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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

§ 31 KomHKV<br />

§ 6<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

(VwVG Bbg)<br />

§ 240 AO,<br />

§ 18 Gebührengesetz Bbg<br />

(GebG Bbg)<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />

Das Programm unterscheidet die For<strong>der</strong>ungen in abgaberechtliche Ansprüche<br />

und Ansprüche, die dies nicht sind.<br />

Das Programm unterstützt die 1. Stufe <strong>der</strong> Beitreibung öffentlich-rechtlicher<br />

For<strong>der</strong>ungen durch:<br />

- automatisierte Erstellung einer Mahnung mit einem gespeicherten o<strong>der</strong> frei<br />

wählbaren Textbaustein,<br />

- die Berechnung und Sollstellung von Mahngebühren.<br />

Das Programm unterstützt die Berechnung von Säumniszuschlägen<br />

Die Gemeinde kann von <strong>der</strong> Beitreibung von<br />

Ansprüchen weniger als 20 EUR absehen,<br />

wenn dies nicht abgabenrechtliche<br />

Ansprüche sind. § 31 (2) KomHKV<br />

keine Erhebung von Portokosten (§10 Bbg<br />

KostO)<br />

Säumniszuschlag in Höhe 1 vom Hun<strong>der</strong>t<br />

des rückständigen Betrages<br />

- die automatische Zinsberechnung <strong>für</strong> jeden angefangenen Monat <strong>der</strong><br />

Säumnis,<br />

- die Abrundung des zu verzinsenden Betrages auf den nächsten durch 50<br />

Euro teilbaren Betrag,<br />

- keine Zinsfestlegung <strong>für</strong> Einzelfor<strong>der</strong>ungen, wenn <strong>der</strong> Zinsbetrag unter 10<br />

Euro liegt.<br />

Das Programm unterstützt die Mahnung privatrechtlicher For<strong>der</strong>ungen<br />

X<br />

durch:<br />

- die automatisierte Erstellung einer Mahnung in mehreren Stufen mit frei<br />

wählbarem Text,<br />

- die Möglichkeit, wahlweise Mahngebühren / Auslagen zu for<strong>der</strong>n.<br />

Das Programm ermöglicht die Festlegung von Mahnsperren. X<br />

Buchführung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 21 | 28<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X

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