13.04.2013 Aufrufe

CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

§ 33 (4) KomHKV<br />

§ 28 (1) KomHKV<br />

§ 33 (1) KomHKV<br />

§ 33 (2) KomHKV<br />

§ 80 (1) BbgKVerf<br />

§ 80 (2) BbgKVerf, § 33 (5)<br />

Nr. 10 KomHKV<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />

Das Programm lässt Buchungen zu, die nur Aufwand o<strong>der</strong> Ertrag in <strong>der</strong><br />

z.B. Abschreibungen, Auflösen von<br />

Ergebnisrechnung bzw. Vermögensverän<strong>der</strong>ungen wi<strong>der</strong>spiegeln, aber keine<br />

Son<strong>der</strong>posten, Rückstellungen<br />

Position in <strong>der</strong> Finanzrechnung betreffen.<br />

Die Buchungen in <strong>der</strong> Finanzrechnung dürfen nicht durch eine indirekte<br />

Rückrechnung aus dem in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung ausgewiesenen<br />

Jahresergebnis erfolgen.<br />

Die Buchungen in <strong>der</strong> Finanzrechnung dürfen erst mit <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Zahlung erfolgen.<br />

Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Eintragungen in den Büchern<br />

vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachprüfbar sind.<br />

Das Programm verhin<strong>der</strong>t Verän<strong>der</strong>ungen in den Büchern, nach denen <strong>der</strong><br />

ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.<br />

Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die Buchführung von Kassengeschäften<br />

abgetrennt werden kann.<br />

Das Programm unterstützt, <strong>das</strong>s die fachliche Sachbearbeitung und die<br />

Erledigung <strong>der</strong> Kassenaufgaben gegeneinan<strong>der</strong> abgegrenzt werden.<br />

Plausibilitätsprüfungen, <strong>das</strong>s alle Buchungen<br />

in die Bücher übernommen wurden.<br />

Hinweise, die Verbindung zu den Belegen<br />

und Büchern herstellen.<br />

Auch Verän<strong>der</strong>ungen, <strong>der</strong>en Beschaffenheit<br />

ungewiss ist, ob sie ursprünglich o<strong>der</strong> erst<br />

später gemacht wurden, dürfen nicht<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Führung des Hauptbuches, des<br />

Zeitbuches sowie die Führung und<br />

Abstimmung <strong>der</strong> Konten <strong>für</strong> liquide Mittel<br />

muss durch verschiedene Stellen möglich<br />

sein<br />

Funktionstrennung von Anordnungsbefugnis<br />

und Zahlungsabwicklung,<br />

§ 38 (1) KomHKV Das Programm unterstützt den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr. Vier-Augen Prinzip, Dokumentation X<br />

§ 40 KomHKV<br />

Das Programm unterstützt den Tagesabschluss, d.h. die tägliche Abstimmung<br />

<strong>der</strong> liquiden Mittel mit den Salden <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen.<br />

X<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Buchführung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 13 | 28<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!