CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />
Kommunale Haushalts- und<br />
Kassenverordnung (KomHKV)<br />
BbgKVerf vom 18.Dez.2007 GVBl.I/07,<br />
Nr. 19, S. 286; KomHKV vom 28. Feb.<br />
2008 GVBl.II/08 Nr. 3, S. 14<br />
§ 63 BbgKVerf, § 33 KomHKV<br />
§ 63 (3) BbgKVerf, § 32 (2)<br />
KomHKV<br />
§ 33 (4) KomHKV<br />
§ 66 (2) BbgKVerf, §§ 3, 4, 5<br />
KomHKV<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />
Haushaltsüberwachung<br />
Wird die Haushaltsplanung und die Haushaltsüberwachung mit<br />
einem automatisierten Verfahren durchgeführt, muss<br />
sichergestellt werden, <strong>das</strong>s die Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen<br />
Buchführung beachtet werden.<br />
Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Haushaltswirtschaft nach<br />
den Grundsätzen <strong>der</strong> doppelten Buchführung geführt werden<br />
kann.<br />
Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sind in einem<br />
geschlossenen System zu führen.<br />
Das Programm muss die Erstellung und Auswertung des<br />
Haushaltsplans, <strong>der</strong> in Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
geglie<strong>der</strong>t ist, unterstützen.<br />
Bemerkung<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />
VV Produkt- und Kontenrahmen siehe Pkt. 5 Muster zur Kommunalen Haushalts-<br />
und Kassenverordnung<br />
Haushaltsplanung u. Überwachung<br />
siehe Checkliste GoB X<br />
Die eingerichteten Konten sind in einem Kontenplan aufzuführen,<br />
dabei ist <strong>der</strong> Kontenrahmen des Landes <strong>Brandenburg</strong> zu Grunde<br />
zu legen.<br />
Das automatisierte Finanzwesen soll ein integriertes Verfahren<br />
sein, welches aus den zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen die<br />
Buchungen <strong>der</strong> Finanzrechnung ermittelt. Die Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Ansätze und die zur Verfügung stehenden Mittel <strong>für</strong><br />
Aufwendungen und Auszahlungen, VE sowie die bewilligten<br />
üpl/apl Aufwendungen und Auszahlungen müssen stets<br />
erkennbar sein.<br />
Pkt. 5.3 Muster zu § 4 KomHKV Ergebnishaushalt S. 124, Pkt.<br />
5.5 § 5 KomHKV S. 126 u. 127 Finanzhaushalt<br />
Das Programm sollte eine mehrstufige dezentrale<br />
Entwurfsplanung unterstützen.<br />
Die Übernahme <strong>der</strong> Produkte, Sachkonten und Daten <strong>der</strong><br />
Vorjahre muss unterstützt werden.<br />
Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde muss ein<br />
unverän<strong>der</strong>barer Status des Haushaltsplanes zur Bewirtschaftung<br />
vorliegen, welche die Aktivitäten <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung<br />
beinhalten.<br />
Musskriterium<br />
X<br />
X<br />
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