Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
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gearbeitet haben und ein Produktrückruf auf Grund von Verunreinigungen oder<br />
anderen Produktmängeln, wegen geänderter Rechtslage und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen oder wegen der Nichterteilung regulatorischen<br />
Genehmigungen notwendig ist. Auch kann eine falsche Kostenkalkulation der<br />
Emittentin ein Grund für eine Kostensteigerung sein. Diese Kostensteigerungen<br />
könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig<br />
beeinflussen.<br />
Unterlassungsansprüche<br />
Gegenüber der Emittentin könnten Unterlassungsansprüche bestehen. Insbesondere<br />
im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster und Markenrechts könnten Dritte, wie z.B.<br />
Mitbewerber solche Ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung derartiger<br />
Ansprüche könnte Geschäftstätigkeit der Emittentin gefährden und auch teilweise<br />
oder vollständig verhindern. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />
Verlust von wichtigen Unternehmensangehörigen<br />
Der Emittentin gehören Vorstände und Schlüsselmitarbeiter, insbesondere im<br />
Bereich der Forschung und Produktion an, die spezifische Branchen- und Produkt-<br />
bzw. Forschungskenntnisse aufweisen. Sie verfügen über wichtige Kenntnisse und<br />
Kontakte im Geschäftsbereich der Emittentin. Diese Unternehmensangehörigen<br />
tragen dazu bei, dass die Forschungsprojekte und Produkte der Emittentin in dieser<br />
Form geplant und produziert werden können. Von ihnen und ihrem Know-How<br />
hängen der geschäftliche Erfolg der Emittentin, die Umsetzung der<br />
Unternehmensziele sowie die Weiterentwicklung der Tätigkeit der Emittentin in<br />
nicht unerheblichem Maße ab. Sollten diese Unternehmensangehörigen sich<br />
entscheiden, die Emittentin zu verlassen, könnte dies den Erfolg der Emittentin<br />
negativ beeinflussen, wenn es nicht gelingt adäquate neue Unternehmensangehörige<br />
zu finden. Ein Verlust solcher Unternehmensangehörigen könnte dann erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Emittentin haben.<br />
Unzureichender Versicherungsschutz<br />
Bei der Emittentin besteht ein umfangreicher Versicherungsschutz. Insbesondere<br />
besteht bei der Emittentin eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten,<br />
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des Betriebes der Emittentin absichert. Die<br />
Versicherungen sehen die üblichen Haftungsausschlüsse und<br />
Haftungsbeschränkungen (Obergrenzen und Selbstbehalte) vor. Diese betreffen zum<br />
einen die Höhe der Haftung, zum anderen die versicherten Schadensereignisse.<br />
Bestimmte Schäden, insbesondere solche aufgrund von Naturkatastrophen wie<br />
Erdbeben, Flut, Krieg oder Terrorismus, sind nicht oder nur zu unwirtschaftlichen<br />
Bedingungen versicherbar. Ebenfalls ist keine generelle Absicherung der<br />
unternehmerischen Tätigkeit der Emittentin möglich.<br />
Es ist deshalb möglich, dass die Emittentin für bestimmte Schäden und Vorfälle<br />
keinen oder nur einen unzureichenden Versicherungsschutz hat. Treten solche<br />
Umstände ein, kann sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />
Reputationsrisiko<br />
Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist von ihren Kunden und Vertriebspartnern<br />
abhängig. Ein Schaden in der Reputation der Emittentin auf Grund negativer<br />
Berichterstattung - selbst wenn diese ungerechtfertigt ist - könnte sich auf die<br />
Entscheidungen der Vertragspartner negativ auswirken. Dies könnte die<br />
Geschäftstätigkeit der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und so zu einer<br />
Verschlechterung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage führen.<br />
Finanzierung und Zinsänderung<br />
Die Emittentin benötigt zur Umsetzung ihrer Geschäftstätigkeit Finanzierungen und<br />
ist daher auf die Bereitschaft der Kreditinstitute angewiesen, für ihre<br />
Geschäftstätigkeit zu angemessenen Konditionen Finanzierungen zu gewinnen. Dies<br />
gilt gleichermaßen im Falle anstehender Prolongationen von Darlehen. Die<br />
Rahmenbedingungen für die Finanzierung unterliegen einem ständigen Wandel. Die<br />
Attraktivität der Finanzierungsmöglichkeiten hängt von vielfältigen, sich stetig<br />
ändernden Faktoren ab, welche die Emittentin nicht beeinflussen kann. Dazu zählen<br />
zum Beispiel die Höhe der Finanzierungszinsen, das Finanzierungsvolumen, die<br />
steuerlichen Rahmenbedingungen, aber auch die Einschätzung der Kreditinstitute<br />
über die Produkte und die Strategie der Emittentin oder deren Einschätzung des<br />
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