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Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG

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Risiken der künftig geplanten Entwicklung<br />

Die Emittentin plant eine Ausdehnung Ihrer Geschäftsaktivität in den Bereichen Medizintechnik, Kosmetika<br />

und bei Konsum- und Industrieprodukten, sowie eine stärkere weltweite Vermarktung ihrer Produkte. Diese<br />

brachen- und marktbezogene Ausdehnung der Geschäftsaktivität ist mit Risiken behaftet. Zum Beispiel ist die<br />

Emittentin aus dem Umstand, dass es für ihren nach Kenntnis der Emittentin keine einheitlichen und<br />

vollständigen Quellen gibt, zum Teil auf eigene Einschätzungen des Marktes angewiesen, die falsch sein<br />

können. Ein Erfolg der Strategie ist nicht gewährleistet. Dies kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

erheblich negativ beeinflussen und sich erheblich negativ auf die Liquidität der Emittentin auswirken, sowie<br />

in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Uneinbringlichkeit von Forderungen<br />

Die Emittentin ist der Gefahr ausgesetzt, dass Vertragspartner (Kunden/Lieferanten/Vertriebs- und<br />

Kooperationspartner) ihre Rechnungen nicht bezahlen können und es so zu Zahlungsausfällen kommt. Sie trägt<br />

daher das Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner mit. Können Forderungen nicht oder nur zu einem Teil beglichen<br />

werden, hat dies auch unmittelbare Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin.<br />

Dies kann sich erheblich negativ auf die Geschäftsentwicklung und die Liquidität der Emittentin auswirken,<br />

sowie in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Schlechtleistungen von Lieferanten; Vertragsuntreue weitere Vertragspartner<br />

Die Emittentin hat zur Umsetzung ihrer Forschungsprojekte und zur Herstellung ihrer Produkte Vertragspartner<br />

beauftragt und steht in Geschäftsbeziehungen mit vielen weiteren Vertragspartnern. Bei der Ausführung der<br />

Verträge kann es zu Schlechtleistungen kommen, die zu finanziellen und zeitlichen Einbußen bei der Emittentin<br />

führen könnten. Insbesondere könnte die Emittentin von Dritten, zum Beispiel Käufern oder Endkonsumenten,<br />

für Schäden der Produkte der Emittentin Anspruch genommen werden. Es besteht dabei die Gefahr, dass<br />

Ansprüche gegen Dritte, insbesondere etwaige Regressansprüche gegen die Lieferanten nicht durchsetzbar ist,<br />

zum Beispiel weil diese bereits verjährt sind, oder der Anspruchsgegner insolvent oder vertragsbrüchig ist.<br />

Insoweit trägt die Emittentin das Risiko eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens ihrer Vertragspartner und<br />

Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner, insbesondere der Lieferanten.<br />

Des Weiteren könnten durch Schlechtleistungen von Lieferanten auch hohe Gutachterkosten über das Vorliegen<br />

von Mängeln und das Verschulden der Mängel verursacht werden. Daneben könnten Forschungsprojekte auf<br />

Grund einer Insolvenz nicht vom Vertragspartner fertiggestellt werden, so dass es einer neuen Beauftragung<br />

eines weiteren Partners oder der Einstellung des Forschungsprojekts bedürfte. Hierdurch würden erhebliche<br />

Mehrkosten entstehen, da auf Grund der Insolvenz kein Regress genommen werden könnte. Wegen der<br />

verspäteten oder fehlenden Fertigstellung von Forschungsprojekten könnten in der Folge Kunden von einem<br />

geplanten Vertragsschluss Abstand nehmen.<br />

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