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CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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Kommunalverfassung des<br />

Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

(BbgKVerf), Kommunale<br />

Haushalts- und<br />

Kassenverordnung<br />

(KomHKV)<br />

BbgKVerf vom 18.Dez.2007<br />

GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286;<br />

KomHKV vom 28. Feb.2008<br />

GVBl.II/08 Nr. 3, S. 14<br />

§ 33 KomHKV<br />

§§ 32, 33 KomHKV<br />

§ 63 (3) BbgKVerf, § 32 (2)<br />

KomHKV<br />

§ 2 Nr. 11 KomHKV<br />

§ 32 (2) KomHKV<br />

§ 33 (4) KomHKV<br />

§ 33 (4) KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Checkliste zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Buchführungsprogramme Bemerkung<br />

Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Werden <strong>für</strong> die Buchführung automatisierte Verfahren eingesetzt, muss<br />

sichergestellt werden, <strong>das</strong>s<br />

- die Grundsätze <strong>der</strong> ordnungsgemäßen DV-gestützten Buchführung<br />

beachtet werden,<br />

Das Programm unterstützt <strong>das</strong> System <strong>der</strong> doppelten Buchführung,<br />

Das Programm muss die lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle<br />

sowie <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- u. Schuldenlage <strong>der</strong> Gemeinde<br />

unterstützen und in den Büchern nachweisen.<br />

VV Produkt- und Kontenrahmen siehe Pkt. 5 Muster<br />

zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung<br />

Buchführung<br />

Musskriterium<br />

siehe Checkliste GoB X<br />

Die Buchungen erfolgen in Konten und<br />

Gegenkonten mit Soll- und<br />

Habenaufzeichnung.<br />

Posten <strong>der</strong> Aktivseite dürfen nicht mit Posten<br />

<strong>der</strong> Passivseite, Aufwendungen nicht mit<br />

Erträgen, Einzahlungen nicht mit<br />

Auszahlungen, Grundstücksrechte nicht mit<br />

Grundstückslasten, For<strong>der</strong>ungen nicht mit<br />

Verbindlichkeiten verrechnet werden.<br />

Die Buchführung muss so beschaffen sein, <strong>das</strong>s sie einen Überblick über die<br />

Geschäftsvorfälle und über die wirtschaftliche Lage vermittelt.<br />

Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sind in einem<br />

geschlossenen System zu führen.<br />

Das Programm unterstützt die<br />

unterschiedliche Periodenzuordnungen <strong>der</strong><br />

Das Programm entwickelt aus den Buchungen <strong>der</strong> zahlungswirksamen Ergebnis- und Finanzrechnung, <strong>das</strong><br />

Geschäftsvorfälle die Buchungen <strong>für</strong> die Finanzrechnung.<br />

Leistungsprinzip <strong>der</strong> Ergebnisrechnung und<br />

<strong>das</strong> Zufluss- und Abflussprinzip <strong>der</strong><br />

Finanzrechnung.<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong> 52 | 12 | 28<br />

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