Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
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ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT GRUNDKAPITAL UND AKTIEN Das Grundkapital der Emittentin beträgt derzeit EUR 1.078.000,00 und ist eingeteilt in 1.078.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Nach vollständiger Durchführung und Eintragung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung um EUR 2.156.000,00 durch Ausgabe von 2.156.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen würde das Grundkapital der Emittentin EUR 3.234.000,00 betragen und in 3.234.000,00 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein (siehe auch „Das Angebot – Informationen über die Wertpapiere – Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Neuen Aktien“). An Aktien der Emittentin besteht nach Kenntnis der Emittentin kein Optionsrecht. ENTWICKLUNG DES GRUNDKAPITALS SEIT 2010 1. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 betrug das Grundkapital der Emittentin EUR 2.940.000,00. 2. In teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008/I hat der Vorstand das Grundkapital um EUR 294.000 erhöht auf EUR 3.234.000. Diese Kapitalerhöhung wurde am 25. März 2010 in das Handelsregister eingetragen. 3. Durch einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 wurde das Grundkapital der Emittentin um EUR 1.323.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I). 4. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Juni 2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.156.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Weitere Genehmigte Kapitalia bestehen bei der Emittentin derzeit nicht. 5. Das Grundkapital der Emittentin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 um bis zu EUR 257.500,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die Mitgliedern des Vorstandes der Emittentin, Mitgliedern der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmern der Emittentin oder eines verbundenen Unternehmens gewährt werden. 6. Das Bedingte Kapital 2010/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2012 teilweise aufgehoben und besteht nunmehr noch in Höhe von EUR 988.729,00. Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen. 80
7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2012 wurde das Grundkapital der Emittentin um bis zu EUR 736.070,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das Bedingte Kapital dient der Durchführung von bis zum 20. August 2017 auszugebenden Wandel- und Optionsschuldverschreibungen. 8. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 wurde das Grundkapital der Emittentin um EUR 3.234.000,00 auf EUR 1.078.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wurde am 19. November 2012 in das Handelsregister eingetragen. 9. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Emittentin nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses um bis zu EUR 2.156.000,00 zu erhöhen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere Mehrheitserfordernisse festlegt. Außerdem kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als fünf Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen, von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen oder von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf für den Fall, dass das bedingte Kapital zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10%, in den übrigen Fällen die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen. Die Satzung bestimmt in Ziffer 24.1, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BEZUGSRECHTEN Nach dem Aktiengesetz stehen jedem Aktionär grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien zu (einschließlich Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen). Bezugsrechte sind frei übertragbar. Während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf der Bezugsfrist kann es einen Handel der Bezugsrechte an einer deutschen Wertpapierbörse geben. Die Hauptversammlung kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die 81
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GRUNDKAPITAL UND AKTIEN<br />
Das Grundkapital der Emittentin beträgt derzeit EUR 1.078.000,00 und ist eingeteilt in 1.078.000 auf den<br />
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />
EUR 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.<br />
Nach vollständiger Durchführung und Eintragung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der<br />
Emittentin am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung um EUR 2.156.000,00 durch Ausgabe von<br />
2.156.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen würde das Grundkapital der<br />
Emittentin EUR 3.234.000,00 betragen und in 3.234.000,00 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne<br />
Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt<br />
sein (siehe auch „Das Angebot – Informationen über die Wertpapiere – Rechtsgrundlage für die Ausgabe der<br />
Neuen Aktien“).<br />
An Aktien der Emittentin besteht nach Kenntnis der Emittentin kein Optionsrecht.<br />
ENTWICKLUNG DES GRUNDKAPITALS SEIT 2010<br />
1. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 betrug das Grundkapital der Emittentin EUR 2.940.000,00.<br />
2. In teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008/I hat der Vorstand das Grundkapital um EUR<br />
294.000 erhöht auf EUR 3.234.000. Diese Kapitalerhöhung wurde am 25. März 2010 in das<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
3. Durch einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 wurde das Grundkapital der<br />
Emittentin um EUR 1.323.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I).<br />
4. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 ermächtigt, das<br />
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Juni 2016 gegen Bar- oder Sacheinlage<br />
einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.156.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der<br />
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Weitere Genehmigte Kapitalia<br />
bestehen bei der Emittentin derzeit nicht.<br />
5. Das Grundkapital der Emittentin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 um<br />
bis zu EUR 257.500,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital dient der<br />
Erfüllung von Bezugsrechten, die Mitgliedern des Vorstandes der Emittentin, Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmern der Emittentin oder eines<br />
verbundenen Unternehmens gewährt werden.<br />
6. Das Bedingte Kapital 2010/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2012<br />
teilweise aufgehoben und besteht nunmehr noch in Höhe von EUR 988.729,00. Das Bedingte Kapital<br />
dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder<br />
Optionsschuldverschreibungen.<br />
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