CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />
Kommunale Haushalts- und<br />
Kassenverordnung (KomHKV)<br />
§ 23 (1) KomHKV<br />
§ 23 (1) KomHKV<br />
§ 23 (1) KomHKV<br />
§ 23 (2) KomHKV<br />
§ 23 (2) KomHKV<br />
Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />
Haushaltsüberwachung<br />
- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />
Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig<br />
deckungsfähig.<br />
- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />
Auszahlungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig<br />
deckungsfähig.<br />
- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die zu einem Budget gehören,<br />
gegenseitig deckungsfähig.<br />
Das Programm muss die gegenseitige bzw. einseitige<br />
Deckungsfähigkeit <strong>für</strong> folgende Aufwendungen bzw.<br />
Auszahlungen unterstützen:<br />
- Aufwendungen, die nicht zu einem gemeinsamen Budget<br />
gehören, müssen <strong>für</strong> gegenseitig o<strong>der</strong> einseitig deckungsfähig<br />
erklärt werden können, wenn sie sachlich zusammenhängen.<br />
- Für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen <strong>für</strong><br />
Investitionstätigkeit, die nicht zu einem Budget gehören, muss die<br />
gegenseitige bzw. einseitige Deckungsfähigkeit eingeräumt<br />
werden können.<br />
§ 23 (4) KomHKV Das Programm muss unterstützen, <strong>das</strong>s<br />
§ 23 (4) KomHKV<br />
- bestimmte Mehrerträge / -Einzahlungen bestimmte Ansätze <strong>für</strong><br />
Aufwendungen/Auszahlungen erhöhen<br />
§ 23 (4) KomHKV<br />
- und bestimmte Min<strong>der</strong>erträge / -Einzahlungen bestimmte<br />
Ansätze <strong>für</strong> Aufwendungen/Auszahlungen vermin<strong>der</strong>t<br />
§ 3 (2) KomHKV<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Mit Hilfe des Programms können die Anlagen zum Haushaltsplan<br />
erstellt werden:<br />
Bemerkung<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />
Haushaltsplanung u. Überwachung<br />
Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />
Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />
Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />
Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />
Musskriterium<br />
X<br />
X<br />
X<br />
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