der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen Komponenten<br />
(Netzübergang oder Netzdienst) nicht mehr genutzt werden kann oder deren Leistung teilweise eingeschränkt<br />
ist.<br />
Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />
Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf mehr als 50% der normalen Leistung<br />
Ausfall einer genutzten Funktionalität oder eines genutzten Leistungsmerkmales mit Ausnahme der unter Störungsklasse<br />
A genannten<br />
Störungsklasse C<br />
Eine Störung der Klasse C liegt vor, wenn zwar alle Teile der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen<br />
Komponenten (Netzübergang oder Netzdienst) genutzt werden können, aber eine andere garantierte Funktion<br />
nicht oder nur teilweise verfügbar ist. Störungen dieser Klasse werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet.<br />
Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />
Ausfall einer Komponente, für die eine Redundanzkomponente aktiviert wurde.<br />
Eingeschränkte Servicefunktionen.
Definition der Parameter<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Noch: Definition der Servicelevel<br />
Noch: Anlage 1<br />
Störungsannahme<br />
Die Störungsannahme ist der Zeitpunkt, zu dem der LDS Störungsmeldungen vom Kunden entgegen n<strong>im</strong>mt.<br />
Zu jeder Störungsmeldung wird eine Störungsnummer vergeben.<br />
Servicezeit<br />
Die Servicezeit ist der Zeitraum, in dem <strong>im</strong> LDS die Störungsanalyse und die Entstörung eines Dienstes für<br />
den Kunden durchgeführt wird. Die Servicezeiten sind darüber hinaus durch die Servicebereitschaft externer<br />
Vertragspartner abgesichert, damit der LDS bei Bedarf die Leistungen externer Dienstleister (Third Level<br />
Support) in Anspruch nehmen kann.<br />
Reaktionszeit<br />
Spätestens nach Ablauf der Reaktionszeit erhält der Kunde eine Zwischenmeldung, in der die Störungsklasse<br />
für die weitere Bearbeitung der Störung angegeben wird, soweit der Fortschritt der Störungsanalyse das zu<br />
dem Zeitpunkt zulässt. Zeiten außerhalb der Servicezeit werden nicht auf die Reaktionszeit angerechnet.<br />
Zwischenmeldung<br />
Die Zwischenmeldung ist die Statusmeldung einer Störung an den Kunden durch den LDS. Diese wird per<br />
Mail oder Fax oder telefonisch vom LDS an den Kunden geschickt und muss mindestens folgende Informationen<br />
enthalten:<br />
• Datum und Uhrzeit der Zwischenmeldung<br />
• Störungsnummer (TT- Nummer)<br />
• betroffenen zentrale Komponente<br />
• Datum und Uhrzeit der Störungsmeldung<br />
• Festlegung der Störungsklasse soweit zu dem Zeitpunkt möglich<br />
• Maßnahmen zur Behebung der Störung (Kurzform)<br />
Entstörzeit<br />
Die Entstörzeit ist die Dauer der Entstörung durch den LDS. Bei Störungsmeldungen außerhalb der Servicezeit<br />
beginnt die Entstörzeit mit Anfang der nächsten Servicezeit. Die Entstörzeit wird durch das Ende der Servicezeit<br />
unterbrochen. Verzögerungen bei der Entstörung, die der Kunde zu vertreten hat, werden nicht der<br />
Ausfallzeit oder der Entstörzeit angerechnet. Der Kunde hat <strong>im</strong> Rahmen seiner Mitwirkungspflicht insbesondere<br />
den Zutritt auch für Dritte (Dienstleister <strong>im</strong> Auftrag des LDS) zu gewährleisten und es muss ein Ansprechpartner<br />
be<strong>im</strong> Kunden erreichbar sein. Wenn sich als Ursache für die Störung ein Fehler <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />
des Kunden herausstellt, geht die gesamte Störung nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Der<br />
LDS kann in diesem Fall dem Kunden den für die Entstörung entstandenen nachgewiesenen Aufwand in<br />
Rechnung stellen.<br />
Ende der Störung<br />
Das Ende der Störung ist der Zeitpunkt, zu dem die Störung behoben ist, bzw. die Funktionalität wieder hergestellt<br />
ist, oder dem Kunden ein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt und funktionsfähig integriert<br />
wurde.
Noch: Definition der Parameter<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Noch: Definition der Servicelevel<br />
Noch: Anlage 1<br />
Abschlussmeldung<br />
Die Abschlussmeldung ist die Meldung des Endes einer Störung an den Kunden durch den LDS. Diese wird<br />
per Mail, Fax oder telefonisch vom LDS an den Kunden geschickt und muss mindestens folgende Informationen<br />
enthalten:<br />
• Erstelldatum des Berichts<br />
• Störungsnummer (TT- Nummer)<br />
• betroffenen zentrale Komponente<br />
• Anfang und Ende der Störung<br />
• Ursache der Störung<br />
• Beschreibung der Störung (Kurzform)<br />
• Maßnahmen zur Behebung der Störung (Kurzform)<br />
Verfügbarkeit<br />
Die Verfügbarkeit der zentralen Komponente ist gegeben, wenn keine Störungen der Störungsklassen A oder<br />
B vorliegen (siehe Beschreibung Störungsklassen). Die Verfügbarkeit wird wie folgt ermittelt:<br />
Kumulierte Entstörzeit<br />
<strong>im</strong> Jahr<br />
Verfügbarkeit in % = 100 −<br />
∗ 100<br />
Dauer der Servicezeit<br />
<strong>im</strong> Jahr<br />
Die anzurechnende Entstörzeit für eine Störung wird insgesamt in dem Monat berücksichtigt, in dem das Ende<br />
der Störung liegt, auch dann, wenn der Beginn der Störung <strong>im</strong> Vormonat liegt.<br />
Wartungsarbeiten<br />
Wartungsarbeiten sind planbare Arbeiten an der Technik zur Bereitstellung eines Dienstes. Sie werden bei<br />
Notwendigkeit zu mit dem Kunden abzust<strong>im</strong>menden Terminen in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt und<br />
zählen nicht als Ausfallzeit oder Entstörzeit. Werktags außer Samstag in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr werden<br />
keine Wartungsarbeiten durchgeführt.
Serviceklasse Standard<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Leistung Forderung<br />
Verfügbarkeit 97,0 % <strong>im</strong> Jahr<br />
Störungsannahme arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />
Servicezeit Arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />
Reaktionszeit<br />
Störungsklasse A<br />
Störungsklasse B<br />
Störungsklasse C<br />
Zwischenmeldung<br />
4 Std.<br />
6 Std.<br />
Ende des nächsten Arbeitstages<br />
Gemäß Entstörungsfortschritt,<br />
ggf. auf Anforderung des Kunden<br />
Wartungsarbeiten an einzelnen Ports Max. 4 Stunden pro Monat<br />
Die <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Serviceklasse Standard wird durch den LDS bis zum Übergaberouter für den kommunalen Port sichergestellt.<br />
Danach gilt das Servicereg<strong>im</strong>e des kommunalen Bereiches.
LDS <strong>Brandenburg</strong> I Postfach 60 10 52 I 14410 Potsdam<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Auftrag - <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong><br />
Lfd. Nr. gewünschter Laufzeit-Beginn<br />
1 Portnummer ab:<br />
Portstandort<br />
2 Dienststelle<br />
3 Straße<br />
4 PLZ<br />
5 Ort<br />
6 Gebäude/ Gebäudebezeichnung<br />
7 Raum/ Etage<br />
8 Verantwortlicher<br />
9 Telefon-Nr.<br />
10 Fax-Nr.<br />
11 Mail<br />
Vertragsverantwortlicher (AG)<br />
12 Dienststelle<br />
13 Verantwortlicher<br />
14 Straße<br />
15 PLZ<br />
16 Ort<br />
17 Telefon-Nr.<br />
18 Fax-Nr.<br />
19 Mail<br />
Voraussetzungen am Portstandort<br />
20 Stromversorgung Anzahl der Steckdosen<br />
21 USV (J/N)<br />
22 Absicherung des Stromkreises (A)<br />
23 Innenhaus Verkabelung nutzbar<br />
24 Raum Netzraum (J/N)<br />
25 Büroraum (J/N)<br />
26 Stellplatz CPE <strong>im</strong> 19" Schrank (J/N)<br />
27 sonstiger Stellplatz:<br />
28 Übergaberouter <strong>im</strong> 19" Schrank (J/N)<br />
29 sonstiger Stellplatz:<br />
Anlage 2<br />
Landesbetrieb für<br />
Datenverarbeitung<br />
und Statistik<br />
Dortustraße 46<br />
D-14467 Potsdam
Seite 2<br />
Porteigenschaften<br />
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Noch: Auftrag - <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong><br />
30 Kommunikationsklasse<br />
31 Bandbreite<br />
32 Schnittstelle<br />
33 Serviceklasse Standard<br />
34 ISDN Backup zum LDS<br />
35 VPN Zuordnung (J/N)<br />
36 VPN Verantwortlicher<br />
37 IPSEC Verschlüsselung (J/N)<br />
38 Gegenstelle der Verschlüsselung<br />
39<br />
40 Monatsbericht (J/N)<br />
41 Paketfilter (J/N)<br />
Dienstklassen des Ports<br />
42 1 Voice Dienste (J/N)<br />
43 Video (J/N)<br />
44 2 HKR (J/N)<br />
45 extrem zeitkritisch<br />
46 extrem zeitkritisch<br />
47 extrem zeitkritisch<br />
48 3 zeitkritisch<br />
49 zeitkritisch<br />
50 zeitkritisch<br />
51 4 Internet/Intranet (J/N)<br />
52 Mail (J/N)<br />
53 zeitunkritische<br />
54 zeitunkritische<br />
55 zeitunkritische<br />
Ort, Datum<br />
Landesbetrieb für<br />
Datenverarbeitung<br />
und Statistik<br />
Stempel und Unterschrift<br />
des Verantwortlichen (AG)<br />
Der unterschriebene Auftrag ist verbindlich und die definierte Leistung [mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren] wird Bestandteil<br />
einer Servicevereinbarung. Die entstehenden Entgelte werden vom Auftraggeber übernommen.
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Nutzerbetreuung <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> –<br />
First- und Second-Level Support<br />
Anlage 3<br />
Der Auftragnehmer stellt für die an das <strong>LVN</strong> – Fachnetz Allgemeine Verwaltung – angeschlossenen Netzteilnehmer<br />
<strong>im</strong> Rahmen seiner Nutzerbetreuung einen User Help Desk zur Verfügung und leistet <strong>im</strong> nachstehenden Umfang<br />
Unterstützung bei der Behebung von Fehlern und Beseitigung von Störungen:<br />
1. User Help Desk mit telefonischer Hotline (03 31) 39-5 55<br />
- Entgegennahme von Störungsmeldungen arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />
Ein Arbeitstag ist jeder Werktag außer Sonnabend und nicht der 24./31. Dezember.<br />
- Fehlerklassifizierung<br />
- Weiterleitung an First- und Second-Level-Support<br />
2. First-Level-Support<br />
- Eingangsberatung und Unterstützung auf Kundenanfragen<br />
- Einfache Fehleranalyse und -beseitigung.<br />
3. Second-Level-Support<br />
- Spezielle Fehleranalyse und -behebung in den Bereichen Netzwerk- und Systemmanagement, insbesondere<br />
bei Störungen an Netzknoten oder Routern <strong>im</strong> Access Bereich<br />
- Durchführung eigener Reparaturleistungen<br />
- Vergabe von Reparaturaufträgen bzw. Austausch fehlerhafter Technik <strong>im</strong> Rahmen bestehender Serviceverträge<br />
mit leistungsfähigen Serviceunternehmen.<br />
4. Reaktionszeiten<br />
- Für <strong>LVN</strong> – <strong>Kommunal</strong> Ports gelten die Angaben gemäß Anlage 1.<br />
- Der Auftragnehmer sichert für die Bearbeitung von Störungsmeldungen <strong>im</strong> Rahmen seiner Supportleistungen<br />
gemäß Ziffern 2 und 3 während der Tage Montag bis Freitag eine generelle Reaktionszeit von 12 Stunden<br />
nach Eingang der Störungsanzeige innerhalb der Servicezeit zu. Für konkrete Leistungen vereinbarte<br />
Servicelevel setzt diese allgemeine Regelung außer Kraft.<br />
- Die Servicezeit (arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr) ist die Zeit, in der mit der Störungsanalyse nach Eingang<br />
der Störungsmeldung begonnen wird.<br />
- Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Netzverfügbarkeit trägt der Auftragnehmer <strong>im</strong> Rahmen seiner<br />
Organisation sowie <strong>im</strong> Verhältnis zu den von ihm beauftragten Serviceunternehmen für eine unverzügliche<br />
Einleitung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung Sorge. Als schwerwiegende Beeinträchtigung der Netzverfügbarkeit<br />
gilt der Ausfall kompletter Leitungssegmente bzw. Netzknoten.<br />
5. Information und Wartung<br />
Der Auftragnehmer informiert die angeschlossenen Netzteilnehmer über Einschränkungen der Netzverfügbarkeit<br />
aufgrund planbarer Wartungs- oder Installationsarbeiten spätestens binnen 24 Stunden vor Durchführung<br />
der Arbeiten.<br />
Wartungsarbeiten an Arbeitstagen erfolgen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeiten von 08:00 bis 18:00<br />
Uhr.
<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Nutzungsbedingungen für<br />
das <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong><br />
Anlage 4<br />
Zur Gewährleistung des <strong>im</strong> einschlägigen Sicherheitskonzept „Fachnetz LDS“ beschriebenen Sicherheitsniveaus<br />
gelten für <strong>LVN</strong> - Kunden die nachfolgenden Sicherheitsregeln:<br />
- Aufstellung der <strong>LVN</strong> - Netzzugangstechnik (Netzabschlusstechnik des Providers; <strong>LVN</strong> - Übergaberouter des<br />
LDS) nur in geschlossenen Räumen, die geeignet sind, ausreichenden Schutz vor Umwelteinflüssen zu bieten<br />
- Verwendung geeigneten systembezogenen Montage- und Installationsmaterials bei der Verkabelung zwischen<br />
dem Übergaberouter und dem Hausnetz des <strong>LVN</strong> Kunden<br />
- Hinreichender infrastruktureller Schutz der Hausnetzkomponenten und am Hausnetz angeschlossenen Endgeräte<br />
(APC´s)<br />
- Passwortschutz für alle am Hausnetz angeschlossenen Endgeräte<br />
Die <strong>LVN</strong>-Netzzugangstechnik (<strong>LVN</strong>-Übergaberouter) ist Eigentum des Fachnetzbetreibers LDS. Zur Absicherung<br />
der <strong>LVN</strong>-Gesamtfunktionalität ist ausschließlich der LDS befugt, Konfigurations- und Administrationsarbeiten auf<br />
dem System durchzuführen. Eigenmächtige Konfigurationsänderungen sind den <strong>LVN</strong> - Kunden nicht gestattet.<br />
Mit seiner Teilnahme am Netzverbund sichert der <strong>LVN</strong> - Kunde die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsregeln<br />
zu und verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Sicherheitsinfrastruktur des <strong>LVN</strong><br />
zu beeinträchtigen.<br />
Stand: 10.03.2005