CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />
Kommunale Haushalts- und<br />
Kassenverordnung (KomHKV)<br />
Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />
Haushaltsüberwachung<br />
§ 21 KomHKV Es müssen Erläuterungen möglich sein.<br />
§§ 70 BbgKVerf, 28 (3)<br />
KomHKV<br />
§§ 70 BbgKVerf, 28 (3)<br />
KomHKV<br />
§ 17 (2) KomHKV<br />
§ 70 BbgKVerf<br />
§ 22 KomHKV<br />
§ 22 KomHKV<br />
§ 22 Nr. 1 KomHKV<br />
§ 22 Nr.1 KomHKV<br />
§ 22 Nr. 2 KomHKV<br />
§ 23 KomHKV<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Das Programm muss die Bewirtschaftung und Auswertung von<br />
überplanmäßigen Mitteln zulassen und unterstützen.<br />
Das Programm muss die Bewirtschaftung und Auswertung von<br />
außerplanmäßigen Mitteln zulassen und unterstützen.<br />
Das Programm unterstützt die Planung und Bewirtschaftung von<br />
Deckungsreserven .<br />
Das Programm muss die Bildung von<br />
Verpflichtungsermächtigungen, die über- und außerplanmäßig<br />
eingegangen werden, unterstützen.<br />
Bemerkung<br />
Haushaltsplanung u. Überwachung<br />
Erläuterungen sind <strong>für</strong> erhebliche Abweichungen, neue<br />
Investitionsmaßnahmen, Notwendigkeit und Höhe <strong>der</strong><br />
Verpflichtungsermächtigungen, Zuführungen zu Rückstellungen,<br />
erhebliche Zahlungsverpflichtungen, Abweichungen bei<br />
Abschreibungen anzubringen.<br />
Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Zweck keine Mittel geplant wurden. X<br />
Zu Deckung von apl./üpl. Aufwendungen und Auszahlungen<br />
können zweckfreie Planansätze veranschlagt werden.<br />
Das Programm muss den Grundsatz <strong>der</strong> Gesamtdeckung<br />
unterstützen.<br />
Das Programm muss folgende Deckungsgrundsätze<br />
unterstützen:<br />
1. die ordentlichen Erträge dienen insgesamt zur Deckung <strong>der</strong> Soweit in <strong>der</strong> KomHKV nichts an<strong>der</strong>es (z.B. Zweckbindung,<br />
ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes<br />
Budget) bestimmt ist.<br />
2. die außerordentlichen Erträge dienen insgesamt zur Deckung <strong>der</strong> Soweit in <strong>der</strong> KomHKV nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist bzw. Erträge<br />
außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes nicht zweckgebunden sind.<br />
3. die Einzahlungen des Finanzhaushaltes dienen insgesamt zur<br />
Deckung <strong>der</strong> Auszahlungen Finanzhaushaltes<br />
Das Programm muss die gegenseitige Deckungsfähigkeit eines<br />
Budgets unterstützen:<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />
Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Budgets darf nicht zu einer negativen<br />
Verän<strong>der</strong>ung des ordentlichen Jahresergebnisses führen (§ 23 (5)<br />
KomHKV).<br />
Musskriterium<br />
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