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Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG

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Verwässerung durch Ausübung von Wandelschuldverschreibungen<br />

Die Emittentin hat im Jahr 2012 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Es wurden 988.729<br />

Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung sowie weitere<br />

431.000 Wandelteilschuldschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Die ausgegebenen Wandelteilschuldverschreibungen haben eine<br />

Laufzeit bis zum 14. März 2015. Das Wandlungsrecht ist jeweils am 10. März 2015 und den 14 vorhergehenden<br />

Geschäftstagen oder jeweils am dritten Geschäftstag nach den ordentlichen Hauptversammlungen, die jeweils<br />

über die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 beschließen bzw. in denen der festgestellte Jahresabschluss der<br />

Gesellschaft für genannte Geschäftsjahre vorgelegt wird und den zehn folgenden Geschäftstagen, ausübbar. Der<br />

Wandlungspreis ist jeweils diejenige Zahl durch welche der Nennbetrag einer Wandelteilschuldverschreibung zu<br />

teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu errechnen, die bei Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der<br />

Wandlungspreis beträgt im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts EUR 1,00. Hieraus ergibt sich<br />

ein Umtauschverhältnis von 1 zu 1. Die Wandelanleihe ist mit einem negativen Verwässerungsschutz<br />

ausgestattet. Im Falle einer Kapitalherabsetzung bleibt das Umtauschverhältnis unberührt, sofern die<br />

Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien unberührt lässt oder die Kapitalherabsetzung mit einer<br />

Kapitalrückzahlung, einer entgeltlichen Einziehung von Aktien oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien<br />

durch die Emittentin verbunden ist. Dies gilt auch für den Fall einer Kapitalherabsetzung durch<br />

Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder im Falle einer unentgeltlichen Einziehung von<br />

Aktien, sofern das zur Sicherung der Wandlungsrechte dienende Bedingte Kapital unverändert bleibt, ansonsten<br />

verringert sich die Anzahl der Aktien, die bei Ausübung des Wandlungsrechts aus einer Teilschuldverschreibung<br />

bezogen werden können, in dem Verhältnis, in dem das herabgesetzte Grundkapital zu dem ursprünglichen<br />

Grundkapital steht.<br />

Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 ihr Grundkapital von<br />

EUR 4.312.000,00 auf EUR 1.078.000,00 herabgesetzt. Durch den negativen Verwässerungsschutz der<br />

Wandelteilschuldverschreibungen sind die Wandelteilschuldverschreibungsgläubiger berechtigt zu einem Kurs<br />

zu wandeln, der auf dem Grundkapital der Bio-Gate vor der Kapitalherabsetzung zu berechnen ist. Bei<br />

Ausübung der Wandlungsmöglichkeit wird der prozentuale Anteilsbesitz der übrigen Aktionäre verwässert.<br />

Ausgabe weiterer Aktien<br />

Die Emittentin könnte in Zukunft, z.B. im Wege von Kapitalerhöhungen, weitere Aktien ausgeben. Die Ausgabe<br />

weiterer Aktien könnte sich auf den Kurs der Aktie der Emittentin auswirken. Dies könnte zu einem nachteiligen<br />

Einfluss auf den Börsenkurs haben und damit dazu führen, dass die Anleger keine oder eine geringere<br />

Kursgewinne realisieren, wenn sie die Aktien verkaufen möchten.<br />

Bestehen eines Markts für die Aktie<br />

Die Aktien der Emittentin sind im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Entry<br />

Standard gelistet. Es gibt jedoch keine Sicherheit, dass ein liquider Markt für die Handelbarkeit der Aktie<br />

besteht. In einem illiquiden Markt ist es einem Anleger unter Umständen nicht möglich, die Aktie zu jedem<br />

Zeitpunkt bzw. zu einem für den Anleger akzeptablen Preis zu verkaufen. Es besteht für die Anleger die Gefahr,<br />

dass sie die Aktie nicht oder nur zu einem schlechteren Kurs veräußern können. Sie dürfen daher nicht darauf<br />

vertrauen, die Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder zu einem bestimmten Wert verkaufen zu können.<br />

Die Anleger müssen damit rechnen, länger als von den Anlegern erwünscht im Besitz der Aktie bleiben zu<br />

müssen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen für Anleger haben.<br />

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