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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zum Jahresabschluss Bemerkungen<br />

§ 82 (2) Nr. 4 BbgKVerf Das Programm unterstützt die Aufstellung <strong>der</strong> Bilanz:<br />

§ 57 (1) KomHKV - die Bilanz ist in Kontenform aufzustellen,<br />

§ 82 BbgKVerf<br />

- Darstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Lage des Vermögens, <strong>der</strong> Schulden, <strong>der</strong><br />

Rechnungsabgrenzungsposten zum Abschlussstichtag<br />

§ 57 (2) KomHKV - es ist zu jedem Posten <strong>der</strong> Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben.<br />

§ 82 (2) BbgKVerf, § 60<br />

(1) KomHKV<br />

Das Programm unterstützt die Erstellung <strong>der</strong> Anlagenübersicht:<br />

Abschluss des Rechnungswesens <strong>für</strong> ein<br />

Haushaltsjahr in Form einer<br />

Gegenüberstellung von Vermögen und<br />

Kapital zu einem Stichtag<br />

Kontierungsrichtlinie, Gegenüberstellung<br />

von Vermögen (Aktiva) und Kapital<br />

(Passiva)<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Bilanzkontinuität = Die<br />

Wertansätze in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz des<br />

Haushaltsjahres müssen mit denen in <strong>der</strong><br />

Schlussbilanz des vorhergehenden<br />

Haushaltsjahres übereinstimmen.<br />

Jahresabschluss<br />

siehe Pkt. 5.12 Muster zu § 60 KomHKV S.<br />

136 u. 137<br />

§ 60 (1) KomHKV - Zu- und Abgänge des Anlagevermögens, X<br />

§ 60 (1) KomHKV - Zu- und Abschreibungen <strong>der</strong> Anlagevermögens, X<br />

§ 82 (2) BbgKVerf, § 60<br />

(2) KomHKV<br />

§ 60 (2) KomHKV<br />

§ 60 (2) KomHKV<br />

Das Programm unterstützt die Erstellung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsübersicht:<br />

- Gesamtbetrag <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde zu Beginn und Ende des<br />

Haushaltsjahres,<br />

- Darstellung <strong>der</strong> Restlaufzeit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen, unterteilt in Laufzeiten bis zu einem<br />

Jahr, von einem bis fünf Jahren, mehr als fünf Jahre.<br />

For<strong>der</strong>ungsübersicht differenziert nach<br />

Arten und Zahlungspflichtigen siehe Pkt.<br />

5.13 Muster zu § 60 Abs. 2 KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008 TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 26 | 28<br />

Musskriterium<br />

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