Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG
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(C.3)<br />
Beschreibung der mit den<br />
Wertpapieren verbundenen<br />
Rechte (C.4)<br />
Beschränkungen der<br />
Übertragbarkeit (C.5)<br />
Angabe, ob für die<br />
angebotenen Wertpapiere<br />
die Zulassung zum Handel<br />
an einem geregelten Markt<br />
beantragt wurde bzw.<br />
werden soll, und Nennung<br />
aller geregelten Märkte, an<br />
denen die Wertpapiere<br />
gehandelt werden oder<br />
werden sollen (C.6)<br />
Beschreibung der<br />
Dividendenpolitik (C.7)<br />
Wesentliche Risiken im<br />
Hinblick auf die Emittentin<br />
oder ihre Branche (D.1)<br />
Sämtliche Aktien der Gesellschaft, einschließlich der Neuen Aktien, gewähren in<br />
der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des<br />
Stimmrechts bestehen nicht.<br />
Die Aktien der Gesellschaft (einschließlich der Neuen Aktien) sind mit voller<br />
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2012 ausgestattet.<br />
Im Fall der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre gemäß § 271 AktG<br />
Anspruch auf den nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
verbleibenden Liquidationsüberschuss.<br />
Jede Aktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am<br />
bisherigen Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger<br />
Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien (Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht<br />
besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im Übrigen kann es in<br />
bestimmten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer<br />
entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des<br />
Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.<br />
Die Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Prospekts sind, sind mit den<br />
gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und<br />
vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile.<br />
Entfällt. Die Aktien der Emittentin sind frei übertragbar.<br />
Entfällt. Die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt wird bzw. wurde<br />
nicht beantragt. Die Neuen Aktien werden in die bereits bestehende Notierung<br />
der Aktien der Emittentin im Freiverkehr in das Teilsegment Entry Standard der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.<br />
Die Fähigkeit der Emittentin, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen,<br />
hängt vom Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Emittentin<br />
kann keine Aussage zur Höhe künftiger Bilanzgewinne bzw. dazu treffen, ob<br />
überhaupt künftig Bilanzgewinne erzielt werden, und demzufolge nicht<br />
gewährleisten, dass in künftigen Jahren Dividenden gezahlt werden. Die<br />
Emittentin beabsichtigt, grundsätzlich nach Dotierung der gesetzlichen Rücklage<br />
in den nächsten Geschäftsjahren einen überwiegenden Teil eines etwaigen<br />
Gewinns zur Finanzierung weiteren Unternehmenswachstums zu verwenden und<br />
nur in dem Umfang Dividenden zu zahlen, wie es die Geschäfts- und<br />
Investitionsplanungen der Emittentin zulassen. Die Höhe der tatsächlichen<br />
Ausschüttung hängt von einer Reihe von Faktoren wie zum Beispiel dem<br />
Finanzierungsbedarf der Bio-Gate Gruppe, dem Markt- und konjunkturellen<br />
Umfeld sowie dem Geschäftsverhalten von Wettbewerbern ab.<br />
Abschnitt D – Risiken<br />
Risiken aus Kooperationsverträgen<br />
Im Rahmen von Kooperationsverträgen ist die Emittentin auf den Erfolg und die<br />
Unterstützung der Kooperationspartner angewiesen. Hieraus können sich Risiken<br />
ergeben, die nicht im Einflussbereich der Emittentin liegen. Sowohl die Umsetzung<br />
von Projekten innerhalb der definierten Zeitpläne als auch die erfolgreiche<br />
Vermarktung der daraus resultierenden Produkte sind Gemeinschaftsaufgaben der<br />
Kooperationspartner. Der Emittentin und dem jeweiligen Kooperationspartner muss<br />
es durch enge Kooperation und Abstimmung gelingen, die Projekte wie geplant<br />
umzusetzen. Es besteht das Risiko, dass bei Entwicklungsprojekten einer der Partner<br />
sein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht wahrnimmt. Meilensteinzahlungen<br />
können somit hinfällig werden. Es können bei komplexen Entwicklungsprojekten<br />
Verzögerungen auftreten, die zu verzögerten Meilensteinzahlungen führen. Dies<br />
könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
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