CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des<br />
Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
(BbgKVerf), Kommunale<br />
Haushalts- und<br />
Kassenverordnung<br />
(KomHKV)<br />
§ 33 (4) KomHKV<br />
§ 28 (1) KomHKV<br />
§ 33 (1) KomHKV<br />
§ 33 (2) KomHKV<br />
§ 80 (1) BbgKVerf<br />
§ 80 (2) BbgKVerf, § 33 (5)<br />
Nr. 10 KomHKV<br />
Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />
Das Programm lässt Buchungen zu, die nur Aufwand o<strong>der</strong> Ertrag in <strong>der</strong><br />
z.B. Abschreibungen, Auflösen von<br />
Ergebnisrechnung bzw. Vermögensverän<strong>der</strong>ungen wi<strong>der</strong>spiegeln, aber keine<br />
Son<strong>der</strong>posten, Rückstellungen<br />
Position in <strong>der</strong> Finanzrechnung betreffen.<br />
Die Buchungen in <strong>der</strong> Finanzrechnung dürfen nicht durch eine indirekte<br />
Rückrechnung aus dem in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung ausgewiesenen<br />
Jahresergebnis erfolgen.<br />
Die Buchungen in <strong>der</strong> Finanzrechnung dürfen erst mit <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Zahlung erfolgen.<br />
Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Eintragungen in den Büchern<br />
vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachprüfbar sind.<br />
Das Programm verhin<strong>der</strong>t Verän<strong>der</strong>ungen in den Büchern, nach denen <strong>der</strong><br />
ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.<br />
Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Buchführung von Kassengeschäften<br />
abgetrennt werden kann.<br />
Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die fachliche Sachbearbeitung und die<br />
Erledigung <strong>der</strong> Kassenaufgaben gegeneinan<strong>der</strong> abgegrenzt werden.<br />
Plausibilitätsprüfungen, <strong>das</strong>s alle Buchungen<br />
in die Bücher übernommen wurden.<br />
Hinweise, die Verbindung zu den Belegen<br />
und Büchern herstellen.<br />
Auch Verän<strong>der</strong>ungen, <strong>der</strong>en Beschaffenheit<br />
ungewiss ist, ob sie ursprünglich o<strong>der</strong> erst<br />
später gemacht wurden, dürfen nicht<br />
vorgenommen werden.<br />
Die Führung des Hauptbuches, des<br />
Zeitbuches sowie die Führung und<br />
Abstimmung <strong>der</strong> Konten <strong>für</strong> liquide Mittel<br />
muss durch verschiedene Stellen möglich<br />
sein<br />
Funktionstrennung von Anordnungsbefugnis<br />
und Zahlungsabwicklung,<br />
§ 38 (1) KomHKV Das Programm unterstützt den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr. Vier-Augen Prinzip, Dokumentation X<br />
§ 40 KomHKV<br />
Das Programm unterstützt den Tagesabschluss, d.h. die tägliche Abstimmung<br />
<strong>der</strong> liquiden Mittel mit den Salden <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen.<br />
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Stand: 20. Juni 2008<br />
Buchführung<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 13 | 28<br />
Musskriterium<br />
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