Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
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BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
Der folgende Abschnitt enthält eine Beschreibung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsprinzipien, die im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien sowie der Übertragung und<br />
Ausübung von etwaigen Bezugsrechten von Bedeutung sind. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit und enthält keine umfassende oder gar abschließende Erläuterung aller denkbaren steuerlichen<br />
Aspekte in diesem Bereich. Die Erläuterungen basieren auf dem am Datum des Prospekts geltenden deutschen<br />
Steuerrecht, einschließlich der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung sowie den mit der Bundesrepublik<br />
Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sich die<br />
Besteuerung aufgrund zu-künftiger Änderungen der gesetzlichen Vorschriften – unter Umständen auch<br />
rückwirkend – anders darstellen kann. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzgerichte und/oder die Finanzverwaltung von einer anderen steuerlichen Beurteilung ausgehen als<br />
derjenigen, die in diesem Abschnitt beschrieben ist.<br />
Dieser Abschnitt kann nicht die individuelle steuerliche Beratung des einzelnen Aktionärs ersetzen. Potenzielle<br />
Erwerber einer Aktie oder etwaiger Bezugsrechte sollten sich von ihrem steuerlichen Berater in Bezug auf die<br />
steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung, der<br />
Schenkung und der Vererbung von Aktien oder Bezugsrechten sowie zu den Regeln hinsichtlich einer<br />
gegebenenfalls in Betracht kommenden Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer beraten lassen. Nur im<br />
Rahmen einer individuellen Beratung können die steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Aktionärs<br />
angemessen berücksichtigt werden.<br />
Die Emittentin übernimmt nicht die Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern an der Quelle.<br />
BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT<br />
In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem zu versteuernden Einkommen<br />
grundsätzlich der Körperschaftsteuer und regelmäßig der Gewerbesteuer. Die Einkommensermittlung erfolgt<br />
dabei nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes. Der<br />
Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15% zzgl. eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% der<br />
Körperschaftsteuerschuld (somit insgesamt 15,825%). Zusätzlich unterliegen in Deutschland ansässige<br />
Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag grundsätzlich der<br />
Gewerbesteuer. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und<br />
Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt um bestimmte<br />
Hinzurechnungsbeträge und vermindert um bestimmte im Gewerbesteuergesetz genannte Kürzungsbeträge. Die<br />
letztendliche Höhe der Gewerbesteuer ist vom Geschäftssitz der Gesellschaft und von den Standorten der jeweils<br />
unterhaltenen Betriebsstätten abhängig, da jede Gemeinde ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz festlegt, der auf<br />
den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag anzuwenden ist. Die Gewerbesteuer beträgt in der Regel zwischen 10<br />
und 17% des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Die ermittelte Gewerbesteuer ist für Zwecke der<br />
Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar.<br />
Dividenden oder andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen<br />
Kapitalgesellschaften bezieht, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens für körperschaftsteuerliche Zwecke<br />
grundsätzlich unberücksichtigt. Allerdings gelten 5% der jeweiligen Einnahmen pauschal als nicht abziehbare<br />
Betriebsausgaben. Im Ergebnis werden daher 95% der bezogenen Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft<br />
steuerfrei gestellt. Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer in- oder<br />
ausländischen Kapitalgesellschaft. Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in<br />
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