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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

§ 23 (1) KomHKV<br />

§ 23 (1) KomHKV<br />

§ 23 (1) KomHKV<br />

§ 23 (2) KomHKV<br />

§ 23 (2) KomHKV<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />

Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig<br />

deckungsfähig.<br />

- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />

Auszahlungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig<br />

deckungsfähig.<br />

- Soweit im Haushaltsplan nicht an<strong>der</strong>es bestimmt ist, sind<br />

Verpflichtungsermächtigungen, die zu einem Budget gehören,<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

Das Programm muss die gegenseitige bzw. einseitige<br />

Deckungsfähigkeit <strong>für</strong> folgende Aufwendungen bzw.<br />

Auszahlungen unterstützen:<br />

- Aufwendungen, die nicht zu einem gemeinsamen Budget<br />

gehören, müssen <strong>für</strong> gegenseitig o<strong>der</strong> einseitig deckungsfähig<br />

erklärt werden können, wenn sie sachlich zusammenhängen.<br />

- Für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen <strong>für</strong><br />

Investitionstätigkeit, die nicht zu einem Budget gehören, muss die<br />

gegenseitige bzw. einseitige Deckungsfähigkeit eingeräumt<br />

werden können.<br />

§ 23 (4) KomHKV Das Programm muss unterstützen, <strong>das</strong>s<br />

§ 23 (4) KomHKV<br />

- bestimmte Mehrerträge / -Einzahlungen bestimmte Ansätze <strong>für</strong><br />

Aufwendungen/Auszahlungen erhöhen<br />

§ 23 (4) KomHKV<br />

- und bestimmte Min<strong>der</strong>erträge / -Einzahlungen bestimmte<br />

Ansätze <strong>für</strong> Aufwendungen/Auszahlungen vermin<strong>der</strong>t<br />

§ 3 (2) KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Mit Hilfe des Programms können die Anlagen zum Haushaltsplan<br />

erstellt werden:<br />

Bemerkung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />

Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />

Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />

Planabweichungen gelten nicht als überplanmäßig. X<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

52 | 9 | 28

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