Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG

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13.04.2013 Aufrufe

Wesentliche Interessen, die für das Angebot von Bedeutung sind, einschließlich widerstreitender Interessen (E.4) Name der Person/des Unternehmens, die/das das Wertpapier zum Verkauf anbietet. Bei Lock-up- Vereinbarungen die beteiligten Parteien und die Lock-up-Frist (E.5) Betrag und Prozentsatz der aus dem Angebot resultierenden unmittelbaren Verwässerung. Im Falle eines Zeichnungsangebots an die existierenden Anteilseigner Betrag und Prozentsatz der unmittelbaren Verwässerung, für den Fall, dass sie das neue Angebot nicht zeichnen. (E.6) Voraussichtliche Kosten, die vom Anleger zu tragen sind (E.7) Die Gesamtsumme der Emission beträgt voraussichtlich EUR 2.156.000,00, Der Platzierungspreis beträgt EUR 1,00. Die Angebotsfrist, innerhalb derer die Neuen Aktien bei der VEM gezeichnet werden können, beginnt frühestens mit Beginn der Bezugsfrist, somit am 3 Januar 2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet spätestens mit Ende des Rump Placements, somit am 18. Januar 2013 (16.00 MEZ, einschließlich) (nachfolgend auch „Angebotsfrist“). Demnach läuft die Angebotsfrist fünfzehn Tage und 16 Stunden. Die Bezugsfirst beginnt am 3. Januar 2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet am 16. Januar 2013 (24.00 Uhr MEZ, einschließlich). Das Rump Placement beginnt am 17. Januar 2013 (0.00 MEZ, einschließlich) und endet am 18. Januar 2013 (16.00 Uhr MEZ, einschließlich). Bezugswünsche können während der Bezugsfrist ausschließlich über die Depotbanken der Aktionäre bei der VEM abgegeben werden. Eine unmittelbare Bezugsausübung von Aktionären bei der VEM ist nicht möglich. Da das Rump Placement als Privatplatzierung stattfindet, behält sich die Emittentin die konkrete Benennung der Zeichnungswege vor. Die VEM zusammen mit der Emittentin behält sich vor, die Anzahl der Neuen Aktien zu verringern und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, jedoch nicht unter die Dauer der Frist für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Die Veränderung der Anzahl der Neuen Aktien oder die Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits abgegebener Kaufangebote. Nach Zuteilung ist eine Zurücknahme der Zeichnungen durch die Anleger nicht möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des in § 16 Absatz 2 WpPG geregelten gesetzlichen Rücktrittsrechts vor. Insbesondere für den Fall, dass das Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum Platzierungspreis zu bedienen, behält sich die VEM vor, Kaufangebote nicht oder nur teilweise anzunehmen. Die Lieferung der zugeteilten Neuen Aktien erfolgt durch Gutschrift in den jeweiligen Wertpapierdepots der Anleger voraussichtlich in der 5./6. Kalenderwoche 2013 aufgrund einer oder mehrerer Sammelurkunden, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt werden. Von ausschlaggebender Bedeutung für das Angebot ist das Finanzierungsinteresse der Emittentin. Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Emittentin keine Interessen von an dem Angebot beteiligten Personen, die für die Durchführung des Angebots ausschlaggebende Bedeutung hätten. Sole Lead Manager und Sole Bookrunner für das Angebot ist die VEM Aktienbank AG, Prannerstrasse 8, 80333 München. Sollte ein Zeichnungsberechtigter beim Angebot nicht zeichnen, würde in diesem Fall seine Anteilsquote verwässert werden wenn zugleich andere Zeichnungsberechtigte zeichnen. Durch die Ausgabe von 2.156.000 Aktien in einem Bezugsverhältnis 1:2 hat jeder Aktionär die Möglichkeit, seinen Anteil an der Gesellschaft durch die Zeichnung des Angebots zu erhalten. Sollte dieser die Bezüge nicht zeichnen, würde sein Anteil an der Gesellschaft sich auf 1/3, d.h. ca. 33,33 %, seines bisherigen Anteils reduzieren. Entfällt. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Ausgaben in Rechnung gestellt. 18

RISIKOFAKTOREN Potentielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Kauf von Aktien der Emittentin die nachfolgenden spezifischen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und eingehend prüfen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin könnte durch jedes dieser Risiken wesentlich nachteilig beeinflusst werden. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können auch kumulativ eintreten. Der Börsenkurs der Aktien der Emittentin kann aufgrund der Realisierung eines dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Die nachstehend beschriebenen Risiken sind nicht die einzigen Risiken, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Emittentin gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Emittentin gegenwärtig für unwesentlich erachtet, können den Geschäftsbetrieb von der Emittentin ebenfalls beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der Emittentin haben. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts. Dieser Prospekt enthält auch zukunftsgerichtete Aussagen, die mit Risiken oder Unsicherheiten verbunden sind. Die von der Emittentin tatsächlich erzielten Ergebnisse könnten aufgrund bestimmter Faktoren, wie unter anderem den nachfolgend beschrieben Risiken und den sonstigen in diesem Prospekt beschrieben Faktoren, wesentlich von jenen abweichen, die aufgrund dieser zukunftsgerichteten Aussagen erwartet werden. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN Risiken aus Kooperationsverträgen Im Rahmen von Kooperationsverträgen ist die Emittentin auf den Erfolg und die Unterstützung der Kooperationspartner angewiesen. Hieraus können sich Risiken ergeben, die nicht im Einflussbereich der Emittentin liegen. Sowohl die Umsetzung von Projekten innerhalb der definierten Zeitpläne als auch die erfolgreiche Vermarktung der daraus resultierenden Produkte sind Gemeinschaftsaufgaben der Kooperationspartner. Der Emittentin und dem jeweiligen Kooperationspartner muss es durch enge Kooperation und Abstimmung gelingen, die Projekte wie geplant umzusetzen. Es besteht das Risiko, dass bei Entwicklungsprojekten einer der Partner sein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht wahrnimmt. Meilensteinzahlungen können somit hinfällig werden. Es können bei komplexen Entwicklungsprojekten Verzögerungen auftreten, die zu verzögerten Meilensteinzahlungen führen. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken. Risiken aus der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern Die Emittentin bedient sich zur effizienten Markterschließung Vertriebs- und Kooperationspartnern, die über ein international strukturiertes Vertriebsnetz verfügen. Dadurch hängt die Umsatzentwicklung der Emittentin wesentlich vom Markterfolg der Vertriebs- und Kooperationspartner ab. Zudem liegt es nicht im Einflussbereich der Emittentin, wenn aus Marketinggesichtspunkten geplante Produkteinführungen beim Kunden verzögert werden. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken. 19

Wesentliche Interessen, die<br />

für das Angebot von<br />

Bedeutung sind,<br />

einschließlich<br />

widerstreitender Interessen<br />

(E.4)<br />

Name der Person/des<br />

Unternehmens, die/das das<br />

Wertpapier zum Verkauf<br />

anbietet. Bei Lock-up-<br />

Vereinbarungen die<br />

beteiligten Parteien und die<br />

Lock-up-Frist (E.5)<br />

Betrag und Prozentsatz der<br />

aus dem Angebot<br />

resultierenden<br />

unmittelbaren<br />

Verwässerung. Im Falle<br />

eines Zeichnungsangebots<br />

an die existierenden<br />

Anteilseigner Betrag und<br />

Prozentsatz der<br />

unmittelbaren<br />

Verwässerung, für den Fall,<br />

dass sie das neue Angebot<br />

nicht zeichnen. (E.6)<br />

Voraussichtliche Kosten, die<br />

vom Anleger zu tragen sind<br />

(E.7)<br />

Die Gesamtsumme der Emission beträgt voraussichtlich EUR 2.156.000,00,<br />

Der Platzierungspreis beträgt EUR 1,00. Die Angebotsfrist, innerhalb derer die<br />

Neuen Aktien bei der <strong>VEM</strong> gezeichnet werden können, beginnt frühestens mit<br />

Beginn der Bezugsfrist, somit am 3 Januar 2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und<br />

endet spätestens mit Ende des Rump Placements, somit am 18. Januar 2013 (16.00<br />

MEZ, einschließlich) (nachfolgend auch „Angebotsfrist“). Demnach läuft die<br />

Angebotsfrist fünfzehn Tage und 16 Stunden. Die Bezugsfirst beginnt am 3. Januar<br />

2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet am 16. Januar 2013 (24.00 Uhr<br />

MEZ, einschließlich). Das Rump Placement beginnt am 17. Januar 2013 (0.00 MEZ,<br />

einschließlich) und endet am 18. Januar 2013 (16.00 Uhr MEZ, einschließlich).<br />

Bezugswünsche können während der Bezugsfrist ausschließlich über die<br />

Depotbanken der Aktionäre bei der <strong>VEM</strong> abgegeben werden. Eine unmittelbare<br />

Bezugsausübung von Aktionären bei der <strong>VEM</strong> ist nicht möglich. Da das Rump<br />

Placement als Privatplatzierung stattfindet, behält sich die Emittentin die konkrete<br />

Benennung der Zeichnungswege vor.<br />

Die <strong>VEM</strong> zusammen mit der Emittentin behält sich vor, die Anzahl der Neuen<br />

Aktien zu verringern und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu<br />

verkürzen, jedoch nicht unter die Dauer der Frist für die Ausübung des gesetzlichen<br />

Bezugsrechts. Die Veränderung der Anzahl der Neuen Aktien oder die Verlängerung<br />

oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits<br />

abgegebener Kaufangebote.<br />

Nach Zuteilung ist eine Zurücknahme der Zeichnungen durch die Anleger nicht<br />

möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des in § 16 Absatz 2 WpPG<br />

geregelten gesetzlichen Rücktrittsrechts vor. Insbesondere für den Fall, dass das<br />

Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum<br />

Platzierungspreis zu bedienen, behält sich die <strong>VEM</strong> vor, Kaufangebote nicht oder<br />

nur teilweise anzunehmen.<br />

Die Lieferung der zugeteilten Neuen Aktien erfolgt durch Gutschrift in den<br />

jeweiligen Wertpapierdepots der Anleger voraussichtlich in der 5./6. Kalenderwoche<br />

2013 aufgrund einer oder mehrerer Sammelurkunden, die bei der Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong> hinterlegt werden.<br />

Von ausschlaggebender Bedeutung für das Angebot ist das Finanzierungsinteresse<br />

der Emittentin.<br />

Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Emittentin keine Interessen von an dem<br />

Angebot beteiligten Personen, die für die Durchführung des Angebots<br />

ausschlaggebende Bedeutung hätten.<br />

Sole Lead Manager und Sole Bookrunner für das Angebot ist die <strong>VEM</strong><br />

<strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong>, Prannerstrasse 8, 80333 München.<br />

Sollte ein Zeichnungsberechtigter beim Angebot nicht zeichnen, würde in diesem<br />

Fall seine Anteilsquote verwässert werden wenn zugleich andere<br />

Zeichnungsberechtigte zeichnen.<br />

Durch die Ausgabe von 2.156.000 Aktien in einem Bezugsverhältnis 1:2 hat jeder<br />

Aktionär die Möglichkeit, seinen Anteil an der Gesellschaft durch die Zeichnung des<br />

Angebots zu erhalten. Sollte dieser die Bezüge nicht zeichnen, würde sein Anteil an<br />

der Gesellschaft sich auf 1/3, d.h. ca. 33,33 %, seines bisherigen Anteils reduzieren.<br />

Entfällt. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Ausgaben in Rechnung<br />

gestellt.<br />

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