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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

BbgKVerf vom 18.Dez.2007 GVBl.I/07,<br />

Nr. 19, S. 286; KomHKV vom 28. Feb.<br />

2008 GVBl.II/08 Nr. 3, S. 14<br />

§ 63 BbgKVerf, § 33 KomHKV<br />

§ 63 (3) BbgKVerf, § 32 (2)<br />

KomHKV<br />

§ 33 (4) KomHKV<br />

§ 66 (2) BbgKVerf, §§ 3, 4, 5<br />

KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

Wird die Haushaltsplanung und die Haushaltsüberwachung mit<br />

einem automatisierten Verfahren durchgeführt, muss<br />

sichergestellt werden, <strong>das</strong>s die Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />

Buchführung beachtet werden.<br />

Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Haushaltswirtschaft nach<br />

den Grundsätzen <strong>der</strong> doppelten Buchführung geführt werden<br />

kann.<br />

Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sind in einem<br />

geschlossenen System zu führen.<br />

Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des<br />

Haushaltsplans, <strong>der</strong> in Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

geglie<strong>der</strong>t ist, unterstützen.<br />

Bemerkung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

VV Produkt- und Kontenrahmen siehe Pkt. 5 Muster zur Kommunalen Haushalts-<br />

und Kassenverordnung<br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

siehe Checkliste GoB X<br />

Die eingerichteten Konten sind in einem Kontenplan aufzuführen,<br />

dabei ist <strong>der</strong> Kontenrahmen des Landes <strong>Brandenburg</strong> zu Grunde<br />

zu legen.<br />

Das automatisierte Finanzwesen soll ein integriertes Verfahren<br />

sein, welches aus den zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen die<br />

Buchungen <strong>der</strong> Finanzrechnung ermittelt. Die Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Ansätze und die zur Verfügung stehenden Mittel <strong>für</strong><br />

Aufwendungen und Auszahlungen, VE sowie die bewilligten<br />

üpl/apl Aufwendungen und Auszahlungen müssen stets<br />

erkennbar sein.<br />

Pkt. 5.3 Muster zu § 4 KomHKV Ergebnishaushalt S. 124, Pkt.<br />

5.5 § 5 KomHKV S. 126 u. 127 Finanzhaushalt<br />

Das Programm sollte eine mehrstufige dezentrale<br />

Entwurfsplanung unterstützen.<br />

Die Übernahme <strong>der</strong> Produkte, Sachkonten und Daten <strong>der</strong><br />

Vorjahre muss unterstützt werden.<br />

Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde muss ein<br />

unverän<strong>der</strong>barer Status des Haushaltsplanes zur Bewirtschaftung<br />

vorliegen, welche die Aktivitäten <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung<br />

beinhalten.<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

52 | 5 | 28

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