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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

BbgKVerf vom 18.Dez.2007<br />

GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286;<br />

KomHKV vom 28. Feb.2008<br />

GVBl.II/08 Nr. 3, S. 14<br />

§ 82 (1) BbgKVerf Jahresabschluss<br />

§ 82 (1) BbgKVerf<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zum Jahresabschluss Bemerkungen<br />

Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

aufgestellt werden.<br />

Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein.<br />

Das Programm muss die Erstellung des Jahresabschlusses und Auswertungen zu<br />

sämtlichen erfassten Vermögensständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gemäß <strong>der</strong> Vorschriften<br />

Bbg. unterstützen.<br />

Jahresabschluss<br />

VV Produkt- und Kontenrahmen siehe Pkt. 5 Muster zur<br />

Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung<br />

Zum Schluss (31.12.) eines<br />

Haushaltsjahres ist <strong>der</strong> Jahresabschluss<br />

aufzustellen.<br />

Die sich aus dem Jahresabschluss<br />

ergebenden Aussagen über den<br />

Vermögens- und Schuldenstand sowie<br />

über die Güter- und Zahlungsbewegungen<br />

sollen klar und übersichtlich sein.<br />

Bilanz, Ergebnis-, und Finanzrechnung<br />

werden aus den aktuellen Kontensalden<br />

des Hauptbuches aufgebaut.<br />

§ 82 (3) BbgKVerf Das Programm muss die zeitnahe Rechnungslegung <strong>der</strong> Gemeinde unterstützen. X<br />

§ 37 (2) KomHKV<br />

Der Jahresabschluss muss ausgedruckt werden können und ist dauernd<br />

aufzubewahren.<br />

X<br />

§ 32 KomHKV<br />

§ 52 (5) KomHKV<br />

Die DV-Buchführung muss die Aufstellung des Jahresabschlusses und den<br />

Planvergleich ermöglichen.<br />

Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung, Finanzrechnung o<strong>der</strong> Bilanz<br />

nur die Posten ausgewiesen werden, die im Jahresabschluss o<strong>der</strong> im Vorjahr einen<br />

Betrag ausweisen.<br />

Aus den Sachkonten des Hauptbuchs und<br />

dem Anlagebuch muss die Jahresrechnung<br />

erstellt werden können.<br />

Stand: 20. Juni 2008 TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 23 | 28<br />

Musskriterium<br />

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