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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

§ 21 KomHKV Es müssen Erläuterungen möglich sein.<br />

§§ 70 BbgKVerf, 28 (3)<br />

KomHKV<br />

§§ 70 BbgKVerf, 28 (3)<br />

KomHKV<br />

§ 17 (2) KomHKV<br />

§ 70 BbgKVerf<br />

§ 22 KomHKV<br />

§ 22 KomHKV<br />

§ 22 Nr. 1 KomHKV<br />

§ 22 Nr.1 KomHKV<br />

§ 22 Nr. 2 KomHKV<br />

§ 23 KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Das Programm muss die Bewirtschaftung und Auswertung von<br />

überplanmäßigen Mitteln zulassen und unterstützen.<br />

Das Programm muss die Bewirtschaftung und Auswertung von<br />

außerplanmäßigen Mitteln zulassen und unterstützen.<br />

Das Programm unterstützt die Planung und Bewirtschaftung von<br />

Deckungsreserven .<br />

Das Programm muss die Bildung von<br />

Verpflichtungsermächtigungen, die über- und außerplanmäßig<br />

eingegangen werden, unterstützen.<br />

Bemerkung<br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

Erläuterungen sind <strong>für</strong> erhebliche Abweichungen, neue<br />

Investitionsmaßnahmen, Notwendigkeit und Höhe <strong>der</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen, Zuführungen zu Rückstellungen,<br />

erhebliche Zahlungsverpflichtungen, Abweichungen bei<br />

Abschreibungen anzubringen.<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Zweck keine Mittel geplant wurden. X<br />

Zu Deckung von apl./üpl. Aufwendungen und Auszahlungen<br />

können zweckfreie Planansätze veranschlagt werden.<br />

Das Programm muss den Grundsatz <strong>der</strong> Gesamtdeckung<br />

unterstützen.<br />

Das Programm muss folgende Deckungsgrundsätze<br />

unterstützen:<br />

1. die ordentlichen Erträge dienen insgesamt zur Deckung <strong>der</strong> Soweit in <strong>der</strong> KomHKV nichts an<strong>der</strong>es (z.B. Zweckbindung,<br />

ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes<br />

Budget) bestimmt ist.<br />

2. die außerordentlichen Erträge dienen insgesamt zur Deckung <strong>der</strong> Soweit in <strong>der</strong> KomHKV nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist bzw. Erträge<br />

außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes nicht zweckgebunden sind.<br />

3. die Einzahlungen des Finanzhaushaltes dienen insgesamt zur<br />

Deckung <strong>der</strong> Auszahlungen Finanzhaushaltes<br />

Das Programm muss die gegenseitige Deckungsfähigkeit eines<br />

Budgets unterstützen:<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Budgets darf nicht zu einer negativen<br />

Verän<strong>der</strong>ung des ordentlichen Jahresergebnisses führen (§ 23 (5)<br />

KomHKV).<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

52 | 8 | 28

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