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Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG

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BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

Der folgende Abschnitt enthält eine Beschreibung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsprinzipien, die im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien sowie der Übertragung und<br />

Ausübung von etwaigen Bezugsrechten von Bedeutung sind. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit und enthält keine umfassende oder gar abschließende Erläuterung aller denkbaren steuerlichen<br />

Aspekte in diesem Bereich. Die Erläuterungen basieren auf dem am Datum des Prospekts geltenden deutschen<br />

Steuerrecht, einschließlich der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung sowie den mit der Bundesrepublik<br />

Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sich die<br />

Besteuerung aufgrund zu-künftiger Änderungen der gesetzlichen Vorschriften – unter Umständen auch<br />

rückwirkend – anders darstellen kann. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzgerichte und/oder die Finanzverwaltung von einer anderen steuerlichen Beurteilung ausgehen als<br />

derjenigen, die in diesem Abschnitt beschrieben ist.<br />

Dieser Abschnitt kann nicht die individuelle steuerliche Beratung des einzelnen Aktionärs ersetzen. Potenzielle<br />

Erwerber einer Aktie oder etwaiger Bezugsrechte sollten sich von ihrem steuerlichen Berater in Bezug auf die<br />

steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung, der<br />

Schenkung und der Vererbung von Aktien oder Bezugsrechten sowie zu den Regeln hinsichtlich einer<br />

gegebenenfalls in Betracht kommenden Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer beraten lassen. Nur im<br />

Rahmen einer individuellen Beratung können die steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Aktionärs<br />

angemessen berücksichtigt werden.<br />

Die Emittentin übernimmt nicht die Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern an der Quelle.<br />

BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT<br />

In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem zu versteuernden Einkommen<br />

grundsätzlich der Körperschaftsteuer und regelmäßig der Gewerbesteuer. Die Einkommensermittlung erfolgt<br />

dabei nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes. Der<br />

Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15% zzgl. eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% der<br />

Körperschaftsteuerschuld (somit insgesamt 15,825%). Zusätzlich unterliegen in Deutschland ansässige<br />

Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag grundsätzlich der<br />

Gewerbesteuer. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und<br />

Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt um bestimmte<br />

Hinzurechnungsbeträge und vermindert um bestimmte im Gewerbesteuergesetz genannte Kürzungsbeträge. Die<br />

letztendliche Höhe der Gewerbesteuer ist vom Geschäftssitz der Gesellschaft und von den Standorten der jeweils<br />

unterhaltenen Betriebsstätten abhängig, da jede Gemeinde ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz festlegt, der auf<br />

den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag anzuwenden ist. Die Gewerbesteuer beträgt in der Regel zwischen 10<br />

und 17% des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Die ermittelte Gewerbesteuer ist für Zwecke der<br />

Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar.<br />

Dividenden oder andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften bezieht, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens für körperschaftsteuerliche Zwecke<br />

grundsätzlich unberücksichtigt. Allerdings gelten 5% der jeweiligen Einnahmen pauschal als nicht abziehbare<br />

Betriebsausgaben. Im Ergebnis werden daher 95% der bezogenen Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft<br />

steuerfrei gestellt. Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer in- oder<br />

ausländischen Kapitalgesellschaft. Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in<br />

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