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Helfen Notfallpläne für die Schulen des Landes Brandenburg

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Mit freundlicher unterstützung der unfallkasse <strong>Brandenburg</strong><br />

<strong>Notfallpläne</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>des</strong><br />

Mit freundlicher<br />

unterstützung<br />

der unfallkasse<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Bildung<br />

Hinsehen – Handeln – <strong>Helfen</strong><br />

<strong>Notfallpläne</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Hinweise zum umgang mit<br />

notfallsituationen, gewaltvorfällen<br />

oder extremistisch motivierten<br />

Vorfällen


Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

schwerwiegende Notfälle an <strong>Schulen</strong> wie Amokläufe, Geiselnahmen, Bombendrohungen<br />

oder schwere Körperverletzungen sind zum Glück eine absolute Ausnahme. Damit Sie <strong>für</strong><br />

den Ernstfall gerüstet sind, haben wir <strong>Notfallpläne</strong> erarbeitet, <strong>die</strong> Ihnen dabei helfen sollen,<br />

sich auf solche Extremfälle vorzubereiten.<br />

Im Umgang mit Gewalt in der Schule und im Hinblick auf schulische Gewaltprävention stehen<br />

wir nicht am Anfang. Inzwischen gibt es zum Umgang mit Gewalt in der Schule eine<br />

ganze Reihe von Angeboten. Ich möchte hier nur das Projekt „Prävention im Team“, <strong>die</strong> Anti-<br />

Gewalt- und Anti-Mobbing-Fibeln, das Rundschreiben gegen Gewalt sowie <strong>die</strong> Themenseiten<br />

zur Gewaltprävention auf dem Bildungsserver Berlin-<strong>Brandenburg</strong> nennen.<br />

Die eng mit dem Innenministerium abgestimmten <strong>Notfallpläne</strong> geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen<br />

<strong>für</strong> den Fall, dass es doch zu schweren Gewaltvorfällen oder Not fallsituationen<br />

an Ihrer Schule kommt. Aber: Allgemeine <strong>Notfallpläne</strong> allein reichen nicht aus. Eben so<br />

wichtig ist es, dass Sie sich mit Ihren Partnern in der Region wie der Polizei und Ihrem Schulträger<br />

verständigen und sich über das gemeinsame Handeln in einem Krisenfall abstimmen.<br />

Dasselbe gilt <strong>für</strong> Ihr Kollegium und <strong>die</strong> Schülerschaft Ihrer Schule – sprechen Sie regelmäßig<br />

mit den Lehrkräften über mögliche Gefährdungslagen und das richtige Ver halten, entwickeln<br />

Sie gemeinsam schulinterne Verhaltensregeln <strong>für</strong> den Notfall. Nur auf <strong>die</strong>se Weise können <strong>die</strong><br />

<strong>Notfallpläne</strong> ihre Wirkung entfalten und ein Beitrag da<strong>für</strong> sein, dass im Notfall Gefahren bekämpft<br />

und Menschen geschützt werden.<br />

Holger Rupprecht<br />

Minister <strong>für</strong> Bildung, Jugend und Sport<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

1


HinseHen – Handeln – <strong>Helfen</strong><br />

Informationen zur Einführung und zum Umgang mit den <strong>Notfallpläne</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Schulen</strong><br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Die <strong>Notfallpläne</strong> enthalten konkrete Handlungs an leitungen und Hinweise auf Hilfen, wenn<br />

<strong>Schulen</strong> mit Notfallsituationen, Gewaltvorfällen oder extremistisch motivierten Vorfällen<br />

konfrontiert werden. Das Ziel der <strong>Notfallpläne</strong> ist es, dass <strong>die</strong> Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

und alle anderen Verantwortlichen in akuten Notfällen, z. B. bei Krisensituationen, minder<br />

schweren Gewaltvorfällen sowie auch bei Amok dro hun gen, wissen, was sie zu tun haben<br />

und in welchen Fällen und bei wem sie rasch Hilfe an for dern und erwarten können, wenn ein<br />

Vorfall weitergehender Unterstützung bedarf.<br />

Die <strong>Notfallpläne</strong> sind primär eine Handreichung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulleitung; sie sind aber auch allen<br />

anderen an den <strong>Schulen</strong> Tätigen (Lehrern, Sekretariat, Referendaren bis hin zum Hausmeister,<br />

ggf. auch Elternvertretern und ausgewählten Schülervertretern der Oberstufe) in ihrer Struktur<br />

und Handhabung bekannt zu machen und sollten ihnen vertraut sein. Hinweise zum Notfall<br />

können in akuten Belastungssituationen nur dann gegeben werden und hilfreich sein,<br />

wenn der Umgang mit ihnen vorbereitet bzw. geübt ist. Daher ist in den <strong>Schulen</strong> ausgehend<br />

von der Leitungsebene zu klären, wer in einem Notfall welche Aufgaben zu übernehmen hat.<br />

Die Auseinandersetzung mit den <strong>Notfallpläne</strong>n gehört zu dem <strong>für</strong> jede Schule zu entwickelnden<br />

Sicherheitskonzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist.<br />

In der Einführungsphase werden <strong>die</strong> <strong>Schulen</strong> in Schul kon feren zen über <strong>die</strong> <strong>Notfallpläne</strong>, deren<br />

Inhalt und Struktur informiert, damit das stufenweise Vorgehen von der Sofortreak tion<br />

bis hin zur Nach sorge allen bekannt ist. Jede Schulleitung wird in einem Ab stim mungs prozess<br />

mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Polizei zu Beginn <strong>des</strong> neuen Schuljahres da<strong>für</strong> Sorge<br />

tragen, dass alle an der Schule Tätigen über <strong>die</strong> Notfall pläne informiert sind.<br />

Die Schulpsychologen und vertraute Ansprechpartner der <strong>Schulen</strong> stehen den Schulleitungen<br />

auf Anfrage unterstützend als Berater zur Seite.<br />

Handlungsanleitung zum Umgang mit Notfallsituationen<br />

Die Pläne unterscheiden zwischen drei Gefährdungsgraden:<br />

ROT / Gefährdungsgrad III<br />

beschreibt Ereignisse, <strong>die</strong> Sofortreaktionen zur Rettung von Menschenleben (unmittelbare<br />

Lebensgefahr) erforderlich machen.<br />

ORaNGE / Gefährdungsgrad II<br />

beschreibt zum einen mögliche Ereignisse oder Tatsachen, zu denen es konkrete Hinweise<br />

gibt, deren Gefahr, Ernsthaftigkeit und Wahrscheinlichkeit durch <strong>die</strong> Schule, <strong>die</strong> Erziehungsberechtigten<br />

und <strong>die</strong> Polizei zu prüfen sind, sowie zum anderen Ereignisse, <strong>die</strong> bereits vollendet<br />

sind, aber weiterhin Gefahren abwehrende Maß nahmen erfordern.<br />

GELB / Gefährdungsgrad I<br />

beschreibt Ereignisse oder Tatsachen, <strong>die</strong> im Rahmen <strong>des</strong> alltäglichen Miteinanders oder der<br />

Durch setzung von Schulregeln zumeist kommunikativ unter den Beteiligten gelöst werden<br />

kön nen.<br />

3


<strong>Notfallpläne</strong><br />

Inhaltsübersicht<br />

Ereignisse, <strong>die</strong> Sofortreaktionen zur Rettung von Menschenleben erfordern<br />

<strong>Notfallpläne</strong> zum Gefährdungsgrad III<br />

Amoktat 5<br />

Geiselnahme 9<br />

Gewalthandlung mit To<strong>des</strong>folge 13<br />

Schusswaffengebrauch 17<br />

Gebrauch von Waffen (außer Schusswaffengebrauch) 19<br />

Brandfall 21<br />

Hinweise, deren Ernsthaftigkeit noch zu prüfen ist, bzw. vergangene Ereignisse,<br />

<strong>die</strong> weiteres Handeln nötig machen<br />

<strong>Notfallpläne</strong> zum Gefährdungsgrad II<br />

Amokdrohung, Amokankündigung bzw Hinweise auf eine mögliche Amoktat 23<br />

Selbstmordankündigung, Selbstmordversuch, Selbstmordgedanken, -äußerungen 27<br />

Selbstmord / To<strong>des</strong>fall (innerhalb der Schule) 29<br />

Drohung mit Sprengsätzen 31<br />

Fund eines verdächtigen Gegenstan<strong>des</strong><br />

(Unkonventionelle Spreng- oder Brand vor richtung USBV) 35<br />

Morddrohung 37<br />

Waffenbesitz 39<br />

Körperverletzung 41<br />

Schlägerei 43<br />

Erpressung / Raub 45<br />

Sachbeschädigung 47<br />

Sexuelle Übergriffe 49<br />

Extremismus 51<br />

Gewaltdarstellende Me<strong>die</strong>n („Happy Slapping“, „Snuff-Movies“) 53<br />

Ereignisse, <strong>die</strong> zumeist kommunikativ unter den Beteiligten gelöst werden können<br />

<strong>Notfallpläne</strong> zum Gefährdungsgrad I<br />

Mobbing 57<br />

Beleidigung von Lehrern 61<br />

To<strong>des</strong>fall im schulischen Umfeld: Tod einer Schülerin, eines Schülers,<br />

einer Lehrkraft oder einer anderen Person aus der Schulgemeinschaft 63<br />

Anhang 65

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