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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

§ 38 (1) KomHKV<br />

§ 31 KomHKV Nie<strong>der</strong>schlagung<br />

§ 261 AO<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />

Das Programm erstellt Stundungsbescheid und Zinsbescheid zusammen o<strong>der</strong><br />

getrennt.<br />

Das Programm unterstützt nach Berechnung <strong>der</strong> Zinsen die Soll-Buchung.<br />

Das Programm unterstützt die Aufhebung bzw. Än<strong>der</strong>ung einer<br />

Stundungsverfügung<br />

- durch Stornierung <strong>der</strong> aufgehobenen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Stundung einschl.<br />

Zinsberechnung,<br />

- durch die Ermittlung des offenen Restbetrages einer aufgehobenen<br />

Stundung,<br />

- durch die Möglichkeit, <strong>für</strong> For<strong>der</strong>ungen einen verän<strong>der</strong>ten Betrag und neue<br />

Fälligkeitstermine festzusetzen und die Zinsberechnung anzupassen,<br />

- die Erstellung eines Verän<strong>der</strong>ungsbescheides als Dokument <strong>für</strong> den<br />

Abschluss des Verwaltungsaktes.<br />

Das Programm unterstützt die Stundung privatrechtlicher For<strong>der</strong>ungen und die<br />

Zinsberechnung abhängig vom Basissatz <strong>der</strong> EZB.<br />

Das Programm unterstützt die Überwachung <strong>der</strong> Zahlungseingänge und bei<br />

fehlendem Zahlungseingang den Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Stundung.<br />

Das Programm unterstützt die Stundung von Nebenfor<strong>der</strong>ungen durch die<br />

Gemeindekasse.<br />

Das Programm unterstützt die Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen des<br />

laufenden Jahres sowie aus Vorjahren und erzeugt eine Liste <strong>der</strong> befristeten<br />

Nie<strong>der</strong>schlagungen.<br />

Nie<strong>der</strong>geschlagene For<strong>der</strong>ungen werden im Programm entsprechend<br />

gekennzeichnet.<br />

Das Programm unterstützt die Recherche nach nie<strong>der</strong>geschlagenen<br />

For<strong>der</strong>ungen.<br />

§ 31 KomHKV hat keine Anwendung auf<br />

abgaberechtliche Ansprüche<br />

Buchführung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 19 | 28<br />

Musskriterium<br />

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