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- LVN Kommunal - im Landesverwaltungsnetz 3.0 ... - Brandenburg

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<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

- <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> -<br />

<strong>im</strong><br />

<strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong>


Herausgeber:<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik<br />

Dezernat Kundenmanagement<br />

Postfach 60 10 52<br />

14410 Potsdam<br />

Telefon: (03 31) 39-8 88, 8 80<br />

Fax: (03 31) 39-5 92<br />

E-Mail: Info@lds.brandenburg.de<br />

Internet: http://www.lds-bb.de<br />

© Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, Potsdam, 2005<br />

Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.<br />

Stand: 09. Mai 2005


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung ............................................................................................................................................... 4<br />

2. Anschlussberechtigte............................................................................................................................. 4<br />

3. Laufzeit .................................................................................................................................................. 4<br />

4. Backbone............................................................................................................................................... 4<br />

5. <strong>Kommunal</strong>e Ports .................................................................................................................................. 4<br />

6. Upgrade & Downgrade .......................................................................................................................... 5<br />

7. Umzug.................................................................................................................................................... 5<br />

8. Sonderleistungen ................................................................................................................................... 5<br />

9. Service................................................................................................................................................... 5<br />

10. Verfügbarkeit.......................................................................................................................................... 6<br />

11. Leistungen ............................................................................................................................................. 6<br />

12. Entgelte.................................................................................................................................................. 6<br />

Anlagen<br />

Anlage 1: Definition der Servicelevel .......................................................................................................... 7<br />

Anlage 2: Auftrag – <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong>........................................................................................................... 10<br />

Anlage 3: Nutzerbetreuung <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> – First- und Second-Level Support..................................................... 12<br />

Anlage 4: Nutzungsbedingungen für das <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong>.......................................................................... 13<br />

Seite


1. Einleitung<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der Gemeinschaftsinitiative des Landes und der Kommunen „eBürgerdienste<br />

für <strong>Brandenburg</strong>“ ist der Aufbau der Infrastruktur zur <strong>LVN</strong>-Anbindung und die Vernetzung der kommunalen<br />

Ebene des Landes <strong>Brandenburg</strong> auf Grundlage des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> und regionaler Vernetzungsaktivitäten zur Unterstützung<br />

der landesweiten eGovernment-Strategie des Landes <strong>Brandenburg</strong> geplant. Hierbei wird das <strong>LVN</strong><br />

<strong>Kommunal</strong> vollkommen – bis auf einen Übergang <strong>im</strong> LDS, Dortustr. 46, 14467 Potsdam – logisch vom <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong><br />

getrennt. Eine Kommunikation zwischen dem <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> und der Landesebene erfolgt über die <strong>LVN</strong>-<br />

<strong>Kommunal</strong>-Firewall. Der LDS sichert <strong>im</strong> Rahmen der geltenden Datenschutzrichtlinien des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

zeitnah die anforderungsgerechte Durchleitung von Anwendungen und Daten für die Kommunikation der <strong>Kommunal</strong>verwaltungen<br />

mit Behörden und Institutionen, die an das <strong>LVN</strong> bzw. das Verwaltungsnetz von Bund und<br />

Ländern TESTA angeschlossen sind.<br />

2. Anschlussberechtigte<br />

Anschlussberechtigt sind alle Kommunen und kommunale Einrichtungen, die <strong>im</strong> jeweils aktuellen Behördenverzeichnis<br />

unter „Kreisfreie Städte und Landkreise“ und <strong>im</strong> jeweils aktuellen „Verzeichnis der Ämter und amtsfreien<br />

Gemeinden des Landes <strong>Brandenburg</strong>“ aufgeführt sind.<br />

Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die <strong>im</strong> jeweils aktuellen Behördenverzeichnis des Landes <strong>Brandenburg</strong> als<br />

Behörden, Gerichte, Einrichtungen des Landes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts<br />

oder Zweckverbände ausgewiesen sind. Die Integration einer neuen Einrichtung in das <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> benötigt<br />

die vorherige Zust<strong>im</strong>mung des LDS.<br />

3. Laufzeit<br />

Die Laufzeit des <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> ist parallel zur Gesamtlaufzeit des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong>-Vertrages konzipiert. Die Laufzeit<br />

der Ports <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> beträgt jeweils 36 Monate. Jede hiervon abweichende Laufzeit bedarf einer gesonderten<br />

Regelung.<br />

4. Backbone<br />

Auf Basis des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> wird der <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> Backbone durch die Bildung eines Virtual Privat Network (VPN)<br />

mit einer festen Bandbreite von 34 Mbit/s realisiert. Hierdurch kann <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> für Festverbindungen die<br />

bewährte Leistungsfähigkeit des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> bei gleichzeitiger Separierung der kommunalen Ebene zur Verfügung<br />

gestellt werden. Die Anzahl der anschaltbaren kommunalen Ports wird nicht begrenzt.<br />

5. <strong>Kommunal</strong>e Ports<br />

<strong>Kommunal</strong>e Ports bilden jeweils technisch die gesamte Funktionalität ab, die für die Erreichung und volumenunabhängige<br />

Nutzung des <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> durch den kommunalen Kunden erforderlich ist.<br />

Spezielle Ausprägungen dieser Ports sind die so genannten Bündelungsstellen je Landkreis bzw. kreisfreier<br />

Stadt, in denen die Kommunikationsströme zwischen Landeseinrichtungen und kommunalem Bereich gebündelt<br />

werden. Diese Bündelungsstellen werden in folgenden Bandbreiten realisiert:<br />

• 2 Mbit/s<br />

• 4 Mbit/s (durch 2 x 2 Mbit/s, siehe Erweiterung der Kommunikationsklasse 2 des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong>)<br />

• > 4 Mbit/s<br />

Die Finanzierung der Mindestbandbreite von 2 Mbit/s erfolgt durch Landesverfahren (soweit kein höherer Bandbreitenbedarf<br />

durch landesseitige Fachverfahren eintritt). Ein Ausbau der Bandbreite der Bündelungsstelle für<br />

kommunale Zwecke trägt der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die Entgelte für die 2 Mbit/s und 4 -<br />

Mbit/s sind pauschaliert. Die Entgelte für Bündelungsstellen > 4 Mbit/s (Glasfaseranschlüsse) werden jeweils auf<br />

den konkreten Standort bezogen kalkuliert und auf Anforderung angeboten. Ein Anspruch auf Vergleichbarkeit<br />

der Entgelte ist ausgeschlossen.


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Die folgenden kommunalen Ports werden als Festverbindungen angeboten:<br />

• 128 Kbit/s<br />

• 2 Mbit/s<br />

• 4 Mbit/s (2 x 2 Mbit/s)<br />

• Die Möglichkeit der Einwahl über Modem, ISDN oder VPN-Einwahl-LDS zu den Konditionen des<br />

Leistungs- und Entgeltverzeichnises bleibt außerdem erhalten.<br />

Die gesamte Produktpalette, die für das <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> konzipiert wird (neue Kommunikationsklasse 1 <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> als<br />

DSL Einwahllösungen), steht nach den abzuschließenden Regelungen für <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> auch für <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> zur<br />

Verfügung.<br />

• DSL 1000, 2000 bzw. 3000 (ohne QoS Leistungsmerkmale, Best Effort) als Einstiegsoption. Übergabepunkt<br />

ist ein Router des LDS, der an das LAN der Kommmunalverwaltung angebunden werden<br />

kann.<br />

Die Entgelte für die 128 Kbit/s, DSL 1000, 2000 und 3000, 2 Mbit/s und 4 Mbit/s sind pauschaliert. Werden Ports<br />

mit einer Bandbreite > 4 Mbit/s benötigt, werden diese analog zu den Bündelungsstellen jeweils auf den konkreten<br />

Standort bezogen kalkuliert und auf Anforderung angeboten. Ein Anspruch auf Vergleichbarkeit der Entgelte<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Eine VLAN (Virtual Local Area Network) Bildung ist möglich und kostenfrei. Die Bildung der virtuellen Kreisnetze<br />

bedarf keines gesonderten Auftrages.<br />

Bestehende <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Ports von anschlussberechtigten kommunalen Einrichtungen werden in entsprechende<br />

kommunale Ports gem. Ziffer 5 umgewandelt.<br />

6. Upgrade & Downgrade<br />

Die Bandbreiten der kommunalen Ports können über die Upgrade & Downgrade - Option dem jeweiligen Bedarf<br />

angepasst werden. Die Kosten sind unter Ziffer 12 aufgeführt.<br />

Be<strong>im</strong> Upgrade beginnt die Mindestmietdauer von 3 Jahren neu. Dafür fallen keine einmaligen Kosten an.<br />

Be<strong>im</strong> Downgrade wird ein einmaliges Entgelt erhoben(siehe Ziffer 12).<br />

7. Umzug<br />

Der Umzug eines Ports ist kostenpflichtig. Die kommerzielle Regelung hierzu ist unter Ziffer 12 abgebildet.<br />

8. Sonderleistungen<br />

Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Entgelte sind pauschaliert.<br />

9. Service<br />

Die kommunalen Ports werden mit der Standardserviceklasse des <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Vertrages (Anlage 1) angeboten. Höhere<br />

Serviceklassen sind auf Grundlage eines Individualangebotes möglich.<br />

10. Verfügbarkeit<br />

Die Verfügbarkeit eines Einzelports über Festverbindung entspricht der Verfügbarkeit eines <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Ports der<br />

Standardserviceklasse (Anlage 1). Zur Erhöhung der Verfügbarkeit kann ein Backup beauftragt werden.


11. Leistungen<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Die Beauftragung kommunaler Ports erfolgt über das Zentrale Kundenmanagement <strong>im</strong> LDS mit dem Auftragsformular<br />

(Anlage 2), ebenso alle Veränderungen von Leistungsmerkmalen zu einem bestehenden Port.<br />

Das gesamte Netzwerkmanagement und Störungsmanagement wird vom LDS abgewickelt. Damit hat auch der<br />

kommunale Kunde einen Ansprechpartner (Anlage 3) zu allen Fragen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem kommunalen<br />

Port. Mit den nachfolgend aufgeführten Entgelten sind standardmäßig u.a. folgende Leistungen abgegolten:<br />

• MPLS, QoS, Servicelevel Standard, Priorisierung<br />

• Basisdienste <strong>im</strong> <strong>LVN</strong>@kommunal :<br />

Zugang zum Kommunikationsverbund (Mail, Termine, Adressen, FAX, SMS)<br />

Zugang zu Host-Rechnern, zentralen Diensten und Verfahren<br />

TCP/IP – Protokoll einschließlich DNS und NTP<br />

Übergang zum <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> über Firewall <strong>Kommunal</strong><br />

Nutzung Internet (Flatrate)<br />

Zugang zum Intranet des Landes (brandenburg intern)<br />

Übergang zum TESTA- Netz (mit Zugängen zu KBA in Flensburg, AZR in Köln, JURIS, …die<br />

Nutzung der Dienste von Anbietern kann evtl. zusätzliche Kosten verursachen)<br />

Netzüberwachung, Netzmanagement, UHD, Hotline<br />

Nutzung Circa-Server<br />

• Weitere LDS- Dienstleistungen nutzbar<br />

Nutzung Kommunikationsverbund (Mail, Termine, Adressen, FAX, SMS) zu den Bedingungen<br />

des geltenden Leistungs- und Entgeltverzeichnises. Derzeit sind FAX- und SMS-Versand<br />

kostenfrei.<br />

12. Entgelte für kommunale Ports<br />

K-Nr. Position<br />

Einmaliges Entgelt<br />

in Euro<br />

Monatliches Entgelt<br />

in Euro<br />

1 kommunaler Port > 4 Mbit/s Individuelles Angebot Individuelles Angebot<br />

2 kommunaler Port 4 Mbit/s 0,00 1.900,-<br />

3 kommunaler Port 2 Mbit/s 0,00 950,-<br />

4 DSL 1000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 190,- *)<br />

5 DSL 2000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 236,- *)<br />

6 DSL 3000 Einwahlport (<strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> – KK1) 0,00 275,- *)<br />

7 kommunaler Port 128 Kbit/s 0,00 340,-<br />

8 Upgrade ( Mindestlaufzeit beginnt neu) 0,00 0,00<br />

9<br />

Downgrade DSL (Bandbreitenänderungen<br />

innerhalb DSL 1000 –<br />

305,- 0,00<br />

10<br />

) S<br />

Downgrade von Festverbindungen 2.380.- 0,00<br />

11 Umzug eines Ports 128K – 2 Mbit/s 928,- 0,00<br />

12 Umzug eines Ports 4 Mbit/s 1.856,- 0,00<br />

13 Umzug eines Ports > 4 Mbit/s Individuelles Angebot 0,00<br />

*) Ab insgesamt 200 kommunale DSL-Anschlüsse (DSL 1000, 2000 und 3000) 10 % Rabatt


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Alle Preise sind Bruttopreise. Werden die Preise innerhalb des Entgeltverzeichnisses gesenkt, so gelten diese<br />

automatisch auch für bereits geschlossene Verträge (Bestpreisgarantie).<br />

Die für landesseitige Fachverfahren inklusive Austausch von Daten mit dem Bund bzw. anderen Bundesländern<br />

sowie EU-Behörden benötigten Bandbreiten sind einschließlich der Kosten für die Erreichung der kommunalen<br />

Fachnutzer vom Land zu finanzieren. Ungenutzte Bandbreitenkapazitäten können für rein kommunale Zwecke<br />

verwendet werden, soweit die Fachverfahren dadurch nicht behindert werden.<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> – zusätzliche Leistungsmerkmale<br />

Port<br />

S0 ISDN<br />

Backup<br />

VPN /<br />

Verschlüsslung auf<br />

Übergabe-Router<br />

Monatsreport<br />

Standard<br />

monatliches Entgelt pro Port in Euro<br />

128 Kbit/s 65,00 45,00 52,00<br />

2 MBit/s 65,00 150,00 52,00<br />

4 MBit/s 65,00 150,00 52,00


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Definition der Servicelevel<br />

Anlage 1<br />

Für die zentralen Komponenten des <strong>LVN</strong> wird die Serviceklasse – Standard –- abgesichert. Alle <strong>LVN</strong>-Kunden-<br />

Ports sind in dieser Serviceklasse beauftragt.<br />

Die Reaktionszeit ist abhängig von den Auswirkungen der Störung. Deshalb werden drei Störungsklassen definiert.<br />

Definition Störungsklassen<br />

Störungsklasse A<br />

Eine Störung der Klasse A liegt vor, wenn keine der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen Komponente<br />

(Netzübergang oder Netzdienst), entsprechend der garantierten Funktionalität, genutzt werden können oder<br />

deren Leistung stark eingeschränkt ist.<br />

Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />

Ausfall eines Netzüberganges<br />

Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf unter 50% der normalen Leistung<br />

Störungsklasse B<br />

Eine Störung der Klasse B liegt vor, wenn ein Teil der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen Komponenten<br />

(Netzübergang oder Netzdienst) nicht mehr genutzt werden kann oder deren Leistung teilweise eingeschränkt<br />

ist.<br />

Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />

Einschränkung der Leistungsfähigkeit auf mehr als 50% der normalen Leistung<br />

Ausfall einer genutzten Funktionalität oder eines genutzten Leistungsmerkmales mit Ausnahme der unter Störungsklasse<br />

A genannten<br />

Störungsklasse C<br />

Eine Störung der Klasse C liegt vor, wenn zwar alle Teile der produktiv nutzbaren Funktionen einer zentralen<br />

Komponenten (Netzübergang oder Netzdienst) genutzt werden können, aber eine andere garantierte Funktion<br />

nicht oder nur teilweise verfügbar ist. Störungen dieser Klasse werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet.<br />

Mögliche Auswirkungen z.B.:<br />

Ausfall einer Komponente, für die eine Redundanzkomponente aktiviert wurde.<br />

Eingeschränkte Servicefunktionen.


Definition der Parameter<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Noch: Definition der Servicelevel<br />

Noch: Anlage 1<br />

Störungsannahme<br />

Die Störungsannahme ist der Zeitpunkt, zu dem der LDS Störungsmeldungen vom Kunden entgegen n<strong>im</strong>mt.<br />

Zu jeder Störungsmeldung wird eine Störungsnummer vergeben.<br />

Servicezeit<br />

Die Servicezeit ist der Zeitraum, in dem <strong>im</strong> LDS die Störungsanalyse und die Entstörung eines Dienstes für<br />

den Kunden durchgeführt wird. Die Servicezeiten sind darüber hinaus durch die Servicebereitschaft externer<br />

Vertragspartner abgesichert, damit der LDS bei Bedarf die Leistungen externer Dienstleister (Third Level<br />

Support) in Anspruch nehmen kann.<br />

Reaktionszeit<br />

Spätestens nach Ablauf der Reaktionszeit erhält der Kunde eine Zwischenmeldung, in der die Störungsklasse<br />

für die weitere Bearbeitung der Störung angegeben wird, soweit der Fortschritt der Störungsanalyse das zu<br />

dem Zeitpunkt zulässt. Zeiten außerhalb der Servicezeit werden nicht auf die Reaktionszeit angerechnet.<br />

Zwischenmeldung<br />

Die Zwischenmeldung ist die Statusmeldung einer Störung an den Kunden durch den LDS. Diese wird per<br />

Mail oder Fax oder telefonisch vom LDS an den Kunden geschickt und muss mindestens folgende Informationen<br />

enthalten:<br />

• Datum und Uhrzeit der Zwischenmeldung<br />

• Störungsnummer (TT- Nummer)<br />

• betroffenen zentrale Komponente<br />

• Datum und Uhrzeit der Störungsmeldung<br />

• Festlegung der Störungsklasse soweit zu dem Zeitpunkt möglich<br />

• Maßnahmen zur Behebung der Störung (Kurzform)<br />

Entstörzeit<br />

Die Entstörzeit ist die Dauer der Entstörung durch den LDS. Bei Störungsmeldungen außerhalb der Servicezeit<br />

beginnt die Entstörzeit mit Anfang der nächsten Servicezeit. Die Entstörzeit wird durch das Ende der Servicezeit<br />

unterbrochen. Verzögerungen bei der Entstörung, die der Kunde zu vertreten hat, werden nicht der<br />

Ausfallzeit oder der Entstörzeit angerechnet. Der Kunde hat <strong>im</strong> Rahmen seiner Mitwirkungspflicht insbesondere<br />

den Zutritt auch für Dritte (Dienstleister <strong>im</strong> Auftrag des LDS) zu gewährleisten und es muss ein Ansprechpartner<br />

be<strong>im</strong> Kunden erreichbar sein. Wenn sich als Ursache für die Störung ein Fehler <strong>im</strong> Zuständigkeitsbereich<br />

des Kunden herausstellt, geht die gesamte Störung nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Der<br />

LDS kann in diesem Fall dem Kunden den für die Entstörung entstandenen nachgewiesenen Aufwand in<br />

Rechnung stellen.<br />

Ende der Störung<br />

Das Ende der Störung ist der Zeitpunkt, zu dem die Störung behoben ist, bzw. die Funktionalität wieder hergestellt<br />

ist, oder dem Kunden ein entsprechender Ersatz zur Verfügung gestellt und funktionsfähig integriert<br />

wurde.


Noch: Definition der Parameter<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Noch: Definition der Servicelevel<br />

Noch: Anlage 1<br />

Abschlussmeldung<br />

Die Abschlussmeldung ist die Meldung des Endes einer Störung an den Kunden durch den LDS. Diese wird<br />

per Mail, Fax oder telefonisch vom LDS an den Kunden geschickt und muss mindestens folgende Informationen<br />

enthalten:<br />

• Erstelldatum des Berichts<br />

• Störungsnummer (TT- Nummer)<br />

• betroffenen zentrale Komponente<br />

• Anfang und Ende der Störung<br />

• Ursache der Störung<br />

• Beschreibung der Störung (Kurzform)<br />

• Maßnahmen zur Behebung der Störung (Kurzform)<br />

Verfügbarkeit<br />

Die Verfügbarkeit der zentralen Komponente ist gegeben, wenn keine Störungen der Störungsklassen A oder<br />

B vorliegen (siehe Beschreibung Störungsklassen). Die Verfügbarkeit wird wie folgt ermittelt:<br />

Kumulierte Entstörzeit<br />

<strong>im</strong> Jahr<br />

Verfügbarkeit in % = 100 −<br />

∗ 100<br />

Dauer der Servicezeit<br />

<strong>im</strong> Jahr<br />

Die anzurechnende Entstörzeit für eine Störung wird insgesamt in dem Monat berücksichtigt, in dem das Ende<br />

der Störung liegt, auch dann, wenn der Beginn der Störung <strong>im</strong> Vormonat liegt.<br />

Wartungsarbeiten<br />

Wartungsarbeiten sind planbare Arbeiten an der Technik zur Bereitstellung eines Dienstes. Sie werden bei<br />

Notwendigkeit zu mit dem Kunden abzust<strong>im</strong>menden Terminen in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt und<br />

zählen nicht als Ausfallzeit oder Entstörzeit. Werktags außer Samstag in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr werden<br />

keine Wartungsarbeiten durchgeführt.


Serviceklasse Standard<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Leistung Forderung<br />

Verfügbarkeit 97,0 % <strong>im</strong> Jahr<br />

Störungsannahme arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />

Servicezeit Arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />

Reaktionszeit<br />

Störungsklasse A<br />

Störungsklasse B<br />

Störungsklasse C<br />

Zwischenmeldung<br />

4 Std.<br />

6 Std.<br />

Ende des nächsten Arbeitstages<br />

Gemäß Entstörungsfortschritt,<br />

ggf. auf Anforderung des Kunden<br />

Wartungsarbeiten an einzelnen Ports Max. 4 Stunden pro Monat<br />

Die <strong>LVN</strong> <strong>3.0</strong> Serviceklasse Standard wird durch den LDS bis zum Übergaberouter für den kommunalen Port sichergestellt.<br />

Danach gilt das Servicereg<strong>im</strong>e des kommunalen Bereiches.


LDS <strong>Brandenburg</strong> I Postfach 60 10 52 I 14410 Potsdam<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Auftrag - <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong><br />

Lfd. Nr. gewünschter Laufzeit-Beginn<br />

1 Portnummer ab:<br />

Portstandort<br />

2 Dienststelle<br />

3 Straße<br />

4 PLZ<br />

5 Ort<br />

6 Gebäude/ Gebäudebezeichnung<br />

7 Raum/ Etage<br />

8 Verantwortlicher<br />

9 Telefon-Nr.<br />

10 Fax-Nr.<br />

11 Mail<br />

Vertragsverantwortlicher (AG)<br />

12 Dienststelle<br />

13 Verantwortlicher<br />

14 Straße<br />

15 PLZ<br />

16 Ort<br />

17 Telefon-Nr.<br />

18 Fax-Nr.<br />

19 Mail<br />

Voraussetzungen am Portstandort<br />

20 Stromversorgung Anzahl der Steckdosen<br />

21 USV (J/N)<br />

22 Absicherung des Stromkreises (A)<br />

23 Innenhaus Verkabelung nutzbar<br />

24 Raum Netzraum (J/N)<br />

25 Büroraum (J/N)<br />

26 Stellplatz CPE <strong>im</strong> 19" Schrank (J/N)<br />

27 sonstiger Stellplatz:<br />

28 Übergaberouter <strong>im</strong> 19" Schrank (J/N)<br />

29 sonstiger Stellplatz:<br />

Anlage 2<br />

Landesbetrieb für<br />

Datenverarbeitung<br />

und Statistik<br />

Dortustraße 46<br />

D-14467 Potsdam


Seite 2<br />

Porteigenschaften<br />

<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Noch: Auftrag - <strong>LVN</strong>-<strong>Kommunal</strong><br />

30 Kommunikationsklasse<br />

31 Bandbreite<br />

32 Schnittstelle<br />

33 Serviceklasse Standard<br />

34 ISDN Backup zum LDS<br />

35 VPN Zuordnung (J/N)<br />

36 VPN Verantwortlicher<br />

37 IPSEC Verschlüsselung (J/N)<br />

38 Gegenstelle der Verschlüsselung<br />

39<br />

40 Monatsbericht (J/N)<br />

41 Paketfilter (J/N)<br />

Dienstklassen des Ports<br />

42 1 Voice Dienste (J/N)<br />

43 Video (J/N)<br />

44 2 HKR (J/N)<br />

45 extrem zeitkritisch<br />

46 extrem zeitkritisch<br />

47 extrem zeitkritisch<br />

48 3 zeitkritisch<br />

49 zeitkritisch<br />

50 zeitkritisch<br />

51 4 Internet/Intranet (J/N)<br />

52 Mail (J/N)<br />

53 zeitunkritische<br />

54 zeitunkritische<br />

55 zeitunkritische<br />

Ort, Datum<br />

Landesbetrieb für<br />

Datenverarbeitung<br />

und Statistik<br />

Stempel und Unterschrift<br />

des Verantwortlichen (AG)<br />

Der unterschriebene Auftrag ist verbindlich und die definierte Leistung [mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren] wird Bestandteil<br />

einer Servicevereinbarung. Die entstehenden Entgelte werden vom Auftraggeber übernommen.


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Nutzerbetreuung <strong>im</strong> <strong>LVN</strong> –<br />

First- und Second-Level Support<br />

Anlage 3<br />

Der Auftragnehmer stellt für die an das <strong>LVN</strong> – Fachnetz Allgemeine Verwaltung – angeschlossenen Netzteilnehmer<br />

<strong>im</strong> Rahmen seiner Nutzerbetreuung einen User Help Desk zur Verfügung und leistet <strong>im</strong> nachstehenden Umfang<br />

Unterstützung bei der Behebung von Fehlern und Beseitigung von Störungen:<br />

1. User Help Desk mit telefonischer Hotline (03 31) 39-5 55<br />

- Entgegennahme von Störungsmeldungen arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr<br />

Ein Arbeitstag ist jeder Werktag außer Sonnabend und nicht der 24./31. Dezember.<br />

- Fehlerklassifizierung<br />

- Weiterleitung an First- und Second-Level-Support<br />

2. First-Level-Support<br />

- Eingangsberatung und Unterstützung auf Kundenanfragen<br />

- Einfache Fehleranalyse und -beseitigung.<br />

3. Second-Level-Support<br />

- Spezielle Fehleranalyse und -behebung in den Bereichen Netzwerk- und Systemmanagement, insbesondere<br />

bei Störungen an Netzknoten oder Routern <strong>im</strong> Access Bereich<br />

- Durchführung eigener Reparaturleistungen<br />

- Vergabe von Reparaturaufträgen bzw. Austausch fehlerhafter Technik <strong>im</strong> Rahmen bestehender Serviceverträge<br />

mit leistungsfähigen Serviceunternehmen.<br />

4. Reaktionszeiten<br />

- Für <strong>LVN</strong> – <strong>Kommunal</strong> Ports gelten die Angaben gemäß Anlage 1.<br />

- Der Auftragnehmer sichert für die Bearbeitung von Störungsmeldungen <strong>im</strong> Rahmen seiner Supportleistungen<br />

gemäß Ziffern 2 und 3 während der Tage Montag bis Freitag eine generelle Reaktionszeit von 12 Stunden<br />

nach Eingang der Störungsanzeige innerhalb der Servicezeit zu. Für konkrete Leistungen vereinbarte<br />

Servicelevel setzt diese allgemeine Regelung außer Kraft.<br />

- Die Servicezeit (arbeitstäglich, 06:00 bis 18:00 Uhr) ist die Zeit, in der mit der Störungsanalyse nach Eingang<br />

der Störungsmeldung begonnen wird.<br />

- Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Netzverfügbarkeit trägt der Auftragnehmer <strong>im</strong> Rahmen seiner<br />

Organisation sowie <strong>im</strong> Verhältnis zu den von ihm beauftragten Serviceunternehmen für eine unverzügliche<br />

Einleitung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung Sorge. Als schwerwiegende Beeinträchtigung der Netzverfügbarkeit<br />

gilt der Ausfall kompletter Leitungssegmente bzw. Netzknoten.<br />

5. Information und Wartung<br />

Der Auftragnehmer informiert die angeschlossenen Netzteilnehmer über Einschränkungen der Netzverfügbarkeit<br />

aufgrund planbarer Wartungs- oder Installationsarbeiten spätestens binnen 24 Stunden vor Durchführung<br />

der Arbeiten.<br />

Wartungsarbeiten an Arbeitstagen erfolgen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeiten von 08:00 bis 18:00<br />

Uhr.


<strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong> - <strong>im</strong> <strong>Landesverwaltungsnetz</strong> <strong>3.0</strong> des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Nutzungsbedingungen für<br />

das <strong>LVN</strong> <strong>Kommunal</strong><br />

Anlage 4<br />

Zur Gewährleistung des <strong>im</strong> einschlägigen Sicherheitskonzept „Fachnetz LDS“ beschriebenen Sicherheitsniveaus<br />

gelten für <strong>LVN</strong> - Kunden die nachfolgenden Sicherheitsregeln:<br />

- Aufstellung der <strong>LVN</strong> - Netzzugangstechnik (Netzabschlusstechnik des Providers; <strong>LVN</strong> - Übergaberouter des<br />

LDS) nur in geschlossenen Räumen, die geeignet sind, ausreichenden Schutz vor Umwelteinflüssen zu bieten<br />

- Verwendung geeigneten systembezogenen Montage- und Installationsmaterials bei der Verkabelung zwischen<br />

dem Übergaberouter und dem Hausnetz des <strong>LVN</strong> Kunden<br />

- Hinreichender infrastruktureller Schutz der Hausnetzkomponenten und am Hausnetz angeschlossenen Endgeräte<br />

(APC´s)<br />

- Passwortschutz für alle am Hausnetz angeschlossenen Endgeräte<br />

Die <strong>LVN</strong>-Netzzugangstechnik (<strong>LVN</strong>-Übergaberouter) ist Eigentum des Fachnetzbetreibers LDS. Zur Absicherung<br />

der <strong>LVN</strong>-Gesamtfunktionalität ist ausschließlich der LDS befugt, Konfigurations- und Administrationsarbeiten auf<br />

dem System durchzuführen. Eigenmächtige Konfigurationsänderungen sind den <strong>LVN</strong> - Kunden nicht gestattet.<br />

Mit seiner Teilnahme am Netzverbund sichert der <strong>LVN</strong> - Kunde die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsregeln<br />

zu und verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Sicherheitsinfrastruktur des <strong>LVN</strong><br />

zu beeinträchtigen.<br />

Stand: 10.03.2005

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