Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
Karl Klamann ist studierter Betriebswirt und MBA. Er hatte oberste Führungspositionen und Geschäftsführungen bei Herstellern der Medizintechnik inne. Herr Klamann gründete 1999 die HumanOptics AG in Erlangen und führte sie 2006 an die Frankfurter Börse. Herr. Klamann erhielt zahlreiche Wirtschaftspreise u.a. „Deutscher Gründerpreis“, „Entrepeneur des Jahres“. Gegenwärtig ist Herr. Klamann Vorstandsvorsitzender der Optical Express AG. Herr Volker Rofalski ist Dipl. Kaufmann und hat langjährige Erfahrung im Kapitalmarkt und Investmentbanking insbesondere bei der Finanzierung von Technologieunternehmen. Herr Rofalski gründete die TradeCross AG, die er Mitte 2005 an die VEM Aktienbank AG veräußerte. Im Anschluss war er dort als Direktor und Prokurist im Bereich Equity Capital Markets bis Ende 2008 tätig. Gegenwärtig ist Herr Rofalski Geschäftsführer und Inhaber der only natural munich GmbH sowie Mitglied im Management Team und Delegierter des Verwaltungsrats der Mountain Super Angel AG. Herr Rofalski ist Mitglied in diversen Aufsichtsräten insbesondere in Technologieunternehmen. Vergütung, Aktienbesitz, sonstige Rechtsbeziehungen § 19 der Satzung der Bio-Gate bestimmt, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine angemessene Vergütung erhält, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festgelegten Vergütung, soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt. Die Vergütung ist fällig am ersten Werktag (außer Samstag) nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr entscheidet. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Die Emittentin erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre baren Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Emittentin erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Emittentin gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden eine im Interesse der Emittentin von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Emittentin. Die Hauptversammlung der Emittentin vom 24. Februar 2006 hat beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 19 Ziffer 19.1 der Satzung beginnend mit dem (Rumpf-)Geschäftsjahr 2005 eine jährliche, fixe Vergütung in folgender Höhe erhalten: der Aufsichtsratsvorsitzende soll eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 p.a., der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende soll eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500,00 p.a. und jedes weitere Aufsichtsratsmitglied soll eine Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 p.a. erhalten. Die Vergütungssätze gelten auch für die kommenden Geschäftsjahre bis zu einer erneuten Beschlussfassung. Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen den Aufsichtsräten und der Emittentin oder ihren Tochtergesellschaften. Der Vorstand hat, namens der Emittentin, für die Mitglieder des Aufsichtsrats D&O-Versicherungen zu nach Ansicht der Emittentin marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossen, wobei die Versicherungsprämien von der Emittentin übernommen werden. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, 90
Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit auch nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren und sind auch nicht sonstigen behördlichen Sanktionen ausgesetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder halten derzeit keine Aktien oder Aktienoptionen der Emittentin. Herr Dr. Knud Klingler ist jedoch mittelbar durch die Syntos GmbH an der Emittentin beteiligt, siehe „Aktionärsstruktur (vor Durchführung des Angebots)“. Die Emittentin hat Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Emittentin bzw. ihren Tochtergesellschaften bestehen keine Dienstleistungsverträge. Die Aufsichtsratsmitglieder waren und sind nicht an Geschäften mit der Bio-Gate Gruppe außerhalb der Geschäftstätigkeit der Emittentin oder an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Emittentin während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen Geschäften, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt. MITGLIEDER DES OBEREN MANAGEMENTS Der Vorstand der Emittentin repräsentiert das „obere Management“ der Emittentin. Unterhalb des Vorstands verfügt die Emittentin über qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, deren jeweiliger Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich unmittelbar den Mitgliedern des Vorstands zugeordnet ist. INTERESSENKONFLIKTE Mit Ausnahme ihrer Beteiligung an der Emittentin (siehe „Aktionärsstruktur (vor Durchführung des Angebots)“) sowie mit Ausnahme der in dem Kapitel „Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden Personen/verbundenen Personen“ beschriebenen Geschäfte und Rechtsverhältnisse bestehen keine sonstigen wesentlichen Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten Grades in Bezug auf ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin oder der Bio-Gate Gruppe und ihren privaten Interessen. Desweiteren wurden keine Vereinbarungen oder Abmachungen mit Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder sonstige Personen getroffen aufgrund deren ein Vorstands oder Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Die an dem Angebot beteiligten juristischen Personen haben kein eigenes Interesse an dem Angebot. Als von der Emittentin beauftragte Bank für die technische Durchführung der Kapitalmaßnahme, besteht mit der VEM Aktienbank AG eine Vereinbarung für die Platzierung von Aktien auf best-effort basis. Die VEM Aktienbank AG hat daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe der Vergütung u.a. von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Neben den in diesem Gliederungspunkt dargestellten Interessen bestehen keine Interessen natürlicher und juristischer Personen an dem Angebot. 91
- Seite 39 und 40: Bereich der Plasmabeschichtung zu f
- Seite 41 und 42: ERGEBNIS UND DIVIDENDE JE AKTIE Erg
- Seite 43 und 44: Sollten all diese Maßnahmen nicht
- Seite 45 und 46: Mit Ausnahme der gesetzlichen Besch
- Seite 47 und 48: 4 Kassenbestand und Guthaben bei Kr
- Seite 49 und 50: DARSTELLUNG UND ANALYSE DER GESCHÄ
- Seite 51 und 52: Maßgebende Faktoren für den Umsat
- Seite 53 und 54: Personalaufwand Die nachfolgende Ta
- Seite 55 und 56: TEUR 237 (Vj. TEUR 134). Neben exte
- Seite 57 und 58: Sachanlagen Die nachfolgende Tabell
- Seite 59 und 60: Im Einzelnen entwickelte sich das E
- Seite 61 und 62: Mittelzufluss / -abfluss aus Invest
- Seite 63 und 64: Schuldenkonsolidierung Forderungen
- Seite 65 und 66: Die BioEpiderm GmbH, an der die Emi
- Seite 67 und 68: Oberste Priorität des Finanzmanage
- Seite 69 und 70: EU-Biozidrichtlinie / Chemikalienge
- Seite 71 und 72: eventuelle Nebenwirkungen auf die V
- Seite 73 und 74: Gate Silber kann auch in Farben und
- Seite 75 und 76: Verkauf von Bio-Gate Silber für Ko
- Seite 77 und 78: WESENTLICHE VERTRÄGE Im Rahmen ihr
- Seite 79 und 80: werden kann, ohne Patient oder Umwe
- Seite 81 und 82: 7. Durch Beschluss der Hauptversamm
- Seite 83 und 84: ANGABEN ÜBER DIE ORGANE, DAS MANAG
- Seite 85 und 86: Nach der Geschäftsordnung des Vors
- Seite 87 und 88: Die Vorstandsmitglieder halten derz
- Seite 89: Aufsichtsrat hat sich bislang keine
- Seite 93 und 94: Der Vorsitzende oder der Versammlun
- Seite 95 und 96: Übrigen entsprechen die Bedingunge
- Seite 97 und 98: Unterstellter Platzierungspreis pro
- Seite 99 und 100: RFH BioTek wurde von Hr. Karl Richt
- Seite 101 und 102: Verbindlichkeiten gegenüber der Em
- Seite 103 und 104: unmittelbarem Zusammenhang stehen,
- Seite 105 und 106: Einkommensteuer wird wiederum ein S
- Seite 107 und 108: die Kapitalanlagen bei einem inlän
- Seite 109 und 110: und weisen das Besteuerungsrecht de
- Seite 111 und 112: Bestätigungsvermerk des Konzernabs
- Seite 113 und 114: GLOSSAR Akkreditierung Staatliche Z
- Seite 115 und 116: kurzfristigen Forderungen und der f
- Seite 117 und 118: so dass das Antibiotikum nicht mehr
Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen<br />
Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats sind derzeit auch nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren<br />
und sind auch nicht sonstigen behördlichen Sanktionen ausgesetzt.<br />
Die Aufsichtsratsmitglieder halten derzeit keine Aktien oder Aktienoptionen der Emittentin. Herr Dr. Knud<br />
Klingler ist jedoch mittelbar durch die Syntos GmbH an der Emittentin beteiligt, siehe „Aktionärsstruktur (vor<br />
Durchführung des Angebots)“. Die Emittentin hat Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt<br />
noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der<br />
Emittentin bzw. ihren Tochtergesellschaften bestehen keine Dienstleistungsverträge. Die Aufsichtsratsmitglieder<br />
waren und sind nicht an Geschäften mit der Bio-Gate Gruppe außerhalb der Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
oder an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Emittentin während des<br />
laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen Geschäften, die noch nicht endgültig<br />
abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt.<br />
MITGLIEDER DES OBEREN MAN<strong>AG</strong>EMENTS<br />
Der Vorstand der Emittentin repräsentiert das „obere Management“ der Emittentin. Unterhalb des Vorstands<br />
verfügt die Emittentin über qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, deren jeweiliger Verantwortungs- und<br />
Tätigkeitsbereich unmittelbar den Mitgliedern des Vorstands zugeordnet ist.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
Mit Ausnahme ihrer Beteiligung an der Emittentin (siehe „Aktionärsstruktur (vor Durchführung des Angebots)“)<br />
sowie mit Ausnahme der in dem Kapitel „Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden<br />
Personen/verbundenen Personen“ beschriebenen Geschäfte und Rechtsverhältnisse bestehen keine sonstigen<br />
wesentlichen Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedern<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten Grades in Bezug auf ihre<br />
Verpflichtungen gegenüber der Emittentin oder der Bio-Gate Gruppe und ihren privaten Interessen.<br />
Desweiteren wurden keine Vereinbarungen oder Abmachungen mit Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder<br />
sonstige Personen getroffen aufgrund deren ein Vorstands oder Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde.<br />
Die an dem Angebot beteiligten juristischen Personen haben kein eigenes Interesse an dem Angebot. Als von der<br />
Emittentin beauftragte Bank für die technische Durchführung der Kapitalmaßnahme, besteht mit der <strong>VEM</strong><br />
<strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> eine Vereinbarung für die Platzierung von Aktien auf best-effort basis. Die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong><br />
<strong>AG</strong> hat daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe der Vergütung u.a.<br />
von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Neben den in diesem Gliederungspunkt dargestellten<br />
Interessen bestehen keine Interessen natürlicher und juristischer Personen an dem Angebot.<br />
91