CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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13.04.2013 Aufrufe

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) § 65 BbgKVerf § 65 BbgKVerf, § 11 KomHKV § 14 KomHKV §§ 10 Nr. 1, 32 (1) Nr. 3 KomHKV, § 28 (3) KomHKV Checklisten zur Prüfung der Programme für das kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land Brandenburg Softwareanforderungen zur Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung Das Programm unterstützt die Erstellung der Haushaltssatzung durch die Berechnung und Auswertungen der Beträge des Ergebnis- u. Finanzhaushalts und der Verpflichtungsermächtigungen. Das Programm unterstützt die Haushaltsplanung für ein oder zwei Haushaltsjahre. Das Programm muss die Veranschlagung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gemäß des kommunalen Kontenrahmens und der Kontierungsrichtlinie des Landes Bbg. pro Haushaltsjahr unterstützen. Das Programm muss das Ergebnis des Vorvorjahres und den Ansatz des Vorjahres für die Positionen der Ergebnis- und Finanzrechnung mitführen. Das Programm unterstützt die Überwachung der Inanspruchnahme der Aufwendungen und Auszahlungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen stets zu erkennen sein. Bemerkung Haushaltsplanung u. Überwachung Pkt. 5.1 Muster zu § 65 BbgKVerf Haushaltssatzung S. 118 X Bei zweijähriger Haushaltsplanung sind die beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen. Kontenklasse 4 bis 7 X Pkt. 5.3 u. 5.5 Muster zu §§ 4 u. 5 KomHKV S. 124, 126 u. 127 Diese Informationen sind zur Darstellung der Entwicklung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen in den dem Haushaltsjahr vorangegangenen zwei Haushaltsjahren erforderlich. Auch die Mittelbindung/ Aufträge für Verträge über Lieferungen und Leistungen sollte unterstützt werden. § 29 KomHKV Das Programm unterstützt die unterjährige Berichtserstattung. Über den Haushaltsvollzug ist mindestens halbjährig zu berichten X § 72 BbgKVerf, § 13 (1) KomHKV § 72 (1) BbgKVerf Stand: 20. Juni 2008 Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das Programm muss eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung unterstützen. TUIV-AG Brandenburg Fachausschuss ADV-Prüfung Das Programm muss zu den Ansätzen für das laufende Haushaltsjahr auch die Planansätze der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre und die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres führen und darstellen. Pkt.5.3 u. 5.5 Muster zu § 13 KomHKV S. 124 u. S. 126, 127 Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. X Musskriterium X X X 52 | 6 | 28

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) § 6 (1) KomHKV § 6 (1) KomHKV § 6 (1) KomHKV § 6 (2) KomHKV Checklisten zur Prüfung der Programme für das kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land Brandenburg Softwareanforderungen zur Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung Das Programm muss die Erstellung und Auswertung der Teilhaushalte unterstützen: - Teilhaushalte müssen nach den vom Land Brandenburg vorgegebenen Produktbereichen gegliedert werden können. - Das Programm muss die Gliederung der Produktbereiche in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt unterstützen. - Das Programm muss unterstützen, dass unterhalb der Produktbereichsebene Teilhaushalte für Produktgruppen oder Produkte gebildet werden können. Bemerkung Haushaltsplanung u. Überwachung Der Produktrahmen des Landes Brandenburg ist zu beachten. X § 6 (3) KomHKV - Teilhaushalte bilden ein Budget. Die Budgets sind einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. X § 6 (3) KomHKV - Das Programm muss die Bildung von Budgets aus mehreren Teilhaushalten unterstützen. Das Programm muss die Erfassung und Auswertung der X § 6 (4) KomHKV Beschreibungen der Produktgruppen bzw. Produkte unterstützen. Es ist auch die Auftragsgrundlage der Produkte zu erfassen. X §§ 6 (4), 14 KomHKV Das Programm hat die Berechnung der Zielvorgaben der Produkte mit Hilfe von Kennzahlen zu unterstützen. § 66 (2) BbgKVerf, §§ 4, 7 KomHKV § 4 (3) KomHKV § 66 (2) BbgKVerf, §§ 5, 8 KomHKV § 65 (2) Nr. 6 BbgKVerf, § 8 KomHKV, Stand: 20. Juni 2008 Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des Ergebnishaushalts und der Teilergebnishaushalte mit den vorgeschriebenen Abschlüssen und Teilabschlüssen unterstützen. Das Programm muss die Auswertung der Ergebnisentwicklung nach dem vorgeschriebenen Muster unterstützen. Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des Finanzhaushalts und der Teilfinanzhaushalte mit den vorgeschriebenen Abschlüssen und Teilabschlüssen unterstützen. Das Programm muss in den Teilfinanzhaushalten die Einzeldarstellung von Investitionen über mehrere Jahre unterstützen. TUIV-AG Brandenburg Fachausschuss ADV-Prüfung Stufenweise Abschlüsse der ordentl. Erg. sowie der außerord. Erg. bis hin zum Gesamtergebnis (siehe Pkt.5.3 Muster zu § 4 KomHKV S. 124 u. Pkt 5.6 Muster zu § 7 KomHKV S. 128) siehe Pkt. 5.4 Muster zu § 4 KomHKV S. 125 X Stufenweise Abschlüsse der Ein- u. Auszahlungen aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sowie aus Finanztätigkeit und Inanspruchnahme von Liquiditätsreserven (siehe Pkt. 5.5. Muster zu § 5 KomHKV S. 126, 127) siehe Pkt. 5.7 Muster zu § 8 KomHKV S. 129 X Musskriterium X X X X X 52 | 7 | 28

Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

§ 6 (1) KomHKV<br />

§ 6 (1) KomHKV<br />

§ 6 (1) KomHKV<br />

§ 6 (2) KomHKV<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

Das Programm muss die Erstellung und Auswertung <strong>der</strong><br />

Teilhaushalte unterstützen:<br />

- Teilhaushalte müssen nach den vom Land <strong>Brandenburg</strong><br />

vorgegebenen Produktbereichen geglie<strong>der</strong>t werden können.<br />

- Das Programm muss die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Produktbereiche in<br />

Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt unterstützen.<br />

- Das Programm muss unterstützen, <strong>das</strong>s unterhalb <strong>der</strong><br />

Produktbereichsebene Teilhaushalte <strong>für</strong> Produktgruppen o<strong>der</strong><br />

Produkte gebildet werden können.<br />

Bemerkung<br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

Der Produktrahmen des Landes <strong>Brandenburg</strong> ist zu beachten. X<br />

§ 6 (3) KomHKV - Teilhaushalte bilden ein Budget. Die Budgets sind einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. X<br />

§ 6 (3) KomHKV<br />

- Das Programm muss die Bildung von Budgets aus mehreren<br />

Teilhaushalten unterstützen.<br />

Das Programm muss die Erfassung und Auswertung <strong>der</strong><br />

X<br />

§ 6 (4) KomHKV<br />

Beschreibungen <strong>der</strong> Produktgruppen bzw. Produkte<br />

unterstützen.<br />

Es ist auch die Auftragsgrundlage <strong>der</strong> Produkte zu erfassen. X<br />

§§ 6 (4), 14 KomHKV<br />

Das Programm hat die Berechnung <strong>der</strong> Zielvorgaben <strong>der</strong><br />

Produkte mit Hilfe von Kennzahlen zu unterstützen.<br />

§ 66 (2) BbgKVerf, §§ 4, 7<br />

KomHKV<br />

§ 4 (3) KomHKV<br />

§ 66 (2) BbgKVerf, §§ 5, 8<br />

KomHKV<br />

§ 65 (2) Nr. 6 BbgKVerf, § 8<br />

KomHKV,<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des<br />

Ergebnishaushalts und <strong>der</strong> Teilergebnishaushalte mit den<br />

vorgeschriebenen Abschlüssen und Teilabschlüssen unterstützen.<br />

Das Programm muss die Auswertung <strong>der</strong> Ergebnisentwicklung<br />

nach dem vorgeschriebenen Muster unterstützen.<br />

Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des<br />

Finanzhaushalts und <strong>der</strong> Teilfinanzhaushalte mit den<br />

vorgeschriebenen Abschlüssen und Teilabschlüssen unterstützen.<br />

Das Programm muss in den Teilfinanzhaushalten die<br />

Einzeldarstellung von Investitionen über mehrere Jahre<br />

unterstützen.<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

Stufenweise Abschlüsse <strong>der</strong> ordentl. Erg. sowie <strong>der</strong> außerord.<br />

Erg. bis hin zum Gesamtergebnis (siehe Pkt.5.3 Muster zu § 4<br />

KomHKV S. 124 u. Pkt 5.6 Muster zu § 7 KomHKV S. 128)<br />

siehe Pkt. 5.4 Muster zu § 4 KomHKV S. 125 X<br />

Stufenweise Abschlüsse <strong>der</strong> Ein- u. Auszahlungen aus<br />

Verwaltungs- und Investitionstätigkeit sowie aus Finanztätigkeit<br />

und Inanspruchnahme von Liquiditätsreserven (siehe Pkt. 5.5.<br />

Muster zu § 5 KomHKV S. 126, 127)<br />

siehe Pkt. 5.7 Muster zu § 8 KomHKV S. 129 X<br />

Musskriterium<br />

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