CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kommunalverfassung des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
(BbgKVerf), Kommunale<br />
Haushalts- und<br />
Kassenverordnung<br />
(KomHKV)<br />
BbgKVerf vom 18.Dez.2007<br />
GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286;<br />
KomHKV vom 28. Feb.2008<br />
GVBl.II/08 Nr. 3, S. 14<br />
§ 82 (1) BbgKVerf Jahresabschluss<br />
§ 82 (1) BbgKVerf<br />
Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zum Jahresabschluss Bemerkungen<br />
Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />
aufgestellt werden.<br />
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein.<br />
Das Programm muss die Erstellung des Jahresabschlusses und Auswertungen zu<br />
sämtlichen erfassten Vermögensständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gemäß <strong>der</strong> Vorschriften<br />
Bbg. unterstützen.<br />
Jahresabschluss<br />
VV Produkt- und Kontenrahmen siehe Pkt. 5 Muster zur<br />
Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung<br />
Zum Schluss (31.12.) eines<br />
Haushaltsjahres ist <strong>der</strong> Jahresabschluss<br />
aufzustellen.<br />
Die sich aus dem Jahresabschluss<br />
ergebenden Aussagen über den<br />
Vermögens- und Schuldenstand sowie<br />
über die Güter- und Zahlungsbewegungen<br />
sollen klar und übersichtlich sein.<br />
Bilanz, Ergebnis-, und Finanzrechnung<br />
werden aus den aktuellen Kontensalden<br />
des Hauptbuches aufgebaut.<br />
§ 82 (3) BbgKVerf Das Programm muss die zeitnahe Rechnungslegung <strong>der</strong> Gemeinde unterstützen. X<br />
§ 37 (2) KomHKV<br />
Der Jahresabschluss muss ausgedruckt werden können und ist dauernd<br />
aufzubewahren.<br />
X<br />
§ 32 KomHKV<br />
§ 52 (5) KomHKV<br />
Die DV-Buchführung muss die Aufstellung des Jahresabschlusses und den<br />
Planvergleich ermöglichen.<br />
Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung, Finanzrechnung o<strong>der</strong> Bilanz<br />
nur die Posten ausgewiesen werden, die im Jahresabschluss o<strong>der</strong> im Vorjahr einen<br />
Betrag ausweisen.<br />
Aus den Sachkonten des Hauptbuchs und<br />
dem Anlagebuch muss die Jahresrechnung<br />
erstellt werden können.<br />
Stand: 20. Juni 2008 TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 23 | 28<br />
Musskriterium<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X