CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
(BbgKVerf), Kommunale<br />
Haushalts- und<br />
Kassenverordnung<br />
(KomHKV)<br />
§ 38 (1) KomHKV<br />
§ 31 KomHKV Nie<strong>der</strong>schlagung<br />
§ 261 AO<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />
Das Programm erstellt Stundungsbescheid und Zinsbescheid zusammen o<strong>der</strong><br />
getrennt.<br />
Das Programm unterstützt nach Berechnung <strong>der</strong> Zinsen die Soll-Buchung.<br />
Das Programm unterstützt die Aufhebung bzw. Än<strong>der</strong>ung einer<br />
Stundungsverfügung<br />
- durch Stornierung <strong>der</strong> aufgehobenen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Stundung einschl.<br />
Zinsberechnung,<br />
- durch die Ermittlung des offenen Restbetrages einer aufgehobenen<br />
Stundung,<br />
- durch die Möglichkeit, <strong>für</strong> For<strong>der</strong>ungen einen verän<strong>der</strong>ten Betrag und neue<br />
Fälligkeitstermine festzusetzen und die Zinsberechnung anzupassen,<br />
- die Erstellung eines Verän<strong>der</strong>ungsbescheides als Dokument <strong>für</strong> den<br />
Abschluss des Verwaltungsaktes.<br />
Das Programm unterstützt die Stundung privatrechtlicher For<strong>der</strong>ungen und die<br />
Zinsberechnung abhängig vom Basissatz <strong>der</strong> EZB.<br />
Das Programm unterstützt die Überwachung <strong>der</strong> Zahlungseingänge und bei<br />
fehlendem Zahlungseingang den Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Stundung.<br />
Das Programm unterstützt die Stundung von Nebenfor<strong>der</strong>ungen durch die<br />
Gemeindekasse.<br />
Das Programm unterstützt die Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen des<br />
laufenden Jahres sowie aus Vorjahren und erzeugt eine Liste <strong>der</strong> befristeten<br />
Nie<strong>der</strong>schlagungen.<br />
Nie<strong>der</strong>geschlagene For<strong>der</strong>ungen werden im Programm entsprechend<br />
gekennzeichnet.<br />
Das Programm unterstützt die Recherche nach nie<strong>der</strong>geschlagenen<br />
For<strong>der</strong>ungen.<br />
§ 31 KomHKV hat keine Anwendung auf<br />
abgaberechtliche Ansprüche<br />
Buchführung<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 19 | 28<br />
Musskriterium<br />
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