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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

§ 65 BbgKVerf<br />

§ 65 BbgKVerf, § 11 KomHKV<br />

§ 14 KomHKV<br />

§§ 10 Nr. 1, 32 (1) Nr. 3<br />

KomHKV,<br />

§ 28 (3) KomHKV<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

Das Programm unterstützt die Erstellung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

durch die Berechnung und Auswertungen <strong>der</strong> Beträge des<br />

Ergebnis- u. Finanzhaushalts und <strong>der</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen.<br />

Das Programm unterstützt die Haushaltsplanung <strong>für</strong> ein o<strong>der</strong> zwei<br />

Haushaltsjahre.<br />

Das Programm muss die Veranschlagung <strong>der</strong> Erträge,<br />

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gemäß des<br />

kommunalen Kontenrahmens und <strong>der</strong> Kontierungsrichtlinie des<br />

Landes Bbg. pro Haushaltsjahr unterstützen.<br />

Das Programm muss <strong>das</strong> Ergebnis des Vorvorjahres und den<br />

Ansatz des Vorjahres <strong>für</strong> die Positionen <strong>der</strong> Ergebnis- und<br />

Finanzrechnung mitführen.<br />

Das Programm unterstützt die Überwachung <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen und Auszahlungen. Die zur Verfügung<br />

stehenden Mittel müssen stets zu erkennen sein.<br />

Bemerkung<br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

Pkt. 5.1 Muster zu § 65 BbgKVerf Haushaltssatzung S. 118 X<br />

Bei zweijähriger Haushaltsplanung sind die beiden Haushaltsjahre<br />

getrennt zu veranschlagen.<br />

Kontenklasse 4 bis 7 X<br />

Pkt. 5.3 u. 5.5 Muster zu §§ 4 u. 5 KomHKV S. 124, 126 u. 127<br />

Diese Informationen sind zur Darstellung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen in den<br />

dem Haushaltsjahr vorangegangenen zwei Haushaltsjahren<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Auch die Mittelbindung/ Aufträge <strong>für</strong> Verträge über Lieferungen<br />

und Leistungen sollte unterstützt werden.<br />

§ 29 KomHKV Das Programm unterstützt die unterjährige Berichtserstattung. Über den Haushaltsvollzug ist mindestens halbjährig zu berichten X<br />

§ 72 BbgKVerf, § 13 (1)<br />

KomHKV<br />

§ 72 (1) BbgKVerf<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den<br />

Haushaltsplan einzubeziehen.<br />

Das Programm muss eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung<br />

unterstützen.<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

Das Programm muss zu den Ansätzen <strong>für</strong> <strong>das</strong> laufende<br />

Haushaltsjahr auch die Planansätze <strong>der</strong> dem Haushaltsjahr<br />

folgenden drei Jahre und die Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnung des<br />

Vorjahres führen und darstellen. Pkt.5.3 u. 5.5 Muster zu § 13<br />

KomHKV S. 124 u. S. 126, 127<br />

Das erste Planungsjahr ist <strong>das</strong> laufende Haushaltsjahr. X<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

52 | 6 | 28

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