CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
(BbgKVerf), Kommunale<br />
Haushalts- und<br />
Kassenverordnung<br />
(KomHKV)<br />
§ 31 KomHKV<br />
§ 6<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />
(VwVG Bbg)<br />
§ 240 AO,<br />
§ 18 Gebührengesetz Bbg<br />
(GebG Bbg)<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />
Das Programm unterscheidet die For<strong>der</strong>ungen in abgaberechtliche Ansprüche<br />
und Ansprüche, die dies nicht sind.<br />
Das Programm unterstützt die 1. Stufe <strong>der</strong> Beitreibung öffentlich-rechtlicher<br />
For<strong>der</strong>ungen durch:<br />
- automatisierte Erstellung einer Mahnung mit einem gespeicherten o<strong>der</strong> frei<br />
wählbaren Textbaustein,<br />
- die Berechnung und Sollstellung von Mahngebühren.<br />
Das Programm unterstützt die Berechnung von Säumniszuschlägen<br />
Die Gemeinde kann von <strong>der</strong> Beitreibung von<br />
Ansprüchen weniger als 20 EUR absehen,<br />
wenn dies nicht abgabenrechtliche<br />
Ansprüche sind. § 31 (2) KomHKV<br />
keine Erhebung von Portokosten (§10 Bbg<br />
KostO)<br />
Säumniszuschlag in Höhe 1 vom Hun<strong>der</strong>t<br />
des rückständigen Betrages<br />
- die automatische Zinsberechnung <strong>für</strong> jeden angefangenen Monat <strong>der</strong><br />
Säumnis,<br />
- die Abrundung des zu verzinsenden Betrages auf den nächsten durch 50<br />
Euro teilbaren Betrag,<br />
- keine Zinsfestlegung <strong>für</strong> Einzelfor<strong>der</strong>ungen, wenn <strong>der</strong> Zinsbetrag unter 10<br />
Euro liegt.<br />
Das Programm unterstützt die Mahnung privatrechtlicher For<strong>der</strong>ungen<br />
X<br />
durch:<br />
- die automatisierte Erstellung einer Mahnung in mehreren Stufen mit frei<br />
wählbarem Text,<br />
- die Möglichkeit, wahlweise Mahngebühren / Auslagen zu for<strong>der</strong>n.<br />
Das Programm ermöglicht die Festlegung von Mahnsperren. X<br />
Buchführung<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 21 | 28<br />
Musskriterium<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X