CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg
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Kommunalverfassung des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />
Kommunale Haushalts- und<br />
Kassenverordnung (KomHKV)<br />
§ 24 (3) KomHKV<br />
§ 24 (4) KomHKV<br />
§ 12 KomHKV<br />
§ 63 (5) BbgKVerf<br />
§ 69 BbgKVerf<br />
§ 71 BbgKVerf<br />
Stand: 20. Juni 2008<br />
Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />
Haushaltsüberwachung<br />
- Die aus rechtl. Verpflichtung zweckgebundenen Erträge o<strong>der</strong><br />
Einzahlungen müssen bis zur Erfüllung des Zwecks bzw. bis zur<br />
letzten Zahlung verfügbar bleiben.<br />
- Das Programm muss die Übertragbarkeit von überplanmäßige<br />
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
unterstützen.<br />
Das Programm unterstützt die Erstellung von<br />
Nachtragshaushaltsplänen nach vorgeschriebener Ordnung.<br />
Das Programm unterstützt die Erstellung und Überwachung eines<br />
Haushaltssicherungskonzeptes.<br />
Bemerkung<br />
Haushaltsplanung u. Überwachung<br />
Bei nicht ausgeglichenem Haushalt ist ein<br />
Haushaltssicherungskonzept mit einer Laufzeit von höchstens 5<br />
Jahren zu erstellen. Das Programm muss einen Planungszeitraum<br />
von 5 Jahren unterstützen.<br />
Das Programm unterstützt die vorläufige Haushaltsführung<br />
durch die Bewirtschaftung:<br />
X<br />
- von notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen, X<br />
- von Investitionen, <strong>für</strong> die im Haushaltsplan eines Vorjahres<br />
Ansätze o<strong>der</strong> VE vorgesehen waren.<br />
X<br />
Das Programm unterstützt Haushaltssperren, so <strong>das</strong>s Aufwands-<br />
o<strong>der</strong> Auszahlungsansätze sowie Verpflichtungsermächtigungen<br />
nicht o<strong>der</strong> nur zum Teil in Anspruch genommen werden können.<br />
TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />
Musskriterium<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
52 | 11 | 28