Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
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Risiken der künftig geplanten Entwicklung<br />
Die Emittentin plant eine Ausdehnung Ihrer Geschäftsaktivität in den Bereichen Medizintechnik, Kosmetika<br />
und bei Konsum- und Industrieprodukten, sowie eine stärkere weltweite Vermarktung ihrer Produkte. Diese<br />
brachen- und marktbezogene Ausdehnung der Geschäftsaktivität ist mit Risiken behaftet. Zum Beispiel ist die<br />
Emittentin aus dem Umstand, dass es für ihren nach Kenntnis der Emittentin keine einheitlichen und<br />
vollständigen Quellen gibt, zum Teil auf eigene Einschätzungen des Marktes angewiesen, die falsch sein<br />
können. Ein Erfolg der Strategie ist nicht gewährleistet. Dies kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />
erheblich negativ beeinflussen und sich erheblich negativ auf die Liquidität der Emittentin auswirken, sowie<br />
in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />
Uneinbringlichkeit von Forderungen<br />
Die Emittentin ist der Gefahr ausgesetzt, dass Vertragspartner (Kunden/Lieferanten/Vertriebs- und<br />
Kooperationspartner) ihre Rechnungen nicht bezahlen können und es so zu Zahlungsausfällen kommt. Sie trägt<br />
daher das Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner mit. Können Forderungen nicht oder nur zu einem Teil beglichen<br />
werden, hat dies auch unmittelbare Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin.<br />
Dies kann sich erheblich negativ auf die Geschäftsentwicklung und die Liquidität der Emittentin auswirken,<br />
sowie in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />
Schlechtleistungen von Lieferanten; Vertragsuntreue weitere Vertragspartner<br />
Die Emittentin hat zur Umsetzung ihrer Forschungsprojekte und zur Herstellung ihrer Produkte Vertragspartner<br />
beauftragt und steht in Geschäftsbeziehungen mit vielen weiteren Vertragspartnern. Bei der Ausführung der<br />
Verträge kann es zu Schlechtleistungen kommen, die zu finanziellen und zeitlichen Einbußen bei der Emittentin<br />
führen könnten. Insbesondere könnte die Emittentin von Dritten, zum Beispiel Käufern oder Endkonsumenten,<br />
für Schäden der Produkte der Emittentin Anspruch genommen werden. Es besteht dabei die Gefahr, dass<br />
Ansprüche gegen Dritte, insbesondere etwaige Regressansprüche gegen die Lieferanten nicht durchsetzbar ist,<br />
zum Beispiel weil diese bereits verjährt sind, oder der Anspruchsgegner insolvent oder vertragsbrüchig ist.<br />
Insoweit trägt die Emittentin das Risiko eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens ihrer Vertragspartner und<br />
Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner, insbesondere der Lieferanten.<br />
Des Weiteren könnten durch Schlechtleistungen von Lieferanten auch hohe Gutachterkosten über das Vorliegen<br />
von Mängeln und das Verschulden der Mängel verursacht werden. Daneben könnten Forschungsprojekte auf<br />
Grund einer Insolvenz nicht vom Vertragspartner fertiggestellt werden, so dass es einer neuen Beauftragung<br />
eines weiteren Partners oder der Einstellung des Forschungsprojekts bedürfte. Hierdurch würden erhebliche<br />
Mehrkosten entstehen, da auf Grund der Insolvenz kein Regress genommen werden könnte. Wegen der<br />
verspäteten oder fehlenden Fertigstellung von Forschungsprojekten könnten in der Folge Kunden von einem<br />
geplanten Vertragsschluss Abstand nehmen.<br />
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