CHECKLISTEN Prüfung der Programme für das ... - Brandenburg

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13.04.2013 Aufrufe

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) § 3 (2) Nr. 2, § 8 (2), § 15 KomHKV § 3 (2) Nr. 2 KomHKV § 3 (2) Nr. 3 KomHKV § 3 (2) Nr. 4 KomHKV § 3 (2) Nr. 3 KomHKV § 3 (2) Nr. 9 KomHKV § 24 KomHKV § 24 (1) KomHKV § 24 (2) KomHKV Stand: 20. Juni 2008 Checklisten zur Prüfung der Programme für das kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land Brandenburg Softwareanforderungen zur Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung - Das Programm muss die Veranschlagung, Darstellung und Auswertung von Verpflichtungsermächtigungen unterstützen. - Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen auch über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung hinaus. - Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten, der Rücklagen und Rückstellungen zu Beginn und zum Ende des Planjahres. - Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über die Sonderposten und über die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten im mittelfristigen Planungszeitraum. - Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über Erträge und Aufwendungen aus allgemeinen Umlagen und Sozialtransferleistungen im mittelfristigen Planungszeitraum. - Das Programm muss eine Auswertung über die gebildeten Budgets unterstützen. Das Programm muss die Übertragung ins Folgejahr von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen unterstützen: - Aufwendungen und damit verbundene Auszahlungen müssen ganz oder teilweise übertragen werden können und erhöhen den Ermächtigungsansatz für das folgende Haushaltsjahr. - Das Programm muss die Verfügbarkeit der Ermächtigungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung unterstützen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen wurde. Bemerkung TUIV-AG Brandenburg Fachausschuss ADV-Prüfung Zu den VE ist bei den "Erläuterungen" anzugeben, wie die Belastungen voraussichtlich auf die künftigen Jahre verteilt werden. (siehe Muster zur KomHKV S. 130) Haushaltsplanung u. Überwachung siehe Pkt. 5.14 Muster zu § 3 KomHKV S. 140 X siehe Pkt. 5.15 Muster zu § 3 KomHKV S. 141, Pkt. 5.16 Muster zu § 3 KomHKV S. 142, siehe Pkt. 5.17 Muster zu § 3 KomHKV S. 143, X siehe Pkt. 5.18 Muster zu § 3 KomHKV S. 144, X Anlage zum Haushaltsplan X Die Übertragung von noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommenen Aufträgen, Bestellungen, Obligo muss unterstützt werden. Musskriterium X X X X X 52 | 10 | 28

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) § 24 (3) KomHKV § 24 (4) KomHKV § 12 KomHKV § 63 (5) BbgKVerf § 69 BbgKVerf § 71 BbgKVerf Stand: 20. Juni 2008 Checklisten zur Prüfung der Programme für das kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land Brandenburg Softwareanforderungen zur Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung - Die aus rechtl. Verpflichtung zweckgebundenen Erträge oder Einzahlungen müssen bis zur Erfüllung des Zwecks bzw. bis zur letzten Zahlung verfügbar bleiben. - Das Programm muss die Übertragbarkeit von überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterstützen. Das Programm unterstützt die Erstellung von Nachtragshaushaltsplänen nach vorgeschriebener Ordnung. Das Programm unterstützt die Erstellung und Überwachung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Bemerkung Haushaltsplanung u. Überwachung Bei nicht ausgeglichenem Haushalt ist ein Haushaltssicherungskonzept mit einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren zu erstellen. Das Programm muss einen Planungszeitraum von 5 Jahren unterstützen. Das Programm unterstützt die vorläufige Haushaltsführung durch die Bewirtschaftung: X - von notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen, X - von Investitionen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Ansätze oder VE vorgesehen waren. X Das Programm unterstützt Haushaltssperren, so dass Aufwands- oder Auszahlungsansätze sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen werden können. TUIV-AG Brandenburg Fachausschuss ADV-Prüfung Musskriterium X X X X 52 | 11 | 28

Kommunalverfassung des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> (BbgKVerf),<br />

Kommunale Haushalts- und<br />

Kassenverordnung (KomHKV)<br />

§ 3 (2) Nr. 2, § 8 (2), § 15<br />

KomHKV<br />

§ 3 (2) Nr. 2 KomHKV<br />

§ 3 (2) Nr. 3 KomHKV<br />

§ 3 (2) Nr. 4 KomHKV<br />

§ 3 (2) Nr. 3 KomHKV<br />

§ 3 (2) Nr. 9 KomHKV<br />

§ 24 KomHKV<br />

§ 24 (1) KomHKV<br />

§ 24 (2) KomHKV<br />

Stand: 20. Juni 2008<br />

Checklisten zur <strong>Prüfung</strong> <strong>der</strong> <strong>Programme</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> kommunale doppische Haushalts- und Rechnungswesen im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Softwareanfor<strong>der</strong>ungen zur Haushaltsplanung und<br />

Haushaltsüberwachung<br />

- Das Programm muss die Veranschlagung, Darstellung und<br />

Auswertung von Verpflichtungsermächtigungen unterstützen.<br />

- Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über die<br />

aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren<br />

voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen auch über den<br />

Zeitraum <strong>der</strong> mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung hinaus.<br />

- Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über<br />

den voraussichtlichen Stand <strong>der</strong> Verbindlichkeiten, <strong>der</strong><br />

Rücklagen und Rückstellungen zu Beginn und zum Ende des<br />

Planjahres.<br />

- Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über<br />

die Son<strong>der</strong>posten und über die Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>posten im mittelfristigen Planungszeitraum.<br />

- Das Programm unterstützt die Erstellung einer Übersicht über<br />

Erträge und Aufwendungen aus allgemeinen Umlagen und<br />

Sozialtransferleistungen im mittelfristigen Planungszeitraum.<br />

- Das Programm muss eine Auswertung über die gebildeten<br />

Budgets unterstützen.<br />

Das Programm muss die Übertragung ins Folgejahr von nicht in<br />

Anspruch genommenen Ermächtigungen unterstützen:<br />

- Aufwendungen und damit verbundene Auszahlungen müssen<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise übertragen werden können und erhöhen den<br />

Ermächtigungsansatz <strong>für</strong> <strong>das</strong> folgende Haushaltsjahr.<br />

- Das Programm muss die Verfügbarkeit <strong>der</strong> Ermächtigungen <strong>für</strong><br />

Investitionen bis zur Fälligkeit <strong>der</strong> letzten Zahlung unterstützen,<br />

längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in<br />

dem <strong>der</strong> Gegenstand o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bau in seinen wesentlichen Teilen in<br />

Benutzung genommen wurde.<br />

Bemerkung<br />

TUIV-AG <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachausschuss ADV-<strong>Prüfung</strong><br />

Zu den VE ist bei den "Erläuterungen" anzugeben, wie die<br />

Belastungen voraussichtlich auf die künftigen Jahre verteilt<br />

werden. (siehe Muster zur KomHKV S. 130)<br />

Haushaltsplanung u. Überwachung<br />

siehe Pkt. 5.14 Muster zu § 3 KomHKV S. 140 X<br />

siehe Pkt. 5.15 Muster zu § 3 KomHKV S. 141, Pkt. 5.16 Muster<br />

zu § 3 KomHKV S. 142,<br />

siehe Pkt. 5.17 Muster zu § 3 KomHKV S. 143, X<br />

siehe Pkt. 5.18 Muster zu § 3 KomHKV S. 144, X<br />

Anlage zum Haushaltsplan X<br />

Die Übertragung von noch nicht o<strong>der</strong> nur teilweise in Anspruch<br />

genommenen Aufträgen, Bestellungen, Obligo muss unterstützt<br />

werden.<br />

Musskriterium<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

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