Wertpapierprospekt (PDF, 630KB) - VEM Aktienbank AG

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13.04.2013 Aufrufe

Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von 2.156.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 25. Oktober 2012 beschlossenen und voraussichtlich am 28. Januar 2013 einzutragenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2012 der Bio-Gate AG Nürnberg – International Securities Identification Number (ISIN) DE000BGAG981 – – Wertpapierkennnummer (WKN) BGAG98 – – Börsenkürzel „BIG1“– 20. Dezember 2012 Sole Lead Manager und Sole Bookrunner VEM Aktienbank AG, München

<strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

für das öffentliche Angebot von<br />

2.156.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)<br />

aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin<br />

am 25. Oktober 2012 beschlossenen und voraussichtlich am 28. Januar 2013 einzutragenden<br />

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen<br />

jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00<br />

und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2012<br />

der<br />

Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

Nürnberg<br />

– International Securities Identification Number (ISIN) DE000BG<strong>AG</strong>981 –<br />

– Wertpapierkennnummer (WKN) BG<strong>AG</strong>98 –<br />

– Börsenkürzel „BIG1“–<br />

20. Dezember 2012<br />

Sole Lead Manager und Sole Bookrunner<br />

<strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong>, München


INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS ...........................................................................................................2<br />

ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS .................................................................................5<br />

RISIKOFAKTOREN ...................................................................................................................19<br />

UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN ............................................................................19<br />

MARKT- UND BRANCHENBEZOGENE RISIKEN ..............................................................23<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANGEBOTENEN WERTPAPIEREN...................24<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................................29<br />

VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT DES PROSPEKTS.................................................29<br />

ABSCHLUSSPRÜFER ........................................................................................................29<br />

EINSICHTNAHME IN UNTERL<strong>AG</strong>EN ................................................................................29<br />

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSS<strong>AG</strong>EN ..............................................................................29<br />

HINWEIS ZU WÄHRUNGS- UND FINANZANGABEN ........................................................30<br />

HINWEIS ZU QUELLEN DER MARKTANGABEN SOWIE ZU WEITEREN<br />

ZAHLENANGABEN .................................................................................................30<br />

WEITERE ANGABEN ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH<br />

FINANZINTERMEDIÄRE .........................................................................................31<br />

DAS ANGEBOT ..........................................................................................................................32<br />

INFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE ...................................................................32<br />

ERGEBNIS UND DIVIDENDE JE AKTIE, DIVIDENDENPOLITIK ............................................40<br />

DIVIDENDENRECHTE ......................................................................................................40<br />

ERGEBNIS UND DIVIDENDE JE AKTIE ............................................................................41<br />

Ergebnis je Aktie .......................................................................................................41<br />

Dividendenpolitik ......................................................................................................41<br />

BETRIEBSKAPITAL, KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG.........................................42<br />

ERKLÄRUNG ZUM BETRIEBSKAPITAL ...........................................................................42<br />

AUSGEWÄHLTE KONZERNFINANZ- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN ..........................46<br />

DARSTELLUNG UND ANALYSE DER GESCHÄFTS-, VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />

ERTR<strong>AG</strong>SL<strong>AG</strong>E ...............................................................................................................49<br />

GESCHÄFTSJAHRE 2011 UND 2010 DER BIO-GATE GRUPPE ...........................................49<br />

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN ...........................................................................64<br />

ÜBERBLICK ......................................................................................................................64<br />

2


UNTERNEHMENSGESCHICHTE UND JÜNGERE ENTWICKLUNGEN ................................65<br />

STRATEGIE ......................................................................................................................66<br />

WISSENSCHAFTLICHER HINTERGRUND .........................................................................67<br />

MARKTÜBERBLICK / WETTBEWERB ..............................................................................67<br />

REGULATORISCHES UMFELD .........................................................................................68<br />

TÄTIGKEITSGEBIETE DER BIO-GATE ..............................................................................71<br />

QualityLabs/ Prüfdienstleistungen ................................................................................71<br />

Antimikrobielle Werkstoffe .........................................................................................72<br />

Antimikrobielle Beschichtungen ..................................................................................73<br />

Kosmetische Produkte ................................................................................................74<br />

MARKETING UND VERTRIEB ..........................................................................................75<br />

PATENTE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE ............................................................75<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN ...................................................76<br />

UNTERNEHMENSGEGENSTAND ......................................................................................76<br />

WESENTLICHE VERTRÄGE ..............................................................................................77<br />

Investitionen .............................................................................................................77<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN ................................................................................................78<br />

TRENDINFORMATIONEN .................................................................................................78<br />

ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT ..........................................................80<br />

GRUNDKAPITAL UND AKTIEN ........................................................................................80<br />

ENTWICKLUNG DES GRUNDKAPITALS SEIT 2010 ..........................................................80<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS .....................81<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BEZUGSRECHTEN ..................................................81<br />

ANZEIGEPFLICHTEN FÜR ANTEILSBESITZ .....................................................................82<br />

ANGABEN ÜBER DIE ORGANE, DAS MAN<strong>AG</strong>EMENT UND DIE MITARBEITER DER<br />

GESELLSCHAFT .............................................................................................................83<br />

VORSTAND ......................................................................................................................84<br />

Einführung ................................................................................................................84<br />

Geschäftsführung und Vertretung .................................................................................84<br />

Mitglieder des Vorstands ............................................................................................85<br />

Vergütung, Aktienbesitz, Sonstige Rechtsbeziehungen ....................................................86<br />

AUFSICHTSRAT................................................................................................................87<br />

Einführung ................................................................................................................87<br />

Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassung ................................................................88<br />

Rechtsstellung des Aufsichtsrats ..................................................................................88<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats ........................................................................................89<br />

Vergütung, Aktienbesitz, sonstige Rechtsbeziehungen ....................................................90<br />

3


MITGLIEDER DES OBEREN MAN<strong>AG</strong>EMENTS ..................................................................91<br />

INTERESSENKONFLIKTE .................................................................................................91<br />

HAUPTVERSAMMLUNG ...................................................................................................92<br />

Einberufung und Teilnahme ........................................................................................92<br />

Beschlussfassung .......................................................................................................93<br />

Zuständigkeiten .........................................................................................................93<br />

AUDIT-AUSSCHUSS UND CORPORATE GOVERNANCE ...................................................94<br />

MITARBEITER ..................................................................................................................94<br />

Mitarbeiterzahl und Aufteilung ....................................................................................94<br />

Aktienoptionsprogramm .............................................................................................94<br />

AKTIONÄRSSTRUKTUR, VERWÄSSERUNG ...........................................................................96<br />

AKTIONÄRSSTRUKTUR VOR DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS ..................................96<br />

VERWÄSSERUNG .............................................................................................................96<br />

GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN<br />

PERSONEN/VERBUNDENEN PERSONEN .......................................................................98<br />

Kooperationsvertrag mit der RFHBioTek Inc .................................................................98<br />

Lizenz-, Kooperations- und Lieferverträge mit der Fraunhofer-Gesellschaft .......................99<br />

KONZERNSTRUKTUR UND INHALT DER BETEILIGUNGEN .................................................100<br />

BIO-GATE <strong>AG</strong> ...................................................................................................................100<br />

BIOEPIDERM GMBH .........................................................................................................100<br />

QUALITYLABS BT GMBH ................................................................................................101<br />

BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ...............................................102<br />

JÜNGSTE ENTWICKLUNG UND AUSBLICK ............................................................................110<br />

Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers zum 31.12.2010 ......................111<br />

Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers zum 31.12.2011 ......................112<br />

GLOSSAR ...................................................................................................................................113<br />

UNTERSCHIRFTENSEITE.........................................................................................................118<br />

4


ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS<br />

Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt<br />

werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A-E eingeteilt (A1-E7). Diese<br />

Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und<br />

Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der<br />

Nummerierung auftreten. Wenn keine Information für ein einschlägiges Element genannt werden kann, erfolgt<br />

die Angabe „entfällt“.<br />

Abschnitt A – Einführung und Warnungen<br />

A.1. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Prospekt verstanden werden und<br />

ist im Zusammenhang mit den an anderer Stelle dieses Prospekts enthaltenen<br />

detaillierten Informationen sowie den Finanzinformationen zu lesen. Die Anleger<br />

sollten jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere auf die Prüfung des<br />

gesamten Prospekts und etwaiger Nachträge gemäß § 16 WpPG zu stützen.<br />

Zustimmung der Emittentin<br />

zur weiteren Verwendung<br />

des Prospekts (A.2)<br />

Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt<br />

enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, kann es nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die<br />

Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben<br />

könnte.<br />

Die Emittentin kann für die Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung<br />

hiervon haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die<br />

Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie<br />

zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie<br />

zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, nicht alle<br />

erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.<br />

Es wird empfohlen, zum vollen Verständnis der Wertpapiere die steuerlichen und<br />

die anderen bei der Entscheidung über eine Anlage in die Wertpapiere wichtigen<br />

Gesichtspunkte sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls von einem Rechts-,<br />

Steuer-, Finanzberater und/oder einem anderen Berater hierüber beraten zu lassen.<br />

Die Anleger sollten insbesondere den Abschnitt „Risikofaktoren“ ab Seite 18 dieses<br />

Prospekts sorgfältig durchlesen, um zu entscheiden, ob die Wertpapiere eine für sie<br />

geeignete Anlage sind. Dieser Abschnitt hebt bestimmte, mit der Anlage in die<br />

Wertpapiere sowie mit der Emittentin, verbundene Risiken hervor.<br />

Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger<br />

Nachträge, durch die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> als Sole Lead Manager und Sole<br />

Bookrunner als Finanzintermediär sowie durch alle Institute, insbesondere die die<br />

Anleger betreuenden Depotbanken, im Sinne von § 3 Abs. 3 WpPG als<br />

Finanzintermediären (die „Finanzintermediäre“) für die Zwecke des öffentlichen<br />

Angebotes der unter diesem Prospekt begebenen Aktien im Rahmen der geltenden<br />

Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der Bezugsfrist (voraussichtlich)<br />

vom 3. Januar 2013 bis 18. Januar 2013, 16.00 Uhr MEZ, zu und übernimmt die<br />

Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren<br />

Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Aktien durch alle<br />

Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten.<br />

Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft.<br />

Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die<br />

Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen<br />

unterrichten.<br />

Abschnitt B – Emittent<br />

Name (B.1) Der juristische Name der Emittentin ist „Bio-Gate <strong>AG</strong>“. Der kommerzielle Name<br />

der Emittentin lautet „Bio-Gate“ (“Emittentin“).<br />

Sitz, Rechtsform, geltendes<br />

Recht und Land der<br />

Der Sitz der Emittentin ist in Nürnberg. Die Geschäftsanschrift lautet<br />

Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg. Die Emittentin ist unter der<br />

Telefonnummer +49 (0) 911 597 24-83 00 zu erreichen. Die Emittentin ist im<br />

5


Gründung (B.2) Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 22271 eingetragen.<br />

Art der derzeitigen<br />

Geschäftstätigkeit und<br />

Haupttätigkeiten samt der<br />

hierfür wesentlichen<br />

Faktoren (B.3.)<br />

Wichtigste jüngste Trends,<br />

die sich auf die Emittentin<br />

und die Branchen in denen<br />

sie tätig ist auswirken (B.4a)<br />

Beschreibung der Gruppe<br />

und der Stellung der<br />

Emittentin in der Gruppe<br />

(B.5)<br />

Soweit dem Emittenten<br />

bekannt, Name jeder<br />

Person, die eine direkte oder<br />

indirekte Beteiligung am<br />

Eigenkapital des Emittenten<br />

oder einen Teil der<br />

Stimmrechte hält, die/der<br />

nach den für den<br />

Emittenten geltenden<br />

nationalen<br />

Rechtsvorschriften<br />

meldepflichtig ist, samt der<br />

Höhe der Beteiligungen der<br />

einzelnen Personen (B.6)<br />

Die Emittentin ist eine Aktiengesellschaft und unterliegt deutschem Recht. Ihr<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Der Gegenstand des Unternehmens der Emittentin ist gemäß § 2 der Satzung der<br />

Emittentin die Forschung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von<br />

Materialien, Oberflächen und Verfahren, insbesondere von Biomaterialien und<br />

biotechnischen Verfahren, auch für den pharmazeutischen und kosmetischen<br />

Bereich, die Errichtung und der Betrieb eines Prüflabors zur Qualitätssicherung und<br />

Screening anti-infektiver Materialien, die biologische Optimierung von<br />

Werkstoffoberflächen, Testen von Oberflächen auf deren biologische Eigenschaften,<br />

Entwicklung von Produkten mit optimierter mikrostrukturierter und/oder<br />

nanostrukturierter Werkstoffoberfläche für den Einsatz in Medizin und Technik,<br />

Entwicklung und Vertrieb von neuen Hygieneprodukten – wie z.B. Windeln oder<br />

Einlagen – und neuen Beschichtungen – wie z.B. Farben, Lacke und Sprays – und<br />

Handel mit Produkten, die den vorgenannten Zwecken der medizinischen Technik<br />

und des Laborwesens zu dienen bestimmt sind, insbesondere von anti-infektiven<br />

Materialien.<br />

Im Kosmetikbereich wie auch für Textilien mit Hautkontakt gibt es eine<br />

wachsende Nachfrage nach naturnahen und erwiesenermaßen hautfreundlichen<br />

Produkten mit möglichst geringem Allergiepotenzial. MicroSilver BG hat sich<br />

hier auf Grund seiner besonderen Eigenschaften bewährt und erfüllt auch den im<br />

Bodycare Bereich bekannten Eco Standard.<br />

Innerhalb der Medizintechnik hält die Nachfrage nach antimikrobiell wirksamen<br />

Produkten dauerhaft an. Es werden bevorzugt Wirkstoffe gesucht, deren<br />

Biokompatibilität hoch ist und bei denen das Produkt geschützt werden kann,<br />

ohne Patient oder Umwelt mit zu belasten. D.h. Additive, die einen reinen<br />

Schutz des Medizinprodukts gewährleisten aber nur sehr geringe Einflüsse auf<br />

die Umgebung ausüben, werden bevorzugt. MicroSilver BG wie auch die<br />

Hyprotect Beschichtung erfüllen diese Voraussetzungen.<br />

Der Kostendruck im Gesundheitswesen in Kombination mit der Problematik<br />

multiresistenter Keime in eine immer mehr alternde Gesellschaft bestimmt<br />

nachhaltig auch die Diskussion in der Medizinprodukt-Industrie. Auch<br />

gesundheitsökonomische Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Für den<br />

Hersteller wie den Endnutzer muss ein klarer Nutzen („benefit“) erkennbar<br />

werden.<br />

Die Emittentin ist die operative tätige Konzernobergesellschaft der Bio-Gate<br />

Gruppe. Die beiden operativen Tochtergesellschaften der Emittentin sind die<br />

BioEpiderm GmbH und die QualityLabs BT GmbH. An der QualityLabs BT<br />

GmbH hält die Emittentin 100% des Stammkapitals, an der BioEpiderm GmbH<br />

ist die Emittentin mit 70% des Stammkapitals beteiligt.<br />

6<br />

Aktienbesitz vor Durchführung des<br />

Angebots<br />

Aktionär Stück Anteil<br />

Dr. Peter Steinrücke 370.747 8,60%<br />

Dr. Thorsten Bechert 289.539 6,71%<br />

RFH BioTek Inc. 545.000 12,64%<br />

Syntos Beteiligungs<br />

GmbH<br />

Fraunhofer-<br />

Emittentin zur<br />

Förderung der<br />

angewandten<br />

Forschung e.V.<br />

Mountain Super<br />

Angel <strong>AG</strong><br />

1.132.674 26,27%<br />

97.817 2,27%<br />

389.000 9,02%


Angabe, ob die<br />

Hauptanteilseigner des<br />

Emittenten unterschiedliche<br />

Stimmrechte haben, falls<br />

vorhanden (B.6)<br />

Soweit dem Emittenten<br />

bekannt, ob an ihm<br />

unmittelbare oder<br />

mittelbare Beteiligungen<br />

oder<br />

Beherrschungsverhältnisse<br />

bestehen, wer diese<br />

Beteiligungen hält bzw.<br />

diese Beherrschung ausübt<br />

und welcher Art die<br />

Beherrschung ist (B.6)<br />

Ausgewählte wesentliche<br />

historische<br />

Finanzinformationen und<br />

Vergleichsdaten sowie<br />

Darlegung von wesentlichen<br />

Änderungen (B.7)<br />

Anleger (Streubesitz) 1.487.223 34,49%<br />

Summe 4.312.000 100,00%<br />

Entfällt. Unterschiedliche Stimmrechte existieren nicht.<br />

Entfällt. Die Aktionärsstruktur der Emittentin ist nicht beherrscht.<br />

7<br />

2011 2010<br />

(geprüft und in TEUR, soweit nicht<br />

anders angegeben)<br />

Umsatzerlöse 2.652 3.099<br />

EBITDA 1 (ungeprüft) -1.467 -1.100<br />

EBIT 2 (ungeprüft) -1.829 -1.545<br />

Konzernjahresfehlbetrag 3 -1.943 -1.621<br />

Bilanzsumme 3.731 5.671<br />

Eigenkapital 2.066 3.964<br />

Eigenkapitalquote 55,3% 70,0%<br />

Liquide Mittel 4 293 1.938<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow)<br />

aus laufender Tätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow)<br />

aus Investitionstätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow)<br />

aus Finanzierungstätigkeit<br />

-1.473 -946<br />

-47 -50<br />

-125 2.550<br />

Die dargestellten wesentlichen historische Finanzinformationen und<br />

Vergleichsdaten der Geschäftsjahre 2011 und 2010 sind aus den<br />

Konzernabschlüssen der Bio-Gate Gruppe entnommen, die nach den deutschen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß dem Handelsgesetzbuchs (HGB)<br />

aufgestellt wurden<br />

1 EBITDA (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and Amortization) ist definiert als<br />

Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstände und Sachanlagen.<br />

2 EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist definiert als Jahresüberschuss vor Zinsen und<br />

Steuern.<br />

3 Unter Berücksichtigung der Anteile Dritter (auf andere Gesellschafter entfallender Verlust),<br />

welche den Konzernjahresfehlbetrag nach HGB-Konzernabschluss in 2011 um TEUR 45<br />

erhöht und in 2010 um TEUR 1 reduziert haben.<br />

4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.


8<br />

2011 2010<br />

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 29 29<br />

Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 1 29 29<br />

1 Voll- und Teilzeitmitarbeiter.<br />

01.01. - 30.06.2012 01.01. – 30.06.2011<br />

(ungeprüft, keiner prüferischen Durchsicht<br />

unterzogen und in TEUR, soweit nicht anders<br />

angegeben)<br />

Umsatzerlöse 948 1.007<br />

EBITDA1 -899 -1.210<br />

EBIT 2 -1.079 -1.395<br />

Konzernfehlbetrag 3<br />

-1.098 -1.459<br />

Bilanzsumme 3.362 3.731<br />

Eigenkapital 953 2.066<br />

Eigenkapitalquote 28 % 55 %<br />

Liquide Mittel 4<br />

Mittelzu-/-abfluss<br />

(Cashflow) aus<br />

laufender Tätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss<br />

(Cashflow) aus<br />

Investitionstätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss<br />

(Cashflow) aus<br />

Finanzierungstätigk<br />

eit<br />

157 293<br />

-1,041 -940<br />

-21 -24<br />

926 -63<br />

Die dargestellten wesentlichen historischen (Konzern-) Finanz- und<br />

Geschäftsinformationen sind aus den veröffentlichten (Konzern-)<br />

Zwischenabschlüssen der Bio-Gate-Gruppe zum 30. Juni 2012 und zum 30. Juni<br />

2011 entnommen, die nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß<br />

dem Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wurden.<br />

1 EBITDA (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and Amortization) ist definiert als<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstände und Sachanlagen.<br />

2 EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Steuern.<br />

3 Unter Berücksichtigung der Anteile Dritter (auf andere Gesellschafter entfallender Verlust),<br />

welche den Konzernfehlbetrag zum 30.06 2012 um TEUR 15 reduziert und zum 30.06.2011<br />

um TEUR 22 erhöht haben.<br />

4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.<br />

Mitarbeiter zum<br />

Bilanzstichtag 1<br />

1 Voll- und Teilzeitmitarbeiter.<br />

30.06.2012 30.06.2011<br />

26 27


Ausgewählte wesentliche<br />

Pro-forma-<br />

Finanzinformationen (B.8)<br />

Gewinnprognosen oder –<br />

schätzungen (B.9)<br />

Beschränkungen im<br />

Bestätigungsvermerk zu den<br />

historischen<br />

Finanzinformationen (B.10)<br />

Erläuterung, wenn<br />

Geschäftskapital der<br />

Emittentin nicht<br />

ausreichend ist, um<br />

bestehende Anforderungen<br />

zu erfüllen (B.11)<br />

Art und Gattung<br />

einschließlich der<br />

Wertpapierkennung (C.1)<br />

Entfällt. Die Emittentin hat keine Pro-forma-Finanzinformationen erstellt.<br />

Entfällt. Die Emittentin hat keine Gewinnprognosen oder –schätzungen erstellt.<br />

Entfällt. Die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2011 der Emittentin wurden von<br />

der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg mit<br />

einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Das Geschäftskapital reicht nach Auffassung der Emittentin nicht aus, um den<br />

Zahlungsverpflichtungen der nächsten 12 Monaten nachzukommen. Als<br />

Maßnahme zur Beschaffung des erforderlichen Geschäftskapitals, wird die<br />

Emittentin eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 2.156.000,00 durchführen.<br />

Sollte die Kapitalerhöhung nicht gezeichnet werden, wird die Emittentin<br />

versuchen, die für die kommenden 12 Monaten fehlende Liquidität in Höhe von<br />

nach besten Schätzungen der Emittentin ca. EUR 300.000 – 600.000 über die<br />

Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. Des Weiteren wird im Falle einer<br />

Nichtplatzierung der Kapitalerhöhung die Emittentin einen Maßnahmenplan<br />

ausarbeiten, um die Kosten und damit den Liquiditätsbedarf für die kommenden<br />

12 Monate weiter zu senken.<br />

Die Emittentin ist jedoch zuversichtlich, die geplante Kapitalmaßnahme in<br />

ausreichender Höhe platzieren zu können, um die benötigte Liquidität für die<br />

kommenden 12 Monate zu erhalten.<br />

Sollten all diese Maßnahmen nicht erfolgreich umgesetzt werden können, würde<br />

die Emittentin nicht in der Lage sein ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

nachzukommen und die Emittentin muss wahrscheinlich Insolvenz anmelden.<br />

Dies würde nach besten Schätzungen der Emittentin im März/April 2013<br />

eintreten.<br />

Abschnitt C – Wertpapiere<br />

Gegenstand des Angebots sind 2.156.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien<br />

ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Emittentin mit einem entfallenden anteiligen<br />

Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie und voller<br />

Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01. Januar 2012.<br />

ISIN/WKN /Börsenkürzel sämtlicher Aktien der Emittentin:<br />

ISIN: DE000BG<strong>AG</strong>981<br />

WKN: BG<strong>AG</strong>98<br />

Börsenkürzel: BIG1<br />

Währung (C.2) Euro („EUR“).<br />

Zahl der ausgegebenen und<br />

voll eingezahlten Aktien und<br />

der ausgegebenen, aber<br />

nicht voll eingezahlten<br />

Aktien. (C.3)<br />

Nennwert pro Aktie bzw.<br />

Angabe, dass die Aktien<br />

keinen Nennwert haben<br />

Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft (vor Durchführung des Angebots)<br />

beträgt EUR 1.078.000,00. Es ist eingeteilt in 1.078.000 auf den Inhaber lautende<br />

Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Das aktuelle Grundkapital ist voll<br />

eingezahlt.<br />

Im Fall der vollständigen Durchführung der von der außerordentlichen<br />

Hauptversammlung am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen<br />

Bareinlagen um EUR 2.156.000,00 wird das Grundkapital der Gesellschaft nach<br />

Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister EUR<br />

3.234.000,00 betragen. Es wird dann eingeteilt sein in 3.234.000 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR<br />

1,00 je Aktie.<br />

Die Aktien der Emittentin sind auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne<br />

Nennbetrag (Stückaktien).<br />

9


(C.3)<br />

Beschreibung der mit den<br />

Wertpapieren verbundenen<br />

Rechte (C.4)<br />

Beschränkungen der<br />

Übertragbarkeit (C.5)<br />

Angabe, ob für die<br />

angebotenen Wertpapiere<br />

die Zulassung zum Handel<br />

an einem geregelten Markt<br />

beantragt wurde bzw.<br />

werden soll, und Nennung<br />

aller geregelten Märkte, an<br />

denen die Wertpapiere<br />

gehandelt werden oder<br />

werden sollen (C.6)<br />

Beschreibung der<br />

Dividendenpolitik (C.7)<br />

Wesentliche Risiken im<br />

Hinblick auf die Emittentin<br />

oder ihre Branche (D.1)<br />

Sämtliche Aktien der Gesellschaft, einschließlich der Neuen Aktien, gewähren in<br />

der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des<br />

Stimmrechts bestehen nicht.<br />

Die Aktien der Gesellschaft (einschließlich der Neuen Aktien) sind mit voller<br />

Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2012 ausgestattet.<br />

Im Fall der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre gemäß § 271 AktG<br />

Anspruch auf den nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

verbleibenden Liquidationsüberschuss.<br />

Jede Aktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Aktie am<br />

bisherigen Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger<br />

Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien (Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht<br />

besteht nicht bei bedingten Kapitalerhöhungen; im Übrigen kann es in<br />

bestimmten Fällen durch Beschluss der Hauptversammlung und bei einer<br />

entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auch durch Beschluss des<br />

Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.<br />

Die Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Prospekts sind, sind mit den<br />

gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und<br />

vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile.<br />

Entfällt. Die Aktien der Emittentin sind frei übertragbar.<br />

Entfällt. Die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt wird bzw. wurde<br />

nicht beantragt. Die Neuen Aktien werden in die bereits bestehende Notierung<br />

der Aktien der Emittentin im Freiverkehr in das Teilsegment Entry Standard der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.<br />

Die Fähigkeit der Emittentin, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen,<br />

hängt vom Betrag des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Emittentin<br />

kann keine Aussage zur Höhe künftiger Bilanzgewinne bzw. dazu treffen, ob<br />

überhaupt künftig Bilanzgewinne erzielt werden, und demzufolge nicht<br />

gewährleisten, dass in künftigen Jahren Dividenden gezahlt werden. Die<br />

Emittentin beabsichtigt, grundsätzlich nach Dotierung der gesetzlichen Rücklage<br />

in den nächsten Geschäftsjahren einen überwiegenden Teil eines etwaigen<br />

Gewinns zur Finanzierung weiteren Unternehmenswachstums zu verwenden und<br />

nur in dem Umfang Dividenden zu zahlen, wie es die Geschäfts- und<br />

Investitionsplanungen der Emittentin zulassen. Die Höhe der tatsächlichen<br />

Ausschüttung hängt von einer Reihe von Faktoren wie zum Beispiel dem<br />

Finanzierungsbedarf der Bio-Gate Gruppe, dem Markt- und konjunkturellen<br />

Umfeld sowie dem Geschäftsverhalten von Wettbewerbern ab.<br />

Abschnitt D – Risiken<br />

Risiken aus Kooperationsverträgen<br />

Im Rahmen von Kooperationsverträgen ist die Emittentin auf den Erfolg und die<br />

Unterstützung der Kooperationspartner angewiesen. Hieraus können sich Risiken<br />

ergeben, die nicht im Einflussbereich der Emittentin liegen. Sowohl die Umsetzung<br />

von Projekten innerhalb der definierten Zeitpläne als auch die erfolgreiche<br />

Vermarktung der daraus resultierenden Produkte sind Gemeinschaftsaufgaben der<br />

Kooperationspartner. Der Emittentin und dem jeweiligen Kooperationspartner muss<br />

es durch enge Kooperation und Abstimmung gelingen, die Projekte wie geplant<br />

umzusetzen. Es besteht das Risiko, dass bei Entwicklungsprojekten einer der Partner<br />

sein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht wahrnimmt. Meilensteinzahlungen<br />

können somit hinfällig werden. Es können bei komplexen Entwicklungsprojekten<br />

Verzögerungen auftreten, die zu verzögerten Meilensteinzahlungen führen. Dies<br />

könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

10


Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern<br />

Die Emittentin bedient sich zur effizienten Markterschließung Vertriebs- und<br />

Kooperationspartnern, die über ein international strukturiertes Vertriebsnetz<br />

verfügen. Dadurch hängt die Umsatzentwicklung der Emittentin wesentlich vom<br />

Markterfolg der Vertriebs- und Kooperationspartner ab. Zudem liegt es nicht im<br />

Einflussbereich der Emittentin, wenn aus Marketinggesichtspunkten geplante<br />

Produkteinführungen beim Kunden verzögert werden. Dies könnte sich erheblich<br />

nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken der künftig geplanten Entwicklung<br />

Die Emittentin plant eine Ausdehnung Ihrer Geschäftsaktivität in den Bereichen<br />

Medizintechnik, Kosmetika und bei Konsum- und Industrieprodukten, sowie eine<br />

stärkere weltweite Vermarktung ihrer Produkte. Diese brachen- und marktbezogene<br />

Ausdehnung der Geschäftsaktivität ist mit Risiken behaftet. Zum Beispiel können<br />

auf zum Teil uneinheitlicher und unvollständiger Quellenlage falsche<br />

Entscheidungen getroffen werden. Ein Erfolg der Strategie ist nicht gewährleistet.<br />

Dies kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin erheblich negativ beeinflussen und<br />

sich erheblich negativ auf die Liquidität der Emittentin auswirken, sowie in letzter<br />

Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Uneinbringlichkeit von Forderungen<br />

Die Emittentin ist der Gefahr ausgesetzt, dass Vertragspartner<br />

(Kunden/Lieferanten/Vertriebs- und Kooperationspartner) ihre Rechnungen nicht<br />

bezahlen können und es so zu Zahlungsausfällen kommt. Sie trägt daher das<br />

Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner mit. Können Forderungen nicht oder nur zu<br />

einem Teil beglichen werden, hat dies auch unmittelbare Auswirkung auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Dies kann sich erheblich<br />

negativ auf die Geschäftsentwicklung und die Liquidität der Emittentin auswirken,<br />

sowie in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Schlechtleistungen von Lieferanten; Vertragsuntreue weitere Vertragspartner<br />

Die Emittentin hat zur Umsetzung ihrer Forschungsprojekte und zur Herstellung<br />

ihrer Produkte Vertragspartner beauftragt und steht in Geschäftsbeziehungen mit<br />

vielen weiteren Vertragspartnern. Bei der Ausführung der Verträge kann es zu<br />

Schlechtleistungen kommen, die zu finanziellen und zeitlichen Einbußen bei der<br />

Emittentin führen könnten. Insbesondere könnte die Emittentin von Dritten, zum<br />

Beispiel Käufern oder Endkonsumenten, für Schäden der Produkte der Emittentin<br />

Anspruch genommen werden. Es besteht dabei die Gefahr, dass Ansprüche gegen<br />

Dritte, insbesondere etwaige Regressansprüche gegen die Lieferanten nicht<br />

durchsetzbar ist, zum Beispiel weil diese bereits verjährt sind, oder der<br />

Anspruchsgegner insolvent oder vertragsbrüchig ist. Insoweit trägt die Emittentin<br />

das Risiko eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens ihrer Vertragspartner und<br />

Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner, insbesondere der Lieferanten.<br />

Des Weiteren könnten durch Schlechtleistungen von Lieferanten auch hohe<br />

Gutachterkosten über das Vorliegen von Mängeln und das Verschulden der Mängel<br />

verursacht werden. Daneben könnten Forschungsprojekte auf Grund einer Insolvenz<br />

nicht vom Vertragspartner fertiggestellt werden, so dass es einer neuen<br />

Beauftragung eines weiteren Partners oder der Einstellung des Forschungsprojekts<br />

bedürfte. Hierdurch würden erhebliche Mehrkosten entstehen, da auf Grund der<br />

Insolvenz kein Regress genommen werden könnte. Wegen der verspäteten oder<br />

fehlenden Fertigstellung von Forschungsprojekten könnten in der Folge Kunden von<br />

einem geplanten Vertragsschluss Abstand nehmen.<br />

Wenn die geplanten Forschungsprojekte oder die Produktion der Emittentin nicht<br />

oder nicht in der vorgegebenen Zeit umgesetzt werden, könnten die Folgen für die<br />

Emittentin erheblich nachteilig sein. Dadurch könnte die gesamte<br />

Geschäftsentwicklung der Emittentin gefährdet sein. Dies kann sich erheblich<br />

nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken<br />

und in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Kostenüberschreitung<br />

Unvorhersehbare, von außen wirkende Ereignisse aber auch eigene fehlerhafte<br />

Projektplanung auf Seiten der Emittentin könnten die Kosten für die Projekte und<br />

die Produktion erhöhen. Diese Kosten sind für die Emittentin unter Umständen nicht<br />

kalkulierbar. Sie können anfallen, weil beauftrage Lieferanten nicht sorgfältig<br />

11


gearbeitet haben und ein Produktrückruf auf Grund von Verunreinigungen oder<br />

anderen Produktmängeln, wegen geänderter Rechtslage und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen oder wegen der Nichterteilung regulatorischen<br />

Genehmigungen notwendig ist. Auch kann eine falsche Kostenkalkulation der<br />

Emittentin ein Grund für eine Kostensteigerung sein. Diese Kostensteigerungen<br />

könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig<br />

beeinflussen.<br />

Unterlassungsansprüche<br />

Gegenüber der Emittentin könnten Unterlassungsansprüche bestehen. Insbesondere<br />

im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster und Markenrechts könnten Dritte, wie z.B.<br />

Mitbewerber solche Ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung derartiger<br />

Ansprüche könnte Geschäftstätigkeit der Emittentin gefährden und auch teilweise<br />

oder vollständig verhindern. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Verlust von wichtigen Unternehmensangehörigen<br />

Der Emittentin gehören Vorstände und Schlüsselmitarbeiter, insbesondere im<br />

Bereich der Forschung und Produktion an, die spezifische Branchen- und Produkt-<br />

bzw. Forschungskenntnisse aufweisen. Sie verfügen über wichtige Kenntnisse und<br />

Kontakte im Geschäftsbereich der Emittentin. Diese Unternehmensangehörigen<br />

tragen dazu bei, dass die Forschungsprojekte und Produkte der Emittentin in dieser<br />

Form geplant und produziert werden können. Von ihnen und ihrem Know-How<br />

hängen der geschäftliche Erfolg der Emittentin, die Umsetzung der<br />

Unternehmensziele sowie die Weiterentwicklung der Tätigkeit der Emittentin in<br />

nicht unerheblichem Maße ab. Sollten diese Unternehmensangehörigen sich<br />

entscheiden, die Emittentin zu verlassen, könnte dies den Erfolg der Emittentin<br />

negativ beeinflussen, wenn es nicht gelingt adäquate neue Unternehmensangehörige<br />

zu finden. Ein Verlust solcher Unternehmensangehörigen könnte dann erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Emittentin haben.<br />

Unzureichender Versicherungsschutz<br />

Bei der Emittentin besteht ein umfangreicher Versicherungsschutz. Insbesondere<br />

besteht bei der Emittentin eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten,<br />

Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des Betriebes der Emittentin absichert. Die<br />

Versicherungen sehen die üblichen Haftungsausschlüsse und<br />

Haftungsbeschränkungen (Obergrenzen und Selbstbehalte) vor. Diese betreffen zum<br />

einen die Höhe der Haftung, zum anderen die versicherten Schadensereignisse.<br />

Bestimmte Schäden, insbesondere solche aufgrund von Naturkatastrophen wie<br />

Erdbeben, Flut, Krieg oder Terrorismus, sind nicht oder nur zu unwirtschaftlichen<br />

Bedingungen versicherbar. Ebenfalls ist keine generelle Absicherung der<br />

unternehmerischen Tätigkeit der Emittentin möglich.<br />

Es ist deshalb möglich, dass die Emittentin für bestimmte Schäden und Vorfälle<br />

keinen oder nur einen unzureichenden Versicherungsschutz hat. Treten solche<br />

Umstände ein, kann sich dies erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Reputationsrisiko<br />

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist von ihren Kunden und Vertriebspartnern<br />

abhängig. Ein Schaden in der Reputation der Emittentin auf Grund negativer<br />

Berichterstattung - selbst wenn diese ungerechtfertigt ist - könnte sich auf die<br />

Entscheidungen der Vertragspartner negativ auswirken. Dies könnte die<br />

Geschäftstätigkeit der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und so zu einer<br />

Verschlechterung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage führen.<br />

Finanzierung und Zinsänderung<br />

Die Emittentin benötigt zur Umsetzung ihrer Geschäftstätigkeit Finanzierungen und<br />

ist daher auf die Bereitschaft der Kreditinstitute angewiesen, für ihre<br />

Geschäftstätigkeit zu angemessenen Konditionen Finanzierungen zu gewinnen. Dies<br />

gilt gleichermaßen im Falle anstehender Prolongationen von Darlehen. Die<br />

Rahmenbedingungen für die Finanzierung unterliegen einem ständigen Wandel. Die<br />

Attraktivität der Finanzierungsmöglichkeiten hängt von vielfältigen, sich stetig<br />

ändernden Faktoren ab, welche die Emittentin nicht beeinflussen kann. Dazu zählen<br />

zum Beispiel die Höhe der Finanzierungszinsen, das Finanzierungsvolumen, die<br />

steuerlichen Rahmenbedingungen, aber auch die Einschätzung der Kreditinstitute<br />

über die Produkte und die Strategie der Emittentin oder deren Einschätzung des<br />

12


gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Eine negative Entwicklung der<br />

Finanzierungsangebote kann die Möglichkeiten der Emittentin bei der Entwicklung<br />

ihrer Geschäftstätigkeit erheblich einschränken.<br />

Insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Finanzierungszinssätze könnte eine<br />

erhebliche Verknappung des Fremdkapitals für die Finanzierung auslösen. Dies<br />

könnte erhebliche negative Folgen auf die Geschäftstätigkeit sowie auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten<br />

Die Emittentin unterliegt bei der Nutzung Ihres IT-Systems den damit<br />

zusammenhängenden gewöhnlichen Risiken betreffend die Sicherheit,<br />

Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten und elektronischen Systemen. Das<br />

Auftreten von technischen Defekten, Fehlern sowie der Verlust von Datenbeständen<br />

oder gar der Ausfall des gesamten IT-Systems könnte zu einer Beeinträchtigung der<br />

Geschäftstätigkeit der Emittentin führen. Dies könnte sich wiederum auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig auswirken.<br />

Risiken aus zukünftigen Projektverschiebungen<br />

Im ersten Halbjahr 2011 ist es zu Verschiebungen bei Projekten gekommen, die<br />

auch in der zweiten Jahreshälfte 2011 noch nicht aufgeholt werden konnten, was in<br />

der Summe zu geringeren Umsätzen führte als geplant. Der Vorstand hat im Rahmen<br />

des Risiko-Management-Systems entsprechende Vorsorge getroffen. Ein deutliches<br />

Unterschreiten der Unternehmensplanung würde die weitere<br />

Unternehmensentwicklung belasten Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus mangelnder Liquidität<br />

Die Emittentin ist zukünftig darauf angewiesen, ausreichende Cash Flows aus der<br />

operativen Tätigkeit zu erzielen. Zukünftig wegfallende Aufträge der Emittentin<br />

könnten die Liquidität der Emittentin erheblich negativ beeinflussen und in letzter<br />

Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Risiken aus regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

Die Emittentin ist in erheblichem Umfang von regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

in Europa, den USA und Japan abhängig. Die Bedingungen für Produkt- und<br />

Verfahrenszulassungen können durch die jeweiligen Gesetzgeber geändert und<br />

verschärft werden. Bei daraus resultierenden Verzögerungen in technischen oder<br />

klinischen Evaluierungen können Umsatz- und Ertragseinbußen drohen. Innerhalb<br />

eines Entwicklungsprojekts können Probleme auftreten, die nicht während eines<br />

gesetzten Zeitrahmens oder mit vertretbarem finanziellem Aufwand durch die<br />

Emittentin zu lösen sind. Im Falle des Projektabbruchs wären die bisher<br />

aufgewendeten Entwicklungskosten verloren und zukünftige Umsatzerwartungen<br />

beeinträchtigt. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus der Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung<br />

Die Emittentin unterliegt der deutschen Rechtsordnung und Rechtsprechung sowie<br />

teilweise der Rechtsordnung und Rechtsprechung der Länder in denen sie ihre<br />

Produkte verkauft. Bei der Planung und Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit geht<br />

die Emittentin von der geltenden Rechtsordnung und Rechtsprechung aus. Sie<br />

nimmt dabei an, dass es zu keiner wesentlichen Änderung der Gesetze und der<br />

Rechtsprechung hinsichtlich der Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit kommt. Eine<br />

Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung könnte sich erheblich negativ auf<br />

die Geschäftstätigkeit der Emittentin, insbesondere auf die Entwicklung der<br />

Geschäftstätigkeit auswirken. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus mangelndem Markterfolg von Produkten<br />

Der anhaltende technologische Wandel und ein sich ständig änderndes Markt- und<br />

Wettbewerbsumfeld erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin. Dies führt zu Kosten bei der Emittentin und kann fehlschlagen. Es ist<br />

nicht gewährleistet, dass zukünftig geplante Produkte zum Zeitpunkt der durch die<br />

Emittentin geplanten Markteinführung auch zum durch die Emittentin erwarteten<br />

Markterfolg führen. Dies kann die Kalkulation umsatzabhängiger Lizenzzahlungen<br />

erheblich negativ beeinflussen. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

13


Wesentliche Risiken im<br />

Hinblick auf die<br />

Wertpapiere (D.3)<br />

Risiken aus der Preisentwicklung bei Rohstoffen<br />

Bei diversen Anwendungen in der Technologie der Emittentin wird der Rohstoff<br />

Silber verwendet. Die Emittentin ist beim Einkauf von Silber von der aktuellen<br />

Preisentwicklung auf dem Weltmarkt abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass der<br />

Rohstoffpreis für Silber in Zukunft stark steigt. In einem solchen Fall ist nicht<br />

auszuschließen, dass stark steigende Rohstoffkosten nicht oder erst mit einem<br />

zeitlichen Verzug an die Kunden der Emittentin weitergegeben werden können. Dies<br />

kann die Rentabilität der Emittentin erheblich negativ beeinflussen. Ein<br />

Fehlschlagen der Strategie kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin erheblich<br />

negativ beeinflussen und könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Individuelle Entscheidung<br />

Es ist die individuelle Entscheidung jedes Anlegers, sich für oder gegen die<br />

Zeichnung der Aktien zu entscheiden. Dabei muss er sich an seinen persönlichen<br />

Lebens- und Einkommensverhältnissen, den Anlagerwartungen und der langfristigen<br />

Bindung des eingezahlten Kapitals orientieren. Nicht jede Aktie ist für jeden<br />

Anleger geeignet. Die Anleger sollten davon überzeugt sein, dass die Aktie<br />

hinsichtlich der persönlichen Bedürfnisse die Richtige ist. Sollten die Anleger die<br />

Aktie oder die Ausgabebedingungen nicht verstehen oder die mit der Aktie<br />

verbundenen Risiken nicht erfassen oder abschätzen können, so ist zu raten, sich an<br />

einen Berater zu wenden, der das notwendige Wissen hat. Eine selbständige<br />

Entscheidung sollte nur dann getroffen werden, wenn sich der jeweilige Anleger mit<br />

Kapitalanlagen auskennt und sich der damit zusammenhängenden Risiken bewusst<br />

ist. Nur für den Fall einer positiven Bewertung der Umstände, sollte sich der<br />

Anleger für eine Anlage in die Aktie entscheiden.<br />

Fehlerhafte Entscheidung durch die Anleger<br />

Jeder Anleger sollte, insbesondere, wenn er den Erwerb der Aktie mit Fremdkapital<br />

finanzieren möchte, in jedem Fall vor der Investition in die Aktie einen<br />

fachkundigen Berater hinzuziehen und erst dann über den Kauf der Aktie<br />

entscheiden. Von einer Finanzierung der Investition mit Fremdkapital wird<br />

grundsätzlich abgeraten. Dies ist deshalb notwendig, weil eine fehlerhafte<br />

Entscheidung für den Erwerb der Aktie erhebliche Auswirkungen für den Anleger<br />

haben kann. Sollte sich die Entscheidung eines Anlegers zur Investition in die Aktie<br />

als falsch herausstellen, könnte dies zu einem Verlust und insbesondere im Fall einer<br />

Insolvenz der Emittentin auch zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Hat<br />

der Anleger zur Finanzierung der Aktie Fremdkapital aufgenommen, könnte dies<br />

den Verlust für den Anleger weiter erhöhen. Es ist insoweit nicht ausgeschlossen,<br />

dass die Kreditverbindlichkeiten nicht mit den (Dividenden-)Erlösen aus der Aktie<br />

getilgt werden können. Wird der Erwerb der Aktie mit Kredit finanziert und kommt<br />

es anschließend zu keiner Dividendenzahlung oder einer Insolvenz der Emittentin<br />

oder fällt der Kurs der Aktie erheblich, müsste der Anleger sowohl den<br />

eingetretenen Verlust hinnehmen, als auch eigenständig die Kreditzinsen tragen und<br />

den Kredit abbezahlen. Hierdurch entstünde ihm sowohl ein Wertverlust hinsichtlich<br />

der Aktie als auch ein zusätzlicher finanzieller Nachteil wegen des Kredits.<br />

Insolvenz der Emittentin<br />

Dividendenzahlungen sowie der Kurs der Aktie hängen von der<br />

Geschäftsentwicklung der Emittentin ab. Beides ist erheblich negativ gefährdet,<br />

wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet und infolge dessen insolvent ist. Im<br />

Fall der Insolvenz trägt der Anleger das Risiko, dass weder Dividenden gezahlt noch<br />

der Kurs der Aktie sich positiv entwickelt. Es käme zu einem Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals. Es ist nicht auszuschließen, dass die Emittentin zukünftig die<br />

Geschäftstätigkeit nicht erfolgreich fortführt und damit der wirtschaftliche Erfolg<br />

der Emittentin ausbleibt. Hiergegen besteht keine Absicherung. Insbesondere besteht<br />

keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung.<br />

Verschlechterung der Bonität der Emittentin<br />

Die Bonität der Emittentin wirkt sich erheblich auf den Kurs der Aktie aus.<br />

Verschlechtert sich die Bonität der Emittentin, könnte dies zu einem geringeren<br />

Kurs der Aktie führen. Dadurch könnten für die Anleger Verluste entstehen, wenn<br />

sie die Aktie verkaufen möchten.<br />

Verschlechterung des Börsenkurses<br />

Die Aktien der Emittentin sind im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

14


im Handelssegment Entry Standard gelistet. Der Börsenkurs der Aktie wird von<br />

verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören die Verschlechterung der<br />

Geschäfte der Emittentin und damit ihrer Bonität, eine Verschlechterung des<br />

Marktes auf dem die Emittentin agiert oder der Gesamtwirtschaft, eine Erhöhung<br />

des Zinsniveaus und eines generellen Abschwungs am Kapitalmarkt. Durch die<br />

Schwankungen kann der zukünftige Börsenkurs der Aktie sinken. Während der<br />

letzten Jahre haben wesentliche Schwankungen bei Börsenkursen und<br />

Handelsvolumen an den Wertpapiermärkten stattgefunden. Derartige Schwankungen<br />

können erheblich nachteilige Auswirkungen für die Anleger haben.<br />

Verwässerung durch Ausübung von Wandelschuldverschreibungen<br />

Die Emittentin hat im Jahr 2012 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Es<br />

wurden 988.729 Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00<br />

je Wandelschuldverschreibung sowie weitere 431.00<br />

Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je<br />

Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Die<br />

ausgegebenen Wandelteilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 14.<br />

März 2015. Das Wandlungsrecht ist jeweils am 10. März 2015 und den 14<br />

vorhergehenden Geschäftstagen oder jeweils am dritten Geschäftstag nach den<br />

ordentlichen Hauptversammlungen, die jeweils über die Geschäftsjahre 2012 bis<br />

2014 beschließen bzw. in denen der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

für genannte Geschäftsjahre vorgelegt wird und den zehn folgenden Geschäftstagen,<br />

ausübbar. Der Wandlungspreis ist jeweils diejenige Zahl durch welche der<br />

Nennbetrag einer Wandelteilschuldverschreibung zu teilen ist, um die Anzahl von<br />

Aktien zu errechnen, die bei Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der<br />

Wandlungspreis beträgt im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts<br />

EUR 1,00. Hieraus ergibt sich ein Umtauschverhältnis von 1 zu 1. Die<br />

Wandelanleihe ist mit einem negativen Verwässerungsschutz ausgestattet. Im Falle<br />

einer Kapitalherabsetzung bleibt das Umtauschverhältnis unberührt, sofern die<br />

Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien unberührt lässt oder die<br />

Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung, einer entgeltlichen Einziehung<br />

von Aktien oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien durch die Emittentin<br />

verbunden ist. Dies gilt auch für den Fall einer Kapitalherabsetzung durch<br />

Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder im Falle einer<br />

unentgeltlichen Einziehung von Aktien, sofern das zur Sicherung der<br />

Wandlungsrechte dienende Bedingte Kapital unverändert bleibt, ansonsten<br />

verringert sich die Anzahl der Aktien, die bei Ausübung des Wandlungsrechts aus<br />

einer Teilschuldverschreibung bezogen werden können, in dem Verhältnis, in dem<br />

das herabgesetzte Grundkapital zu dem ursprünglichen Grundkapital steht.<br />

Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012<br />

ihr Grundkapital von EUR 4.312.000,00 auf EUR 1.078.000,00 herabgesetzt. Durch<br />

den negativen Verwässerungsschutz der Wandelteilschuldverschreibungen sind die<br />

Wandelteilschuldverschreibungsgläubiger berechtigt zu einem Kurs zu wandeln, der<br />

auf dem Grundkapital der Bio-Gate vor der Kapitalherabsetzung zu berechnen ist.<br />

Bei Ausübung der Wandlungsmöglichkeit wird der prozentuale Anteilsbesitz der<br />

übrigen Aktionäre verwässert.<br />

Ausgabe weiterer Aktien<br />

Die Emittentin könnte in Zukunft, z.B. im Wege von Kapitalerhöhungen, weitere<br />

Aktien ausgeben. Die Ausgabe weiterer Aktien könnte sich auf den Kurs der Aktie<br />

der Emittentin auswirken. Dies könnte zu einem nachteiligen Einfluss auf den<br />

Börsenkurs haben und damit dazu führen, dass die Anleger keine oder eine geringere<br />

Kursgewinne realisieren, wenn sie die Aktien verkaufen möchten.<br />

Bestehen eines Markts für die Aktie<br />

Die Aktien der Emittentin sind im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

im Handelssegment Entry Standard gelistet. Es gibt jedoch keine Sicherheit, dass ein<br />

liquider Markt für die Handelbarkeit der Aktie besteht. In einem illiquiden Markt ist<br />

es einem Anleger unter Umständen nicht möglich, die Aktie zu jedem Zeitpunkt<br />

bzw. zu einem für den Anleger akzeptablen Preis zu verkaufen. Es besteht für die<br />

Anleger die Gefahr, dass sie die Aktie nicht oder nur zu einem schlechteren Kurs<br />

veräußern können. Sie dürfen daher nicht darauf vertrauen, die Aktie zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt und/oder zu einem bestimmten Wert verkaufen zu können.<br />

Die Anleger müssen damit rechnen, länger als von den Anlegern erwünscht im<br />

Besitz der Aktie bleiben zu müssen. Dies könnte erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen für Anleger haben.<br />

15


Geringerer Erlös bei Verkauf der Aktie<br />

Im Fall der Veräußerung der Aktie kann der Betrag, den der Anleger erhält niedriger<br />

sein als der Betrag, den er für den Erwerb der Aktie aufgewendet hat. Somit könnte<br />

der Anleger eine niedrigere als die erwartete Rendite erzielen. Dies könnte<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen für Anleger haben.<br />

Platzierung<br />

Es besteht keine Sicherheit dafür, dass die neu ausgegebenen Aktien vollständig am<br />

Markt platziert werden können. Werden die neu ausgegebenen Aktien nicht in<br />

vollem Umfang platziert, könnte dies dazu führen, dass die Emittentin ihre<br />

Geschäftsentwicklung nicht wie von ihr geplant durchführen kann. Dies könnte die<br />

Geschäftstätigkeit und den Gewinn der Emittentin erheblich beeinflussen. Dies<br />

könnte zu möglicherweise erheblich nachteiligen Änderungen in der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage führen und dies könnte erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen für Anleger haben.<br />

Renditeminderung durch Kosten und Steuerlast<br />

Bei der Zeichnung, dem späteren Kauf oder Verkauf und bei der Verwahrung der<br />

Aktie könnten neben dem Preis für die Aktie weitere Kosten, wie Provisionen,<br />

Gebühren, Spesen und andere Transaktionskosten anfallen. Diese könnten eine<br />

erwartete Rendite der Aktie erheblich vermindern oder gar ausschließen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass Dividendenzahlungen auf Aktien oder vom Anleger<br />

beim Verkauf der Aktie realisierte Gewinne nach der Rechtsordnung des<br />

Heimatlandes des Anlegers steuerpflichtig sind. Die Emittentin wird den Anlegern<br />

der Aktie keine Erstattung für derartige Steuern und Abgaben leisten. Dies könnte<br />

sich ebenfalls negativ auf ein vom Anleger erwartete Rendite der Aktie auswirken.<br />

Änderung von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Faktoren<br />

Die Aktie ist von zahlreichen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen<br />

Faktoren abhängig. Diese unterliegen Schwankungen. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass eine Änderung des wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland, der Zinssätze,<br />

Devisenkurse oder Inflationsraten sowie politische oder gesellschaftliche<br />

Veränderungen, bis hin zu einem Auseinanderbrechen der Gemeinschaftswährung<br />

Euro, eintreten werden. Dies könnte die Aktie und deren Börsenkurse negativ<br />

beeinträchtigen.<br />

Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung<br />

Die Aktie sowie die Ausgabebedingungen unterliegen dem zum Datum des<br />

Prospekts geltenden deutschen Recht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die<br />

Gesetze, die Rechtsprechung oder die Verwaltungspraxis nach dem Datum dieses<br />

Prospektes hinsichtlich der Bestimmungen betreffend die Aktie ändern werden. Die<br />

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass diese Änderungen negative Auswirkungen<br />

auf die Aktie und die Anleger haben.<br />

Steuerliche Risikofaktoren<br />

Das den angebotenen Wertpapieren zugrunde liegende steuerliche Konzept basiert<br />

auf der geltenden Rechtslage, den einschlägigen Gerichtsentscheidungen und der<br />

Praxis der Finanzverwaltung, soweit diese ihre Auffassung veröffentlicht hat. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage<br />

und/oder Verwaltungsauffassung während des Zeitraums des Haltens der<br />

Wertpapiere ändern und dies signifikante Korrekturen in der Besteuerung der<br />

Gesellschaft oder des Aktionärs zur Folge hat. Über die endgültige Höhe des<br />

steuerlichen Ergebnisses der Gesellschaft sowie des Aktionärs wird gegebenenfalls<br />

erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) abschließend<br />

entschieden, so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf der jeweiligen<br />

Festsetzungsfrist noch geändert werden können. Eine steuerliche Mehrbelastung<br />

seitens der Gesellschaft kann sich vorliegend insbesondere ergeben, wenn die<br />

Finanzverwaltung die umsatzsteuerliche Organschaft mit der QualityLabs BT<br />

GmbH und / oder der BioEpiderm GmbH nicht anerkennen und einen bislang sowie<br />

zukünftig stattfindenden Leistungsaustausch als umsatzsteuerpflichtig behandeln<br />

würde. Steuernachzahlungen wären gegebenenfalls mit 6% p.a. zu verzinsen.<br />

Derartige steuerliche Mehrbelastungen können sich daher negativ auf das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft auswirken und dazu führen, dass<br />

Aktionäre keine oder nur geringere Dividendenausschüttungen erhalten und/oder<br />

Aktionäre lediglich einen geringeren Veräußerungserlös erzielen können.<br />

Sofern innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% des<br />

16


Abschnitt E – Angebot<br />

Gesamtnettoerlöse und<br />

geschätzte Gesamtkosten<br />

der Emission/des Angebots,<br />

einschließlich der<br />

geschätzten Kosten, die dem<br />

Anleger vom Emittenten<br />

oder Anbieter in Rechnung<br />

gestellt werden. (E.1)<br />

Gründe für das Angebot,<br />

Zweckbestimmung der<br />

Erlöse, geschätzte<br />

Nettoerlöse. (E 2a)<br />

gezeichneten Kapitals der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der<br />

Stimmrechte an der Gesellschaft an einen neuen Erwerber oder diesem nahe<br />

stehende Personen übertragen werden, gehen die bis zum Beteiligungserwerb nicht<br />

genutzten Verluste anteilig unter. Selbiges gilt für vergleichbare Sachverhalte wie<br />

den Erwerb von Genussscheinen, den Abschluss von Stimmrechtsvereinbarungen<br />

und Stimmrechtsbindungen sowie im Falle einer entsprechenden Veränderung der<br />

Beteiligungsquoten im Falle einer Kapitalerhöhung. Sofern mehr als 50% des<br />

gezeichneten Kapitals der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der<br />

Stimmrechte an der Gesellschaft übergehen, sind nicht genutzte Verluste vollständig<br />

nicht mehr abziehbar.<br />

Prognoserisiko<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Annahmen und Aussagen. Dabei handelt<br />

es sich vorwiegend um Meinungen und Prognosen des Vorstands der Emittentin, die<br />

sich nicht auf historische oder gegenwärtige Ereignisse bzw. Tatsachen beziehen.<br />

Insbesondere betrifft dies die geplante Steigerung des Umsatzes und die<br />

Reduzierung des Verlustes der Emittentin. Das Gelingen dieser Vorhaben hängt<br />

davon ab, dass die prognostizierte Entwicklung der Emittentin sich so einstellt, wie<br />

geplant. Sie geben die gegenwärtige Auffassung des Vorstands der Emittentin im<br />

Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder. Diese unterliegen<br />

Ungewissheiten und Risiken. Die Aussagen beruhen auf Schätzungen, Prognosen,<br />

Plänen und Erwartungen der Emittentin, die sich allesamt als falsch erweisen<br />

könnten. Eine Vielzahl von Faktoren könnte dazu führen, dass die tatsächlich<br />

eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage abweichen. Dies<br />

könnte zu möglicherweise erheblich nachteiligen Änderungen in der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der führen.<br />

Wechselseitige Verstärkung von Risikofaktoren<br />

Je mehr Risiken tatsächlich eintreten, desto stärker ist Emittentin davon betroffen.<br />

Eine Konzentration der Risiken könnte bewirken, dass sich andere in diesem<br />

Prospekt beschriebene Risiken verstärken. Dies könnte einen erheblich nachteiligen<br />

Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

Der Emittentin wird bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf Basis<br />

eines Platzierungspreises in Höhe von EUR 1,00 je Aktie ein<br />

Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 2.156.000,00 zufließen. Die von der<br />

Emittentin zu tragende Vergütung für die <strong>VEM</strong> beträgt unter diesen Annahmen<br />

EUR 35.000,00. Die Emittentin schätzt die von ihr zu tragenden weiteren<br />

Emissionskosten auf ca. EUR 73.000,00 (zuzüglich Umsatzsteuer). Der<br />

Nettoemissionserlös wird nach diesen Annahmen rund EUR 2.048.000,00<br />

betragen. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Ausgaben in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Hauptgrund für das Angebot ist die Beschaffung von Eigenkapital für die<br />

Emittentin für Wachstumsfinanzierung und die allgemeine Finanzierung ihrer<br />

Geschäftstätigkeit durch die Platzierung der 2.156.000 Neuen Aktien aus der von<br />

der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am 25. Oktober 2012<br />

beschlossenen Kapitalerhöhung. Der der Emittentin zufließende<br />

Nettoemissionserlös dient dem Verwendungszweck, das Eigenkapital der<br />

Emittentin zu stärken und das weitere Wachstum der Bio-Gate Gruppe im<br />

Bereich antimikrobieller Werkstoffe und antimikrobielle Produkte sowie im<br />

Bereich der Plasmabeschichtung zu finanzieren. Eine Konkretisierung und<br />

Priorisierung der Verwendungszwecke der Erträge ist bisher durch die Emittentin<br />

nicht erfolgt.<br />

Der Emittentin wird bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf Basis<br />

eines Platzierungspreises in Höhe von EUR 1,00 je Aktie ein<br />

Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 2.156.000,00 zufließen. Die von der<br />

Emittentin zu tragende Vergütung für die <strong>VEM</strong> beträgt unter diesen Annahmen<br />

EUR 35.000. Die Emittentin schätzt die von ihr zu tragenden weiteren<br />

Emissionskosten auf ca. EUR 73.000,00 (zuzüglich Umsatzsteuer). Der<br />

Nettoemissionserlös wird nach diesen Annahmen rund EUR 2.048.000,00<br />

betragen.<br />

Angebotsbedingungen (E.3) Der Emissionstermin ist voraussichtlich der 3. Januar 2013.<br />

17


Wesentliche Interessen, die<br />

für das Angebot von<br />

Bedeutung sind,<br />

einschließlich<br />

widerstreitender Interessen<br />

(E.4)<br />

Name der Person/des<br />

Unternehmens, die/das das<br />

Wertpapier zum Verkauf<br />

anbietet. Bei Lock-up-<br />

Vereinbarungen die<br />

beteiligten Parteien und die<br />

Lock-up-Frist (E.5)<br />

Betrag und Prozentsatz der<br />

aus dem Angebot<br />

resultierenden<br />

unmittelbaren<br />

Verwässerung. Im Falle<br />

eines Zeichnungsangebots<br />

an die existierenden<br />

Anteilseigner Betrag und<br />

Prozentsatz der<br />

unmittelbaren<br />

Verwässerung, für den Fall,<br />

dass sie das neue Angebot<br />

nicht zeichnen. (E.6)<br />

Voraussichtliche Kosten, die<br />

vom Anleger zu tragen sind<br />

(E.7)<br />

Die Gesamtsumme der Emission beträgt voraussichtlich EUR 2.156.000,00,<br />

Der Platzierungspreis beträgt EUR 1,00. Die Angebotsfrist, innerhalb derer die<br />

Neuen Aktien bei der <strong>VEM</strong> gezeichnet werden können, beginnt frühestens mit<br />

Beginn der Bezugsfrist, somit am 3 Januar 2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und<br />

endet spätestens mit Ende des Rump Placements, somit am 18. Januar 2013 (16.00<br />

MEZ, einschließlich) (nachfolgend auch „Angebotsfrist“). Demnach läuft die<br />

Angebotsfrist fünfzehn Tage und 16 Stunden. Die Bezugsfirst beginnt am 3. Januar<br />

2013 (0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet am 16. Januar 2013 (24.00 Uhr<br />

MEZ, einschließlich). Das Rump Placement beginnt am 17. Januar 2013 (0.00 MEZ,<br />

einschließlich) und endet am 18. Januar 2013 (16.00 Uhr MEZ, einschließlich).<br />

Bezugswünsche können während der Bezugsfrist ausschließlich über die<br />

Depotbanken der Aktionäre bei der <strong>VEM</strong> abgegeben werden. Eine unmittelbare<br />

Bezugsausübung von Aktionären bei der <strong>VEM</strong> ist nicht möglich. Da das Rump<br />

Placement als Privatplatzierung stattfindet, behält sich die Emittentin die konkrete<br />

Benennung der Zeichnungswege vor.<br />

Die <strong>VEM</strong> zusammen mit der Emittentin behält sich vor, die Anzahl der Neuen<br />

Aktien zu verringern und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu<br />

verkürzen, jedoch nicht unter die Dauer der Frist für die Ausübung des gesetzlichen<br />

Bezugsrechts. Die Veränderung der Anzahl der Neuen Aktien oder die Verlängerung<br />

oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits<br />

abgegebener Kaufangebote.<br />

Nach Zuteilung ist eine Zurücknahme der Zeichnungen durch die Anleger nicht<br />

möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen des in § 16 Absatz 2 WpPG<br />

geregelten gesetzlichen Rücktrittsrechts vor. Insbesondere für den Fall, dass das<br />

Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum<br />

Platzierungspreis zu bedienen, behält sich die <strong>VEM</strong> vor, Kaufangebote nicht oder<br />

nur teilweise anzunehmen.<br />

Die Lieferung der zugeteilten Neuen Aktien erfolgt durch Gutschrift in den<br />

jeweiligen Wertpapierdepots der Anleger voraussichtlich in der 5./6. Kalenderwoche<br />

2013 aufgrund einer oder mehrerer Sammelurkunden, die bei der Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong> hinterlegt werden.<br />

Von ausschlaggebender Bedeutung für das Angebot ist das Finanzierungsinteresse<br />

der Emittentin.<br />

Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Emittentin keine Interessen von an dem<br />

Angebot beteiligten Personen, die für die Durchführung des Angebots<br />

ausschlaggebende Bedeutung hätten.<br />

Sole Lead Manager und Sole Bookrunner für das Angebot ist die <strong>VEM</strong><br />

<strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong>, Prannerstrasse 8, 80333 München.<br />

Sollte ein Zeichnungsberechtigter beim Angebot nicht zeichnen, würde in diesem<br />

Fall seine Anteilsquote verwässert werden wenn zugleich andere<br />

Zeichnungsberechtigte zeichnen.<br />

Durch die Ausgabe von 2.156.000 Aktien in einem Bezugsverhältnis 1:2 hat jeder<br />

Aktionär die Möglichkeit, seinen Anteil an der Gesellschaft durch die Zeichnung des<br />

Angebots zu erhalten. Sollte dieser die Bezüge nicht zeichnen, würde sein Anteil an<br />

der Gesellschaft sich auf 1/3, d.h. ca. 33,33 %, seines bisherigen Anteils reduzieren.<br />

Entfällt. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Ausgaben in Rechnung<br />

gestellt.<br />

18


RISIKOFAKTOREN<br />

Potentielle Anleger sollten vor einer Entscheidung über den Kauf von Aktien der Emittentin die nachfolgenden<br />

spezifischen Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen,<br />

sorgfältig lesen und eingehend prüfen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin könnte durch<br />

jedes dieser Risiken wesentlich nachteilig beeinflusst werden. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können<br />

auch kumulativ eintreten. Der Börsenkurs der Aktien der Emittentin kann aufgrund der Realisierung eines dieser<br />

Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Die<br />

nachstehend beschriebenen Risiken sind nicht die einzigen Risiken, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Weitere<br />

Risiken und Unsicherheiten, die der Emittentin gegenwärtig nicht bekannt sind oder die die Emittentin<br />

gegenwärtig für unwesentlich erachtet, können den Geschäftsbetrieb von der Emittentin ebenfalls<br />

beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der<br />

Emittentin haben. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage<br />

über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts.<br />

Dieser Prospekt enthält auch zukunftsgerichtete Aussagen, die mit Risiken oder Unsicherheiten verbunden sind.<br />

Die von der Emittentin tatsächlich erzielten Ergebnisse könnten aufgrund bestimmter Faktoren, wie unter<br />

anderem den nachfolgend beschrieben Risiken und den sonstigen in diesem Prospekt beschrieben Faktoren,<br />

wesentlich von jenen abweichen, die aufgrund dieser zukunftsgerichteten Aussagen erwartet werden.<br />

UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN<br />

Risiken aus Kooperationsverträgen<br />

Im Rahmen von Kooperationsverträgen ist die Emittentin auf den Erfolg und die Unterstützung der<br />

Kooperationspartner angewiesen. Hieraus können sich Risiken ergeben, die nicht im Einflussbereich der<br />

Emittentin liegen. Sowohl die Umsetzung von Projekten innerhalb der definierten Zeitpläne als auch die<br />

erfolgreiche Vermarktung der daraus resultierenden Produkte sind Gemeinschaftsaufgaben der<br />

Kooperationspartner. Der Emittentin und dem jeweiligen Kooperationspartner muss es durch enge<br />

Kooperation und Abstimmung gelingen, die Projekte wie geplant umzusetzen. Es besteht das Risiko, dass<br />

bei Entwicklungsprojekten einer der Partner sein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht wahrnimmt.<br />

Meilensteinzahlungen können somit hinfällig werden. Es können bei komplexen Entwicklungsprojekten<br />

Verzögerungen auftreten, die zu verzögerten Meilensteinzahlungen führen. Dies könnte sich erheblich<br />

nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern<br />

Die Emittentin bedient sich zur effizienten Markterschließung Vertriebs- und Kooperationspartnern, die über<br />

ein international strukturiertes Vertriebsnetz verfügen. Dadurch hängt die Umsatzentwicklung der<br />

Emittentin wesentlich vom Markterfolg der Vertriebs- und Kooperationspartner ab. Zudem liegt es nicht im<br />

Einflussbereich der Emittentin, wenn aus Marketinggesichtspunkten geplante Produkteinführungen beim<br />

Kunden verzögert werden. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Emittentin auswirken.<br />

19


Risiken der künftig geplanten Entwicklung<br />

Die Emittentin plant eine Ausdehnung Ihrer Geschäftsaktivität in den Bereichen Medizintechnik, Kosmetika<br />

und bei Konsum- und Industrieprodukten, sowie eine stärkere weltweite Vermarktung ihrer Produkte. Diese<br />

brachen- und marktbezogene Ausdehnung der Geschäftsaktivität ist mit Risiken behaftet. Zum Beispiel ist die<br />

Emittentin aus dem Umstand, dass es für ihren nach Kenntnis der Emittentin keine einheitlichen und<br />

vollständigen Quellen gibt, zum Teil auf eigene Einschätzungen des Marktes angewiesen, die falsch sein<br />

können. Ein Erfolg der Strategie ist nicht gewährleistet. Dies kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

erheblich negativ beeinflussen und sich erheblich negativ auf die Liquidität der Emittentin auswirken, sowie<br />

in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Uneinbringlichkeit von Forderungen<br />

Die Emittentin ist der Gefahr ausgesetzt, dass Vertragspartner (Kunden/Lieferanten/Vertriebs- und<br />

Kooperationspartner) ihre Rechnungen nicht bezahlen können und es so zu Zahlungsausfällen kommt. Sie trägt<br />

daher das Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner mit. Können Forderungen nicht oder nur zu einem Teil beglichen<br />

werden, hat dies auch unmittelbare Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin.<br />

Dies kann sich erheblich negativ auf die Geschäftsentwicklung und die Liquidität der Emittentin auswirken,<br />

sowie in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Schlechtleistungen von Lieferanten; Vertragsuntreue weitere Vertragspartner<br />

Die Emittentin hat zur Umsetzung ihrer Forschungsprojekte und zur Herstellung ihrer Produkte Vertragspartner<br />

beauftragt und steht in Geschäftsbeziehungen mit vielen weiteren Vertragspartnern. Bei der Ausführung der<br />

Verträge kann es zu Schlechtleistungen kommen, die zu finanziellen und zeitlichen Einbußen bei der Emittentin<br />

führen könnten. Insbesondere könnte die Emittentin von Dritten, zum Beispiel Käufern oder Endkonsumenten,<br />

für Schäden der Produkte der Emittentin Anspruch genommen werden. Es besteht dabei die Gefahr, dass<br />

Ansprüche gegen Dritte, insbesondere etwaige Regressansprüche gegen die Lieferanten nicht durchsetzbar ist,<br />

zum Beispiel weil diese bereits verjährt sind, oder der Anspruchsgegner insolvent oder vertragsbrüchig ist.<br />

Insoweit trägt die Emittentin das Risiko eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens ihrer Vertragspartner und<br />

Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner, insbesondere der Lieferanten.<br />

Des Weiteren könnten durch Schlechtleistungen von Lieferanten auch hohe Gutachterkosten über das Vorliegen<br />

von Mängeln und das Verschulden der Mängel verursacht werden. Daneben könnten Forschungsprojekte auf<br />

Grund einer Insolvenz nicht vom Vertragspartner fertiggestellt werden, so dass es einer neuen Beauftragung<br />

eines weiteren Partners oder der Einstellung des Forschungsprojekts bedürfte. Hierdurch würden erhebliche<br />

Mehrkosten entstehen, da auf Grund der Insolvenz kein Regress genommen werden könnte. Wegen der<br />

verspäteten oder fehlenden Fertigstellung von Forschungsprojekten könnten in der Folge Kunden von einem<br />

geplanten Vertragsschluss Abstand nehmen.<br />

20


Wenn die geplanten Forschungsprojekte oder die Produktion der Emittentin nicht oder nicht in der vorgegebenen<br />

Zeit umgesetzt werden, könnten die Folgen für die Emittentin erheblich nachteilig sein. Dadurch könnte die<br />

gesamte Geschäftsentwicklung der Emittentin gefährdet sein. Dies kann sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz<br />

der Emittentin führen.<br />

Kostenüberschreitung<br />

Unvorhersehbare, von außen wirkende Ereignisse aber auch eigene fehlerhafte Projektplanung auf Seiten der<br />

Emittentin könnten die Kosten für die Projekte und die Produktion erhöhen. Diese Kosten sind für die Emittentin<br />

unter Umständen nicht kalkulierbar. Sie können anfallen, weil beauftrage Lieferanten nicht sorgfältig gearbeitet<br />

haben und ein Produktrückruf auf Grund von Verunreinigungen oder anderen Produktmängeln, wegen<br />

geänderter Rechtslage und steuerlichen Rahmenbedingungen oder wegen der Nichterteilung regulatorischen<br />

Genehmigungen notwendig ist. Auch kann eine falsche Kostenkalkulation der Emittentin ein Grund für eine<br />

Kostensteigerung sein. Diese Kostensteigerungen könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

Unterlassungsansprüche<br />

Gegenüber der Emittentin könnten Unterlassungsansprüche bestehen. Insbesondere im Bereich des Patent-,<br />

Gebrauchsmuster und Markenrechts könnten Dritte, wie z.B. Mitbewerber solche Ansprüche geltend machen.<br />

Die Geltendmachung derartiger Ansprüche könnte Geschäftstätigkeit der Emittentin gefährden und auch<br />

teilweise oder vollständig verhindern. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Verlust von wichtigen Unternehmensangehörigen<br />

Der Emittentin gehören Vorstände und Schlüsselmitarbeiter, insbesondere im Bereich der Forschung und<br />

Produktion an, die spezifische Branchen- und Produkt- bzw. Forschungskenntnisse aufweisen. Sie verfügen<br />

über wichtige Kenntnisse und Kontakte im Geschäftsbereich der Emittentin. Diese Unternehmensangehörigen<br />

tragen dazu bei, dass die Forschungsprojekte und Produkte der Emittentin in dieser Form geplant und produziert<br />

werden können. Von ihnen und ihrem Know-How hängen der geschäftliche Erfolg der Emittentin, die<br />

Umsetzung der Unternehmensziele sowie die Weiterentwicklung der Tätigkeit der Emittentin in nicht<br />

unerheblichem Maße ab. Sollten diese Unternehmensangehörigen sich entscheiden, die Emittentin zu verlassen,<br />

könnte dies den Erfolg der Emittentin negativ beeinflussen, wenn es nicht gelingt adäquate neue<br />

Unternehmensangehörige zu finden. Ein Verlust solcher Unternehmensangehörigen könnte dann erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

21


Unzureichender Versicherungsschutz<br />

Bei der Emittentin besteht ein umfangreicher Versicherungsschutz. Insbesondere besteht bei der Emittentin eine<br />

Betriebshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des Betriebes der<br />

Emittentin absichert.<br />

Die Versicherungen sehen die üblichen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen (Obergrenzen und<br />

Selbstbehalte) vor. Diese betreffen zum einen die Höhe der Haftung, zum anderen die versicherten<br />

Schadensereignisse. Bestimmte Schäden, insbesondere solche aufgrund von Naturkatastrophen wie Erdbeben,<br />

Flut, Krieg oder Terrorismus, sind nicht oder nur zu unwirtschaftlichen Bedingungen versicherbar. Ebenfalls ist<br />

keine generelle Absicherung der unternehmerischen Tätigkeit der Emittentin möglich.<br />

Es ist deshalb möglich, dass die Emittentin für bestimmte Schäden und Vorfälle keinen oder nur einen<br />

unzureichenden Versicherungsschutz hat. Treten solche Umstände ein, kann sich dies erheblich nachteilig auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Reputationsrisiko<br />

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist von ihren Kunden und Vertriebspartnern abhängig. Ein Schaden in der<br />

Reputation der Emittentin auf Grund negativer Berichterstattung - selbst wenn diese ungerechtfertigt ist - könnte<br />

sich auf die Entscheidungen der Vertragspartner negativ auswirken. Dies könnte die Geschäftstätigkeit der<br />

Emittentin wesentlich beeinträchtigen und so zu einer Verschlechterung der Vermögens, Finanz- und Ertragslage<br />

führen.<br />

Finanzierung und Zinsänderung<br />

Die Emittentin benötigt zur Umsetzung ihrer Geschäftstätigkeit Finanzierungen und ist daher auf die Bereitschaft<br />

der Kreditinstitute angewiesen, für ihre Geschäftstätigkeit zu angemessenen Konditionen Finanzierungen zu<br />

gewinnen. Dies gilt gleichermaßen im Falle anstehender Prolongationen von Darlehen. Die Rahmenbedingungen<br />

für die Finanzierung unterliegen einem ständigen Wandel. Die Attraktivität der Finanzierungsmöglichkeiten<br />

hängt von vielfältigen, sich stetig ändernden Faktoren ab, welche die Emittentin nicht beeinflussen kann. Dazu<br />

zählen zum Beispiel die Höhe der Finanzierungszinsen, das Finanzierungsvolumen, die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen, aber auch die Einschätzung der Kreditinstitute über die Produkte und die Strategie der<br />

Emittentin oder deren Einschätzung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Eine negative Entwicklung der<br />

Finanzierungsangebote kann die Möglichkeiten der Emittentin bei der Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit<br />

erheblich einschränken.<br />

Insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Finanzierungszinssätze könnte eine erhebliche Verknappung des<br />

Fremdkapitals für die Finanzierung auslösen. Dies könnte erhebliche negative Folgen auf die Geschäftstätigkeit<br />

sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

22


Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten<br />

Die Emittentin unterliegt bei der Nutzung Ihres IT-Systems den damit zusammenhängenden gewöhnlichen<br />

Risiken betreffend die Sicherheit, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten und elektronischen Systemen.<br />

Das Auftreten von technischen Defekten, Fehlern sowie der Verlust von Datenbeständen oder gar der Ausfall<br />

des gesamten IT-Systems könnte zu einer Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit der Emittentin führen. Dies<br />

könnte sich wiederum auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich nachteilig<br />

auswirken.<br />

MARKT- UND BRANCHENBEZOGENE RISIKEN<br />

Risiken aus zukünftigen Projektverschiebungen<br />

Im ersten Halbjahr 2011 ist es zu Verschiebungen bei Projekten gekommen, die auch in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2011 noch nicht aufgeholt werden konnten, was in der Summe zu geringeren Umsätzen führte<br />

als geplant. Der Vorstand hat im Rahmen des Risiko-Management-Systems entsprechende Vorsorge<br />

getroffen. Ein deutliches Unterschreiten der Unternehmensplanung würde die weitere<br />

Unternehmensentwicklung belasten Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus mangelnder Liquidität<br />

Die Emittentin ist zukünftig darauf angewiesen, ausreichende Cash Flows aus der operativen Tätigkeit zu<br />

erzielen. Zukünftig wegfallende Aufträge der Emittentin könnten die Liquidität der Emittentin erheblich negativ<br />

beeinflussen und in letzter Konsequenz bis zu einer Insolvenz der Emittentin führen.<br />

Risiken aus regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

Die Emittentin ist in erheblichem Umfang von regulatorischen Rahmenbedingungen in Europa, den USA<br />

und Japan abhängig. Die Bedingungen für Produkt- und Verfahrenszulassungen können durch die jeweiligen<br />

Gesetzgeber geändert und verschärft werden. Bei daraus resultierenden Verzögerungen in technischen oder<br />

klinischen Evaluierungen können Umsatz- und Ertragseinbußen drohen. Innerhalb eines<br />

Entwicklungsprojekts können Probleme auftreten, die nicht während eines gesetzten Zeitrahmens oder mit<br />

vertretbarem finanziellem Aufwand durch die Emittentin zu lösen sind. Im Falle des Projektabbruchs wären<br />

die bisher aufgewendeten Entwicklungskosten verloren und zukünftige Umsatzerwartungen beeinträchtigt.<br />

Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus der Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung<br />

Die Emittentin unterliegt der deutschen Rechtsordnung und Rechtsprechung sowie teilweise der<br />

Rechtsordnung und Rechtsprechung der Länder in denen sie ihre Produkte verkauft. Bei der Planung und<br />

Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit geht die Emittentin von der geltenden Rechtsordnung und<br />

23


Rechtsprechung aus. Sie nimmt dabei an, dass es zu keiner wesentlichen Änderung der Gesetze und der<br />

Rechtsprechung hinsichtlich des Bereichs ihrer Geschäftstätigkeit kommt. Eine Änderung der Gesetzeslage<br />

oder Rechtsprechung könnte sich erheblich negativ auf die Geschäftstätigkeit der Emittentin, insbesondere<br />

auf die Entwicklung der Geschäftstätigkeit auswirken. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.<br />

Risiken aus mangelndem Markterfolg von Produkten<br />

Der anhaltende technologische Wandel und ein sich ständig änderndes Markt- und Wettbewerbsumfeld<br />

erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Geschäftstätigkeit der Emittentin. Dies führt zu Kosten bei der<br />

Emittentin und kann fehlschlagen. Es ist nicht gewährleistet, dass zukünftig geplante Produkte zum<br />

Zeitpunkt der durch die Emittentin geplanten Markteinführung auch zum durch die Emittentin erwarteten<br />

Markterfolg führen. Dies kann die Kalkulation umsatzabhängiger Lizenzzahlungen erheblich negativ<br />

beeinflussen. Dies könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />

auswirken.<br />

Risiken aus der Preisentwicklung bei Rohstoffen<br />

Bei diversen Anwendungen in der Technologie der Emittentin wird der Rohstoff Silber verwendet. Die<br />

Emittentin ist beim Einkauf von Silber von der aktuellen Preisentwicklung auf dem Weltmarkt abhängig. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Rohstoffpreis für Silber in Zukunft stark steigt. In einem solchen Fall ist nicht<br />

auszuschließen, dass stark steigende Rohstoffkosten nicht oder erst mit einem zeitlichen Verzug an die Kunden<br />

der Emittentin weitergegeben werden können. Dies kann die Rentabilität der Emittentin erheblich negativ<br />

beeinflussen. Ein Fehlschlagen der Strategie kann die Geschäftstätigkeit der Emittentin erheblich negativ<br />

beeinflussen und könnte sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />

auswirken.<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANGEBOTENEN WERTPAPIEREN<br />

Individuelle Entscheidung<br />

Es ist die individuelle Entscheidung jedes Anlegers, sich für oder gegen die Zeichnung der Aktien zu<br />

entscheiden. Dabei muss er sich an seinen persönlichen Lebens- und Einkommensverhältnissen, den<br />

Anlagerwartungen und der langfristigen Bindung des eingezahlten Kapitals orientieren. Nicht jede Aktie ist<br />

für jeden Anleger geeignet. Die Anleger sollten davon überzeugt sein, dass die Aktie hinsichtlich der<br />

persönlichen Bedürfnisse die Richtige ist. Sollten die Anleger die Aktie oder die Ausgabebedingungen nicht<br />

verstehen oder die mit der Aktie verbundenen Risiken nicht erfassen oder abschätzen können, so ist zu raten,<br />

sich an einen Berater zu wenden, der das notwendige Wissen hat. Eine selbständige Entscheidung sollte nur<br />

dann getroffen werden, wenn sich der jeweilige Anleger mit Kapitalanlagen auskennt und sich der damit<br />

zusammenhängenden Risiken bewusst ist. Nur für den Fall einer positiven Bewertung der Umstände, sollte<br />

sich der Anleger für eine Anlage in die Aktie entscheiden.<br />

24


Fehlerhafte Entscheidung durch die Anleger<br />

Jeder Anleger sollte, insbesondere, wenn er den Erwerb der Aktie mit Fremdkapital finanzieren möchte, in<br />

jedem Fall vor der Investition in die Aktie einen fachkundigen Berater hinzuziehen und erst dann über den Kauf<br />

der Aktie entscheiden. Von einer Finanzierung der Investition mit Fremdkapital wird grundsätzlich abgeraten.<br />

Dies ist deshalb notwendig, weil eine fehlerhafte Entscheidung für den Erwerb der Aktie erhebliche<br />

Auswirkungen für den Anleger haben kann. Sollte sich die Entscheidung eines Anlegers zur Investition in die<br />

Aktie als falsch herausstellen, könnte dies zu einem Verlust und insbesondere im Fall einer Insolvenz der<br />

Emittentin auch zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Hat der Anleger zur Finanzierung der Aktie<br />

Fremdkapital aufgenommen, könnte dies den Verlust für den Anleger weiter erhöhen. Es ist insoweit nicht<br />

ausgeschlossen, dass die Kreditverbindlichkeiten nicht mit den (Dividenden-)Erlösen aus der Aktie getilgt<br />

werden können. Wird der Erwerb der Aktie mit Kredit finanziert und kommt es anschließend zu keiner<br />

Dividendenzahlung oder einer Insolvenz der Emittentin oder fällt der Kurs der Aktie erheblich, müsste der<br />

Anleger sowohl den eingetretenen Verlust hinnehmen, als auch eigenständig die Kreditzinsen tragen und den<br />

Kredit abbezahlen. Hierdurch entstünde ihm sowohl ein Wertverlust hinsichtlich der Aktie als auch ein<br />

zusätzlicher finanzieller Nachteil wegen des Kredits.<br />

Insolvenz der Emittentin<br />

Dividendenzahlungen sowie der Kurs der Aktie hängen von der Geschäftsentwicklung der Emittentin ab. Beides<br />

ist erheblich negativ gefährdet, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet und infolge dessen insolvent ist. Im<br />

Fall der Insolvenz trägt der Anleger das Risiko, dass weder Dividenden gezahlt noch der Kurs der Aktie sich<br />

positiv entwickelt. Es käme zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Es ist nicht auszuschließen, dass die<br />

Emittentin zukünftig die Geschäftstätigkeit nicht erfolgreich fortführt und damit der wirtschaftliche Erfolg der<br />

Emittentin ausbleibt. Hiergegen besteht keine Absicherung. Insbesondere besteht keine gesetzlich<br />

vorgeschriebene Einlagensicherung.<br />

Verschlechterung der Bonität der Emittentin<br />

Die Bonität der Emittentin wirkt sich erheblich auf den Kurs der Aktie aus. Verschlechtert sich die Bonität der<br />

Emittentin, könnte dies zu einem geringeren Kurs der Aktie führen. Dadurch könnten für die Anleger Verluste<br />

entstehen, wenn sie die Aktie verkaufen möchten.<br />

Verschlechterung des Börsenkurses<br />

Die Aktien der Emittentin sind im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Entry<br />

Standard gelistet. Der Börsenkurs der Aktie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören die<br />

Verschlechterung der Geschäfte der Emittentin und damit ihrer Bonität, eine Verschlechterung des Marktes auf<br />

dem die Emittentin agiert oder der Gesamtwirtschaft, eine Erhöhung des Zinsniveaus und eines generellen<br />

Abschwungs am Kapitalmarkt. Durch die Schwankungen kann der zukünftige Börsenkurs der Aktie sinken.<br />

Während der letzten Jahre haben wesentliche Schwankungen bei Börsenkursen und Handelsvolumen an den<br />

Wertpapiermärkten stattgefunden. Derartige Schwankungen können erheblich nachteilige Auswirkungen für die<br />

Anleger haben.<br />

25


Verwässerung durch Ausübung von Wandelschuldverschreibungen<br />

Die Emittentin hat im Jahr 2012 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Es wurden 988.729<br />

Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung sowie weitere<br />

431.000 Wandelteilschuldschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Die ausgegebenen Wandelteilschuldverschreibungen haben eine<br />

Laufzeit bis zum 14. März 2015. Das Wandlungsrecht ist jeweils am 10. März 2015 und den 14 vorhergehenden<br />

Geschäftstagen oder jeweils am dritten Geschäftstag nach den ordentlichen Hauptversammlungen, die jeweils<br />

über die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 beschließen bzw. in denen der festgestellte Jahresabschluss der<br />

Gesellschaft für genannte Geschäftsjahre vorgelegt wird und den zehn folgenden Geschäftstagen, ausübbar. Der<br />

Wandlungspreis ist jeweils diejenige Zahl durch welche der Nennbetrag einer Wandelteilschuldverschreibung zu<br />

teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu errechnen, die bei Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der<br />

Wandlungspreis beträgt im Falle der wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts EUR 1,00. Hieraus ergibt sich<br />

ein Umtauschverhältnis von 1 zu 1. Die Wandelanleihe ist mit einem negativen Verwässerungsschutz<br />

ausgestattet. Im Falle einer Kapitalherabsetzung bleibt das Umtauschverhältnis unberührt, sofern die<br />

Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl der Aktien unberührt lässt oder die Kapitalherabsetzung mit einer<br />

Kapitalrückzahlung, einer entgeltlichen Einziehung von Aktien oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien<br />

durch die Emittentin verbunden ist. Dies gilt auch für den Fall einer Kapitalherabsetzung durch<br />

Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung oder im Falle einer unentgeltlichen Einziehung von<br />

Aktien, sofern das zur Sicherung der Wandlungsrechte dienende Bedingte Kapital unverändert bleibt, ansonsten<br />

verringert sich die Anzahl der Aktien, die bei Ausübung des Wandlungsrechts aus einer Teilschuldverschreibung<br />

bezogen werden können, in dem Verhältnis, in dem das herabgesetzte Grundkapital zu dem ursprünglichen<br />

Grundkapital steht.<br />

Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 ihr Grundkapital von<br />

EUR 4.312.000,00 auf EUR 1.078.000,00 herabgesetzt. Durch den negativen Verwässerungsschutz der<br />

Wandelteilschuldverschreibungen sind die Wandelteilschuldverschreibungsgläubiger berechtigt zu einem Kurs<br />

zu wandeln, der auf dem Grundkapital der Bio-Gate vor der Kapitalherabsetzung zu berechnen ist. Bei<br />

Ausübung der Wandlungsmöglichkeit wird der prozentuale Anteilsbesitz der übrigen Aktionäre verwässert.<br />

Ausgabe weiterer Aktien<br />

Die Emittentin könnte in Zukunft, z.B. im Wege von Kapitalerhöhungen, weitere Aktien ausgeben. Die Ausgabe<br />

weiterer Aktien könnte sich auf den Kurs der Aktie der Emittentin auswirken. Dies könnte zu einem nachteiligen<br />

Einfluss auf den Börsenkurs haben und damit dazu führen, dass die Anleger keine oder eine geringere<br />

Kursgewinne realisieren, wenn sie die Aktien verkaufen möchten.<br />

Bestehen eines Markts für die Aktie<br />

Die Aktien der Emittentin sind im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Entry<br />

Standard gelistet. Es gibt jedoch keine Sicherheit, dass ein liquider Markt für die Handelbarkeit der Aktie<br />

besteht. In einem illiquiden Markt ist es einem Anleger unter Umständen nicht möglich, die Aktie zu jedem<br />

Zeitpunkt bzw. zu einem für den Anleger akzeptablen Preis zu verkaufen. Es besteht für die Anleger die Gefahr,<br />

dass sie die Aktie nicht oder nur zu einem schlechteren Kurs veräußern können. Sie dürfen daher nicht darauf<br />

vertrauen, die Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder zu einem bestimmten Wert verkaufen zu können.<br />

Die Anleger müssen damit rechnen, länger als von den Anlegern erwünscht im Besitz der Aktie bleiben zu<br />

müssen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen für Anleger haben.<br />

26


Geringerer Erlös bei Verkauf der Aktie<br />

Im Fall der Veräußerung der Aktie kann der Betrag, den der Anleger erhält niedriger sein als der Betrag, den er<br />

für den Erwerb der Aktie aufgewendet hat. Somit könnte der Anleger eine niedrigere als die erwartete Rendite<br />

erzielen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen für Anleger haben.<br />

Platzierung<br />

Es besteht keine Sicherheit dafür, dass die neu ausgegebenen Aktien vollständig am Markt platziert werden<br />

können. Werden die neu ausgegebenen Aktien nicht in vollem Umfang platziert, könnte dies dazu führen, dass<br />

die Emittentin ihre Geschäftsentwicklung nicht wie von ihr geplant durchführen kann. Dies könnte die<br />

Geschäftstätigkeit und den Gewinn der Emittentin erheblich beeinflussen. Dies könnte zu möglicherweise<br />

erheblich nachteiligen Änderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen und dies könnte<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen für Anleger haben.<br />

Renditeminderung durch Kosten und Steuerlast<br />

Bei der Zeichnung, dem späteren Kauf oder Verkauf und bei der Verwahrung der Aktie könnten neben dem<br />

Preis für die Aktie weitere Kosten, wie Provisionen, Gebühren, Spesen und andere Transaktionskosten anfallen.<br />

Diese könnten eine erwartete Rendite der Aktie erheblich vermindern oder gar ausschließen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass Dividendenzahlungen auf Aktien oder vom Anleger beim Verkauf der Aktie<br />

realisierte Gewinne nach der Rechtsordnung des Heimatlandes des Anlegers steuerpflichtig sind. Die Emittentin<br />

wird den Anlegern der Aktie keine Erstattung für derartige Steuern und Abgaben leisten. Dies könnte sich<br />

ebenfalls negativ auf ein vom Anleger erwartete Rendite der Aktie auswirken.<br />

Änderung von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Faktoren<br />

Die Aktie ist von zahlreichen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Faktoren abhängig. Diese<br />

unterliegen Schwankungen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Änderung des wirtschaftlichen Umfelds in<br />

Deutschland, der Zinssätze, Devisenkurse oder Inflationsraten sowie politische oder gesellschaftliche<br />

Veränderungen, bis hin zu einem Auseinanderbrechen der Gemeinschaftswährung Euro, eintreten werden. Dies<br />

könnte die Aktie und deren Börsenkurse negativ beeinträchtigen.<br />

Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung<br />

Die Aktie sowie die Ausgabebedingungen unterliegen dem zum Datum des Prospekts geltenden deutschen<br />

Recht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Gesetze, die Rechtsprechung oder die Verwaltungspraxis nach<br />

dem Datum dieses Prospektes hinsichtlich der Bestimmungen betreffend die Aktie ändern werden. Die Anleger<br />

sind dem Risiko ausgesetzt, dass diese Änderungen negative Auswirkungen auf die Aktie und die Anleger<br />

haben.<br />

Steuerliche Risikofaktoren<br />

Das den angebotenen Wertpapieren zugrunde liegende steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage,<br />

den einschlägigen Gerichtsentscheidungen und der Praxis der Finanzverwaltung, soweit diese ihre Auffassung<br />

veröffentlicht hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage und/oder<br />

Verwaltungsauffassung während des Zeitraums des Haltens der Wertpapiere ändern und dies signifikante<br />

Korrekturen in der Besteuerung der Gesellschaft oder des Aktionärs zur Folge hat. Über die endgültige Höhe des<br />

27


steuerlichen Ergebnisses der Gesellschaft sowie des Aktionärs wird gegebenenfalls erst im Rahmen einer<br />

steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) abschließend entschieden, so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf<br />

der jeweiligen Festsetzungsfrist noch geändert werden können. Eine steuerliche Mehrbelastung seitens der<br />

Gesellschaft kann sich vorliegend insbesondere ergeben, wenn die Finanzverwaltung die umsatzsteuerliche<br />

Organschaft mit der QualityLabs BT GmbH und / oder der BioEpiderm GmbH nicht anerkennen und einen<br />

bislang sowie zukünftig stattfindenden Leistungsaustausch als umsatzsteuerpflichtig behandeln würde.<br />

Steuernachzahlungen wären gegebenenfalls mit 6% p.a. zu verzinsen. Derartige steuerliche Mehrbelastungen<br />

können sich daher negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft auswirken und dazu führen, dass<br />

Aktionäre keine oder nur geringere Dividendenausschüttungen erhalten und/oder Aktionäre lediglich einen<br />

geringeren Veräußerungserlös erzielen können.<br />

Sofern innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% des gezeichneten Kapitals der<br />

Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Gesellschaft an einen neuen Erwerber<br />

oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden, gehen die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten<br />

Verluste anteilig unter. Selbiges gilt für vergleichbare Sachverhalte wie den Erwerb von Genussscheinen, den<br />

Abschluss von Stimmrechtsvereinbarungen und Stimmrechtsbindungen sowie im Falle einer entsprechenden<br />

Veränderung der Beteiligungsquoten im Falle einer Kapitalerhöhung. Sofern mehr als 50% des gezeichneten<br />

Kapitals der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Gesellschaft übergehen,<br />

sind nicht genutzte Verluste vollständig nicht mehr abziehbar.<br />

Prognoserisiko<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Annahmen und Aussagen. Dabei handelt es sich vorwiegend um<br />

Meinungen und Prognosen des Vorstands der Emittentin, die sich nicht auf historische oder gegenwärtige<br />

Ereignisse bzw. Tatsachen beziehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Steigerung des Umsatzes und die<br />

Reduzierung des Verlustes der Emittentin. Das Gelingen dieser Vorhaben hängt davon ab, dass die<br />

prognostizierte Entwicklung der Emittentin sich so einstellt, wie geplant. Sie geben die gegenwärtige Auffassung<br />

des Vorstands der Emittentin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder. Diese unterliegen<br />

Ungewissheiten und Risiken. Die Aussagen beruhen auf Schätzungen, Prognosen, Plänen und Erwartungen der<br />

Emittentin, die sich allesamt als falsch erweisen könnten. Eine Vielzahl von Faktoren könnte dazu führen, dass<br />

die tatsächlich eintretenden Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage abweichen. Dies könnte zu<br />

möglicherweise erheblich nachteiligen Änderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der führen.<br />

Wechselseitige Verstärkung von Risikofaktoren<br />

Je mehr Risiken tatsächlich eintreten, desto stärker ist Emittentin davon betroffen. Eine Konzentration der<br />

Risiken könnte bewirken, dass sich andere in diesem Prospekt beschriebene Risiken verstärken. Dies könnte<br />

einen erheblich nachteiligen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

28


ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT DES PROSPEKTS<br />

Die Bio-Gate <strong>AG</strong> mit Sitz in Nürnberg ("Emittentin") übernimmt gemäß § 5 Abs. 4 <strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetz<br />

(WpPG) die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Wertpapierprospekt</strong>s (der „Prospekt“) und erklärt hiermit, dass<br />

sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben<br />

ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen oder wesentliche Umstände ausgelassen<br />

worden sind, die die Aussage des Prospekts verändern könnten.<br />

ABSCHLUSSPRÜFER<br />

Der Konzernabschluss der Bio-Gate Gruppe zum 31. Dezember 2011 sowie zum 31. Dezember 2010 wurden<br />

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und von der Rödl & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg,<br />

geprüft sowie jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Die der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied in der<br />

Wirtschaftsprüferkammer Berlin sowie im IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />

EINSICHTNAHME IN UNTERL<strong>AG</strong>EN<br />

Für die Gültigkeitsdauer des Prospekts können die folgenden Dokumente oder deren Kopien am Sitz der<br />

Emittentin, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, während der üblichen Geschäftszeiten in Papierform<br />

eingesehen werden:<br />

• die Satzung der Emittentin;<br />

• die geprüften Konzernjahresabschlüsse (nach HGB) der Emittentin zum 31. Dezember 2011 und zum<br />

31. Dezember 2010; sowie<br />

• die ungeprüften Konzernzwischenabschlüsse (nach HGB) der Emittentin zum 30. Juni 2012 und zum<br />

30. Juni 2011, welcher keiner prüferischen Durchsicht unterzogen wurde;<br />

unentgeltlich eingesehen werden. Dieser Prospekt ist auch auf der Website der Emittentin (http://www.bio-<br />

gate.de/ir) sowie der <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> (http://www.vem-aktienbank.de) veröffentlicht.<br />

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSS<strong>AG</strong>EN<br />

Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die finanzielle<br />

Entwicklung und die Erträge der Emittentin beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige<br />

Tatsachen, Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine historischen Tatsachen sind. Angaben unter<br />

Verwendung von Worten wie, „nach Ansicht der Emittentin“, „können“, „erwarten“, „prognostizieren“,<br />

„planen“, „voraussehen“, „voraussichtlich“, „sollen“, „glauben“, „dürfen“ oder ähnliche Formulierungen<br />

deuten auf solche Aussagen hin. Diese geben nur die Auffassung der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektveröffentlichung hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse wieder und unterliegen daher Risiken und<br />

29


Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Finanzlage, die<br />

Entwicklungen oder Leistungen der Emittentin in relevanten Branchen wesentlich von denjenigen<br />

abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden.<br />

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Schätzungen und Erwartungen der<br />

Emittentin sowie auf bestimmten Annahmen, die unzutreffend sein können. Zahlreiche Faktoren können<br />

dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung insbesondere hinsichtlich der erzielten Erträge und<br />

Leistungen wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leistungen abweichen, die in den<br />

zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder diesen implizit zu Grunde gelegt wurden.<br />

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Emittentin keine Verpflichtung übernimmt, über ihre<br />

gesetzliche Verpflichtung (insbesondere zur Veröffentlichung von Nachträgen gem. § 16 WpPG) hinaus<br />

derartige zukunftsgerichtete Aussagen oder Branchen- und Kundeninformationen zu aktualisieren oder an<br />

zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.<br />

HINWEIS ZU WÄHRUNGS- UND FINANZANGABEN<br />

Dieser Prospekt enthält Währungsangaben ausschließlich in Euro und in US-Dollar. Währungsangaben in Euro<br />

wurden mit „EUR” vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Die Abkürzung „TEUR” steht für<br />

Tausend Euro. Währungsangaben in US-Dollar sind mit „US-$“ kenntlich gemacht und abgekürzt.<br />

Soweit nicht anders angegeben, wurden die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzdaten und -kennzahlen der<br />

Emittentin den geprüften Konzernabschlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2010<br />

entnommen. Diese wurden nach dem HGB, wie es in Deutschland anzuwenden ist, aufgestellt.<br />

Sofern in den in diesem Prospekt enthaltenen Tabellen Finanzdaten als "geprüft" angegeben werden, bedeutet<br />

dies, dass diese Finanzdaten aus den geprüften Abschlüssen zum 31. Dezember 2011 und 2010 entnommen<br />

wurden. Nicht aus den angeführten geprüften Abschlüssen entnommene Finanzdaten werden in den in diesem<br />

Prospekt enthaltenen Tabellen als "ungeprüft" bezeichnet.<br />

HINWEIS ZU QUELLEN DER MARKTANGABEN SOWIE ZU WEITEREN<br />

ZAHLENANGABEN<br />

Dieser <strong>Wertpapierprospekt</strong> enthält von Dritten übernommene Informationen („Externe Daten“). Der<br />

Prospekt enthält darüber hinaus aus externen Daten abgeleitete Informationen, die weder Veröffentlichungen<br />

von Marktforschungsinstituten noch anderen unabhängigen Quellen entnommen werden können. Diese<br />

Informationen beruhen auf internen Einschätzungen der Emittentin oder innerbetrieblichen Auswertungen<br />

und können daher von den Einschätzungen der Wettbewerber der Emittentin oder von zukünftigen<br />

Erhebungen durch Marktforschungsinstitute oder anderen unabhängigen Quellen abweichen.<br />

Soweit Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden, bestätigt die Emittentin, dass diese Angaben<br />

korrekt wiedergegeben wurden und dass – soweit es der Emittentin bekannt ist und sie dies aus den von<br />

Dritten veröffentlichten Informationen ableiten konnte – keine Tatsachen unterschlagen wurden, die die<br />

wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Quellen der Informationen<br />

von Seiten Dritter sind jeweils angegeben.<br />

30


Die Emittentin ist in einem Markt tätig, für den es nach Kenntnis der Emittentin keine einheitlichen und<br />

vollständigen Quellen gibt. Daher hat die Emittentin zum Teil auf eigene Einschätzungen des Marktes<br />

zurückgegriffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen Marktverhältnisse von dieser<br />

Einschätzung abweichen oder dass andere Marktteilnehmer den Markt anders einschätzen. Anleger sollten<br />

berücksichtigen, dass Marktstudien häufig auf Informationen und Annahmen beruhen, die möglicherweise<br />

weder exakt noch sachgerecht und häufig von Natur aus vorausschauend und spekulativ sind.<br />

WEITERE ANGABEN ZUR VERWENDUNG DES PROSPEKTS DURCH<br />

FINANZINTERMEDIÄRE<br />

Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Prospekts, einschließlich etwaiger Nachträge, durch die <strong>VEM</strong><br />

<strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner als Finanzintermediär sowie durch alle Institute,<br />

insbesondere die die Anleger betreuenden Depotbanken, im Sinne von § 3 Abs. 3 WpPG als<br />

Finanzintermediären (die „Finanzintermediäre“) für die Zwecke des öffentlichen Angebotes der unter diesem<br />

Prospekt begebenen Aktien im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen in Deutschland innerhalb der<br />

Angebotsfrist (voraussichtlich) 3. Januar 2013 bis 18. Januar 2013, 16.00 Uhr MEZ, zu und übernimmt die<br />

Haftung für den Inhalt dieses Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen<br />

Platzierung der Aktien durch alle Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts<br />

erhalten. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Diese Zustimmung entbindet die<br />

Finanzintermediäre ausdrücklich nicht von der Einhaltung der Verkaufsbeschränkungen und sämtlicher anderer<br />

anwendbarer Vorschriften. Die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> wird diesen Prospekt und dessen Nachträge gem. § 16<br />

WpPG auf Ihrer Internetseite (http://www.vem-aktienbank.de) veröffentlichen.<br />

Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage<br />

über die Angebotsbedingungen unterrichten.<br />

Jeder Finanzintermediär, der diesen Prospekt verwendet, hat auf seiner Website anzugeben, dass er den<br />

Prospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden<br />

ist, verwendet.<br />

31


DAS ANGEBOT<br />

INFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE<br />

Gegenstand des Angebots<br />

Das Angebot (nachfolgend auch „Angebot“) umfasst 2.156.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne<br />

Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 (Stückaktien) und mit voller<br />

Gewinnanteilsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2012, d.h. ab dem 1. Januar 2012, bestehend aus 2.156.000<br />

Aktien aus der am 25. Oktober 2012 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />

voraussichtlich in der 5./6. Kalenderwoche des Jahres 2013 einzutragenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen<br />

(nachfolgend auch „Neue Aktien“). Der auf die Neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals<br />

der Emittentin beträgt je nach Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung maximal EUR 2.156.000,00.<br />

Das Angebot richtet sich während der Bezugsfrist in erster Linie an die Altaktionäre der Emittentin, die ihre<br />

Bezugsrechte ausüben und einen Überbezug anmelden können („Bezugsangebot“). Daneben richtet sich das<br />

Angebot auch an interessierte Privatanleger und institutionelle Investoren, die in dem Umfang, in dem Neue<br />

Aktien nicht während der Bezugsfrist durch Altaktionäre gezeichnet werden, Neue Aktien erhalten können. Die<br />

Emittentin beabsichtigt hierzu, im Anschluss an das Bezugsangebot ein Angebot der nicht über Bezugsrechte<br />

oder im Überbezug bezogenen Neuen Aktien an einige ausgewählte Dritte im Wege der Privatplatzierung<br />

(„Rump Placement“) durchzuführen.<br />

Die Aktien der Emittentin sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 registriert und<br />

dürfen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch in Kanada oder Japan angeboten und verkauft<br />

werden.<br />

Währung<br />

Der von den Anlegern für die Neuen Aktien zu entrichtende Platzierungspreis wird in Euro festgesetzt.<br />

Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Neuen Aktien<br />

Die Rechtsgrundlage für die Neuen Aktien bildet die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Emittentin<br />

vom 25. Oktober 2012 gemäß § 182 Aktiengesetz („AktG“) in Verbindung mit § 186 AktG, nach der das<br />

Grundkapital der Emittentin gegen Bareinlagen um EUR 2.156.000,00 durch Ausgabe von Stück 2.156.000 auf<br />

den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 mit<br />

Gewinnanteilsberechtigung ab 1. Januar 2012 erhöht wird.<br />

Die Eintragung der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

im Handelsregister wird voraussichtlich für den 28. Januar 2013 erwartet.<br />

ALLGEMEINE UND BESONDERE ANGABEN ÜBER DIE AKTIEN<br />

Beteiligung am Grundkapital<br />

Alle Aktien der Emittentin sind auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem auf die einzelne<br />

Aktie entfallenden rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.<br />

32


Stimmrechte<br />

Alle Aktien der Emittentin gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts<br />

bestehen nicht.<br />

Gewinnanteilsberechtigung<br />

Die Angebotenen Aktien sind mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2012, also ab<br />

dem 1. Januar 2012, ausgestattet<br />

Dividendenrechte<br />

Zu den sich aus den Aktien der Emittentin ergebenden Dividendenrechten, Informationen bezüglich der<br />

Ermittlung eines ggf. zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages sowie zur Dividendenpolitik siehe<br />

„Ergebnis und Dividende je Aktie, Dividendenpolitik“.<br />

Rechte im Fall einer Liquidation<br />

Im Falle einer Auflösung der Emittentin ist der nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende<br />

Liquidationserlös unter den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital aufzuteilen.<br />

Form und Verbriefung der Aktien<br />

Alle Aktien der Emittentin sind auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem<br />

anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00. Das Grundkapital der Emittentin ist in mehreren<br />

Globalurkunden ohne Gewinnanteilsscheine verbrieft. Die Globalurkunden über Aktien, die das bisherige<br />

Grundkapital in Höhe von EUR 1.078.000,00 verbriefen, sind bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, 60485 Frankfurt<br />

am Main, hinterlegt. Über die Aktien, die aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober<br />

2012 beschlossenen Kapitalerhöhung stammen, wird eine weitere Globalurkunde ohne Gewinnanteilsscheine<br />

ausgestellt und anschließend bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong> hinterlegt. Der Anspruch eines Aktionärs auf<br />

Verbriefung seines Anteils ist gemäß § 4 Ziffer 4.5 der Satzung der Emittentin ausgeschlossen. Die Aktien der<br />

Emittentin, die im Rahmen des Angebots angeboten werden, sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle<br />

anderen Aktien der Emittentin und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile.<br />

Lieferung und Abrechnung<br />

Die Lieferung der Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister<br />

der Emittentin und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor<br />

der 5./6. Kalenderwoche des Jahres 2013 gerechnet werden<br />

Übertragbarkeit<br />

Die Aktien der Emittentin sind frei übertragbar.<br />

33


ISIN/Common Code/Börsenkürzel<br />

WKN BG<strong>AG</strong>981<br />

International Securities Identification Number (ISIN) DE000BG<strong>AG</strong>981<br />

Börsenkürzel BIG1<br />

Zahlstelle<br />

Zahlstelle ist das Bankhaus Neelmeyer <strong>AG</strong>, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.<br />

Vorkaufsrechte<br />

Es existieren keine Vorkaufsrechte hinsichtlich der Neuen Aktien.<br />

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES ANGEBOTS<br />

Voraussichtlicher Emissionstermin<br />

Der Emissionstermin ist voraussichtlich der 3. Januar 2013.<br />

Gesamtsumme der Emission<br />

Die Gesamtsumme der Emission beträgt voraussichtlich EUR 2.156.000,00,<br />

Platzierungspreis, Angebotsfrist und Lieferung der Neuen Aktien<br />

Der Platzierungspreis beträgt EUR 1,00. Die Angebotsfrist, innerhalb derer die Neuen Aktien bei der <strong>VEM</strong><br />

gezeichnet werden können, beginnt frühestens mit Beginn der Bezugsfrist, somit am 3. Januar 2013 (0.00 Uhr<br />

MEZ, einschließlich) und endet spätestens mit Ende des Rump Placements, somit am 18. Januar 2013 (16.00<br />

Uhr MEZ, einschließlich) (nachfolgend auch „Angebotsfrist“). Demnach läuft die Angebotsfrist fünfzehn Tage<br />

und 16 Stunden. Die Bezugsfirst beginnt am 3. Januar 2013 (0:00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet am 16.<br />

Januar 2013 (24.00 Uhr MEZ, einschließlich). Bedingungen für das vorzeitige Schließen des Bezugsangebots<br />

gibt es nicht. Das vollständige Bezugsangebot wird ab dem 27. Dezember 2012 im Bundesanzeiger auf der<br />

Internetseite https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Das Rump Placement beginnt am 17. Januar 2013<br />

(0.00 Uhr MEZ, einschließlich) und endet am 18. Januar 2013 (16.00 Uhr MEZ, einschließlich).<br />

Bezugswünsche können während der Bezugsfrist ausschließlich über die Depotbanken der Aktionäre bei der<br />

<strong>VEM</strong> abgegeben werden. Eine unmittelbare Bezugsausübung von Aktionären bei der <strong>VEM</strong> ist nicht möglich. Da<br />

das Rump Placement als Privatplatzierung stattfindet, behält sich die Emittentin die konkrete Benennung der<br />

Zeichnungswege vor.<br />

34


Die <strong>VEM</strong> zusammen mit der Emittentin behält sich vor, die Anzahl der Neuen Aktien zu verringern und/oder<br />

den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, jedoch nicht unter die Dauer der Frist für die Ausübung<br />

des gesetzlichen Bezugsrechts. Die Veränderung der Anzahl der Neuen Aktien oder die Verlängerung oder<br />

Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits abgegebener Kaufangebote.<br />

Nach Zuteilung (siehe näher dazu unten unter „Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung“) ist<br />

eine Zurücknahme der Zeichnungen durch die Anleger nicht möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen<br />

des in § 16 Absatz 2 WpPG geregelten gesetzlichen Rücktrittsrechts vor. Insbesondere für den Fall, dass das<br />

Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum Platzierungspreis zu bedienen, behält sich<br />

die <strong>VEM</strong> vor, Kaufangebote nicht oder nur teilweise anzunehmen.<br />

Die Lieferung der zugeteilten Neuen Aktien erfolgt durch Gutschrift in den jeweiligen Wertpapierdepots der<br />

Anleger voraussichtlich in der 5./6. Kalenderwoche 2013 aufgrund einer oder mehrerer Sammelurkunden, die<br />

bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong> hinterlegt werden.<br />

Zeitplan<br />

Für das Angebot ist folgender Zeitplan vorgesehen:<br />

21. Dezember 2012 Voraussichtlich Billigung des Prospekts durch die BaFin und Veröffentlichung auf der<br />

Internetseite der Emittentin<br />

3. Januar 2013 Beginn der Angebotsfrist / Beginn der Bezugsfrist (einschließlich)<br />

16. Januar 2013 Ende der Bezugsfrist<br />

17. Januar 2013 Zuteilung der Neuen Aktien aus Bezugs und Überbezug<br />

Beginn des Rump Placements<br />

18. Januar 2013 Ende des Rump Placements (16.00 Uhr MEZ)<br />

Ende der Angebotsfrist<br />

Zuteilung der Neuen Aktien aus Rump Placement<br />

18. Januar 2013 Veröffentlichung des endgültigen Platzierungsvolumens über http://www.dgap.de<br />

28. Januar 2013 Voraussichtlich Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister<br />

1. Februar 2013 Voraussichtlich Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien, Einbeziehung<br />

in den Handel im Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und<br />

Lieferung der Neuen Aktien im Girosammelverkehr<br />

Dieser Prospekt ist voraussichtlich ab dem 21. Dezember 2012 bei der Emittentin kostenlos erhältlich. Der<br />

Prospekt ist außerdem auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.bio-gate.de/ir veröffentlicht.<br />

Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und deren Zuteilung<br />

Die Zuteilung der Neuen Aktien, die während der Bezugsfrist gezeichnet werden, erfolgt nach Ablauf der<br />

Bezugsfrist voraussichtlich am 17. Januar 2013 durch die Emittentin; die Depotbanken erhalten entsprechende<br />

Mitteilung durch die Bezugsstelle. Anleger, die ihren Kaufantrag über ihre jeweilige Depotbank gestellt haben,<br />

können die Anzahl der ihnen zugeteilten Aktien voraussichtlich ab dem 21. Januar 2013 während der<br />

gewöhnlichen Geschäftszeiten bei ihrer Depotbank erfragen. Die Zuteilung der Neuen Aktien, die im Rahmen<br />

des Rump Placements gezeichnet werden, erfolgt nach Ende des Rump Placements voraussichtlich am 18.<br />

35


Januar 2013 nach 16.00 Uhr MEZ durch die Emittentin, die Zeichner des Rump Placements erhalten<br />

entsprechende Mitteilung durch die Emittentin. Vor dieser Mitteilung ist eine Handelsaufnahme der Neuen<br />

Aktien im Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse nicht möglich.<br />

Für die Zuteilung bestehen keine vertraglich vereinbarten Unter- oder Obergrenzen für die Anzahl der Aktien,<br />

die in einem Land oder einer Region oder an bestimmte Investorengruppen zugeteilt werden. Damit existiert<br />

kein Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung. Es existieren keine Vorkaufsrechte. Ein<br />

Bezugsrechtshandel findet nicht statt, damit sind Zeichnungsrechte nicht übertragbar. Nicht ausgeübte<br />

Zeichnungsrechte verfallen. Ausgeübte Bezugsrechte werden voll bedient, die Zuteilung des Überbezugs erfolgt<br />

quotal zu den eingereichten Überbezugswünschen. Ein Anspruch auf Zuteilung des Überbezugs besteht nicht.<br />

Eine Kürzung des Überbezugs kann ggf. auf Null erfolgen. Die Kriterien für die Zuteilung im Rahmen des Rump<br />

Placements obliegen der Emittentin<br />

Bevorrechtigte Zuteilung<br />

Eine Möglichkeit zur bevorrechtigten Zeichnung der Angebotenen Aktien durch bestimmte Kategorien von<br />

Anlegern oder Mitarbeiter der Bio-Gate Gruppe oder andere der Emittentin nahe stehenden Personen ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Mehrfachzeichnung<br />

Mehrfachzeichnungen durch einen Aktionär sind möglich.<br />

AKTIENÜBERNAHME UND PLATZIERUNG<br />

Aktienübernahme- und Platzierungsvertrag<br />

Die Emittentin und die <strong>VEM</strong> haben am 14./17.09.2012 einen Aktienübernahme- und Platzierungsvertrag in<br />

Bezug auf die Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien sowie den Verkauf der Neuen Aktien<br />

abgeschlossen.<br />

Vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter aufschiebender Bedingungen wird sich die <strong>VEM</strong> verpflichten, die<br />

2.156.000 im Rahmen dieses Angebots angebotenen Neuen Aktien der Emittentin zu übernehmen.<br />

Verkaufsbeschränkungen<br />

Die Emittentin wird die Neuen Aktien nur in Deutschland öffentlich anbieten. Ein öffentliches Angebot ist nicht<br />

in anderen Rechtsordnungen geplant. Es existieren jedoch keine vertraglich vereinbarten<br />

Verkaufsbeschränkungen.<br />

Emissionsbank<br />

Sole Lead Manager und Sole Bookrunner für das technische Abwicklung des Bezugsangebotes der Emittentin ist<br />

die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong>, Prannerstrasse 8, D-80333 München ("<strong>VEM</strong>").<br />

36


Kündigung<br />

Der Aktienübernahmevertrag sieht vor, dass die <strong>VEM</strong> unter bestimmten Umständen den Vertrag kündigen kann.<br />

Zu diesen Umständen zählt insbesondere, wenn auf Grund einer wesentlichen Änderung der rechtlichen oder<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Änderung bzw. Anpassung des Vertrages aus Sicht der Bank<br />

erforderlich ist und eine Einigung zwischen Bank und Gesellschaft nicht zustande kommt oder sich die<br />

Rahmenbedingungen am nationalen oder internationalen Kapitalmarkt erheblich verändern und die Emission aus<br />

Sicht der Bank mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfolgreich durchgeführt werden kann<br />

Sollte es zu einer Kündigung kommen, so findet das Angebot nicht statt. Bereits erfolgte Zuteilungen an Anleger<br />

sind unwirksam. Ein Anspruch auf Lieferung besteht in diesem Fall nicht. Ansprüche in Bezug auf bereits<br />

erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers<br />

richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein<br />

Kaufangebot abgegeben hat. Sollten Anleger so genannte Leerverkäufe vorgenommen haben, so trägt der die<br />

Aktien verkaufende Anleger das Risiko, diese Verpflichtung nicht durch Lieferung erfüllen zu können.<br />

Haftungsfreistellung<br />

Die Emittentin hat sich im Übernahmevertrag verpflichtet, die <strong>VEM</strong> von bestimmten, sich im Zusammenhang<br />

mit dem Angebot ergebenden Haftungsverpflichtungen freizustellen.<br />

Die Emittentin wird die <strong>VEM</strong>, ihre verbundenen Unternehmen sowie ihre und deren Leitungsorgane, leitende<br />

Angestellte, und Arbeitnehmer sowie jede Person, von der vermerkt wird, dass sie auf die <strong>VEM</strong> beherrschenden<br />

Einfluss ausübt (jeweils eine „Freistellungsberechtigte Person“), von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden<br />

und Haftungsverbindlichkeiten freistellen, denen die jeweilige Freistellungsberechtigte Person ausgesetzt ist und<br />

die aus, im Verhältnis zu oder in Verbindung entstehen mit:<br />

a) Unrichtigkeiten der Dokumente, die aufgrund der Informations- und Mitwirkungspflichten der<br />

Emittentin im Rahmen des Verfahrens auf Billigung eines <strong>Wertpapierprospekt</strong>s der <strong>VEM</strong> zur Verfügung gestellt<br />

werden;<br />

b) tatsächlichen oder von Dritten geltend gemachten Unvollständigkeiten, irreführenden Darstellungen<br />

oder Unrichtigkeiten des <strong>Wertpapierprospekt</strong>s.<br />

Neben dieser Freistellungsverpflichtungen erstattet in jedem dieser Fälle die Emittentin jeder<br />

Freistellungsberechtigten Person sämtliche erforderlichen Rechtsverfolgungskosten oder andere angemessener<br />

Weise in Zusammenhang mit der Untersuchung oder Abwehr von Klagen oder Ansprüchen verursachte Kosten,<br />

sobald sie der Freistellungsberechtigten Person entstehen.<br />

Die vorbezeichneten Freistellungsansprüche werden durch eine Kündigung des Aktienübernahme- und<br />

Platzierungsvertrags vom 14./17.09.2012 oder die Durchführung der vertragsgegenständlichen Transaktion nicht<br />

berührt.<br />

37


EINBEZIEHUNG IN DEN FREIVERKEHR<br />

Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr<br />

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bereits bestehende Notierung im Freiverkehr in das Teilsegment<br />

Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Herstellung der Girosammelverwahrung nach<br />

Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Einbeziehung ist für die 5. /6. KW<br />

2013 vorgesehen.<br />

Der Handel der Aktien der Emittentin im Teilbereich des Freiverkehrs (Entry Standard) der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse unterliegt den Vorschriften der Börsenordnung und anderen erlassenen Handelsregeln der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Die Neuen Aktien der Emittentin sind und werden weder Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel<br />

auf einem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten sein noch sollen diese auf einem geregelten<br />

Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten vertrieben werden. Derzeit gibt es keine Aktie der Emittentin, die<br />

zum Handel in einem geregelten oder gleichwertigen Markt angeboten oder zugelassen werden soll oder bereits<br />

zum Handel zugelassen ist.<br />

Designated Sponsor<br />

Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft Privatbank seit 1798, Ballindamm 27, 20095 Hamburg,<br />

übernimmt die Funktion des Designated Sponsor der im Teilbereich des Freiverkehrs (Entry Standard) der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Emittentin, wobei sie berechtigt ist, einen entsprechend<br />

zugelassenen Dritten mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen. Ein Designated Sponsor sorgt<br />

insbesondere für eine höhere Liquidität des Handels in den Aktien, indem er verbindliche Preise für den An- und<br />

Verkauf der Aktien stellt.<br />

GRÜNDE FÜR DAS ANGEBOT UND VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES<br />

Emissionserlös und Kosten<br />

Der Emittentin wird bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf Basis eines Platzierungspreises in Höhe<br />

von EUR 1,00 je Aktie ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 2.156.000,00 zufließen. Die von der<br />

Emittentin zu tragende Vergütung für die <strong>VEM</strong> beträgt unter diesen Annahmen EUR 35.00,00 zuzüglich 5% auf<br />

das durch <strong>VEM</strong> im Rump Placement vermittelte Volumen. Die Emittentin schätzt die von ihr zu tragenden<br />

weiteren Emissionskosten auf ca. EUR 73.000,00 (zuzüglich Umsatzsteuer) für Beratung und banktechnische<br />

Begleitung. Der Nettoemissionserlös wird nach diesen Annahmen rund EUR 2.048.000,00 betragen.<br />

Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses<br />

Hauptgrund für das Angebot ist das Interesse der Emittentin an der Beschaffung von Eigenkapital durch die<br />

Platzierung der 2.156.000 Neuen Aktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin<br />

am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung. Aus der genannten Platzierung wird der Gesellschaft<br />

insgesamt ein Nettoemissionserlös von rund EUR 2.048.000,00 zufließen. Der der Emittentin zufließende<br />

Nettoemissionserlös dient dem Verwendungszweck, das Eigenkapital der Emittentin zu stärken und das weitere<br />

Wachstum der Bio-Gate Gruppe im Bereich antimikrobieller Werkstoffe und antimikrobielle Produkte sowie im<br />

38


Bereich der Plasmabeschichtung zu finanzieren. Eine Konkretisierung und Priorisierung der<br />

Verwendungszwecke der Erträge ist bisher durch die Emittentin nicht erfolgt.<br />

Interessen beteiligter Personen an dem Angebot<br />

Von ausschlaggebender Bedeutung für das Angebot ist das Finanzierungsinteresse der Emittentin.<br />

Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Emittentin keine Interessen von an dem Angebot beteiligten<br />

Personen, die für die Durchführung des Angebots ausschlaggebende Bedeutung hätten.<br />

39


ERGEBNIS UND DIVIDENDE JE AKTIE, DIVIDENDENPOLITIK<br />

DIVIDENDENRECHTE<br />

Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital der Emittentin (§ 60<br />

Absatz 1 Aktiengesetz). Die Berechnung der Dividende je Aktie erfolgt insofern mittels Teilung des von der<br />

Hauptversammlung für die Ausschüttung an die Aktionäre beschlossenen Betrages vom Bilanzgewinn durch die<br />

Anzahl der ausgegebenen und für den maßgeblichen Zeitraum dividendenberechtigten Aktien der Emittentin.<br />

Nach § 4 Ziffer 4.3 der Satzung der Emittentin kann für teileingezahlte Aktien und für Aktien, die im Laufe des<br />

Geschäftsjahres ausgegeben werden, die Gewinnbeteiligung dieser neuen Aktien abweichend von § 60 Absatz 1<br />

Aktiengesetz geregelt werden. Gemäß dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25.<br />

Oktober 2012 sind die Neuen Aktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2012,<br />

also ab dem 1. Januar 2012, ausgestattet.<br />

Nach deutschem Recht kann eine Beschlussfassung über eine Dividende sowie deren Ausschüttung nur auf<br />

Grund eines in dem Jahresabschluss der Emittentin ausgewiesenen Bilanzgewinns erfolgen. Bei der Ermittlung<br />

des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinns ist der Jahresüberschuss/-verlust um Gewinn-<br />

/Verlustvorträge des Vorjahres sowie um Entnahmen bzw. Einstellungen in Rücklagen zu verändern. Bestimmte<br />

Rücklagen sind kraft Gesetzes zu bilden und müssen bis zu ihrer vollständigen Bildung bei der Berechnung des<br />

zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinns als Zuführungen zu diesen Rücklagen abgezogen werden.<br />

Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn der Emittentin gemäß deren HGB-Einzelabschluss ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Nach § 26 Ziffer 26.4 der Satzung der Emittentin sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bei der Feststellung<br />

des Jahresabschlusses die gesetzlich zulässigen Höchstbeträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, sofern<br />

die anderen Gewinnrückzahlungen nicht die Hälfte des Grundkapitals der Emittentin übersteigen würde. Die<br />

Hauptversammlung kann im Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Beträge in Gewinnrücklagen<br />

einstellen oder als Gewinn vortragen.<br />

Die Höhe der Dividende wird der Hauptversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils abgelaufene<br />

Geschäftsjahr gemeinsam vorgeschlagen. Die Profitabilität, Liquidität, Kapitalerfordernisse und<br />

Geschäftsaussichten der Emittentin sind dabei ebenso bestimmende Faktoren wie das allgemeine wirtschaftliche<br />

Umfeld. Die Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr wird von den Aktionären auf der<br />

Hauptversammlung des darauf folgenden Jahres beschlossen. Auf der Hauptversammlung beschlossene<br />

Dividenden sind am ersten Geschäftstag nach der Jahreshauptversammlung zahlbar, sofern der<br />

Dividendenbeschluss nicht anderes vorsieht. Da sämtliche Aktien als sammelverbriefte Inhaberaktien<br />

ausgegeben sind, werden Dividenden über die zentrale Zahlstelle der Emittentin auf die Konten der Aktionäre<br />

bei der jeweiligen Depotbank überwiesen. Einzelheiten zu den Dividenden werden im elektronischen<br />

Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Dividendenberechtigung verjährt nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

Dividendenbeschränkungen, insbesondere für Gebietsfremde, bestehen nicht.<br />

Nach § 26 Ziffer 26.5 der Satzung kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, eine<br />

Sachausschüttung (Sachdividende) vorzunehmen. Sachdividenden können insbesondere Wertpapiere aus dem<br />

Anlagevermögen der Emittentin oder eigene Aktien der Emittentin oder Anteile einer Tochtergesellschaft der<br />

Emittentin oder Produkte der Emittentin oder Produkte von Tochtergesellschaften sein.<br />

Dividenden unterliegen dem Abzug der deutschen Kapitalertragsteuer (siehe „Besteuerung in der<br />

Bundesrepublik Deutschland – Besteuerung von Dividendeneinkünften“).<br />

40


ERGEBNIS UND DIVIDENDE JE AKTIE<br />

Ergebnis je Aktie<br />

Nachfolgend wird das Ergebnis je Aktie nach HGB sowie die Dividende je Aktie für das Geschäftsjahr 2010 und<br />

2011 wiedergegeben. Dabei wurde das Ergebnis je Aktie für Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von je EUR 1,00 errechnet. Die nachfolgende Darstellung beruht auf dem Konzernabschluss der<br />

Bio-Gate <strong>AG</strong> zum 31. Dezember 2011 (einschließlich den darin enthaltenen Vorjahresvergleichszahlen zum 31.<br />

Dezember 2010). Zu den Besonderheiten im Hinblick auf diese Abschlüsse, siehe „Ausgewählte Konzernfinanz-<br />

und Geschäftsinformationen“.<br />

Konzernjahresfehlbetrag Dividende für das jeweilige<br />

Geschäftsjahr<br />

in TEUR<br />

(geprüft)<br />

je Aktie<br />

in EUR 1<br />

41<br />

je Aktie<br />

in EUR 1<br />

2011 -1.943 2 -0,45 2 n.a.<br />

2010 -1.621 2 -0,38 2 n.a.<br />

1 Angabe je Aktie auf Grundlage der derzeit ausstehenden Aktien der Emittentin (4.312.000 Stückaktien vor Durchführung der<br />

Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots).<br />

2 Unter Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter an der BioEpiderm GmbH, welche im Geschäftsjahr 2011 den<br />

Konzernjahresfehlbetrag um TEUR 45 erhöhen und im Geschäftsjahr 2010 den Konzernjahresfehlbetrag um TEUR 1 reduzieren.<br />

Dividendenpolitik<br />

Die Fähigkeit der Emittentin, in zukünftigen Jahren eine Dividende zu zahlen, hängt vom Betrag des<br />

ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ab. Die Emittentin kann keine Aussage zur Höhe künftiger Bilanzgewinne<br />

bzw. dazu treffen, ob überhaupt künftig Bilanzgewinne erzielt werden, und demzufolge nicht gewährleisten, dass<br />

in künftigen Jahren Dividenden gezahlt werden. Die Emittentin beabsichtigt, grundsätzlich nach Dotierung der<br />

gesetzlichen Rücklage in den nächsten Geschäftsjahren einen überwiegenden Teil eines etwaigen Gewinns zur<br />

Finanzierung weiteren Unternehmenswachstums zu verwenden und nur in dem Umfang Dividenden zu zahlen,<br />

wie es die Geschäfts- und Investitionsplanungen der Emittentin zulassen. Die Höhe der tatsächlichen<br />

Ausschüttung hängt von einer Reihe von Faktoren wie zum Beispiel dem Finanzierungsbedarf der Bio-Gate<br />

Gruppe, dem Markt- und konjunkturellen Umfeld sowie dem Geschäftsverhalten von Wettbewerbern ab.


BETRIEBSKAPITAL, KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG<br />

ERKLÄRUNG ZUM BETRIEBSKAPITAL<br />

Die nachfolgende Darstellung beruht auf den Daten aus dem Rechnungswesen der Emittentin. Die nachfolgende<br />

Tabelle enthält Angaben zum Betriebskapital (Net Working Capital) der Emittentin zum 30.09.2012.<br />

42<br />

30.<br />

September<br />

2012<br />

(in TEUR)<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 1.067<br />

Unfertige und fertige Leistungen/Erzeugnisse 376<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 439<br />

Sonstige Vermögenswerte 156<br />

Flüssige Mittel 96<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 471<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 128<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 190<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 153<br />

Betriebskapital (Net Working Capital) 596<br />

Kurzfristige Rückstellungen 211<br />

Steuerrückstellungen 60<br />

Sonstige Rückstellungen 151<br />

Betriebskapital (Net Working Capital) unter Berücksichtigung<br />

der kurzfristigen Rückstellungen<br />

Das Geschäftskapital reicht nach Auffassung der Emittentin nicht aus um den Zahlungsverpflichtungen der<br />

nächsten 12 Monaten nachzukommen. Als Maßnahme zur Beschaffung des erforderlichen Geschäftskapitals,<br />

wird die Emittentin eine Kapitalerhöhung in Höhe von 2.156.000 EUR durchführen.<br />

Sollte die Kapitalerhöhung nicht gezeichnet werden, wird die Emittentin versuchen, die für die kommenden 12<br />

Monaten fehlende Liquidität in Höhe von nach besten Schätzungen der Emittentin ca. EUR 300.000 -– 600.000<br />

über die Aufnahme von Fremdkapital zu finanzieren. Des Weiteren wird im Falle einer Nichtplatzierung der<br />

Kapitalerhöhung die Emittentin einen Maßnahmenplan ausarbeiten, um die Kosten und damit den<br />

Liquiditätsbedarf für die kommenden 12 Monate weiter zu senken.<br />

Die Emittentin ist jedoch zuversichtlich, die geplante Kapitalmaßnahme in ausreichender Höhe platzieren zu<br />

können, um die benötigte Liquidität für die kommenden 12 Monate zu erhalten.<br />

385


Sollten all diese Maßnahmen nicht erfolgreich umgesetzt werden können, würde die Emittentin nicht in der Lage<br />

sein ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Emittentin muss wahrscheinlich Insolvenz<br />

anmelden. Dies würde nach besten Schätzungen der Emittentin im März/April 2013 eintreten.<br />

Im Dezember 2012 hat die Emittentin eine Kontokorrentlinie von der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen in<br />

Höhe von TEUR 200 bis zum 31. Januar 2013 erhalten, um Liquiditätsbedarf, der sich aus verspätet eingehende<br />

Zahlungen aus Kundenforderungen ergibt, zu überbrücken.<br />

Kapitalisierung, Liquidität und Verschuldung<br />

Die nachfolgende Darstellung beruht auf den Daten aus dem Rechnungswesen der Emittentin und wurde keiner<br />

prüferischen Durchsicht eines Abschlussprüfers unterzogen. Die nachfolgenden Tabellen geben Aufschluss über<br />

die Kapitalausstattung, die Liquidität sowie die Verschuldung der Bio-Gate Gruppe zum 30. September 2012 vor<br />

Durchführung des Angebots.<br />

43<br />

30. September 2012<br />

(in TEUR)<br />

vor Durchführung<br />

des Angebots<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1 128<br />

davon garantiert 0<br />

davon besichert 128<br />

davon nicht garantiert/unbesichert 2 0<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1, 3 2.170<br />

davon garantiert 0<br />

davon besichert 1, 4 750<br />

davon nicht garantiert/unbesichert 2 1.420<br />

Eigenkapital 432<br />

Gezeichnetes Kapital 4.312<br />

Kapitalrücklage 12.589<br />

Konzernbilanzverlust -16.342<br />

Davon Konzernjahresfehlbetrag -1.616<br />

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter -127<br />

Kapitalausstattung 2.730<br />

1<br />

2<br />

3<br />

„Finanzverbindlichkeiten“ enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Verbindlichkeiten aus Anleihen.<br />

Ohne Berücksichtigung von banküblichen Sicherheiten aus den Banken-<strong>AG</strong>B<br />

Restlaufzeit größer als ein Jahr, ohne kurzfristigen Anteil.<br />

4 Besichert wurden die Verbindlichkeiten durch eine Sicherungsübereignung der Anlagen und Geschäftsausstattung in der<br />

Produktionshalle der Emittentin in der Fahrenheitstraße 1 in Bremen.


44<br />

30. September 2012<br />

(in TEUR)<br />

vor Durchführung<br />

des Angebots<br />

A. Liquide Mittel 96<br />

B. Geldmarktanlagen 0<br />

C. Wertpapiere 0<br />

D. Liquidität (A)+(B)+(C) 96<br />

E. Sonstige finanzielle Forderungen 0<br />

F. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Banken 3 -2<br />

G. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1,3 -128<br />

H. Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1,2 0<br />

I. Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (F)+(G)+(H) -130<br />

J. Kurzfristiger Nettofinanzüberschuss (I)+(E)+(D) -34<br />

K. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Banken 4 -750<br />

L. Wandelanleihen 5 -1.420<br />

M. Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 1,2 0<br />

N. Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten (K)+(L)+(M) -2.170<br />

O. Nettofinanzüberschuss (J)+(N) -2.204<br />

1 „Finanzverbindlichkeiten“ enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Gesellschafterdarlehen und Darlehen von Dritten.<br />

2 „Sonstige Finanzverbindlichkeiten“ enthalten Verbindlichkeiten aus Leasingfinanzierungen.<br />

3 „Kurzfristige“ Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.<br />

4 “Langfristige“ Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von über einem Jahr aus.<br />

5 Die Wandelanleihen beinhalten ein jährliches Wandlungsrecht der Inhaber der Anleihe.<br />

30. September 2012<br />

(in TEUR)<br />

vor Durchführung<br />

des Angebots<br />

Liquide Mittel 96<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 471<br />

Liquidität 1. Grades 20%<br />

Kurzfristige Forderungen 595<br />

Liquidität 2. Grades 147%<br />

Vorräte 376<br />

Liquidität 3. Grades 227%<br />

Zum 30.09.2012 hatte die Emittentin keine Eventualverbindlichkeiten und es bestanden keine<br />

Haftungsverhältnisse.


Mit Ausnahme der gesetzlichen Beschränkungen des Rückgriffs auf die Eigenkapitalausstattung bestehen keine<br />

Beschränkungen des Rückgriffs auf die Eigenkapitalausstattung, die die Geschäfte der Emittentin direkt oder<br />

indirekt wesentlich beeinträchtigt haben oder beeinträchtigen könnten.<br />

45


AUSGEWÄHLTE KONZERNFINANZ- UND<br />

GESCHÄFTSINFORMATIONEN<br />

Die nachfolgenden ausgewählten (Konzern)Finanz- und Geschäftsinformationen der Geschäftsjahre 2011 und<br />

2010 sind aus folgenden Konzernabschlüssen der Bio-Gate Gruppe abgeleitet, die nach den deutschen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß dem Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wurden:<br />

Die nachfolgenden Tabellen beinhalten ausgewählte Finanzangaben der Emittentin, welche aus folgenden<br />

Finanzinformationen stammen:<br />

• Geprüfter Konzernabschluss der Bio-Gate <strong>AG</strong> nach den Vorschriften des HGB zum 31. Dezember 2011<br />

• Geprüfter Konzernabschluss der Bio-Gate <strong>AG</strong> nach den Vorschriften des HGB zum 31. Dezember 2010<br />

Die geprüften Konzernabschlüsse der Bio-Gate <strong>AG</strong> wurden vom Wirtschaftsprüfer der Emittentin, der Rödl &<br />

Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100,<br />

90491 Nürnberg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Hinsichtlich der Besonderheiten dieser Abschlüsse siehe "Darstellung und Analyse der Geschäfts-, Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage“.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnungen 2011 und 2010.<br />

2011 2010<br />

(geprüft und in TEUR, soweit nicht anders<br />

angegeben)<br />

Umsatzerlöse 2.652 3.099<br />

EBITDA 1 (ungeprüft) -1.467 -1.100<br />

EBIT 2 (ungeprüft) -1.829 -1.545<br />

Konzernjahresfehlbetrag 3 -1.943 -1.621<br />

Bilanzsumme 3.731 5.671<br />

Eigenkapital 2.066 3.964<br />

Eigenkapitalquote 55,3% 70,0%<br />

Liquide Mittel 4 293 1.938<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus laufender<br />

Tätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus<br />

Investitionstätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus<br />

Finanzierungstätigkeit<br />

-1.473 -946<br />

-47 -50<br />

-125 2.550<br />

1 EBITDA (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and Amortization) ist definiert als Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern und<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.<br />

2 EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist definiert als Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern.<br />

3 Unter Berücksichtigung der Anteile Dritter (auf andere Gesellschafter entfallender Verlust), welche den Konzernjahresfehlbetrag nach<br />

HGB-Konzernabschluss in 2011 um TEUR 45 erhöht und in 2010 um TEUR 1 reduziert haben.<br />

46


4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mitarbeiterzahlen für die Jahre 2011 und 2010.<br />

2011 2010<br />

Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 29 29<br />

Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 1 29 29<br />

1 Voll- und Teilzeitmitarbeiter.<br />

Im Folgenden werden ausgewählten (Konzern-) Finanz- und Geschäftsinformationen aus den veröffentlichten<br />

(Konzern-) Zwischenabschlüssen, die nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß dem<br />

Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wurden, zum 30. Juni 2012 und zum 30. Juni 2011 dargestellt.<br />

Die (Konzern)Zwischenabschlüsse wurden weder geprüft, noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen.<br />

01.01. -<br />

30.06.2012<br />

47<br />

01.01. –<br />

30.06.2011<br />

(ungeprüft, keiner prüferischen Durchsicht<br />

unterzogen und in TEUR, soweit nicht anders<br />

angegeben)<br />

Umsatzerlöse 948 1.007<br />

EBITDA 1 -899 -1.210<br />

EBIT 2 -1.079 -1.395<br />

Konzernfehlbetrag 3<br />

-1.098 -1.459<br />

Bilanzsumme 3.362 3.731<br />

Eigenkapital 953 2.066<br />

Eigenkapitalquote 28 % 55 %<br />

Liquide Mittel 4<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus laufender<br />

Tätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus<br />

Investitionstätigkeit<br />

Mittelzu-/-abfluss (Cashflow) aus<br />

Finanzierungstätigkeit<br />

157 293<br />

-1,041 -940<br />

-21 -24<br />

926 -63


1 EBITDA (Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and Amortization) ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Steuern und<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.<br />

2 EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Steuern.<br />

3 Unter Berücksichtigung der Anteile Dritter (auf andere Gesellschafter entfallender Verlust), welche den Konzernfehlbetrag zum 30.06 2012<br />

um TEUR 15 reduziert und zum 30.06.2011 um TEUR 22 erhöht haben.<br />

4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mitarbeiterzahlen jeweils zum 30. Juni 2012 und zum 30. Juni 2011.<br />

30.06.2012 30.06.2011<br />

Mitarbeiter zum Bilanzstichtag 1 26 27<br />

1 Voll- und Teilzeitmitarbeiter.<br />

48


DARSTELLUNG UND ANALYSE DER GESCHÄFTS-, VERMÖGENS-,<br />

FINANZ- UND ERTR<strong>AG</strong>SL<strong>AG</strong>E<br />

GESCHÄFTSJAHRE 2011 UND 2010 DER BIO-GATE GRUPPE<br />

Die Zahlenangaben in der nachfolgenden Darstellung beruhen – soweit nicht anderes angegeben – auf dem<br />

Konzernabschluss der BIO-GATE <strong>AG</strong> vom 31. Dezember 2011 und auf dem Konzernabschluss der BIO-GATE<br />

<strong>AG</strong> vom 31. Dezember 2010. Die Zahlenangaben sind nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

gemäß dem Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wurden.<br />

Ertragslage<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Bio-Gate Gruppe<br />

für das Geschäftsjahr 2011 mit den entsprechenden Vorjahresvergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2010.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Umsatzerlöse 2.652 100,0% 3.099 100,0%<br />

Bestandsveränderungen -155 -5,8% -318 -10,3%<br />

Andere aktivierte Eigenleistungen 74 2,8% 0 0,0%<br />

Sonstige betriebliche Erträge 182 6,9% 211 6,8%<br />

Betriebsleistung 2.753 103,9% 2.992 96,5%<br />

Materialaufwand -462 -17,4% -151 -4,9%<br />

Personalaufwand -1.890 -71,3% -1.973 -63,7%<br />

Abschreibungen auf Anlagevermögen -362 -13,7% -445 -14,3%<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.842 -69,5% -1.936 -62,5%<br />

Betriebsergebnis -1.803 -68,0% -1.514 -48,9%<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8 0,3% 1 0,0%<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen -78 -2,9% -78 -2,5%<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-1.873 -70,6% -1.590 -51,4%<br />

Sonstige Steuern -26 -1,0% -32 -1,0%<br />

Anteile anderer Gesellschafter -45 -1,7% 1 0,0%<br />

Konzernjahresfehlbetrag -1.943 -73,3% -1.621 -52,3%<br />

Umsatzerlöse<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält die Aufteilung der Umsätze der Bio-Gate Gruppe für die Geschäftsjahre 2011<br />

und 2010 auf ihre wesentlichen gegenwärtigen Tätigkeitsbereiche. Im Bereich Antimikrobielle Werkstoffe<br />

werden im Wesentlichen die Tätigkeiten rund um die Medizintechnik zusammengefasst. Der Bereich<br />

Kosmetische Produkte umfasst die Aktivitäten rund um Kosmetik/Personal Care, die in der Tochtergesellschaft<br />

BioEpiderm GmbH organisiert sind. Die Umsätze im Bereich HTS-Oberflächenscreening entfallen auf die<br />

Messaktivitäten der QualityLabs BT GmbH.<br />

49


Umsatzerlöse 2.652<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

50<br />

100,0% 3.099<br />

100,0%<br />

Beschichtungsumsätze 703 26,5% 1.764 56,9%<br />

davon Einmalzahlungen 0 0% 1.025 33,1%<br />

davon. Entwicklung & Meilensteine 306 11,6% 525 17,0%<br />

davon Lohnbeschichtung 380 14,3% 153 4,9%<br />

davon Sonstige 17 0,6% 60 1,9%<br />

Kosmetische Produkte 1.495 56,4% 824 26,6%<br />

davon Lizenzeinnahmen 256 9,7% 236 7,6%<br />

davon Verkauf Bio-Gate Silber 1.239 46,7% 588 19,0%<br />

Verkäufe Bio-Gate Silber & Polymere 267 10,0% 302 9,7%<br />

HTS-Oberflächenscreening 185 7,0% 207 6,7%<br />

Sonstige Erlöse 2 0,1 % 2 0,1 %<br />

Im Geschäftsjahr 2011 entfielen die konsolidierten Umsatzerlöse der Bio-Gate Gruppe in Höhe von rund TEUR<br />

2.652 zu rund 26,5% auf Umsätze des Bereichs Antimikrobielle Werkstoffe (TEUR 703). Mit rund TEUR 306<br />

resultierten diese Umsätze wesentlich aus Meilensteinzahlungen laufender Entwicklungsprojekte im<br />

Beschichtungsbereich sowie TEUR 380 aus Lohnbeschichtungen (Vj. TEUR 153). Deutlich gesteigert wurde der<br />

Umsatz mit kosmetischen Produkten, der mit TEUR 1.495 rund 56,4% der Umsätze erreichte. Die Erlöse aus<br />

den Messaktivitäten sanken mit TEUR 185 dagegen leicht gegenüber 2010.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 bestanden die konsolidierten Umsatzerlöse der Bio-Gate Gruppe in Höhe von rund TEUR<br />

3.099 zu einem großen Teil aus Up-Front Payments und Milestone Payments, die einen Anteil von insgesamt<br />

rund TEUR 1.764 (entsprechend rund 56,9%) am Gesamtumsatz darstellten. Der Umsatz mit kosmetischen<br />

Produkten erreichte mit TEUR 824 einen Anteil von 26,6% am Gesamtumsatz.<br />

Antimikrobielle Werkstoffe: Im Bereich der antimikrobiellen Werkstoffe bestehen gegenwärtig mehrere<br />

wesentliche Kooperations-, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen mit verschiedenen Partnern. Im Jahr 2010<br />

wurde ein Entwicklungsauftrag mit einem großen Medizinprodukthersteller für die Entwicklung und spätere<br />

Lohnbeschichtung von chirurgischen Implantaten unterschrieben. Für die exklusive Nutzung der Bio-Gate-<br />

Technologie im Rahmen der antimikrobiellen Beschichtung von Implantaten zahlte der Kunde einen hohen<br />

sechsstelligen Euro-Betrag. Hieraus resultieren die vergleichsweise hohen Einmalzahlungen im Geschäftsjahr<br />

2010. Durch temporäre technische Probleme haben sich die erwarteten Meilensteinzahlungen für 2011<br />

verschoben und sanken in der Folge auf TEUR 306 gegenüber TEUR 525 im Jahr 2010. Die Umsätze mit<br />

Lohnbeschichtungen konnten im Vergleich zum Vorjahr in 2011 auf TEUR 380 (Vj TEUR 153) gesteigert<br />

werden. Die Umsätze der sonstigen Entwicklungsaufträge beinhalten im Wesentlichen kleinere<br />

Entwicklungsprojekte und Machbarkeitsstudien im Rahmen der Akquisitionstätigkeit. 2011 beliefen sich die<br />

Umsätze aus diesem Bereich auf TEUR 17 gegenüber TEUR 60 in 2010.<br />

Kosmetische Produkte: Im Geschäftsjahr 2011 ist der Umsatz bei kosmetischen Produkten um ca. 81% auf<br />

TEUR 1.495 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Lizenzeinnahmen aus den verkauften Produkten der Firma<br />

L&R Health&Beauty Systems stiegen um ca. 8% auf rund TEUR 256 gegenüber dem Vorjahr. Die<br />

Silberverkäufe konnten um rund 110% auf TEUR 1.239 gesteigert werden.<br />

Nachdem der Vertrieb in 2010 reorganisiert wurde und ein neuer erfahrener Vertriebsleiter eingestellt wurde,<br />

konnten neue Kunden gewonnen und bestehende Kundenprojekte ausgeweitet werden.


Maßgebende Faktoren für den Umsatzzuwachs mit Silber waren die erste Bestellung des Kunden FIDIA für<br />

MicroSilver in Pharmaqualität sowie die Verdopplung der Umsätze mit dem Vertriebspartner IMP<strong>AG</strong>. Neben<br />

der Ausweitung der Vertriebsaktivitäten des international agierenden Rohstofflieferanten IMP<strong>AG</strong> auf weitere<br />

europäische Märkte wie Frankreich oder Polen, wirkte sich zudem die Einführung der Multilind ® MikroSilber<br />

Produkte der Firma STADA in weiteren europäischen Ländern, darunter Spanien und Portugal, positiv aus.<br />

Verkäufe Bio-Gate Silber: Neben der Verwendung in kosmetischen Produkten wurde MicroSilver von der<br />

Bio-Gate Gruppe auch für Anwendungen in der Industrie und für Konsumgüter geliefert. Im Geschäftsjahr 2011<br />

wurden insgesamt TEUR 267 mit Silberverkäufen außerhalb der kosmetischen Anwendungen erlöst. Die<br />

Vertriebsaktivitäten für diesen Bereich sind vorrangig auf drei Segmente (Textilien, Farben und Polymere)<br />

ausgerichtet. In den Jahren 2010 und 2011 wurde zudem das Application Engineering entscheidend verbessert.<br />

Das Application Engineering spielt als Schnittstelle zwischen den Bio-Gate Technologien und den Produkten der<br />

Kunden eine entscheidende Rolle in der Akquise neuer Kundenprojekte.<br />

2011 konnten u.a. neue, vielversprechende Projekte im Bereich der antibakteriellen Polymere für<br />

Sanitärprodukte, Speziallacke oder Reinigungstücher gestartet werden. Diese Projekte werden jedoch erst im<br />

Jahr 2012 umsatzwirksam.<br />

Durch die Partnerschaft mit dem Unternehmen RFH-BioTek in Nordamerika konnten 2010 zwei große Kunden<br />

akquiriert werden. Im Segment Farben&Lacke wurde mit der Firma Benjamin Moore ein renommierter<br />

Farbenhersteller für die Bio-Gate Technologie gewonnen. Das Mikrosilber wird hierbei in Spezialfarben für<br />

hygienesensitive Bereiche verwendet. Das Unternehmen Leggett&Platt verwendet die Mikrosilber-Technologie<br />

insbesondere im Bereich Textilien für antimikrobielle Matratzenüberzüge. Vorbereitungen für den Ausbau der<br />

internationalen Aufstellung, insbesondere auch in Asien (China), wurden bereits getroffen.<br />

HTS-Oberflächenscreening: Angesiedelt bei der Tochtergesellschaft QualityLabs wurden hier im Jahr 2011<br />

TEUR 185 (Vj. TEUR 207) erlöst. Ende 2010 wurde der bisherige technische Leiter zum Geschäftsführer<br />

bestellt. Die Produktpalette wurde durch neue, international anerkannte Testmethoden erweitert, die<br />

Vertriebsaktivitäten wurden intensiviert. Diese Maßnahmen wirkten sich 2011 aber noch nicht im Umsatz aus,<br />

sie werden aber 2012 die Erlöse positiv beeinflussen.<br />

Die Messdienstleistungen spielen auch für die Entwicklungsprojekte in anderen Bereichen der Bio-Gate eine<br />

wesentliche Rolle. Die daraus resultierenden Intercompany-Umsätze werden bei der Darstellung des Konzerns<br />

konsolidiert.<br />

Die regionale Aufteilung der Umsätze der Bio-Gate Gruppe in den Geschäftsjahren 2011 und 2010 kann der<br />

nachfolgenden Tabelle entnommen werden.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Umsatzerlöse 2.652 100,0% 3.099 100,0%<br />

Deutschland 1.392 52,5% 1.181 38,1%<br />

Europäische Union ohne Deutschland 1.041 39,3% 1.603 51,7%<br />

Sonstiges Ausland 219 8,2% 315 10,2%<br />

51


Im Geschäftsjahr 2011 ist der Auslandsumsatz gegenüber dem Vorjahr um rund 34% gesunken. Im<br />

Wesentlichen basiert dieser Rückgang auf Verschiebungen von Entwicklungsaufträgen in der<br />

Beschichtungstechnik mit internationalen Medizintechnikunternehmen. Der Umsatz in Deutschland entfällt<br />

vorrangig auf den Verkauf von Silber in der Kosmetik sowie auf Messdienstleistungen.<br />

Für weitere Einzelheiten zu Umsatzerlösen siehe „Ertragslage – Umsatzerlöse“.<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Zusammensetzung und Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge der<br />

Bio-Gate Gruppe für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 dar.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Sonstige betriebliche Erträge 182 6,9% 211 6,8%<br />

Öffentliche Zuschüsse 139 5,3% 92 3,0%<br />

Sonstige Erträge 43 1,6% 119 3,8%<br />

– davon verrechnete Sachbezüge 22 0,8% 42 1,4%<br />

– davon aus Auflösung von Rückstellungen 19 0,7% 43 1,4%<br />

– davon sonstige 2 0,1% 34 1,0%<br />

Im Geschäftsjahr 2011 resultierten die sonstigen betrieblichen Erträge über TEUR 182 überwiegend aus<br />

öffentlichen Zuschüssen (TEUR 139), die hauptsächlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) und dem Land Bremen gefördert wurden. Darüber hinaus wurden F&E Projekte von der<br />

Landesgewerbeanstalt (LGA) gefördert. Weitere wesentliche Positionen bildeten die Verrechnung von<br />

Sachbezügen (TEUR 22) und die Auflösung von Rückstellungen (TEUR 19).<br />

Im Geschäftsjahr 2010 resultierten die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 211 hauptsächlich aus<br />

öffentlichen Zuschüssen (TEUR 92) sowie der Verrechnung von Sachbezügen (TEUR 42) und der Auflösung<br />

von Rückstellungen (TEUR 43).<br />

Materialaufwand<br />

Im Geschäftsjahr 2011 entfielen die Materialaufwendungen von TEUR 462 im Wesentlichen auf den Erwerb<br />

von Silber für die MikroSilber Produktion sowie auf diverse Betriebsstoffe und Material für die<br />

Polymerproduktion und die Beschichtungstechnologie. Rund TEUR 20 vom Materialaufand entfielen zudem auf<br />

die Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH. Die BioEpiderm GmbH bezog ihre Waren im Berichtsjahr<br />

ausschließlich von der Emittentin – die hieraus resultierenden Umsätze werden bei der Darstellung des Konzerns<br />

konsolidiert.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 entfiel der Materialaufwand von TEUR 151 hauptsächlich auf den Erwerb von Silber für<br />

die Herstellung von MikroSilber. Da im Jahr 2010 der Warenbestand von MikroSilber reduziert wurde, sank die<br />

Produktion. Rund TEUR 8 des Materialaufwand entfiel auf die Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH. Die<br />

BioEpiderm GmbH bezog ihre Waren im Berichtsjahr ausschließlich von der Emittentin – die hieraus<br />

resultierenden Umsätze werden bei der Darstellung des Konzerns konsolidiert.<br />

52


Personalaufwand<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Zusammensetzung und Entwicklung der Mitarbeiterzahl und des<br />

Personalaufwands der Bio-Gate Gruppe für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 dar.<br />

2011 2010<br />

Mitarbeiter 1 29 29<br />

davon Geschäftsführer und Vorstände 3 4<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Personalaufwand 1.890 71,3% 1.973 63,7%<br />

Löhne und Gehälter 1.585 59,8% 1.677 54,1%<br />

Soziale Abgaben und sonstige soziale Aufwendungen 304 11,5% 296 9,6%<br />

Ø Personalaufwand je Mitarbeiter (in TEUR) 65 68<br />

1 Durchschnittliche Mitarbeiterzahl einschließlich Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder (Voll- und Teilzeitmitarbeiter).<br />

Die Entwicklung des Personalaufwands reflektiert die Personalentwicklung in der Emittentin. Im Geschäftsjahr<br />

2011 sind die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um rund 4% gesunken. Dieser Rückgang basiert<br />

auf der Reduzierung von Vorstand und Geschäftsführern auf insgesamt drei Mitglieder (Hr. Richter ist in<br />

Personalunion der Geschäftsführer der BioEpiderm und CEO der Emittentin) und dem Austausch von<br />

Mitarbeitern im Bereich Verwaltung. Obwohl die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt gleich blieb, konnte durch<br />

diese Maßnahmen der Personalaufwand um TEUR 83 reduziert werden.<br />

Abschreibungen auf Anlagevermögen<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Zusammensetzung und Entwicklung der Abschreibungen in der Bio-Gate<br />

Gruppe für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 dar.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Abschreibungen 362 13,7% 445 14,4%<br />

auf immaterielle VG 42 1,6% 43 1,4%<br />

auf den Geschäfts- oder Firmenwert 122 4,6% 121 3,9%<br />

auf Sachanlagen 198 7,5% 281 9,1%<br />

Das Anlagevermögen der Bio-Gate Gruppe wird planmäßig linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze<br />

abgeschrieben. Die wesentlichen Gegenstände des Anlagevermögens befinden sich bei der Emittentin; bei den<br />

Tochtergesellschaften BioEpiderm GmbH und QualityLabs BT GmbH befindet sich zum 31. Dezember 2011<br />

Anlagevermögen im Gesamtbuchwert von rund TEUR 23. Die Abschreibungen entfallen daher im Wesentlichen<br />

auf das Anlagevermögen der Emittentin.<br />

In 2011 wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 362 (Vj. TEUR 445) vorgenommen. Davon entfielen<br />

TEUR 122 (Vj. TEUR 121) auf den planmäßig abzuschreibenden Firmenwert, sowie weitere TEUR 198 (Vj.<br />

TEUR 281) auf Sachanlagen.<br />

53


Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Die nachfolgende Tabelle gliedert die einzelnen Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Bio-<br />

Gate Gruppe für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 auf.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.842 69,5% 1.936 62,5%<br />

Raumkosten 239 9,0% 243 7,8%<br />

Versicherungen, Beiträge und Abgaben 105 4,0% 136 4,4%<br />

Reparaturen und Instandhaltung 146 5,5% 84 2,7%<br />

Fahrzeugkosten 95 3,5% 100 3,2%<br />

Werbe- und Reisekosten 132 4,9% 161 5,2%<br />

Kosten der Warenabgabe 493 18,6% 444 14,3%<br />

verschiedene Betriebliche Kosten 599 22,7% 742 24,0%<br />

Sonstige Aufwendungen 34 1,3% 26 0,9%<br />

Im Geschäftsjahr 2011 sank die Position Sonstige betriebliche Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um<br />

rund TEUR 94 oder rund 5 %. Hintergrund waren vorrangig Kosteneinsparungen bei Versicherungen und<br />

Beiträgen sowie Einsparungen bei den verschiedenen betrieblichen Kosten. Die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen der Bio-Gate Gruppe werden nachfolgend im Einzelnen erläutert.<br />

Raumkosten: Durch den Umzug in neue Räumlichkeiten der Verwaltung in Nürnberg Mitte 2010 sowie durch<br />

die Reduzierung der Verwaltungsfläche am Standort Bremen reduzierten sich die Raumkosten im Jahr 2011 um<br />

rund TEUR 4.<br />

Versicherungen, Beiträge und Abgaben: Die Aufwendungen für Versicherungen und Beiträge sind im<br />

Geschäftsjahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 31 auf TEUR 105 gesunken. Während die Aufwendungen<br />

für Versicherungen mit TEUR 55 auf Vorjahresniveau lagen, wurden die Abgaben für Lizenzgebühren, die an<br />

das Fraunhofer Institut für die Nutzung der Beschichtungstechnologie bezahlt werden, auf TEUR 50 (Vj. TEUR<br />

80) eingegrenzt.<br />

Reparaturen und Instandhaltung, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten:<br />

Die Reparaturaufwendungen in Höhe von TEUR 146 im Geschäftsjahr 2011 betreffen die Bereiche Wartung<br />

der EDV und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Reparatur und Instandhaltung der<br />

Produktionsanlagen. Die Wartungskosten für die EDV lagen mit rund TEUR 39 auf Vorjahresniveau. Die<br />

Aufwendungen für Reparatur und Instandhaltung der Produktionsanlagen stiegen hingegen auf insgesamt TEUR<br />

107 von rund TEUR 45 im Vorjahr.<br />

Die Fahrzeugkosten sind um TEUR 5 auf TEUR 95 im Geschäftsjahr 2011 gesunken. Sie enthalten neben den<br />

laufenden Kfz-Kosten und Kfz-Versicherungen von rund TEUR 28 vor allem die Leasing-kosten der<br />

Geschäftsfahrzeuge von rund TEUR 45.<br />

Die Werbe- und Reisekosten sanken im Geschäftsjahr 2011 um rund TEUR 29 auf TEUR 132. Diese betreffen<br />

vor allem Repräsentationskosten von rund TEUR 12 und Reisekosten von rund TEUR 79. TEUR 18 wurden für<br />

laufende Werbekosten, TEUR 19 für Messeauftritte aufgewendet.<br />

Kosten der Warenabgabe: Im Geschäftsjahr 2011 erhöhten sich die Kosten für die Warenabgabe um TEUR 49<br />

auf insgesamt TEUR 493. Hierin enthalten waren Aufwendungen für Analytik & Qualitätssicherung von rund<br />

54


TEUR 237 (Vj. TEUR 134). Neben externen Messungen, die im Rahmen der Projekte für Analysen benötigt<br />

wurden, beinhaltet die Position auch Aufwendungen für den externen Sicherheitsbeauftragten. TEUR 40 (Vj.<br />

TEUR 45) wurden für externe Vertriebsleistungen, TEUR 20 (Vj. TEUR 7) für klinische Studien, TEUR 30 (Vj.<br />

TEUR 21) für Verpackungen und Frachten und TEUR 136 (Vj. TEUR 131) für Fremdleistungen aufgewendet.<br />

Verschiedene betriebliche Kosten: Die verschiedenen betrieblichen Kosten im Geschäftsjahr 2011 betrugen<br />

rund TEUR 599 nach TEUR 742 im Geschäftsjahr 2010. Insbesondere wurden hier Beratungskosten mit TEUR<br />

170 (Vj. TEUR 250) sowie Rechtsberatungskosten mit TEUR 82 (Vj. TEUR 89) aufgeführt. Neben den<br />

Patentkosten von TEUR 103 (Vj. TEUR 76) waren Kosten für Investor Relations und die Pflichtberichterstattung<br />

sowie für die Hauptversammlung von insgesamt TEUR 95 (Vj. TEUR 92) maßgeblich. Hinzu kamen Kosten für<br />

die Jahresabschlussarbeiten mit TEUR 25 (Vj. TEUR 39).<br />

Buchverluste, Forderungsverluste: Im Geschäftsjahr 2011 fielen periodenfremde Aufwendungen und<br />

Aufwendungen aus Kursdifferenzen von rund TEUR 34 (Vj. TEUR 26) an.<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

Die Zuflüsse aus Zinsen und sonstigen Erträgen im Geschäftsjahr 2011 von ca. TEUR 8 (Vj. TEUR 1)<br />

resultierten aus der Anlage der nach der Kapitalerhöhung im November 2011 gestiegenen liquiden Mittel.<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Im Geschäftsjahr 2011 lagen die Zinsaufwendungen mit TEUR 78 auf Vorjahresniveau. Diese resultierten<br />

hauptsächlich aus laufenden Fremdfinanzierungskosten für die Anlagegüter am Standort Bremen.<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

In 2011 und 2010 fielen keine Steueraufwendungen an.<br />

Unter „Sonstige Steuern“ wurden für die Emittentin und die QualityLabs GmbH ca. TEUR 26 (Vj. TEUR 32) für<br />

Steuerrückstellungen berücksichtigt.<br />

Gewinnabführung / Verlustübernahme<br />

Ein Gewinnabführungsvertrag besteht mit der Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH seit 2008.<br />

Anteile anderer Gesellschafter<br />

Die Emittentin ist nur mit 70% an der BioEpiderm GmbH beteiligt. Es handelt sich hierbei um einen<br />

Ausgleichposten, der aus der Zuschreibung der auf die anderen Gesellschafter entfallenden Anteile am<br />

Gewinn/Verlust der BioEpiderm GmbH resultiert. Zum 31. Dezember 2011 bestanden Anteile anderer<br />

Gesellschafter in Höhe von 30%.<br />

Vermögenslage – Aktiva<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben aus dem freiwilligen Gruppenabschluss der Bio-Gate Gruppe zum<br />

31. Dezember 2011 mit den Vorjahresvergleichszahlen zum 31. Dezember 2010.<br />

55


56<br />

31. Dezember<br />

2011<br />

(in TEUR)<br />

31. Dezember<br />

2010<br />

Bilanzsumme 3.731 5.671<br />

Aktiva<br />

Anlagevermögen 2.371 2.611<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 1.293 1.381<br />

Sachanlagen 1.078 1.230<br />

Umlaufvermögen 1.337 3.025<br />

Vorräte 343 568<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 702 519<br />

Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 292 1.938<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 23 35<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufgliederung der immateriellen Vermögensgegenstände der Emittentin<br />

zu den jeweils angegebenen Bilanzstichtagen.<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember 2010<br />

(in TEUR)<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände 1.293 1.381<br />

Selbst geschaffene Rechte & Werte 74 0<br />

Konzessionen, Gewerbliche Schutzrechte<br />

und ähnliche Rechte<br />

136 177<br />

Geschäfts- oder Firmenwert 1.083 1.204<br />

In 2011 wurden Eigenentwicklungen in Höhe von TEUR 74 aktiviert.<br />

Die Position Konzessionen, Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte besteht aus zwei Patenten, die die<br />

Gründer der Bio-Gate GmbH im Jahr 2001 an die GmbH übertragen haben. Diese werden über acht Jahre linear<br />

abgeschrieben. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2006 zwei weitere Patente erworben. Bei den<br />

Tochtergesellschaften sind keine immateriellen Wirtschaftsgüter vorhanden.<br />

Durch Verschmelzung der Bio-Gate GmbH auf die Emittentin wurde das Grundkapital um TEUR 2.303 erhöht.<br />

Somit war ab dem 21. Dezember 2005 von der Emittentin ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der<br />

Kapitalerhöhung abzüglich der Summe des von der Bio-Gate GmbH übernommenen Vermögens von rund<br />

TEUR 485 zum Verschmelzungsstichtag zunächst in Höhe von rund TEUR 1.818 zu aktivieren. Dieser<br />

Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren<br />

abgeschrieben. Da ab dem 21. Dezember 2005 der Geschäfts- oder Firmenwert bei der Emittentin (jahres-)<br />

anteilig um TEUR 6 abzuschreiben war, hat der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2005 einen<br />

Betrag in Höhe von TEUR 1.812 erreicht. Steuerlich finden die Aufdeckung eines Geschäfts- oder Firmenwertes<br />

und der daraus resultierende Abschreibungsaufwand keine Berücksichtigung.<br />

Der aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem jeweils zum 20. Dezember 2005 zugrunde gelegten<br />

Unternehmenswert der Bio-Gate GmbH und dem Eigenkapital der Bio-Gate GmbH in Höhe von TEUR 485<br />

abgeleitete Geschäfts- oder Firmenwert wurde unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips lediglich teilweise<br />

aufgedeckt, da handelsrechtlich ein Wahlrecht zur vollständigen oder teilweisen Aufdeckung besteht.


Sachanlagen<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufgliederung des Sachanlagevermögens der Bio-Gate Gruppe zu den<br />

jeweiligen Bilanzstichtagen.<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember<br />

2010<br />

57<br />

(in TEUR)<br />

Sachanlagen 1.078 1.230<br />

technische Anlagen und Maschinen 844 952<br />

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 234 278<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Investitionstätigkeit der Bio-Gate Gruppe in den Geschäftsjahren 2011 und<br />

2010 dar.<br />

2011 2010<br />

in TEUR und in % der Umsatzerlöse<br />

Investitionen 121 4,6% 50 1,6%<br />

Für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte<br />

und ähnliche Rechte und Werte<br />

74 2,8% 0 0,0%<br />

für entgeltlich erworbene<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte<br />

und ähnliche Rechte und Werte sowie<br />

Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />

1 0,0% 10 0,3%<br />

für Sachanlagen 46 1,8% 40 1,3%<br />

Im Geschäftsjahr 2011 ist ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 121 entstanden, der mit<br />

TEUR 74 im Wesentlichen auf die aktivierten Eigenentwicklungen entfiel. Die Investitionen in Sachanlagen und<br />

Maschinen für die Produktionsbereiche beliefen sich auf TEUR 46 im Vergleich zu TEUR 40 im Vorjahr. Darin<br />

enthalten waren auch Investitionen in die Betriebsausstattung der QualityLabs von ca. TEUR 6 (Vj. TEUR 5).<br />

Finanzanlagen<br />

Finanzanlagen bestehen im Konzernabschluss der Bio-Gate <strong>AG</strong> nicht. Im Einzelabschluss der Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

werden die Anteile an der BioEpiderm GmbH und der QualityLabs BT GmbH ausgewiesen, deren Ansatz in der<br />

konsolidierten Betrachtung der Bio-Gate Gruppe nicht erfolgt.<br />

Vorräte<br />

Der Warenbestand wurde zum 31.12.2011 auf rund TEUR 343 reduziert, das entspricht einem Rückgang<br />

gegenüber dem Vorjahr um TEUR 224 bzw. 40%. Diese Reduktion basiert auf dem Abverkauf des<br />

Lagerbestands von MicroSilver, der in den Vorjahren aufgebaut wurde.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

In der folgenden Tabelle sind die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände der Bio-Gate Gruppe<br />

aufgeschlüsselt.<br />

Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember 2010<br />

(in TEUR)<br />

702 519<br />

678 510<br />

sonstige Vermögensgegenstände 24 9<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von TEUR 678 (Vj. TEUR<br />

510) bestehen im Wesentlichen aus noch offenen Zahlungen von insgesamt 29 Debitoren (Vj. 25 Debitoren).<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 24 bestanden zum 31. Dezember 2011 größtenteils<br />

aus Steuerforderungen von rund TEUR 15.<br />

Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks<br />

Die Bankguthaben der Emittentin betrugen zum 31.12.2011 TEUR 292. In dieser Darstellung sind auch die<br />

Bankguthaben der Tochtergesellschaften mit rund TEUR 91 berücksichtigt.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Im Geschäftsjahr 2011 beliefen sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf insgesamt TEUR 23 (Vj.<br />

TEUR 35).<br />

Vermögenslage – Passiva<br />

58<br />

31. Dezember<br />

2011<br />

(in TEUR)<br />

31. Dezember<br />

2010<br />

Bilanzsumme 3.731 5.671<br />

Passiva<br />

Eigenkapital 2.066 3.965<br />

Grundkapital 4.312 4.312<br />

Kapitalrücklage 12.589 12.589<br />

Konzernbilanzverlust -14.725 -12.782<br />

Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz -110 -154<br />

Rückstellungen 220 217<br />

Verbindlichkeiten<br />

Eigenkapital<br />

Der Nettoerlös aus dem Börsengang wurde 2006 in die Kapitalrücklage eingestellt. Zusammen mit dem<br />

Bilanzverlust aus dem Geschäftsjahr 2010 ergab sich für das Geschäftsjahr 2011 ein kumulierter Bilanzverlust in<br />

Höhe von rund TEUR 14.725 im Vergleich zum kumulierten Bilanzverlust von TEUR 12.782 in 2010.<br />

1.445<br />

1.489


Im Einzelnen entwickelte sich das Eigenkapital der Bio-Gate Gruppe wie folgt:<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

Kapitalrück<br />

lage<br />

59<br />

Bilanzverlust<br />

TEUR<br />

Eigenkapital<br />

der<br />

Gruppe<br />

Anteile im<br />

Fremdbesitz<br />

Gesamt<br />

Eigenkapital<br />

Stand am 31.12.2009 2.940 11.286 -11.161 3.065 -154 2.911<br />

Konsolidierung<br />

Kapitalerhöhungen 1.372 1.303 2.675 2.675<br />

Veränderung Anteile<br />

Dritter<br />

-1 -1<br />

Konzernjahresfehlbetrag -1.621 -1.621 -1.621<br />

Stand am 31.12.2010 4.312 12.589 -12.782 4.119 -155 3.964<br />

Konsolidierung<br />

Kapitalerhöhungen<br />

Veränderung Anteile<br />

Dritter<br />

45 45<br />

Konzernjahresfehlbetrag -1.943 -1.943 -1.943<br />

Stand am 31.12.2011 4.312 12.589 -14.725 2.176 -110 2.066<br />

1 In der Position „Anteile Dritter“ wurde die 30%ige Beteiligung anderer Gesellschafter bei der BioEpiderm GmbH ab 31. Dezember<br />

2005 berücksichtigt.<br />

Rückstellungen<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält die Aufgliederung der Bilanzposition „Rückstellungen“ der Bio-Gate Gruppe.<br />

31. Dezember<br />

2011<br />

(in TEUR)<br />

31. Dezember<br />

2010<br />

Rückstellungen 220 217<br />

Steuerrückstellungen 60 30<br />

sonstige Rückstellungen 160 187<br />

Die Position „Rückstellungen“ bei der Bio-Gate Gruppe beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen der<br />

Emittentin für die Jahre 2011 und 2010.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 wurde eine Steuerrückstellung für Umsatzsteuer gebildet und in 2011 wurden diese auf<br />

TEUR 60 erhöht. Die sonstigen Rückstellungen von rund TEUR 160 (Vj. TEUR 187) betreffen neben den<br />

Personalrückstellungen von rund TEUR 83 (Vj. TEUR 84), Rückstellungen für den Jahresabschluss über TEUR<br />

22 (Vj. TEUR 35), Rückstellungen für die Hauptversammlung und die Erstellung der Pflichtberichte über TEUR<br />

25 (Vj. TEUR 25), die Aufbewahrungsrückstellungen über TEUR 10 (Vj. TEUR 11), TEUR 10 (Vj. TEUR 10)<br />

für die Vergütung des Aufsichtsrats sowie TEUR 10 (Vj. TEUR 22) für sonstige.<br />

Es werden keine Rückstellungen für Pensions- und Rentenzahlungen oder ähnliche Leistungen gebildet, da bei<br />

der Emittentin keine Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung bestehen.


Verbindlichkeiten<br />

In der folgenden Tabelle sind die Verbindlichkeiten der Bio-Gate Gruppe nach Fristigkeiten dargestellt.<br />

60<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember<br />

2010<br />

(in TEUR)<br />

Verbindlichkeiten 1.445 1.489<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über fünf Jahre) 375 438<br />

gegenüber Kreditinstituten 375 438<br />

aus Lieferungen und Leistungen 0 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 0<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit ein bis fünf Jahre) 501 567<br />

gegenüber Kreditinstituten 500 562<br />

aus Lieferungen und Leistungen 0 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1 5<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis ein Jahr) 569 484<br />

gegenüber Kreditinstituten 125 125<br />

aus Lieferungen und Leistungen 192 186<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 252 173<br />

Bei den langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2011 handelt es sich überwiegend, um ein<br />

Darlehen gegenüber der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen in Höhe von TEUR 875 (Vj. TEUR 1.000).<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen sind durch eine<br />

Sicherungsübereignung der Produktionsanlagen, von Peripheriegeräten und sonstiger Geschäftsausstattung, die<br />

sich in den Produktionshallen in Bremen befinden, sowie einer Verpflichtungserklärung der Emittentin in Bezug<br />

auf Patente und Gebrauchsmuster besichert.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 569. Diese entfallen im<br />

Wesentlichen auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 125 und Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen von TEUR 192 sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 252.<br />

Finanzlage<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den Kapitalflussrechnungen der Bio-Gate Gruppe für die<br />

Geschäftsjahre 2011 und 2010.<br />

2011 2010<br />

(in TEUR)<br />

Jahresfehlbetrag vor Fremdanteilen -1.899 -1.621<br />

Abschreibungen 362 445<br />

Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -74 0<br />

Veränderung der Rückstellungen 3 28<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen LuL und sonstige<br />

Aktiva<br />

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten LuL und sonstige<br />

Passiva<br />

54 184<br />

81 18<br />

Mittelzufluss / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -1.473 -946


Mittelzufluss / -abfluss aus Investitionstätigkeit -47 -50<br />

Mittelzufluss / -abfluss aus Finanzierungstätigkeit -125 2.550<br />

Nettomittelzufluss (+) / -abfluss (-) -1.645 1.554<br />

Finanzmittelfonds am Beginn der Periode 1.938 384<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 293 1.938<br />

Mittelzufluss /-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Der Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit im Jahr 2011 in Höhe von TEUR 1.473 ist vor allem vom<br />

Jahresfehlbetrag über TEUR 1.899 geprägt. Zudem wurde die Aktivierung der Eigenentwicklung mit rund<br />

TEUR 74 berücksichtigt. Gemildert wurde der Mittelabfluss durch Abschreibungen über TEUR 362 sowie die<br />

Erhöhung der Verbindlichkeiten um TEUR 81.<br />

Mittelzufluss /-abfluss aus Investitionstätigkeit<br />

Im Geschäftsjahr 2011 war ein Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 47 zu verzeichnen, der<br />

im Wesentlichen auf Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen entfiel. „Vergleiche auch Vermögenslage -<br />

Aktiva; Sachanlagen; Investitionen“<br />

Mittelzufluss /-abfluss aus Finanzierungstätigkeit<br />

Im Geschäftsjahr 2011 war ein Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit für die plangemäße Tilgung eines<br />

Darlehens eines Kreditinstituts in Höhe von TEUR 125 zu verzeichnen.<br />

Konsolidierungsmaßnahmen für den Bio-Gate Konzern<br />

Im Rahmen der Anpassungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses für die Bio-Gate Gruppe wurde eine<br />

Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) durchgeführt. Dabei werden Aufwendungen und Erträge,<br />

die sich aus Vorgängen zwischen den Unternehmen der Gruppe ergeben, miteinander verrechnet. Insgesamt<br />

wurden im Rahmen der Anpassungen rund TEUR 1.440 aufgerechnet, die sich wie folgt auf die Emittentin<br />

verteilen:<br />

Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

61<br />

2011 2010<br />

Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand<br />

(in TEUR)<br />

– Erlöse 1.139 0 516 0<br />

– Zinserträge 78 0 92 0<br />

– Innenumsatz QualityLabs BT GmbH 0 214 0 287<br />

– Auslagenersatz 0 3 0 1<br />

BioEpiderm GmbH<br />

– Wareneingang 0 862 0 279<br />

– Personalkosten 0 111 0 89<br />

– Mieten / Leasing 0 11 0 11<br />

– Lizenzen 0 12 0 12<br />

– Kfz-Kosten 0 4 0 0<br />

– Rechts- und Beratungskosten 0 5 0 32


– Patentkosten 0 5 0 1<br />

– Dienstleistungspauschale 0 5 0 0<br />

– Auslagenersatz 0 9 0 10<br />

– Zinsaufwendungen 0 51 0 63<br />

QualityLabs BT GmbH<br />

– Erlöse 223 0 291 0<br />

– Zinsenaufwendungen 0 26 0 29<br />

– Innenumsatz Bio-Gate 0 0 0 0<br />

– Personalkosten 0 99 0 62<br />

– Leasing Geräte 0 21 0 21<br />

– Auslagenersatz 0 2 0 2<br />

Gesamt 1.440 1.440 899 899<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Buchwertmethode des § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB durchgeführt.<br />

Die Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital wird gem. § 301 Abs. 2 HGB auf der<br />

Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen (31.<br />

Dezember 2004) durchgeführt.<br />

Folgende Anteile an verbundenen Unternehmen der Emittentin wurden durch die Verrechnung mit dem<br />

Eigenkapital der einbezogenen Tochterunternehmen ermittelt:<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember 2010<br />

62<br />

(in TEUR)<br />

BioEpiderm GmbH 18 18<br />

QualityLabs BT GmbH 25 25<br />

Gesamt 43 43<br />

An der Tochtergesellschaft BioEpiderm GmbH war die Emittentin zum 31. Dezember 2011 lediglich mit 70%<br />

beteiligt. Sie übt jedoch einen tatsächlichen beherrschenden Einfluss auf die BioEpiderm GmbH aus. Aus diesem<br />

Grund wurde die BioEpiderm GmbH zunächst vollständig gem. § 301 HGB in den Gruppenabschluss der Bio-<br />

Gate Gruppe zum 31. Dezember 2011 einbezogen. Anschließend wurden die Anteile anderer Gesellschafter<br />

gem. § 307 HGB in einem Ausgleichsposten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.<br />

Die Anteile anderer Gesellschafter sich wie folgt:<br />

Kapital<br />

BioEpiderm<br />

GmbH<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember 2010<br />

Korrektur<br />

Fremdanteil<br />

(30%)<br />

(in TEUR)<br />

Kapital<br />

BioEpiderm<br />

GmbH<br />

Korrektur<br />

Fremdanteil<br />

(30%)<br />

Gezeichnetes Kapital 25 -7 25 -7<br />

Kapitalrücklagen 244 -73 244 -73<br />

Verlustvortrag -784 235 -780 234<br />

Jahresüberschuss/fehlbetrag<br />

149 -45 -4 1<br />

Gesamt -366 110 -515 155


Schuldenkonsolidierung<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen einbezogenen Unternehmen wurden im Rahmen der<br />

Schuldenkonsolidierung (§ 303 Abs. 1, 2 HGB) in Höhe von TEUR 1.127 eliminiert, da sie für die Vermittlung<br />

des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von<br />

untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Folgende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert:<br />

2011 2010<br />

Forderungen Verbindlichkeiten Forderungen Verbindlichkeiten<br />

63<br />

(in TEUR)<br />

Bio-Gate <strong>AG</strong> 984 215 993 153<br />

BioEpiderm GmbH 720 681<br />

QualityLabs BT GmbH 215 264 154 313<br />

Gesamt 1.199 1.199 1.147 1.147<br />

Aus der Schuldenverrechnung ergeben sich keine Ergebnisauswirkungen und somit auch keine Notwendigkeit<br />

zur Berechnung latenter Steuern.<br />

Herleitung des Konzernergebnisses<br />

Die einbezogenen Unternehmen weisen in ihren Einzelabschlüssen folgende Jahresergebnisse aus.<br />

Jahresfehlbeträge<br />

31. Dezember 2011 31. Dezember<br />

2010<br />

(in TEUR)<br />

− Bio-Gate <strong>AG</strong> -2.047 -1.619<br />

− BioEpiderm GmbH 149 -4<br />

− QualityLabs BT GmbH 0 0<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Ertrag aus Aufl. negativer Unterschiedsbetrag<br />

Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Anteile anderer Gesellschafter -45 1<br />

Konzernjahresfehlbetrag der Gruppe -1.943 -1.622<br />

Eine Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Tochtergesellschaften an die der<br />

Muttergesellschaft vor der Verrechnung war nicht notwendig, da keine unterschiedlichen Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsansätze und -methoden angewendet wurden.


GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN<br />

ÜBERBLICK<br />

Die Emittentin ist ein Unternehmen, das auf der Schnittstelle zwischen Biologie und Technik in der Entwicklung<br />

von antimikrobiell wirksamen Silberanwendungen tätig ist. Die Emittentin entwickelt, produziert, vertreibt und<br />

lizenziert Lösungen für die antimikrobielle Ausstattung von Materialien und zur antimikrobiellen<br />

Plasmabeschichtung mit Silber (Silberanwendungen). Die Emittentin verfügt über ein Technologie-Portfolio,<br />

welches die antimikrobielle Ausstattung einer breiten Anzahl von Werkstoffen und Produktoberflächen mit<br />

Silber, und eine Validierung der antimikrobiellen Wirkung von Materialien mittels einer modernen<br />

Messtechnologie ermöglicht.<br />

Die Kernkompetenzen von der Emittentin sind das Oberflächenscreening zur Evaluierung der antimikrobiellen<br />

Wirksamkeit der Silberanwendungen, die Entwicklung antimikrobieller Werkstoffe, und das Verfahren zur<br />

antimikrobiellen Plasmabeschichtung von Oberflächen mit Silber. Daneben stellt die Emittentin poröses<br />

elementares Silber her, das sie selbst und durch ihre Tochtergesellschaft, die BioEpiderm GmbH, an der sie zu<br />

70% beteiligt ist, vertreibt. Die Bio-Gate Gruppe konzentriert sich derzeit auf die Bereiche Medizintechnik,<br />

Textil- und Polymeranwendungen für Industrie und Konsumgüter sowie Kosmetik. Die Silberanwendungen der<br />

Emittentin bzw. der Bio-Gate Gruppe beruhen auf der antimikrobiellen Wirkung von elementaren, porösen<br />

Silberpartikeln, d.h. rein metallischem Silber. Die Silberanwendungen basieren auf zwei grundsätzlich<br />

unterschiedlichen Verfahren: Entweder kann das Silber in den jeweiligen Werkstoff eingearbeitet werden oder<br />

die Oberfläche fertiger Produkte kann durch die in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut entwickelte<br />

NanoComposite Coating Technologie mit einem Plasmapolymer beschichtet werden, das metallisches Silber<br />

enthält. Für die antimikrobielle Ausstattung von Werkstoffen verwendet die Emittentin hochporöses<br />

Silberpulver, das sie unter der Bezeichnung „MicroSilver BG TM “ vertreibt. Dieses Produkt kann in Kunststoffe<br />

oder mit anderen Additiven kombiniert werden, oder auch in Lacke, Salben oder andere Materialien<br />

eingearbeitet werden, wo es geringe, antimikrobiell wirksame, aber nicht toxische Mengen von Silberionen<br />

freisetzt, die Mikroorganismen wie z.B. Bakterien und Pilze abtöten bzw. an ihrem Wachstum und ihrer<br />

Vermehrung hindern. Eine vergleichbare antimikrobielle Wirkung erzielt die Emittentin durch die<br />

NanoComposite Coating Technologie, die Plasmabeschichtung von Oberflächen fertiger Produkte, wie z.B.<br />

Implantate mit nanopartikulärem Silber.<br />

Die Herstellung des Silbers und die Plasmabeschichtung erfolgt in eigenen Anlagen.<br />

Neben der Herstellung und dem Vertrieb des Silbers entwickelt und lizenziert die Emittentin die<br />

Silberanwendungen, gegenwärtig vor allem im Bereich antimikrobieller Kunststoffe, Textilien sowie Farben und<br />

Lacke. Im Bereich der NanoComposite Coating Technologie entwickelt, produziert, vertreibt und lizenziert die<br />

Emittentin. diese Technologie an Medizinproduktehersteller und Industriegüterhersteller. Durch das von der<br />

Emittentin entwickelte HTS-Oberflächenscreening kann die antimikrobielle Wirksamkeit der Silberanwendung<br />

Bio-Gates nachgewiesen und die optimale Dosierung von Bio-Gate Silber in den Silberanwendungen bestimmt<br />

werden.<br />

Die Zertifizierung der Wirksamkeit der antimikrobiellen Produkt- oder Oberflächeneigenschaft wird auf der<br />

Grundlage eines Lizenzvertrages durch die QualityLabs BT GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der<br />

Emittentin, durchgeführt. Das von der QualityLabs BT GmbH angewendete Testverfahren (HTS-<br />

Oberflächenscreening) wurde durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneien und<br />

Medizinprodukten (ZLG), Bonn, akkreditiert.<br />

64


Die BioEpiderm GmbH, an der die Emittentin zu 70% beteiligt ist, entwickelt und lizenziert an ihre Kunden<br />

kosmetische Produkte mit MicroSilver BG TM .<br />

Die Emittentin fokussiert sich auf die Entwicklung und Vermarktung von antimikrobiellen Silberanwendungen.<br />

Innerhalb der Bio-Gate Gruppe übernimmt die Emittentin neben ihrer eigenen operativen Tätigkeit die Funktion<br />

der konzernleitenden Holding und stellt für ihre Tochtergesellschaften zentrale Holdingfunktionen, wie<br />

Buchhaltung, Personalverwaltung, Finanzierung und EDV-Dienste zur Verfügung.<br />

Die Verwaltung der Bio-Gate Gruppe befindet sich in Nürnberg; die Produktion des Bio-Gate Silbers sowie die<br />

Produktion der Beschichtungstechnologie befinden sich in Bremen. Die QualityLabs BT GmbH unterhält eigene<br />

Büro- und Laborräume in Nürnberg, während die BioEpiderm GmbH in den Räumen der Emittentin in Nürnberg<br />

untergebracht ist.<br />

UNTERNEHMENSGESCHICHTE UND JÜNGERE ENTWICKLUNGEN<br />

Die heutige Emittentin geht zurück auf die im Jahre 2000 von Dr. Thorsten Bechert und Dr. Peter Steinrücke mit<br />

Sitz in Erlangen gegründete BioGate Bio-innovative Materials GmbH (nachfolgend auch „Bio-Gate GmbH“).<br />

Wichtige Schritte in der Unternehmensgeschichte der Emittentin waren unter anderem:<br />

2003 Abschluss des Know-how Lizenzvertrags mit der Fraunhofer-Emittentin für das Fraunhofer-Institut<br />

für die Herstellung von Bio-Gate Silber und Aufnahme der Fraunhofer-Emittentin als<br />

Gesellschafterin der Bio-Gate GmbH<br />

2004 Gründung der QualityLabs BT GmbH und der BioEpiderm GmbH<br />

2005 Akkreditierung der QualityLabs BT GmbH durch die ZLG nach ISO 17025<br />

2006 IPO<br />

Erteilung des US Patents für antimikrobielles Implantatmaterial<br />

Erteilung des DE Patents für saugfähige Hygieneartikel<br />

Zertifizierung der Bio-Gate GmbH nach ISO 9001, ISO 13485<br />

Gründung der Emittentin und Verschmelzung der Bio-Gate GmbH auf die Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

Aufnahme der eigenen Produktion von MicroSilver BG TM in Bremen<br />

Abschluss eines Entwicklungs- und Lizenzvertrages mit dem global tätigen<br />

Medizinproduktehersteller zur Plasmabeschichtung von Produkten zur operativen Versorgung von<br />

Knochenbrüchen und andere Implantate sowie Fixierungsvorrichtungen<br />

Hinterlegung eines Device Master Files (DFM) für das HTS-Screening Verfahren und für das Bio-<br />

Gate Silber bei der FDA<br />

2009 Auflösung des Kooperationsvertrages mit der CIBA<br />

Aufnahme Karl Richter als Vorstandsmitglied<br />

2010 Karl Richter als neuer CEO berufen<br />

65


Abschluss eines Entwicklungs- und Lizenzvertrages mit dem global tätigen<br />

Medizinproduktehersteller zur Plasmabeschichtung von Chirurgischen Implantate (Herniennetze)<br />

2011 Aufhebung des Anstellungsvertrages mit Hr. Dr. Michael Wagener<br />

2012 Marc Lloret-Grau als neuer CFO berufen<br />

STRATEGIE<br />

Im hygienesensitiven Bereich wird weiterhin mit hohem Aufwand darum gekämpft das Wachstum<br />

krankheitserregender Keime zu verhindern und wirksam einzudämmen. In Zeiten sich verknappender<br />

Pflegeressourcen und einer rasch alternden Gesellschaft sind antibakterielle Strategien jenseits bestehender<br />

Hygienepläne notwendig, bei denen die gezielte antimikrobielle Ausstattung von Produkten oder Einrichtungen<br />

die traditionellen Hygienemaßnahmen unterstützt. Das gilt auch für die Hygiene an Orten mit hoher<br />

Publikumsfrequentierung (z.B. im Nahverkehr, Arztpraxen und Krankenhäusern, Bürogebäuden, öffentlichen<br />

Bibliotheken, Altersheimen etc.). Dabei geht es schon längst nicht mehr allein um eine bloße Bereitstellung<br />

antimikrobieller Werkstoffe sondern vor allem um eine umfassende und individuelle Begleitung des Kunden.<br />

Die Emittentin ist auf dem Weg einer der Systemanbieter in diesem Bereich zu werden, der seine Kunden von<br />

der Planung des Produkts bis hin zu dessen Realisierung, und Zulassung begleitet. In diesem Bereich gibt es<br />

nach Einschätzung der Emittentin nur wenige Systemanbieter. Dazu gehört auch die Erprobung und Testung der<br />

hergestellten Produkte unter möglichst realistischen Einsatzbedingungen durch die QualityLabs BT GmbH, eine<br />

100 %-ige Tochtergesellschaft der Emittentin.<br />

Das vorrangige Ziel der Emittentin ist es, schnellstmöglich die Profitabilität auf Konzernebene zu erreichen und<br />

den Unternehmenswert zu erhöhen. Um langfristig die Marktpotenziale zu verbessern und kurzfristig die<br />

Umsatzerlöse zu steigern, hat die Emittentin wichtige Kooperationen mit international agierenden Partnern<br />

abgeschlossen. Mit diesen Kooperationen will die Emittentin die Marktdurchdringung erhöhen.<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung hat die Emittentin Vertrieb und Branchenorientierung gestärkt. Dabei<br />

konzentriert sich das Unternehmen auf besonders umsatzstarke Bereiche. Ziel der Ende 2009 begonnenen<br />

Neuausrichtung ist es, durch den Ausbau des kontinuierlichen Geschäfts die Abhängigkeit von<br />

Einmalzahlungen, die gegen Gewährung von Exklusivrechten für die Nutzung der Bio-Gate-Technologie<br />

vereinnahmt werden, zu verringern und so den Cashflow zu verstetigen. Mit der Erweiterung der Produkt- und<br />

Dienstleistungspalette möchte die Emittentin die Haupterlöse mit antibakteriellen Additiven,<br />

Beschichtungsaufträgen und Lizenzeinnahmen erzielen. Mittelfristig sollen neu akquirierte<br />

Entwicklungsaufträge wegen der schwereren Planbarkeit nur noch fünf bis zehn Prozent und vom Kunden<br />

bezahlte Entwicklungsprojekte nur noch zehn bis 15 Prozent vom Umsatz ausmachen. Im Geschäftsjahr 2011<br />

konnte das kontinuierliche Geschäft im Vergleich zum Vorjahr bereits ausgeweitet werden.<br />

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2012 stand kurzfristig die Erlangung der notwendigen Liquiditätsausstattung zur<br />

Finanzierung des geplanten Wachstums und zur Stärkung der Kapitalkraft im Vordergrund der<br />

Unternehmensstrategie. Mit der Platzierung einer Nullkupon-Wandelanleihe im ersten Quartal sind der<br />

Emittentin liquide Mittel in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro zugeflossen. Ungeachtet dessen prüft das Management<br />

regelmäßig alternative Finanzierungsoptionen.<br />

Im August 2012 wurde im Rahmen eines Private Placements unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre<br />

eine weitere Nullkupon-Wandelanleihe platziert. Hieraus flossen dem Unternehmen liquide Mittel von gut<br />

TEUR 400 brutto zu. Darüber hinaus gab es keine bedeutenden Veränderungen in der Finanzlage oder der<br />

Handelsposition der Emittentin.<br />

66


Oberste Priorität des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Emittentin und der Tochtergesellschaften<br />

sicherzustellen. Die Liquiditätssicherung erfolgt auf Basis einer detaillierten Finanzplanung.<br />

WISSENSCHAFTLICHER HINTERGRUND<br />

Die Ausbreitung multiresistenter Keime im Gesundheitswesen ist eines der drängendsten Probleme im<br />

Gesundheitssektor. Das Berliner Robert Koch-Institut spricht von jährlich etwa 600.000 Infektionen durch<br />

multiresistente Krankenhauskeime mit rund 15.000 Toten in Deutschland. Erhöhte Zulassungshürden stellen die<br />

Anbieter antimikrobieller Produkte vor neue Herausforderungen, insbesondere durch umfangreichere Tests und<br />

Dokumentationen. Dazu kommt ein steigender Kostendruck. Durch internationale Bemühungen wurde im nicht-<br />

medizinischen Bereich die Zahl der im Markt erlaubten bioziden Mittel erheblich reduziert, während<br />

Neusubstanzen auf Grund der gewachsenen Kosten und notwendigen Zulassungsauflagen nicht in ausreichend<br />

hoher Zahl verfügbar sind. Das gilt in beunruhigendem Maße auch für Antibiotika, wo die Zahl der<br />

Reserveantibiotika immer noch völlig unzureichend bleibt und wirklich neuartige Antibiotika weiterhin nicht<br />

erhältlich sind. Während also die Nachfrage nach verträglichen und breit wirksamen Wirkstoffen steigt, ist die<br />

Verfügbarkeit geeigneter Wirkstoffe eher rückläufig.<br />

Silber mit seiner außerordentlich breiten antimikrobiellen Wirksamkeit bietet weiterhin unübertroffene<br />

Eigenschaften und Vorzüge. Die von metallischem Silber erzeugten Silberionen sind bei der Abtötung von<br />

Mikroorganismen sehr wirksam. Die Emittentin hat zusammen mit Kunden in den vergangenen Jahren sehr viel<br />

Wert darauf gelegt, die hohe Sicherheit von Mikrosilber-Produkten zu dokumentieren. Zusätzlich betreibt die<br />

Emittentin kontinuierlichen Aufwand bei der Qualtitätssicherung in der Produktion um routinemäßig zu<br />

beweisen und zu dokumentieren, dass Bio-Gate MikroSilber BG keine Nanopartikel enthält und daher von Bio-<br />

Gate Mikrosilber keine Gefahr ausgeht. Die Emittentin grenzt sich vom Markt mit Nanosilber-Produkten<br />

deutlich ab.<br />

Die von der Emittentin parallel entwickelte Beschichtungstechnologie verbindet die biologische Wirksamkeit<br />

von Silber mit hoher Produktsicherheit und bringt diese vor allem im Medizinproduktbereich zum Einsatz. Die<br />

Beschichtung mit einer ultradünnen HyProtect Schicht gestattet die elegante Veredelung von Oberflächen ohne<br />

die Notwendigkeit, auf neue und im Markt noch nicht verfügbare oder noch nicht zugelassene Werkstoffe<br />

wechseln zu müssen.<br />

In diesem Umfeld hat daher das von der Emittentin angebotene Silberportfolio in den vergangenen Jahren nach<br />

Einschätzung der Emittentin deutlich an Attraktivität gewonnen.<br />

MARKTÜBERBLICK / WETTBEWERB<br />

Der Markt für antimikrobielle Produkte wird bestimmt von Herstellern, die Silbertechnologie benutzen sowie<br />

solchen, die eher klassische Biozide wie z.B. Triclosan einsetzen.<br />

Der Markt für Triclosanprodukte geriet dabei vor allem auf Grund veröffentlichter jüngerer Studien für das<br />

chlororganische Produkt zusehends unter Druck. Da Triclosan zudem keinen umfassenden Schutz vermitteln<br />

kann, sondern bei einigen wichtigen Gram-negativen Bakterien eine natürliche Resistenz gegen Triclosan<br />

besteht, konnten sich vor allem im hygienesensitiven Anwendungsbereiche vermehrt Produkte mit<br />

Silbertechnologie durchsetzen.<br />

67


Innerhalb des Silbermarkts muss unterschieden werden zwischen Anbietern von Trägersystemen, die ionisches<br />

Silber abgeben und solchen die metallisches Silber einsetzen. Silberverbindungen sind lichtempfindlich und<br />

reagieren bereitwillig mit der Umgebung, so dass man sie für den Einsatz zu ihrem eigenen Schutz an ein als<br />

Depot dienendes Trägermaterial bindet. Bekannt ist der Einsatz von Zeolithen sowie von Glaskeramiken als<br />

Trägerstoffe. Die Wahl der Trägerstoffe beeinflusst maßgeblich das Verhalten damit ausgestatteter Produkte,<br />

wodurch sich Einschränkungen ergeben können bei der Licht- und Farbechtheit sowie der Langzeitwirksamkeit<br />

gegen Bakterien. Im Kosmetikmarkt z.B. haben sich Silberionen-Additive daher nicht überzeugend durchsetzen<br />

können. Da Produkte auf Basis ionischen Silbers in der Regel mehr Silberionen abgeben, gibt es zudem<br />

anhaltende Umwelt-Vorbehalte wegen ihres Einsatzes.<br />

Der Einsatz von metallischem Silber birgt also Vorteile. Das kann freies nanoskaliges Silber sein bzw.<br />

trägergebundenes Nanosilber oder wie bei der Bio-Gate <strong>AG</strong> MicroSilver BG, d.h. ein mikroskaliertes Silber-<br />

Metall und kein Nanoprodukt.<br />

Der anhaltenden Debatte zur Sicherheit von freien Nanopartikeln und dem nötigen Zusatzaufwand<br />

entsprechender Sicherheitsstudien können sich Anbieter von Nanosilber-Produkten nicht entziehen.<br />

Die erheblich größeren Partikel von MikroSilber BG unterscheiden sich eindeutig von Nanosilber-Partikeln, was<br />

eine deutliche Differenzierung vor allem gegenüber dem Nanosilber-Markt gestattet.<br />

Die Emittentin adressiert neben dem Heimatmarkt Deutschland auch die internationalen Märkte. Der Anteil der<br />

außerhalb Deutschlands erzielten Erlöse lag im Jahr 2011 bei rund 47,5 Prozent und im Jahr 2010 bei rund 61,9<br />

Prozent. Auf die Auslandsmärkte außerhalb der Europäischen Union (EU) entfielen 2011 rund 8,3 Prozent und<br />

2010 rund 10,2 Prozent der Gesamterlöse. Außerhalb der Europäischen Union sind die Schweiz und die USA die<br />

wichtigsten Märkte der Emittentin.<br />

REGULATORISCHES UMFELD<br />

Die Geschäftstätigkeit der Bio-Gate Gruppe unterliegt in einigen Bereichen regulatorischen Beschränkungen;<br />

darüber hinaus unterliegen Kunden der Bio-Gate Gruppe, also im Wesentlichen ihre Lizenz- und Kooperations-<br />

sowie ihre Vertriebspartner verschiedenen nationalen und internationalen regulatorischen Beschränkungen. Das<br />

trifft insbesondere auf den gesamten Bereich der Medizintechnik und verwandter Anwendungsgebiete zu. Auch<br />

regulatorische Beschränkungen, die die Bio-Gate nur mittelbar betreffen, können daher einen erheblichen<br />

Einfluss auf den Vertriebserfolg bestimmter Silberanwendungen und damit auf Bio-Gates Lizenzeinnahmen und<br />

Profitabilität haben.<br />

Die Herstellung und der Vertrieb von Bio-Gate Silber unterliegen den im Chemikaliengesetz integrierten<br />

Regelungen der EU-Biozidrichtlinie (Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.<br />

Februar 1998) bzw. der Nachfolge-Regelung der EU Biozidverordnung. Die Tätigkeit der QualityLabs BT<br />

GmbH unterliegt dem Infektionsschutzgesetz. Daneben haben das Medizinproduktegesetz, die<br />

Kosmetikverordnung und das Heilmittelwerbegesetz in Deutschland sowie korrespondierende Vorschriften in<br />

der EU und anderen Ländern einen mittelbaren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Bio-Gate Gruppe.<br />

Zukünftig kann die Bio-Gate unter Umständen zusätzlich der EU-Chemikalienverordnung (REACH)<br />

unterliegen, wenn Bio-Gate mehr als eine Tonne des Bio-Gate Silbers pro Jahr herstellt.<br />

68


EU-Biozidrichtlinie / Chemikaliengesetz<br />

Das Biozidgesetz integriert die grundsätzlichen Vorschriften der EG-Biozid-Richtlinie wie<br />

Zulassungsbedürftigkeit, Zulassungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen in das Chemikaliengesetz. Der<br />

Handel mit Biozid-Produkten unterliegt demgemäß ähnlich wie bei Pflanzenschutzmitteln einer strengen<br />

Vorvermarktungskontrolle. Die Grundlage der Zulassung eines Biozid-Produktes ist eine Bewertung der von<br />

dem Produkt für Mensch und Umwelt ausgehenden Risiken.<br />

Zu den dabei berücksichtigten Schutzgütern, zählt die Gesundheit von Menschen, im Privatbereich und am<br />

Arbeitsplatz, von Haus- und Nutztieren sowie die Umwelt, einschließlich „Nichtzielorganismen“.<br />

Biozid-Produkte greifen gezielt in die Umwelt ein Wie auch für Pflanzenschutzmittel wurde daher für deren<br />

Registrierung ein Zulassungsverfahren gewählt. Ein Produkt, das einem Zulassungsverfahren unterliegt, darf erst<br />

in den Verkehr gebracht werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.<br />

Was den Vollzug angeht, ist der regulatorische Aufwand für die Emittentin oder deren Kunden weiterhin hoch.<br />

Die Umsetzung der EU-Biozidrichtlinie ist erheblich in Verzug geraten. Die Harmonisierung zwischen den EU-<br />

Mitgliedsstaaten wird als mangelhaft beklagt. Daher soll die bisherige EU-Biozidrichtlinie durch eine<br />

verbindlichere EU-Biozidverordnung ersetzt werden. Der Bearbeitungsstau im Vollzug des Biozidrechts durch<br />

EU Behörden bzw. Behörden der Mitgliedsstaaten bleibt dennoch weiterhin sehr groß. Für davon mittelbar oder<br />

unmittelbar betroffene Firmen bedeutet dies, dass sich die Behörden ihrerseits schwer tun mit verbindlichen<br />

Auskünften zu Terminen oder Details im künftigen Regelungsprozess.<br />

EU-Chemikalienverordnung (REACH)<br />

Das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals – Registrierung, Bewertung und<br />

Zulassung chemischer Stoffe) soll mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts<br />

der Bundesrepublik Deutschland ersetzen. In allen anderen Mitgliedsstaaten der EU wird die Verordnung – als<br />

direkt wirkendes Recht – ebenso gelten.<br />

Das REACH-System verlangt vom Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner<br />

Chemikalien insofern verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung notwendigen Daten selbst zu beschaffen hat<br />

(Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und damit vom REACH-System grundsätzlich erfasst sind<br />

Chemikalien, von denen mehr als eine Tonne pro Jahr produziert wird. Der Umfang der bei der Registrierung<br />

beizubringenden Daten richtet sich nach der Menge des produzierten Stoffes. So ergibt sich ab einer Menge von<br />

zehn Tonnen pro Jahr die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports)<br />

und gegebenenfalls zu Vorschlägen zur Risikominimierung.<br />

Ein weiteres Merkmal von REACH ist, dass nicht nur charakteristischen Stoffeigenschaften sondern auch die<br />

Verwendungen der Chemikalien berücksichtigt wird. Geregelt wird daher nicht nur das erstmalige<br />

Inverkehrbringen, sondern die gesamte Wertschöpfungskette von Chemikalien.<br />

Neben die bisherige Pflicht, durch Sicherheitsdatenblätter Informationen an die nachgeschalteten Anwender in<br />

der Lieferkette weiterzugeben, tritt die Verpflichtung der Anwender, dem Hersteller auch bisher nicht registrierte<br />

Anwendungen mitzuteilen. Zudem gibt es eine Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe, denen ein erhöhtes<br />

Gefährdungspotential zu eigen ist.<br />

69


Infektionsschutzgesetz<br />

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim<br />

Menschen. Nach dem Infektionsschutzgesetz bedarf derjenige, der Krankheitserreger aufbewahren oder mit<br />

ihnen arbeiten will, einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die QualityLabs BT GmbH arbeitet mit<br />

Krankheitserregern. Sie unterliegt daher der staatlichen Aufsicht und einer Anzeigepflicht z.B. für wesentliche<br />

Veränderungen der Beschaffenheit der Laborräume sowie von Art und Umfang der Tätigkeit. Außerdem hat sie<br />

umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen bei dem Umgang mit den Keimen zu beachten und dafür zu sorgen, dass<br />

ihre Laborräumlichkeiten den jeweiligen Sicherheitsvorschriften entsprechen.<br />

Medizinproduktegesetz<br />

Die Bio-Gate <strong>AG</strong> ist kein Hersteller von Medizinprodukten. Das Medizinproduktegesetz bzw. vergleichbare<br />

Regelungen treffen sie daher nur mittelbar während ihre Lizenz- und Kooperationspartner unmittelbar davon<br />

betroffen sind. Im Zuge der Entwicklung von Medizinprodukten hat die Bio-Gate das Medizinproduktegesetz<br />

und vergleichbaren Regelungen anderer Länder folgerichtig zu berücksichtigen.<br />

Geregelt werden das Inverkehrbringen und die Anwendung von Medizinprodukten in Deutschland vom<br />

Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). Ziel des<br />

Medizinproduktegesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit,<br />

Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten,<br />

Anwender und Dritter zu sorgen.<br />

Das Medizinproduktegesetz teilt Medizinprodukte nach potentieller Gefährlichkeit in vier Klassen von I bis IV<br />

ein, z.B. vom Stethoskop in der Klasse I bis zum Herzschrittmacher in Klasse IV. Die Einteilung des Produkts<br />

in eine bestimmte Klasse wird von der zertifizierenden Stelle (z.B. TÜV Rhein, TÜV Süd) auf Basis der<br />

Angaben des Medizinprodukteherstellers vorgenommen. Entscheidend ist, für welchen Zweck das Produkt<br />

verwendet werden soll. Halbwaren, die zur Herstellung eines Medizinprodukts dienen, wie z.B. das Bio-Gate<br />

Silber, unterliegen nicht der Zulassung. Die erforderlichen Zulassungsverfahren für die Medizinprodukte werden<br />

somit von Bio-Gates Lizenznehmern und Kooperationspartnern in eigener Verantwortung durchgeführt.<br />

Die benannten Stellen tendieren zunehmend dazu ein Produkt in der höheren Sicherheitskategorie anzumelden<br />

Es kommt in der Folge eher zu Einzelfallregelungen als zu Verfahren nach einem einheitlichen Rahmen, nach<br />

denen eine Vielzahl verschiedener Produkte zugelassen werden könnten. Die Emittentin als Halbwarenlieferant,<br />

unterstützt Kunden auf deren Wunsch bei der Zulassung zum Markt und somit auch bei der Diskussion mit den<br />

zulassenden Stellen und Behörden.<br />

Kosmetikverordnung und Kosmetik-Richtlinie der EU; Heilmittelwerbegesetz<br />

Im Tätigkeitsbereich der BioEpiderm GmbH sind die deutsche Kosmetikverordnung, die Kosmetik-Richtlinie<br />

der EU und das Heilmittelwerbegesetz relevant. Da die BioEpiderm GmbH kosmetische Produkte lediglich<br />

entwickelt und zur Herstellung und zum Vertrieb lizenziert, ist sie von diesen Regelungen nur mittelbar<br />

betroffen, hat allerdings bei ihren Entwicklungen die einschlägigen Regelungen zu beachten. Die<br />

Kosmetikverordnung regelt das Inverkehrbringen von Körperpflegemitteln bzw. dekorativer Kosmetik. Sie soll<br />

den Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden sowie Täuschungen schützen. In der Kosmetikverordnung<br />

werden u. a. Angaben zu verbotenen Stoffen, Farbstoffen, Konservierungsstoffen und UV-Filtern gemacht.<br />

Außerdem müssen die Zutaten von Kosmetika vom Hersteller auf der Verpackung angegeben werden.<br />

Zusätzlich zu einer Liste der Inhaltsstoffe müssen die Hersteller den Verwendungszweck und Warnhinweise auf<br />

70


eventuelle Nebenwirkungen auf die Verpackung drucken. Ferner sind einschlägige Positiv- bzw. Negativlisten<br />

zu beachten bei der Wahl der Inhaltsstoffe. So müssen Riechstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können,<br />

als Inhaltsstoff angegeben werden. Zudem sind erweiterte Angaben zur Haltbarkeit des Produkts zu machen.<br />

Hersteller müssen für die in Verkehr gebrachten kosmetischen Formulierungen eine Sicherheitsbewertung<br />

vornehmen. Teil dieser Sicherheitsbewertung ist auch der Einsatz von Mikrosilber in dem jeweiligen<br />

kosmetischen Produkt. Die Tatsache, dass es sich bei Bio-Gate MikroSilber nicht um Nanomaterial handelt, hat<br />

sich als sehr vorteilhaft erwiesen.<br />

Lizenz- und Vertriebspartner der BioEpiderm GmbH unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz. Das<br />

Heilmittelwerbegesetz gilt außer für Arzneimittel, auch für Kosmetika. Für kosmetische Produkte dürfen u. a.<br />

keine Heilungsversprechen gemacht werden. Verboten ist z.B. die Werbung für Arzneimittel mit fachlichen,<br />

sprich ärztlichen, pharmazeutischen etc. Empfehlungen oder Gutachten. Kernstück des Heilmittelwerbegesetzes<br />

ist das Verbot möglicher Irreführung. So darf für Arzneimittel nicht mit Wirkungen, die dem Arzneimittel nicht<br />

zustehen, mit Aussagen, die eine Erfolgszusage beinhalten oder mit irreführenden Aussagen zur<br />

Zusammensetzung und Beschaffenheit des Arzneimittels geworben werden.<br />

Die EU-Richtlinie über die Arzneimittelwerbung orientiert sich sehr stark an dem deutschen<br />

Heilmittelwerbegesetz und enthält im Großen und Ganzen vergleichbare Restriktionen.<br />

TÄTIGKEITSGEBIETE DER BIO-GATE<br />

Die wesentlichen Tätigkeitsgebiete der Bio-Gate Gruppe sind das HTS-Oberflächenscreening, die Herstellung<br />

und der Vertrieb von Bio-Gate Silber sowie die Entwicklung und Lizenzierung antimikrobieller<br />

Silberanwendungen in Werkstoffen und kosmetischen Produkten. Daneben entwickelt Bio-Gate kommerzielle<br />

Anwendungen der NanoComposite Coating Technologie für Produktoberflächen.<br />

Bio-Gate vereinigt das Know-how und die Fertigungstechnologie für Bio-Gate Silber, antimikrobiell<br />

ausgestattete Werkstoffe und Kosmetikprodukte sowie für Plasmabeschichtungen mit dem Know-how aus dem<br />

HTS-Oberflächenscreening zur Evaluierung antimikrobieller Eigenschaften. Diese Kombination von Know-how<br />

und Fertigungstechnologie ermöglicht es Bio-Gate, Kunden Komplettlösungen anzubieten, bei denen die<br />

jeweilige Ausstattung des Werkstoffs bzw. des Produkts mit antimikrobiell wirkendem Silber bestmöglich auf<br />

das jeweilige Einsatzgebiet zugeschnitten ist. Darüber hinaus ermöglicht diese Kombination den Aufbau eines<br />

Qualitätssicherungs- und Managementsystems bei den Bio-Gate Kunden.<br />

QualityLabs/ Prüfdienstleistungen<br />

Ein zentrales Element der Geschäftstätigkeit der Bio-Gate Gruppe ist das Verfahren zum Testen von<br />

Oberflächen auf deren antimikrobielle Wirksamkeit (High Throughput Screening, HTS), das von der<br />

QualityLabs BT GmbH vertrieben wird.<br />

Mit dem von Bio-Gate unabhängigen Prüflabor QualityLabs BT GmbH können beliebige Materialien auf deren<br />

antimikrobielle Wirkung überprüft werden. Dazu werden Proben mit Testkeimen besiedelt und nach einer<br />

vorgegebenen Inkubationsdauer (z.B. 18 Stunden) in den folgenden 48 Stunden bestimmt, ob und in welchem<br />

Maß die Testkeime in der Lage gewesen sind, sich durch Bildung von Tochterzellen fortzupflanzen<br />

(Proliferationstest). Wenn sich die Testkeime auf einer antimikrobiellen Oberfläche befunden haben, konnten sie<br />

deutlich weniger oder gar keine Tochterzellen entwickeln. Weniger Tochterzellen benötigen mehr Zeit um zu<br />

einer vorgegebenen Zellzahl heranzuwachsen, was sich dadurch messen lässt, dass sich über einen Zeitraum von<br />

71


z.B. 48 Stunden eine Nährlösung entsprechend weniger eintrübt als bei einer Probe ohne antibakteriellen Zusatz.<br />

Diese Messung erfolgt optisch und wird automatisch durch Messinstrumente durchgeführt.<br />

Zur Wahrung der Unabhängigkeit nach ISO 17025 wird die Zertifizierung der Wirksamkeit antimikrobieller<br />

Produkt- oder Oberflächeneigenschaften mit dem von der QualityLabs BT GmbH verwendete<br />

Oberflächenscreening aufgrund eines Lizenzvertrages mit der Bio-Gate <strong>AG</strong> durch die 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Bio-Gate, der QualityLabs BT GmbH, durchgeführt. Nach einem erfolgreichen Audit<br />

durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneien und Medizinprodukten (ZLG), wurde die<br />

QualityLabs BT GmbH nach § 15 des Medizinproduktegesetzes mit diesem Test als Prüflabor für biologische<br />

Prüfungen für Medizinprodukte akkreditiert. Mit der Akkreditierung wird gemäß ISO 17025 der hohe<br />

Ausbildungsstand des Personals sowie die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der durchgeführten Messverfahren<br />

durch die zuständige, dem Gesundheitsministerium untergeordnete staatliche Aufsichtsbehörde bestätigt, sowie<br />

die Tatsache, dass gewährleistet ist, dass das Labor in der Beurteilung der untersuchten Produkteigenschaften<br />

unabhängig agiert und keinerlei Einflussmaßnahmen unterliegt. Ein Testzertifikat der QualityLabs BT GmbH<br />

ermöglicht Medizinprodukteherstellern europaweit Anträge auf Zulassung von Medizinprodukten mit<br />

antimikrobieller Ausstattung mit diesen Testergebnissen zu unterlegen. Für den Endkunden belegt das<br />

Testzertifikat die Qualität und Unabhängigkeit des Prüfinstituts. Da man dem antimikrobiell ausgestatteten<br />

Produkt die Wirksamkeit nicht ansieht, ist ein solches Zertifikat zudem ein wichtiges Verkaufsargument, das den<br />

finanziellen Mehraufwand rechtfertigt.<br />

Ergänzend zur Akkreditierung wurde bei der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA Anfang 2006 ein Device<br />

Master File (DMF) für das HTS-Oberflächenscreening hinterlegt, das Bio-Gate Kunden in den USA gestattet,<br />

bei der Zulassung ihrer Medizinprodukte auf dieses DMF zu verweisen, ohne das Prüfverfahren einschließlich<br />

ggf. vertraulicher Angaben in ihrem Zulassungsantrag aufzunehmen. Die detaillierte Prüfung des HTS-<br />

Oberflächenscreening erfolgt damit nur einmal im Rahmen eines ersten Zulassungsverfahrens. Zukünftige<br />

Zulassungsanträge, die auf das DMF verweisen, können schneller durchgeführt werden.<br />

Neben der Anwendung des HTS-Oberflächenscreenings hat QualityLabs zusätzliche Testmethoden entwickelt<br />

und eingeführt so zum Beispiel die Inverse Voltammetrie und die international verbreiteten Standard<br />

Testmethoden JIS oder ASTM die Kunden weltweit angeboten werden.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die Bio-Gate Gruppe im Bereich Messdienstleistungen Umsätze in Höhe von<br />

rund TEUR 407 (2010 rund TEUR 446) Die Umsätze enthalten interne Messaufträge der Bio-Gate <strong>AG</strong> und<br />

BioEpiderm an die QualityLabs.<br />

Antimikrobielle Werkstoffe<br />

Die Emittentin vertreibt antimikrobielle Werkstoffe insbesondere für Anwendungen in Textilien, Farben und<br />

Lacke sowie verschiedene Polymeranwendungen. Auf Wunsch entwickelt die Emittentin auch zusammen mit<br />

Kunden individuelle Lösungen. Neben den Verkauf von antimikrobiellen Werkstoffen (z.B. MikroSilber), bietet<br />

das Unternehmen auch konzentrierte Polymere als Masterbatche zur Weiterverarbeitung. Des Weiteren profitiert<br />

die Emittentin bei den meisten Projekten auch von Lizenzeinnahmen die mit den Kunden individuell vereinbart<br />

werden.<br />

Das Bio-Gate-Silber kann als antimikrobiell wirkender Zusatz grundsätzlich in Kunststoffen aller Art und<br />

Kunstfasern, insbesondere in medizinisch verwendeten Produkten wie Katheter und Knochenzemente, bei<br />

Verbandsstoffen für die Wundversorgung, im Bereich der Verpackung, insbesondere Lebensmittelverpackungen,<br />

bei Konsumgütern wie z.B. Haushaltstextilien, Matratzenüberzüge und in Sprays eingesetzt werden. Das Bio-<br />

72


Gate Silber kann auch in Farben und Lacken, unter anderem für die Verwendung in öffentlichen Bereichen wie<br />

Krankenhäusern, öffentlichen Transportmitteln und anderen Örtlichkeiten mit hoher Besucherfrequenz (und<br />

damit gesteigerter Ansteckungsgefahr) eingesetzt werden.<br />

Seit 2010 hat die Emittentin in diesen Bereich das Applications Engineering als Schnittstelle zwischen der Bio-<br />

Gate Technologie und Kundenprodukten, erheblich verbessert und intensiviert. Dieser Schritt ist notwendig um<br />

Kundenprojekte zu akquirieren.<br />

Mit Hilfe der 2010 begonnenen Kooperation mit der Firma RFHBioTek in Nordamerika, wurden neue Kunden<br />

in diesem Bereich gewonnen. Zu nennen sind vor allem die Firma Benjamin Moore die antimikrobielle Farben<br />

für hygienesensitive Bereiche anbietet oder Leggett&Platt die z.B. antimikrobiell ausgestattet<br />

Matratzenüberzüge herstellt. Bei antimikrobiellen Werkstoffen in Dentalanwendungen arbeitet die Emittentin<br />

mit Coltene/Whaledent, einem Hersteller von Dentalprodukten zusammen. Des Weiteren wurde 2011 Merz<br />

Dental als Kunde gewonnen die eine Zahncreme mit dem MikroSilber vertreibt.<br />

Ziel der Entwicklungsarbeiten der Emittentin zusammen mit ihren jeweiligen Kooperationspartnern ist, für<br />

Kunden antimikrobiell ausgestattete Werkstoffe zu entwickeln, die an Stelle des bisher verwendeten Werkstoffs<br />

– ohne Veränderung der Materialeigenschaften und ohne sonstige Anpassungen in dem Fertigungsverfahren des<br />

Kunden – eingesetzt werden können. Die Herausforderung der Emittentin ist hierbei die Entwicklung einer<br />

Rezeptur und geeigneter Herstellungsschritte, die eine optimale antimikrobielle Wirkung bei dem jeweiligen<br />

Werkstoff bei möglichst geringer Zugabe von Silber ermöglichen. Hierzu müssen für die unterschiedlichsten<br />

Rezepturen Proben hergestellt und auf ihre antimikrobielle Wirkung geprüft und die Beimischung von Bio-Gate-<br />

Silber optimiert werden.<br />

Bei Polymeren stellt die Gesellschaft Kunststoffmischungen und so genannte Masterbatches her, das sind<br />

Grundmischungen von Kunststoffgranulaten mit Bio-Gate Silber in hoher Konzentration, die dem Kunden<br />

verwendeten Kunststoffgranulat in einer bestimmten Dosierung beigemischt werden.<br />

Für die Herstellung von MicroSilver hat die Gesellschaft seit 2006 eine von der Fraunhofer-Gesellschaft<br />

erworbene Fertigungsanlage mit einer Jahreskapazität von über 1t (im Zweischichtbetrieb) in Betrieb.<br />

Gegenwärtig wird die Anlage von Bio-Gate im Einschichtbetrieb betrieben und kann monatlich ca. 80kg<br />

MicroSilver liefern. Das MicroSilver wird in verschiedenen Qualitäten produziert die für die jeweiligen<br />

Anwendungsgebiete angeboten werden. Der Vertrieb des MicroSilver für Kosmetische Anwendungen<br />

übernimmt die Tochtergesellschaft BioEpiderm GmbH.<br />

Die Umsätze aus dem Bereich antimikrobieller Werkstoffe betrugen im Geschäftsjahr 2011 rund TEUR 267<br />

verglichen Umsätze von rund TEUR 302 im Geschäftsjahr 2010.<br />

Antimikrobielle Beschichtungen<br />

Neben der Ausstattung von Werkstoffen mit Bio-Gate Silber bietet die Emittentin die Plasmabeschichtung mit<br />

der NanoComposite Coating Technologie. Die Technologie hat die Gesellschaft zusammen mit dem Fraunhofer-<br />

Institut entwickelt. Für ihre kommerzielle Nutzung haben die Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft als<br />

Rechtsträger des Fraunhofer-Instituts eine Lizenzvereinbarung geschlossen, die der Gesellschaft in bestimmten<br />

Bereichen eine exklusive Nutzung ermöglicht.<br />

Gegenwärtig arbeitet Bio-Gate zusammen mit den Kunden an der Entwicklung von antimikrobiellen<br />

Plasmabeschichtungen für Implantate im traumatologischen Bereich und Chirurgische Implantate. Mit der<br />

73


NanoComposite Coating Technologie werden nanoskalige Silberpartikel direkt auf der Materialoberfläche<br />

abgeschieden und dort fest mit einem so genannten Plasmapolymer verankert. Mit dem Verfahren können vor<br />

allem solche Produkte antimikrobiell ausgestattet werden, bei denen aufgrund des Ausgangsmaterials eine<br />

Beimischung von Bio-Gate Silber nicht möglich (z.B. bei Metallen) oder vom Kunden nicht gewünscht ist.<br />

Dieses Verfahren kann daher vor allem im Bereich metallischer Implantate angewandt werden. Durch die<br />

geringe Dicke des Plasmapolymers von nur 50 – 100 nm werden die ursprünglichen Materialeigenschaften nicht<br />

verändert.<br />

Nach Ansicht der Gesellschaft handelt es sich bei der NanoComposite Coating Technologie um eine<br />

Plattformtechnologie über antimikrobielle Silberanwendungen hinaus, mit der man Produkten völlig neue<br />

Oberflächeneigenschaften verleihen kann. Mit der Plasmabeschichtung auf Basis der NanoComposite Coating<br />

Technologie könnten durch Variation der Oberflächenchemie des Plasmapolymers Oberflächen<br />

unterschiedlichster Physikochemie hergestellt werden, so dass Beschichtungen mit sehr verschiedener<br />

Funktionalität denkbar sind, z.B. Oberflächen mit antiadhäsiven Eigenschaften oder verbessertem Gleitverhalten.<br />

Mit der NanoComposite Coating Technologie könnten auch Oberflächen hergestellt werden, die selektives<br />

Bindungsverhalten zwischen Gram-positiven und Gram-negativen Bakterien zeigen, d.h. Bakterien bestimmter<br />

Gruppen bevorzugt binden. Nach Ansicht der Gesellschaft wäre es daher möglich, durch eine entsprechende<br />

Ausstattung der Oberfläche von Implantaten zu erreichen, dass diese in das umgebende Gewebe besonders gut<br />

einwachsen.<br />

Am Standort Bremen verfügt die Emittentin über eine Plasmabeschichtungsanlage. Ziel der Emittentin ist es,<br />

nach der jeweils erfolgten Entwicklung und Zulassung durch den Kunden, selbst die Produkte zu beschichten.<br />

Des Weiteren profitiert die Emittentin nach der Markteinführung der Produkte von Lizenzzahlungen. Die<br />

Umsatzerlöse in diesem Bereich sollen somit neben den bezahlten Entwicklungsarbeiten aus der<br />

Lohnbeschichtung und nach der Vermarktung auch aus Lizenzeinnahmen erwirtschaftet werden. Umsätze von<br />

Einmalzahlungen durch Vergabe von Exklusivitäten sollten nur in Einzelfällen erfolgen.<br />

Die Umsätze für diesen Bereich betrugen 2011 TEUR 703 insbesondere für Entwicklungsleistungen. 2010<br />

betrug der Umsatz TEUR 1.764, wobei darin enthalten sind auch Einmalzahlungen enthalten war.<br />

Kosmetische Produkte<br />

Die BioEpiderm GmbH , an der die Bio-Gate <strong>AG</strong> mit 70% beteiligt ist, entwickelt und lizenziert an ihre Kunden<br />

kosmetische Produkte und Körperpflegeprodukte auf der Basis vom MicroSilver BG TM , die von<br />

Kooperationspartner und direkt an Kunden vertrieben werden.<br />

Das Bio-Gate Silber findet Verwendung in unterschiedlichen Produkten zur Körperpflege, wie z.B. in<br />

Hautcremes, Lotionen, Zahncremes, Mundwasser etc. und verhindert bzw. hemmt. entzündliche Prozesse. Für<br />

den Direktvertrieb hat die Gesellschaft eine Vertriebs- und Kooperationsvereinbarung mit der HEALTH &<br />

BEAUTY SYSTEMS GmbH geschlossen, die eine Serie von Körperpflegeprodukte mit Bio-Gate Silber<br />

vertreibt. Darüber hinaus besteht auch eine Kooperationsvereinbarung mit der Firma IMP<strong>AG</strong> als internationalem<br />

Rohrstofflieferant für die Kosmetik- und Pharmaindustrie.<br />

Seit 2011 bietet BioEpiderm auf Basis der eigenen Rezepturen und in Kooperation mit Lohnhersteller auch<br />

Fertigprodukte für Ihre Kunden an.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die Bio-Gate Gruppe im Bereich Kosmetik Umsätze in Höhe von insgesamt rund<br />

TEUR 1.495; davon entfielen TEUR 256 auf Lizenzeinnahmen und TEUR 1.239 auf die Lieferung und den<br />

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Verkauf von Bio-Gate Silber für Kosmetikprodukte. Im Geschäftsjahr 2010 erreichte die Bio-Gate Gruppe einen<br />

Umsatz in Höhe von insgesamt rund TEUR 824. Davon entfielen TEUR 236 auf Lizenzeinnahmen und<br />

TEUR 588 auf die Lieferung und den Verkauf von Bio-Gate Silber für Kosmetikprodukte.<br />

MARKETING UND VERTRIEB<br />

Die zunehmende Verbreitung von Infektionen durch Keime und Bakterien ist zu einer globalen Herausforderung<br />

geworden. Um die sich weltweit bietenden Geschäftschancen zu nutzen, adressiert Bio-Gate internationale<br />

Märkte und arbeitet eng mit global aufgestellten Vertriebspartnern zusammen. Darüber hinaus hat Bio-Gate<br />

neue, auf einzelne Märkte und Anwendungen fokussierte Kooperationen geschlossen. Die eigenen<br />

Vertriebsaktivitäten bei Konsum- und Industrieprodukten richten sich vorrangig auf die Bereiche Farben und<br />

Textilien sowie unterschiedliche Polymere. Hier wurde im Geschäftsjahr 2011 die Zusammenarbeit mit<br />

Industrieunternehmen sowie mit Herstellern von Farben- und Lacken ausgebaut und die Ausweitung der<br />

Silbertechnologie auf zusätzliche Anwendungen geprüft. Im Kosmetikgeschäft erfolgt der Vertrieb sowohl über<br />

Partner als auch in Eigenregie.<br />

PATENTE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE<br />

Bio-Gate verfügt über zahlreiche Patente, die im Wesentlichen die Anwendung der einschlägigen<br />

Silbertechnologie in definierten Produkten schützen oder die Verfahrensweise, mit der man geeignete Produkte<br />

herstellen kann. Die Kunden veredeln ihre Produkte durch die Silbertechnologie von Bio-Gate. Die<br />

Verkehrsfähigkeit dieser Endprodukte wird aber nicht allein von der antimikrobiellen Leistungsfähigkeit solcher<br />

Produkte beschrieben sondern in puncto gewerbliche Schutzrechte im Wesentlichen vor allem durch Patente<br />

und Lizenzen, die der Bio-Gate Kunde für das jeweilige Endprodukt besitzt. Bio-Gate kann zwar dem Kunden<br />

einen Patentschutz für die antimikrobielle Wirksamkeit bieten. Freedom to operate erhält der Kunde aber erst<br />

durch eigene Schutzrechte am Endprodukt. Da die Kunden meist schon zuvor einschlägige Produkte (in der<br />

nicht-antimikrobiellen Version) hergestellt und verkauft haben, sind ausreichende Schutzrechte auf Kundenseite<br />

in der Regel vorhanden und werden um die von Bio-Gate mit eingebrachten antimikrobiellen Schutzrechte<br />

ergänzt. Eine wesentliche Einschränkung der Tätigkeit für Bio-Gate ergibt sich also im Regelfall nicht.<br />

75


ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />

NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER DER GESELLSCHAFT<br />

Der juristische Name der Emittentin ist „Bio-Gate <strong>AG</strong>“. Der kommerzielle Name der Emittentin lautet „Bio-<br />

Gate“. Der Sitz der Emittentin ist in Nürnberg. Die Geschäftsanschrift lautet Neumeyerstraße 28-34, 90411<br />

Nürnberg. Die Emittentin ist unter der Telefonnummer +49 (0) 911 597 24-83 00 zu erreichen. Die Emittentin ist<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 22271 eingetragen. Die Eintragung der Emittentin in<br />

das Handelsregister erfolgte am 16. Dezember 2005 (Datum der Gründung).<br />

Die Emittentin ist eine Aktiengesellschaft und unterliegt deutschem Recht. Ihr Geschäftsjahr ist das<br />

Kalenderjahr. Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

UNTERNEHMENSGEGENSTAND<br />

Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung der Emittentin die Forschung, Entwicklung,<br />

Herstellung und der Vertrieb von Materialien, Oberflächen und Verfahren, insbesondere von Biomaterialien und<br />

biotechnischen Verfahren, auch für den pharmazeutischen und kosmetischen Bereich, die Errichtung und der<br />

Betrieb eines Prüflabors zur Qualitätssicherung und Screening anti-infektiver Materialien, die biologische<br />

Optimierung von Werkstoffoberflächen, Testen von Oberflächen auf deren biologische Eigenschaften,<br />

Entwicklung von Produkten mit optimierter mikrostrukturierter und/oder nanostrukturierter Werkstoffoberfläche<br />

für den Einsatz in Medizin und Technik, Entwicklung und Vertrieb von neuen Hygieneprodukten – wie z.B.<br />

Windeln oder Einlagen – und neuen Beschichtungen – wie z.B. Farben, Lacke und Sprays – und Handel mit<br />

Produkten, die den vorgenannten Zwecken der medizinischen Technik und des Laborwesens zu dienen bestimmt<br />

sind, insbesondere von anti-infektiven Materialien.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die für die Erreichung des Unternehmenszwecks<br />

dienlich sind und/oder geeignet erscheinen und diesen unmittelbar oder mittelbar fördern. Die Gesellschaft kann<br />

Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma oder Tochtergesellschaften jeweils im In- und Ausland<br />

errichten, aufheben oder veräußern, Unternehmen oder Beteiligungen an solchen ganz oder teilweise erwerben<br />

oder veräußern, Joint Ventures oder Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen oder beenden,<br />

Unternehmen pachten oder verpachten, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen, Unternehmensverträge oder<br />

ähnliche Verträge insbesondere Interessen-, Gemeinschafts-, Geschäftsbesorgungs- oder<br />

Betriebsführungsverträge mit anderen Unternehmen schließen oder beenden oder sich auf den Erwerb, die<br />

Verwaltung oder Veräußerung von Beteiligungen beschränken oder deren Geschäftsführung, die Vertretung<br />

sowie die Verwaltung von in- und ausländischen Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt,<br />

ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern und jeweils ganz oder teilweise<br />

Holdingfunktionen sowie die Leitung einer Unternehmensgruppe, die im Rahmen des Vorbezeichneten tätig ist,<br />

zu übernehmen. Die vorgenannten Maßnahmen gelten insbesondere auch in Bezug auf solche Unternehmen, die<br />

ganz oder teilweise den gleichen oder einen ähnlichen Geschäftsgegenstand wie die Gesellschaft haben.<br />

76


WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat die Emittentin eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen.<br />

In den Jahren 2010 und 2011 sind von der Emittentin über die nachfolgen dargestellten Verträge hinaus keine<br />

wesentlichen Verträge abgeschlossen worden, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit liegen.<br />

Wandelteilschuldverschreibungen<br />

Die Emittentin hat im Jahr 2012 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Es wurden 988.729<br />

Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung sowie weitere<br />

431.000 Wandelteilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Wandelschuldverschreibung<br />

ausgegeben. Die ausgegebenen Wandelteilschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 14. März 2015.<br />

Das Wandlungsrecht ist jeweils am 10. März 2015 und den 14 vorhergehenden Geschäftstagen oder jeweils am<br />

dritten Geschäftstag nach den ordentlichen Hauptversammlungen, die jeweils über die Geschäftsjahre 2012 bis<br />

2014 beschließen bzw. in denen der festgestellte Jahresabschluss der Emittentin für genannte Geschäftsjahre<br />

vorgelegt wird und den zehn folgenden Geschäftstagen, ausübbar. Der Wandlungspreis ist jeweils diejenige Zahl<br />

durch welche der Nennbetrag einer Wandelteilschuldverschreibung zu teilen ist, um die Anzahl von Aktien zu<br />

errechnen, die bei Ausübung des Wandlungsrechts geliefert wird. Der Wandlungspreis beträgt im Falle der<br />

wirksamen Ausübung des Wandlungsrechts EUR 1,00. Hieraus ergibt sich ein Umtauschverhältnis von 1 zu 1.<br />

Die Wandelanleihe ist mit einem negativen Verwässerungsschutz ausgestattet. Im Falle einer<br />

Kapitalherabsetzung bleibt das Umtauschverhältnis unberührt, sofern die Kapitalherabsetzung die Gesamtzahl<br />

der Aktien unberührt lässt oder die Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung, einer entgeltlichen<br />

Einziehung von Aktien oder einem entgeltlichen Erwerb eigener Aktien durch die Emittentin verbunden ist. Dies<br />

gilt auch für den Fall einer Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung<br />

oder im Falle einer unentgeltlichen Einziehung von Aktien, sofern das zur Sicherung der Wandlungsrechte<br />

dienende Bedingte Kapital unverändert bleibt, ansonsten verringert sich die Anzahl der Aktien, die bei<br />

Ausübung des Wandlungsrechts aus einer Teilschuldverschreibung bezogen werden können, in dem Verhältnis,<br />

in dem das herabgesetzte Grundkapital zu dem ursprünglichen Grundkapital steht.<br />

Investitionen<br />

Im Geschäftsjahr 2010 investierte die Bio-Gate Gruppe in Sachanlagen rund TEUR 50 und im Geschäftsjahr<br />

2011 rund TEUR 121. Die wesentlichen Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2010 Investitionen in EDV und<br />

Software über insgesamt rund TEUR 10. Hervorzuheben ist hier insbesondere ein QM Softwaresystem über rund<br />

6,5 TEUR. Desweiteren wurden Investitionen in Technische Anlagen und Maschinen in Höhe von rund TEUR<br />

22 getätigt. Insbesondere sind hierbei Ersatzteile der Beschichtungsablage in Höhe von insgesamt TEUR 18 zu<br />

nennen. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen über ca. TEUR 18<br />

getätigt wobei davon rund ca. TEUR 5 Investitionen der QualityLabs für ein Schüttler (Laborgerät) und ein<br />

Trockenschrank waren. Im Geschäftsjahr 2011 wurden rund TEUR 74 aus selbstgeschaffenen Rechte und Werte<br />

aktiviert. Desweiteren wurden rund TEUR 12 in technische Anlagen und Maschinen investiert. Insbesondere<br />

betreffen diese Investitionen die Ersatzteile der Beschichtungs- und MicroSilver Anlagen sowie die Investition in<br />

ein Vakuum Druckmessgerät. Die Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen beliefen sich auf<br />

insgesamt TEUR 34. Davon waren insbesondere Investitionen der Bio-Gate in ein Plasmamonitorsystem mit ca.<br />

TEUR 17 und ein Messgerät der QualityLabs über ca. TEUR 6.<br />

77


Im laufenden Geschäftsjahr 2012 wurden bis zum 30.09.2012 insgesamt TEUR 24 investiert, die mit rund 10<br />

TEUR dem Umbau der Produktionsumgebung bei Mikrosilber zuzurechnen sind, die Differenz von TEUR 14<br />

floss in den Invest von technischen Anlagen und Maschinen sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung, wobei<br />

hier v.a. ein Serverkauf mit rund TEUR 2, diverses Equipment für die PVD-Anlage mit rund TEUR 4 und der<br />

Kauf von Software und Lizenzen mit rund TEUR 3 hervorzuheben sind.<br />

Sämtliche bereits durchgeführte und derzeit geplante Investitionen werden ausschließlich im Inland getätigt.<br />

Die Bio-Gate Gruppe finanziert Investitionen ausschließlich aus Eigenkapital.<br />

Wesentliche zukünftige Investitionen sind seitens der Leitungsorgane der Emittenten nicht beschlossen worden.<br />

Die Emittentin wird zur Finanzierung zukünftiger Investitionen neben der Eigenkapitalfinanzierung auch<br />

Fremdfinanzierungsinstrumente prüfen.<br />

RECHTSSTREITIGKEITEN<br />

Gegenüber der Network Global Logistics GmbH, Ahlen, bestehen nach Einschätzung der Emittentin zu Gunsten<br />

der Emittentin offene Forderungen in Höhe von EUR 91.647,81 zzgl. Verzugszinsen. Die Forderungen basieren<br />

auf in den Jahren 2010 und 2011 erzielten Verkaufserlösen der Network Global Logistics GmbH, die nach einem<br />

zwischen den Parteien bestehenden Lizenzvertrag vom 10. Dezember 2004 Lizenzgebühren zu Gunsten der<br />

Emittentin ausgelöst haben. Aus den nach Einschätzung der Emittentin bestehenden Forderungen wurde mit<br />

Teilklage vom 1. März 2012 beim Landgericht Münster ein Betrag von EUR 25.354,94 gerichtlich geltend<br />

gemacht.<br />

Über das Vermögen der Network Global Logistics GmbH wurde am 10. September 2012 das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet. Es ist beabsichtigt, die Forderungen der Emittentin zur Insolvenztabelle anzumelden.<br />

Weitere staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren,<br />

die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der<br />

mindestens zwölf letzten Monate bestanden/ abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage<br />

oder die Rentabilität der Emittenten und/oder der Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben,<br />

liegen nicht vor.<br />

TRENDINFORMATIONEN<br />

Nach Ansicht der Emittentin kann diese seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres (31.12.2011) folgende Trends<br />

feststellen: Im Kosmetikbereich wie auch für Textilien mit Hautkontakt gibt es eine wachsende Nachfrage nach<br />

naturnahen und erwiesenermaßen hautfreundlichen Produkten mit möglichst geringem Allergiepotenzial. Laut<br />

dem Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. wird das Marktvolumen für Schönheitspflegemittel<br />

2012 rund 2.973 Mio. Euro betragen. Davon werden rund 12,5 Prozent bzw. 371,6 Mio. Euro auf Produkte der<br />

Naturkosmetik entfallen (Quelle jeweils: http://www.ikw.org/ikw/wer-wir-sind/fakten-<br />

zahlen/marktzahlen/#household). MicroSilver BG hat sich hier auf Grund seiner besonderen Eigenschaften<br />

bewährt und erfüllt auch den im Bodycare Bereich bekannten Eco Standard.<br />

Innerhalb der Medizintechnik hält die Nachfrage nach antimikrobiell wirksamen Produkten dauerhaft an. Es<br />

werden bevorzugt Wirkstoffe gesucht, deren Biokompatibilität hoch ist und bei denen das Produkt geschützt<br />

78


werden kann, ohne Patient oder Umwelt mit zu belasten. Additive, die einen reinen Schutz des Medizinprodukts<br />

gewährleisten aber nur sehr geringe Einflüsse auf die Umgebung ausüben, werden bevorzugt. MicroSilver BG<br />

wie auch die Hyprotect Beschichtung erfüllen diese Voraussetzungen.<br />

Der Kostendruck im Gesundheitswesen in Kombination mit der Problematik multiresistenter Keime in einer<br />

alternden Gesellschaft bestimmt nachhaltig auch die Diskussion in der Medizinprodukt-Industrie. Auch<br />

gesundheitsökonomische Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Für den Hersteller wie den Endnutzer muss<br />

ein klarer Nutzen („benefit“) erkennbar werden.<br />

Der Silberpreis unterlag in den letzten Jahren starken Schwankungen. Nach internen Berechnungen der<br />

Emittentin, die auf historischen Silberkursen der Börse London (www.lbma.org.uk) basieren, ist seit Anfang des<br />

Jahres 2012 der durchschnittliche Rohstoffpreis für Silber bis zum Datum 10. Dezember 2012 um rund 15%<br />

gestiegen. Die Preisentwicklung wird seitens des Emittenten täglich verfolgt um nach Bedarf zu einem möglichst<br />

optimalen Preis einzukaufen. Die Preisschwankungen werden nach Möglichkeit an den Kunden<br />

weiterverrechnet.<br />

Die Konzentration des MicroSilvers in den Endprodukten variiert je nach Produkt und beträgt üblicherweise<br />

0,01% bis 0,2% so dass die möglichen Preisschwankungen sich nur in geringem Maße auf die Preise auswirken.<br />

Die Emittentin kennt keine Trends, Unsicherheiten, Anfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, die die Aussichten<br />

der Emittentin nach vernünftigem Ermessen zumindest im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen<br />

werden.<br />

79


ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT<br />

GRUNDKAPITAL UND AKTIEN<br />

Das Grundkapital der Emittentin beträgt derzeit EUR 1.078.000,00 und ist eingeteilt in 1.078.000 auf den<br />

Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />

EUR 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.<br />

Nach vollständiger Durchführung und Eintragung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der<br />

Emittentin am 25. Oktober 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung um EUR 2.156.000,00 durch Ausgabe von<br />

2.156.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen würde das Grundkapital der<br />

Emittentin EUR 3.234.000,00 betragen und in 3.234.000,00 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne<br />

Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt<br />

sein (siehe auch „Das Angebot – Informationen über die Wertpapiere – Rechtsgrundlage für die Ausgabe der<br />

Neuen Aktien“).<br />

An Aktien der Emittentin besteht nach Kenntnis der Emittentin kein Optionsrecht.<br />

ENTWICKLUNG DES GRUNDKAPITALS SEIT 2010<br />

1. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 betrug das Grundkapital der Emittentin EUR 2.940.000,00.<br />

2. In teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2008/I hat der Vorstand das Grundkapital um EUR<br />

294.000 erhöht auf EUR 3.234.000. Diese Kapitalerhöhung wurde am 25. März 2010 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

3. Durch einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 wurde das Grundkapital der<br />

Emittentin um EUR 1.323.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/I).<br />

4. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 ermächtigt, das<br />

Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. Juni 2016 gegen Bar- oder Sacheinlage<br />

einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.156.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der<br />

Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Weitere Genehmigte Kapitalia<br />

bestehen bei der Emittentin derzeit nicht.<br />

5. Das Grundkapital der Emittentin wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2011 um<br />

bis zu EUR 257.500,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011/I). Das Bedingte Kapital dient der<br />

Erfüllung von Bezugsrechten, die Mitgliedern des Vorstandes der Emittentin, Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmern der Emittentin oder eines<br />

verbundenen Unternehmens gewährt werden.<br />

6. Das Bedingte Kapital 2010/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2012<br />

teilweise aufgehoben und besteht nunmehr noch in Höhe von EUR 988.729,00. Das Bedingte Kapital<br />

dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder<br />

Optionsschuldverschreibungen.<br />

80


7. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. August 2012 wurde das Grundkapital der Emittentin<br />

um bis zu EUR 736.070,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das Bedingte Kapital dient der<br />

Durchführung von bis zum 20. August 2017 auszugebenden Wandel- und<br />

Optionsschuldverschreibungen.<br />

8. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 wurde das Grundkapital der Emittentin<br />

um EUR 3.234.000,00 auf EUR 1.078.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wurde am 19.<br />

November 2012 in das Handelsregister eingetragen.<br />

9. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2012 wurde der Vorstand ermächtigt mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Emittentin nach Eintragung des<br />

Kapitalherabsetzungsbeschlusses um bis zu EUR 2.156.000,00 zu erhöhen.<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS<br />

Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Beschluss der<br />

Hauptversammlung erhöht werden, der mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere<br />

Mehrheitserfordernisse festlegt.<br />

Außerdem kann die Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von genehmigtem<br />

Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als fünf<br />

Jahren Aktien bis zu einem bestimmten Betrag auszugeben. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die<br />

Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />

Weiterhin kann die Hauptversammlung zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Inhaber von<br />

Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren, die ein Recht zum Bezug von Aktien einräumen,<br />

von Aktien, die als Gegenleistung bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen dienen oder<br />

von Aktien, die Führungskräften und Arbeitnehmern angeboten wurden, ein bedingtes Kapital schaffen, wobei<br />

jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf für den Fall, dass das bedingte<br />

Kapital zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffen wird, 10%, in den<br />

übrigen Fällen die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />

Die Satzung bestimmt in Ziffer 24.1, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst und soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls<br />

nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt.<br />

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BEZUGSRECHTEN<br />

Nach dem Aktiengesetz stehen jedem Aktionär grundsätzlich Bezugsrechte auf die im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien zu (einschließlich Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen,<br />

Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen). Bezugsrechte sind frei übertragbar. Während eines<br />

festgelegten Zeitraums vor Ablauf der Bezugsfrist kann es einen Handel der Bezugsrechte an einer deutschen<br />

Wertpapierbörse geben. Die Hauptversammlung kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />

gleichzeitiger Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals die<br />

81


Bezugsrechte ausschließen. Für einen Bezugsrechtsausschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands<br />

erforderlich, der zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses darlegen muss, dass das Interesse der Emittentin<br />

am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Einräumung des Bezugsrechts überwiegt.<br />

Ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage ist nach § 186 Abs. 3 Satz 4<br />

Aktiengesetz zulässig, wenn der Betrag der Kapitalerhöhung 10% des bestehenden Grundkapitals nicht<br />

übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.<br />

ANZEIGEPFLICHTEN FÜR ANTEILSBESITZ<br />

Nach § 20 Absatz 1 Aktiengesetz ist ein Unternehmen verpflichtet, sobald ihm unmittelbar oder mittelbar mehr<br />

als ein Viertel der Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, dies unverzüglich der Emittentin schriftlich<br />

mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn einem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft<br />

gehört (§ 20 Absatz 4 Aktiengesetz). Die Emittentin hat dies sodann unverzüglich in den Gesellschaftsblättern<br />

bekannt zu machen. In Verbindung mit diesem Erfordernis enthält das Aktiengesetz verschiedene Regeln, die die<br />

Zurechnung des Aktienbesitzes zu dem Unternehmen sicherstellen sollen, die tatsächlich die Rechte aus den<br />

Aktien kontrolliert. Beispielsweise werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten Unternehmen gehören,<br />

zugerechnet, wenn es sich bei diesem Unternehmen um ein abhängiges Unternehmen i. S. d. § 17 Aktiengesetz<br />

handelt; ebenso werden Aktien zugerechnet, die von einem dritten Unternehmen für Rechnung des ersten<br />

gehalten werden. Eine Kapitalgesellschaft hat zudem der Aktiengesellschaft zu mitzuteilen, wenn ihm mehr als<br />

ein Viertel der Aktien unmittelbar gehören. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär für die Dauer des<br />

Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich Stimmrecht und<br />

dem Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Ein Unternehmen hat auch der Emittentin mitzuteilen, wenn ihm<br />

nicht mehr ein Viertel oder die Mehrheit der Aktien gehören. Mit der Einbeziehung der Aktien der Emittentin in<br />

den Teilbereich des Freiverkehrs (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse entstehen für die<br />

Aktionäre und die Emittentin keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden<br />

Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und auch keine Pflichten zur Abgabe von Angeboten<br />

nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.<br />

82


ANGABEN ÜBER DIE ORGANE, DAS MAN<strong>AG</strong>EMENT UND DIE<br />

MITARBEITER DER GESELLSCHAFT<br />

Die Organe der Emittentin sind nach § 5 der Satzung der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die<br />

Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung sowie in der<br />

Geschäftsordnung des Vorstands geregelt.<br />

Der Vorstand leitet die Emittentin unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze der Bundesrepublik<br />

Deutschland, der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie unter<br />

Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats. Der Vorstand vertritt die<br />

Emittentin gegenüber Dritten. Der Vorstand hat die Regelungen des Qualitätsmanagementhandbuchs der<br />

Emittentin einzuhalten.<br />

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Vorstand ist gegenüber dem<br />

Aufsichtsrat berichtspflichtig. Er muss dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das<br />

Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des<br />

Risikomanagements, der strategischen Maßnahmen und über sonstige relevante, die Emittentin betreffende<br />

Umstände berichten. Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu<br />

berichten. Der Aufsichtsrat kann zudem jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Emittentin<br />

verlangen.<br />

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Ein<br />

Aufsichtsratsmitglied der Emittentin kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der Emittentin sein.<br />

Nach deutschem Aktienrecht können dem Aufsichtsrat keine Maßnahmen der Geschäftsführung übertragen<br />

werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur<br />

mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.<br />

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben der Emittentin gegenüber Treue- und<br />

Sorgfaltspflichten. Bei der Erfüllung dieser Pflichten ist ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der<br />

Emittentin, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter, ihrer Gläubiger und der Allgemeinheit zu beachten. Der Vorstand<br />

muss insbesondere auch die Rechte der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleiche Information beachten.<br />

Nach deutschem Aktienrecht ist es einzelnen Aktionären, wie jeder anderen Person, untersagt, ihren Einfluss auf<br />

die Emittentin dazu zu benutzen, ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu einer für die Emittentin<br />

schädlichen Handlung zu bestimmen. Wer unter Verwendung seines Einflusses ein Mitglied des Vorstands oder<br />

des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu veranlasst, zum Schaden der<br />

Emittentin oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Emittentin zum Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens<br />

verpflichtet. Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn sie<br />

unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben und infolgedessen der Emittentin ein Schaden entstanden ist.<br />

Ein Aktionär hat grundsätzlich keine Möglichkeit, gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats vor<br />

Gericht zu klagen, wenn er der Auffassung ist, dass diese ihre Pflichten gegenüber der Emittentin verletzt haben<br />

und infolgedessen der Emittentin ein Schaden entstanden ist. Schadensersatzansprüche der Emittentin gegen die<br />

Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können in der Regel nur von der Emittentin selbst durchgesetzt<br />

werden, wobei diese bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand und bei Ansprüchen gegen<br />

Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat vertreten wird. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der<br />

Aufsichtsrat verpflichtet, voraussichtlich durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu<br />

machen, es sei denn, gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls sprechen gegen eine Geltendmachung und diese<br />

83


Gründe überwiegen oder sind zumindest gleichwertig mit den Gründen, die für eine Geltendmachung sprechen.<br />

Entscheidet sich das jeweilige vertretungsberechtigte Organ gegen eine Anspruchsverfolgung, müssen<br />

Ersatzansprüche der Emittentin gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats geltend gemacht werden,<br />

wenn die Hauptversammlung dies mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt, wobei die Hauptversammlung zur<br />

Geltendmachung der Ansprüche einen besonderen Vertreter bestellen kann. Eine Minderheit von Aktionären,<br />

deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von<br />

EUR 1.000.000,00 erreichen, kann auch die gerichtliche Bestellung eines besonderen Vertreters zur<br />

Geltendmachung des Ersatzanspruchs beantragen, der im Falle seiner Bestellung anstelle der Organe der<br />

Emittentin hierfür zuständig wird. Liegen Tatsachen vor, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Emittentin<br />

durch Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung Schaden entstanden ist, besteht<br />

darüber hinaus für Aktionäre, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag<br />

von EUR 100.000,00 erreichen, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Gericht<br />

zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Emittentin gegen Organmitglieder im eigenen Namen für die<br />

Emittentin zugelassen zu werden. Eine solche Klage wird unzulässig, wenn die Emittentin selbst<br />

Schadensersatzklage erhebt.<br />

Die Emittentin kann erst drei Jahre nach der Entstehung eines Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche<br />

gegen Organmitglieder verzichten oder sich über sie vergleichen, wenn die Aktionäre dies in der<br />

Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen und nicht eine Minderheit von Aktionären,<br />

deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt.<br />

VORSTAND<br />

Einführung<br />

Nach § 6 Ziffer 6.1.der Satzung der Emittentin besteht der Vorstand der Emittentin aus einer oder mehreren<br />

Personen. Der Vorstand kann auch dann nur aus einer Person bestehen, wenn das Grundkapital<br />

EUR 3.000.000,00 Mio. übersteigt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Der<br />

Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder<br />

Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied<br />

zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die<br />

Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund<br />

ist liegt etwa bei grober Pflichtverletzung oder bei Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung vor.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Emittentin wird, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, gesetzlich durch dieses vertreten. Sind mehrere<br />

Vorstandsmitglieder bestellt so wird die Emittentin durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein<br />

Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren<br />

Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und kann ein oder mehrere Vorstandsmitglieder von<br />

dem Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) befreien.<br />

Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine<br />

Geschäftsordnung, welche der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. Durch Beschluss vom 14. Februar 2008<br />

hat sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben, der der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 22. Februar 2006<br />

zugestimmt hat.<br />

84


Nach der Geschäftsordnung des Vorstands darf der Vorstand bestimmte Geschäfte und Maßnahmen nur mit<br />

vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist unter anderem<br />

einzuholen für Grundstücksgeschäfte, Abschluss und Kündigung von Verträgen außerhalb des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebs oder die Verpflichtungen der Emittentin von mehr als EUR 250.000 begründen,<br />

Entwicklungsprojekte, deren Volumen EUR 250.000 übersteigt, Kreditverträge von mehr als EUR 250.000,<br />

Investitionen über EUR 250.000 soweit diese nicht in dem Investitionsbudget vorgesehen sind, Eingehung<br />

sonstiger Verpflichtungen, die EUR 250.000 übersteigen (z.B. Bürgschaften, Sicherheiten), Erwerb und<br />

Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen, Vereinbarungen mit nahe stehenden Personen sowie<br />

Geschäfte und Maßnahmen, die die Unternehmensstrategie betreffen (einschließlich der Aufnahme oder<br />

Einstellung von Geschäftszweigen.)<br />

Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />

Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung die des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, den<br />

Ausschlag.<br />

Mitglieder des Vorstands<br />

Dem Vorstand der Emittentin derzeit die nachfolgenden Mitglieder an:<br />

Name Zuständigkeit/Position Weitere Mandate<br />

Karl Richter CEO keine<br />

Marc Lloret-Grau CFO keine<br />

Außer den in der vorstehenden Tabelle angegebenen Mandaten haben die Mitglieder des Vorstands der<br />

Emittentin in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung dieses Prospekts keine Tätigkeiten als Mitglied von<br />

Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen bzw. Partner anderer Unternehmen und Gesellschaften<br />

ausgeübt.<br />

Karl Richter studierte Betriebswirtschaft und arbeitete bis 1987 im Ministerium für Wirtschaft des Staates<br />

Ontario/Kanada und Repräsentant der Regierung von Ontario/Kanada in Frankfurt zuletzt als Direktor. 1987<br />

gründete er die Gesellschaft W.E.T. in Kanada als Joint Venture mit er deutschen W.E.T und 1990 Schukra of<br />

North Amerika. 2000 verkaufte er Schukra mit seinen Partnern mit einem Umsatz von 240 Mio. US$ an das<br />

Unternehmen Legget&Platt. Bei Leget&Platt wurde er Präsident der Automotive Group und war als Berater für<br />

Leggett&Platt bis einschließlich 2008 tätig. 2005 gründete er die Beteiligungsgesellschaft RFH und 2009 RFH<br />

BioTek Inc. Die Bio-Gate in Nordamerika repräsentiert.<br />

Karl Richter wurde am 10. Dezember 2009 zum Vorstandsmitglied und seit dem 1. März 2010 zum<br />

Vorstandsvorsitzenden bestellt.<br />

Marc Lloret-Grau ist Dipl. Betriebswirt und MBA und arbeitet seit Februar 2007 bei der Bio-Gate <strong>AG</strong> in<br />

verschiedenen kaufmännischen Positionen, seit 1. Januar. 2009 als Director Finance&Corp. Services<br />

verantwortlich für den kaufmännischen Bereich. Marc Lloret-Grau wurde am 1. August 2012 zum<br />

Vorstandsmitglied für die Dauer von ein Jahr bestellt.<br />

Die Mitglieder des Vorstands sind über die Geschäftsadresse der Emittentin in Nürnberg zu erreichen.<br />

85


Vergütung, Aktienbesitz, Sonstige Rechtsbeziehungen<br />

Im Geschäftsjahr 2011 beliefen sich die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder der Emittentin auf<br />

EUR 262.920,52 € und teilen sich wie folgt auf:<br />

.<br />

Name feste Vergütung variable Bestandteile sonstige<br />

86<br />

Vergütungsbestandteile 1<br />

Karl Richter 120.000 80.000 6.854,40<br />

Dr. Michael Wagener 2 50.000 -- 6.066,12<br />

1 Kfz-Nutzung; für Hr. Dr. Wagener zusätzlich Arbeitgeber Anteil für KV, PV<br />

2 Hr. Dr. Wagener hat im Mai 2011 sein Mandat als Vorstand niedergelegt. Die Bezüge wurden bis 30.06.2011<br />

vertragsgemäß bezahlt.<br />

Die vertragliche Gesamtvergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2012 teilt sich auf die Vorstandsmitglieder wie<br />

folgt auf:<br />

Name feste Vergütung variable Bestandteile sonstige<br />

Vergütungsbestandteile 1<br />

Karl Richter 2 80.000 80.000 6.854,40<br />

Marc Lloret-Grau 3 80.000 10.000 12.345,24<br />

1 Kfz-Nutzung; für Hr. Lloret-Grau zusätzlich Arbeitgeber Anteil für KV, PV, RV<br />

2 Herr Richter hat für das Jahr 2012 auf seine vertraglich feste Vergütung i.H.v. 120.000 verzichtet. Dafür wird die<br />

Gesellschaft Hr. Richter die Differenz der 40.000 EUR p.a. als Aktienoptionen anbieten.<br />

3 Hr. Lloret Grau wurde zum 01.08.2012 zum Finanzvorstand berufen.<br />

Neben einer festen Vergütung hat Hr. Richter Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) in Höhe von 5%<br />

des körperschaftssteuerlichen Gewinns der Bio-Gate Gruppe vor Abzug der Gewerbesteuer, vor<br />

Berücksichtigung der Tantieme, aber nach Berücksichtigung der variablen Vergütung und nach Verrechnung mit<br />

Verlusten der Vorjahre. Zuschüsse der öffentlichen Hand bleiben unberücksichtigt. Die Gewinnbeteiligung ist<br />

auf 100% des Grundgehalts begrenzt.<br />

Außerdem haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf die üblichen sonstigen Nebenleistungen wie z.B.<br />

Einbeziehung in eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) und Dienstwagen.<br />

Gegen die Mitglieder des Vorstands der Emittentin wurden in den letzten fünf Jahren keine Sanktionen wegen<br />

der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Die<br />

Mitglieder des Vorstands der Emittentin waren in den letzten fünf Jahren nicht an Konkursen,<br />

Insolvenzverfahren oder Liquidationen beteiligt und wurden nicht wegen Betrugsdelikten verurteilt. Gegen die<br />

Mitglieder des Vorstands der Emittentin wurden in den letzten fünf Jahren keine öffentlichen Anschuldigungen<br />

und/oder Sanktionen durch Behörden erhoben oder verhängt noch wurden sie vor einem Gericht für die<br />

Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Emittentin oder für ihre<br />

Tätigkeit im Management oder für die Führung der Geschäfte einer Emittentin als untauglich angesehen.


Die Vorstandsmitglieder halten derzeit Aktien oder Aktienoptionen der Emittentin i.H.v.:<br />

Karl Richter: 56.700 Aktienoptionen<br />

Marc Lloret-Grau: 2.000 Aktien und 5.000 Aktienoptionen.<br />

Die Emittentin hat den Vorstandsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder<br />

Gewährleistungen für sie übernommen. Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen den Vorständen und<br />

der Emittentin oder ihren Tochtergesellschaften.<br />

Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der<br />

Emittentin.<br />

AUFSICHTSRAT<br />

Einführung<br />

Der Aufsichtsrat der Emittentin besteht gemäß § 10 der Satzung in Verbindung mit §§ 95 und 96 Aktiengesetz<br />

aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.<br />

Soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nichts Abweichendes beschließt, erfolgt die Wahl der<br />

Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte<br />

Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird<br />

nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder<br />

Ersatzmitglieder bestellen, die nach einer bei der Wahl festzulegenden Reihenfolge an die Stelle vorzeitig<br />

ausgeschiedener Aufsichtsratsmitglieder treten. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden<br />

Mitgliedes gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes. Tritt ein<br />

Ersatzmitglied an die Stelle des Ausscheidenden, so erlischt sein Amt mit Beendigung der nächsten<br />

Hauptversammlung, in der mit einer Mehrheit, die Mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst,<br />

ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen<br />

Aufsichtsratsmitglieds. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist zulässig.<br />

Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats können ihr Amt durch eine an den<br />

Aufsichtsratsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung an dessen Stellvertreter und stets an den Vorstand zu<br />

richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen, bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes jederzeit.<br />

Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden<br />

Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer<br />

besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit aus<br />

seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder ein<br />

Stellvertreter während seiner Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl vorzunehmen.<br />

Sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter an der Ausübung ihrer Obliegenheiten verhindert, so hat diese<br />

Obliegenheiten für die Dauer der Verhinderung das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied zu<br />

übernehmen.<br />

87


Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassung<br />

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen<br />

Stellvertreter, mit einer Frist von vierzehn Kalendertagen schriftlich, fernmündlich oder mittels sonstiger<br />

Telekommunikationsmittel (z.B. Telefax oder Email) einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die<br />

Frist bis auf drei Tage abkürzen. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen und<br />

Beschlussvorschläge zu übermitteln.<br />

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in oder außerhalb von Sitzungen gefasst. Schriftliche, telegraphische,<br />

telefonische, fernschriftliche oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation und Datenübertragung<br />

(insbesondere Telefax, Telefon- oder Videokonferenz oder elektronisch unterbreitete Stimmabgabe)<br />

durchgeführte Beschlussfassungen sind zulässig, soweit dem kein Mitglied des Aufsichtsrates widerspricht.<br />

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und alle Mitglieder an<br />

der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend<br />

etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit<br />

findet in der Regel unverzüglich eine neue Abstimmung statt. Bei dieser erneuten Abstimmung hat der<br />

Vorsitzende, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen, von denen er die zweite jedoch nicht<br />

ausüben muss.<br />

Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats durch den Vorsitzenden, im Falle seiner<br />

Verhinderung durch seinen Stellvertreter abgegeben. Entsprechendes gilt für die Entgegennahme von<br />

Erklärungen, die an den Aufsichtsrat gerichtet sind.<br />

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse in einer<br />

Geschäftsordnung festlegen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch<br />

Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats zugewiesen werden. Der Aufsichtsrat der Emittentin hat gegenwärtig<br />

keine Ausschüsse gebildet.<br />

Rechtsstellung des Aufsichtsrats<br />

Der Aufsichtsrat führt die Geschäfte nach den gesetzlichen Vorschriften, den Ausführungen der Satzung sowie<br />

der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat mit den<br />

übrigen Organen der Emittentin vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Die Aufsichtsratsmitglieder sind von<br />

Aufträgen und Weisungen unabhängig. Sie haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied<br />

bekannt werdenden Tatsachen, deren Offenbarung die Interessen der Emittentin beeinträchtigen könnte, Dritten<br />

gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, berät diesen und überwacht dessen Geschäftsführung. Er entscheidet über<br />

Fragen der Geschäftsführung, wenn die Geschäftsordnung des Vorstands dafür einen Zustimmungsvorbehalt<br />

enthält oder der Vorstand dem Aufsichtsrat Geschäfte zur Zustimmung vorlegt. Auch insoweit hat der<br />

Aufsichtsrat aber weder ein Initiativ- noch ein Weisungsrecht. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat laufend<br />

Rechenschaft über die eingeschlagene Geschäftspolitik und alle vorgenommenen und unterlassenen Maßnahmen<br />

des Vorstands abzulegen. Die Aufsichtspflicht des Aufsichtsrats umfasst auch Maßnahmen des Vorstands der<br />

Emittentin, die sich auf die Leitung der Bio-Gate-Gruppe beziehen. Gemäß dem Aktiengesetz vertritt der<br />

Aufsichtsrat die Emittentin gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er erteilt dem Abschlussprüfer den<br />

Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluss gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs. Der<br />

88


Aufsichtsrat hat sich bislang keine Geschäftsordnung gegeben, da sich umfangreiche Regelungen in der Satzung<br />

der Emittentin befinden.<br />

Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

Der von der Hauptversammlung am 16.06.2009 (Mitglieder Klingler und Klamann) bzw. 21.08.2012 (Mitglied<br />

Rofalski) bestellte Aufsichtsrat der Emittentin setzt sich aus den nachfolgend aufgeführten Mitgliedern<br />

zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die<br />

Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt, wobei das<br />

Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl des Aufsichtsratsmitglieds<br />

Rofalski erfolgte auf Grund der Amtsniederlegung eines in der Hauptversammlung vom 16.09.2009 gewählten<br />

Aussichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglied Rofalski ist für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen<br />

Mitglieds bestellt, welches von der Hauptversammlung am 16.06.2009 gewählt wurde.<br />

Name Wohnort Haupttätigkeit Weitere gegenwärtige Aufsichtsrats- bzw.<br />

Beiratsmandate und Mandate in<br />

vergleichbaren in- und ausländischen<br />

Gremien<br />

Dr. Knud Klingler<br />

(Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrates)<br />

Karl Klamann<br />

(Stellvertretender<br />

Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrates)<br />

Volker Rofalski<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrates)<br />

Engerwitzdorf<br />

(Österreich)<br />

Geschäftsführer Syntos<br />

Beteiligungs GmbH<br />

89<br />

Exasol <strong>AG</strong><br />

Plusoptix-GmbH<br />

RMV-GmbH<br />

DELU-Luftkissen-GmbH<br />

310-Klinik-GmbH<br />

Xilicate-GmbH<br />

Erlangen CEO Optical Express <strong>AG</strong> Sanoris Stiftung (Stiftungsratsmitglied)<br />

München only natural munich<br />

GmbH, Inhaber &<br />

Geschäftsführungsmitglied<br />

im Management Team und<br />

Delegierter des<br />

Verwaltungsrats der<br />

Mountain Super Angel<br />

<strong>AG</strong><br />

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA<br />

(Vors.)<br />

Demekon Entertainment <strong>AG</strong> (Vors)<br />

4Students <strong>AG</strong> (Card4You <strong>AG</strong>, 100%<br />

Tochter).<br />

mutares <strong>AG</strong><br />

MetaLife <strong>AG</strong><br />

Taishan Capital Management <strong>AG</strong>,<br />

(Verwaltungsrat)<br />

masterpayment <strong>AG</strong><br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind über die Geschäftsadresse der Emittentin in Nürnberg zu erreichen.<br />

Herr Dr. Knud Klingler ist promovierter Kaufmann und hat langjährige Erfahrung im Management von<br />

Technologieunternehmen. Er hat zusammen mit Partnern erfolgreich mehrere Technologieunternehmen<br />

aufgebaut und einige davon an die Börse gebracht. Er ist seit Jahren als Geschäftsführer und auch als Investor für<br />

Technologieunternehmen tätig. Hr. Dr. Klingler ist Mitglied in diversen Aufsichts- bzw. Beiräten insbesondere<br />

in Technologieunternehmen.


Karl Klamann ist studierter Betriebswirt und MBA. Er hatte oberste Führungspositionen und<br />

Geschäftsführungen bei Herstellern der Medizintechnik inne. Herr Klamann gründete 1999 die HumanOptics<br />

<strong>AG</strong> in Erlangen und führte sie 2006 an die Frankfurter Börse. Herr. Klamann erhielt zahlreiche Wirtschaftspreise<br />

u.a. „Deutscher Gründerpreis“, „Entrepeneur des Jahres“. Gegenwärtig ist Herr. Klamann Vorstandsvorsitzender<br />

der Optical Express <strong>AG</strong>.<br />

Herr Volker Rofalski ist Dipl. Kaufmann und hat langjährige Erfahrung im Kapitalmarkt und Investmentbanking<br />

insbesondere bei der Finanzierung von Technologieunternehmen. Herr Rofalski gründete die TradeCross <strong>AG</strong>,<br />

die er Mitte 2005 an die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> veräußerte. Im Anschluss war er dort als Direktor und Prokurist<br />

im Bereich Equity Capital Markets bis Ende 2008 tätig. Gegenwärtig ist Herr Rofalski Geschäftsführer und<br />

Inhaber der only natural munich GmbH sowie Mitglied im Management Team und Delegierter des<br />

Verwaltungsrats der Mountain Super Angel <strong>AG</strong>. Herr Rofalski ist Mitglied in diversen Aufsichtsräten<br />

insbesondere in Technologieunternehmen.<br />

Vergütung, Aktienbesitz, sonstige Rechtsbeziehungen<br />

§ 19 der Satzung der Bio-Gate bestimmt, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine angemessene Vergütung<br />

erhält, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der<br />

stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festgelegten Vergütung, soweit die Hauptversammlung<br />

nichts anderes beschließt. Die Vergütung ist fällig am ersten Werktag (außer Samstag) nach Ablauf der<br />

Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr entscheidet.<br />

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben,<br />

erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Die<br />

Emittentin erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre baren Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Emittentin<br />

erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Emittentin gesondert in<br />

Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden eine im Interesse der<br />

Emittentin von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für<br />

Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die<br />

Emittentin.<br />

Die Hauptversammlung der Emittentin vom 24. Februar 2006 hat beschlossen, dass die Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats gemäß § 19 Ziffer 19.1 der Satzung beginnend mit dem (Rumpf-)Geschäftsjahr 2005 eine<br />

jährliche, fixe Vergütung in folgender Höhe erhalten: der Aufsichtsratsvorsitzende soll eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 10.000,00 p.a., der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende soll eine Vergütung in Höhe von<br />

EUR 7.500,00 p.a. und jedes weitere Aufsichtsratsmitglied soll eine Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00 p.a.<br />

erhalten. Die Vergütungssätze gelten auch für die kommenden Geschäftsjahre bis zu einer erneuten<br />

Beschlussfassung.<br />

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen den Aufsichtsräten und der Emittentin oder ihren<br />

Tochtergesellschaften.<br />

Der Vorstand hat, namens der Emittentin, für die Mitglieder des Aufsichtsrats D&O-Versicherungen zu nach<br />

Ansicht der Emittentin marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossen, wobei die<br />

Versicherungsprämien von der Emittentin übernommen werden.<br />

Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der<br />

Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Die Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats waren in den letzten fünf Jahren in ihrer Funktion als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied,<br />

90


Mitglied eines sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsorgans oder als Mitglied des oberen<br />

Managements nicht in ein Insolvenz-, Liquidations- oder ähnliches Verfahren involviert. Die Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats sind derzeit auch nicht Gegenstand von behördlichen Untersuchungs- oder Ermittlungsverfahren<br />

und sind auch nicht sonstigen behördlichen Sanktionen ausgesetzt.<br />

Die Aufsichtsratsmitglieder halten derzeit keine Aktien oder Aktienoptionen der Emittentin. Herr Dr. Knud<br />

Klingler ist jedoch mittelbar durch die Syntos GmbH an der Emittentin beteiligt, siehe „Aktionärsstruktur (vor<br />

Durchführung des Angebots)“. Die Emittentin hat Aufsichtsratsmitgliedern derzeit weder Darlehen gewährt<br />

noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der<br />

Emittentin bzw. ihren Tochtergesellschaften bestehen keine Dienstleistungsverträge. Die Aufsichtsratsmitglieder<br />

waren und sind nicht an Geschäften mit der Bio-Gate Gruppe außerhalb der Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

oder an anderen der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Emittentin während des<br />

laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen Geschäften, die noch nicht endgültig<br />

abgeschlossen sind, in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt.<br />

MITGLIEDER DES OBEREN MAN<strong>AG</strong>EMENTS<br />

Der Vorstand der Emittentin repräsentiert das „obere Management“ der Emittentin. Unterhalb des Vorstands<br />

verfügt die Emittentin über qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter, deren jeweiliger Verantwortungs- und<br />

Tätigkeitsbereich unmittelbar den Mitgliedern des Vorstands zugeordnet ist.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Mit Ausnahme ihrer Beteiligung an der Emittentin (siehe „Aktionärsstruktur (vor Durchführung des Angebots)“)<br />

sowie mit Ausnahme der in dem Kapitel „Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden<br />

Personen/verbundenen Personen“ beschriebenen Geschäfte und Rechtsverhältnisse bestehen keine sonstigen<br />

wesentlichen Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedern<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten Grades in Bezug auf ihre<br />

Verpflichtungen gegenüber der Emittentin oder der Bio-Gate Gruppe und ihren privaten Interessen.<br />

Desweiteren wurden keine Vereinbarungen oder Abmachungen mit Hauptaktionären, Kunden, Lieferanten oder<br />

sonstige Personen getroffen aufgrund deren ein Vorstands oder Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde.<br />

Die an dem Angebot beteiligten juristischen Personen haben kein eigenes Interesse an dem Angebot. Als von der<br />

Emittentin beauftragte Bank für die technische Durchführung der Kapitalmaßnahme, besteht mit der <strong>VEM</strong><br />

<strong>Aktienbank</strong> <strong>AG</strong> eine Vereinbarung für die Platzierung von Aktien auf best-effort basis. Die <strong>VEM</strong> <strong>Aktienbank</strong><br />

<strong>AG</strong> hat daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe der Vergütung u.a.<br />

von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Neben den in diesem Gliederungspunkt dargestellten<br />

Interessen bestehen keine Interessen natürlicher und juristischer Personen an dem Angebot.<br />

91


HAUPTVERSAMMLUNG<br />

Die ordentliche und die außerordentliche Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte<br />

innerhalb der Emittentin wahrnehmen können. Die ordentliche Hauptversammlung und die außerordentliche<br />

Hauptversammlung werden beide nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen einberufen. Die<br />

Teilnahmebedingungen für die ordentliche Hauptversammlung und die außerordentliche Hauptversammlung<br />

sind identisch.<br />

Einberufung und Teilnahme<br />

Nach § 20 Ziffer 20.3 der Satzung der Emittentin wird die Hauptversammlung durch den Vorstand einberufen,<br />

wobei das gesetzliche Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen unberührt bleibt.<br />

Die Hauptversammlung findet nach den Regelungen der Satzung am Sitz der Emittentin oder im Umkreis von 50<br />

km oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt, es sei denn der Vorstand oder der Aufsichtsrat<br />

bestimmen aus wichtigem Grund einen anderen Ort. Der Ort der Hauptversammlung ist in der Einladung<br />

anzugeben. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden<br />

Geschäftsjahres statt. Nach § 20 der Satzung der Emittentin sind Gegenstand der Tagesordnung der<br />

Hauptversammlung, neben den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere: (i) Vorlage des Jahresabschlusses<br />

und gegebenenfalls des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats, (ii) Vorlage des<br />

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats, (iii)<br />

Verwendung des Bilanzgewinns, (iv) Entlastung des Vorstands und das Aufsichtsrats und (v) Wahl des<br />

Abschlussprüfers.<br />

Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag – den Tag der<br />

Veröffentlichung und den letzten Hinterlegungstag nicht mitgerechnet – im elektronischen Bundesanzeiger<br />

bekannt gemacht werden. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder einen am Sitz der Emittentin<br />

anerkannten Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt,<br />

die sich vor der Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung<br />

muss der Emittentin unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens bis zum Ablauf des<br />

siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung<br />

zur Ausübung des Stimmrechts ist der Emittentin nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat<br />

schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das<br />

depotführende Institut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den<br />

Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss unter der in der Einberufung hierfür<br />

mitgeteilten Adresse spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.<br />

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der<br />

Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden. Ist dieser auch verhindert, so bestimmt der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

ein anderes Aufsichtsratsmitglied, welches den Vorsitz in der Hauptversammlung führt. Wurde ein anderes<br />

Aufsichtsratsmitglied im Fall der Verhinderung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters nicht<br />

ernannt, so eröffnet der an Lebensjahren älteste Aktionär die Hauptversammlung und lässt von ihr einen<br />

Vorsitzenden als Versammlungsleiter wählen.<br />

92


Der Vorsitzende oder der Versammlungsleiter leitet die Hauptversammlung. Er bestimmt die Reihenfolge, in der<br />

die Gegenstände der Tagesordnung behandelt werden, sowie die Form und Reihenfolge der Abstimmungen. Das<br />

Ergebnis der Abstimmung kann im Subtraktionsverfahren durch Abzug der Ja- oder Neinstimmen und den<br />

Stimmenthaltungen von den Stimmberechtigten insgesamt zustehenden Stimmen ermittelt werden.<br />

Beschlussfassung<br />

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes oder<br />

die Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit<br />

erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst. Insbesondere Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen<br />

unter Bezugsrechtsausschluss, Kapitalherabsetzungen, die Auflösung, Umwandlung oder Verschmelzung der<br />

Emittentin, die Übertragung des Gesellschaftsvermögens und die Zustimmung zu Unternehmensverträgen im<br />

Sinne der §§ 291 ff. Aktiengesetz bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.<br />

Sofern bei Wahlen durch die Hauptversammlung eine einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht wird, findet eine<br />

Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die meisten Stimmzahlen erhalten haben. Bei gleicher<br />

Stimmenzahl im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine<br />

Stimme, soweit das Stimmrecht nicht durch Gesetz oder Satzung ausgeschlossen ist.<br />

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte<br />

ausgeübt werden, wobei die Vollmacht schriftlich erteilt werden muss, wenn nicht die Einladung zur<br />

Hauptversammlung die Vollmachterteilung per Telefax oder auf einem anderen bestimmten elektronischen Weg<br />

zulässt. Die Stimmrechtsausübung durch Banken auf Grund einer erteilten Stimmrechtsvollmacht wird durch<br />

besondere Vorschriften des Aktiengesetzes geregelt.<br />

Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein eigenes Rede- und Fragerecht, das verschiedenen<br />

Einschränkungen unterliegt, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsinteressen der Emittentin und auf den<br />

ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf der Hauptversammlung eingeschränkt werden kann. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen, die im Aktiengesetz geregelt sind, sind Aktionäre und Mitglieder des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats berechtigt, durch Klage beim zuständigen Landgericht Beschlüsse der Hauptversammlung unter<br />

verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten anzufechten oder deren Nichtigkeit gerichtlich feststellen zu lassen.<br />

Zuständigkeiten<br />

Die ordentliche Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns der Emittentin und über<br />

die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung<br />

abgeschlossene Geschäftsjahr. Darüber hinaus wählt die ordentliche Hauptversammlung den Abschlussprüfer<br />

der Emittentin für das jeweils laufende Geschäftsjahr.<br />

Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Emittentin fest, sofern dies nicht durch den Vorstand und<br />

den Aufsichtsrat erfolgt. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet insbesondere über folgende weitere Fragen:<br />

Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung; Satzungsänderungen;<br />

Umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel; die Übertragung<br />

des gesamten Vermögens der Emittentin; die Eingliederung einer Emittentin; und den Abschluss bzw. Änderung<br />

von Unternehmensverträgen (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge).<br />

93


AUDIT-AUSSCHUSS UND CORPORATE GOVERNANCE<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bisher nicht den Regelungen und Empfehlungen des deutschen Corporate<br />

Governance Kodex entsprechend § 161 Aktiengesetz unterworfen und leisten ihm nicht Folge, da dies rechtlich<br />

nicht erforderlich ist. Die Einbeziehung der Aktien der Emittentin in den Freiverkehr gilt nicht als<br />

Börsennotierung im Sinne des § 161 Aktiengesetz. Daher wird auch künftig keine Erklärung gemäß den<br />

Regelungen des Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Emittentin hat keinen Audit Ausschuss.<br />

MITARBEITER<br />

Mitarbeiterzahl und Aufteilung<br />

Die Bio-Gate Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich 30 Mitarbeiter (einschließlich<br />

Vorstandsmitglieder und Berater) und in 2011 durchschnittlich 30 Mitarbeiter (einschließlich der<br />

Vorstandsmitglieder und Berater). Im Jahr 2011 beschäftigte die Emittentin darüber hinaus im Durchschnitt 2<br />

Zeitarbeitskräfte.<br />

Am Standort Nürnberg beschäftigte die Bio-Gate Gruppe im Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich 16 Mitarbeiter<br />

(einschließlich Vorstandsmitglieder und Berater) und im Jahr 2011 durchschnittlich 16 Mitarbeiter<br />

(einschließlich Vorstandsmitglieder und Berater). Am Standort Bremen beschäftigte die Bio-Gate Gruppe im<br />

Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich 14 Mitarbeiter (einschließlich Vorstandsmitglieder und Berater) und im Jahr<br />

2011 durchschnittlich 14 Mitarbeiter (einschließlich Vorstandsmitglieder und Berater) Darüber hinaus wurden in<br />

2011 durchschnittlich 2 Zeitarbeitskräfte in Bremen beschäftigt.<br />

Bis zum Datum dieses Prospekts beschäftigt die Emittentin in 2012 durchschnittlich 29 Mitarbeiter<br />

(einschließlich Vorstandsmitglieder und Berater).<br />

Bei der Emittentin bestehen keine Betriebsräte. Die Emittentin unterliegt nicht der Arbeitnehmermitbestimmung.<br />

Der Aufsichtsrat der Emittentin setzt sich folglich nur aus Vertretern der Anteilseigner zusammen, siehe<br />

„Aufsichtsrat“.<br />

Aktienoptionsprogramm<br />

Die Emittentin hat von der Ermächtigung Gebraucht gemacht, die die Hauptversammlung am 24.Februar 2006<br />

beschlossen hat (Bedingtes Kapital I) und auf dieser Grundlage insgesamt 117.000 Aktienoptionen auf den<br />

Bezug von ebenso viele auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ausgegeben. Im einzelnen<br />

Teilen sich die Aktienoptionen wie folgt auf: 87.200 Aktienoptionen wurden an die Arbeitnehmer der Bio-Gate<br />

<strong>AG</strong>, 6.500 Aktienoptionen wurden an den Geschäftsführer der QualityLabs BT GmbH und BioEpiderm GmbH<br />

und 23.300 Aktienoptionen wurden an die Arbeitnehmer der QualityLabs BT GmbH und BioEpiderm<br />

ausgegeben.<br />

Des Weiteren wurden 56.700 Aktienoptionen an den Vorstand auf den Bezug von ebenso viele auf den Inhaber<br />

lautende Stammaktien ohne Nennbetrag ausgegeben (Bedingtes Kapital II).<br />

Die Aktienoptionen wurden den Mitarbeiter ohne Gegenleitung gewährt; bei Ausübung der Aktienoptionen ist<br />

für jede ausgeübte Option ein Betrag in Höhe des endgültigen Platzierungspreises dieses Angebots zu zahlen. Im<br />

94


Übrigen entsprechen die Bedingungen der Aktienoptionen den in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 24.<br />

Februar 2006 festgelegten Bedingungen.<br />

Vereinbarungen über eine Beteiligung der Beschäftigten am Kapital des Emittenten bestehen darüber hinaus<br />

nicht.<br />

95


AKTIONÄRSSTRUKTUR, VERWÄSSERUNG<br />

AKTIONÄRSSTRUKTUR VOR DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS<br />

Die nachfolgende Tabelle stellt die Aktionärsstruktur vor Durchführung des Angebots dar, soweit diese der<br />

Emittentin bekannt ist<br />

Aktienbesitz vor Durchführung des<br />

Angebots<br />

Aktionär Stück Anteil<br />

Dr. Peter Steinrücke 370.747 8,60%<br />

Dr. Thorsten Bechert 289.539 6,71%<br />

RFH BioTek Inc. 545.000 12,64%<br />

Syntos Beteiligungs GmbH 1.132.674 26,27%<br />

Fraunhofer-Emittentin zur Förderung der<br />

angewandten Forschung e.V.<br />

97.817 2,27%<br />

Mountain Super Angel <strong>AG</strong> 389.000 9,02%<br />

Anleger (Streubesitz) 1.487.223 34,49%<br />

Summe 4.312.000 100,00%<br />

Die Emittentin hält derzeit keine eigenen Aktien. Hauptaktionäre der Emittentin haben keine unterschiedlichen<br />

Stimmrechte.<br />

Soweit der Emittentin bekannt, bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen oder<br />

Beherrschungsverhältnisse an der Emittentin. Es existieren darüber hinaus keine Vereinbarungen, deren<br />

Ausübung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Änderung in der Beherrschung des Emittenten führen könnte.<br />

VERWÄSSERUNG<br />

Der Buchwert des bilanziellen Eigenkapitals der Emittentin belief sich zum 31. Dezember 2011 auf EUR 0,48<br />

pro Aktie (Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011; berechnet auf der Grundlage der Anzahl der zum<br />

31.Dezember 2011 ausstehenden 4.312.000 Aktien der Emittentin). Unter Berücksichtigung der Platzierung der<br />

2.156.000 aus der am 25. Oktober 2012 von der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin<br />

beschlossenen Kapitalerhöhung im Rahmen des Angebots zu einem unterstellten Platzierungspreis von<br />

EUR 1,00 pro Aktie (entspricht dem Nennwert der Aktie) hätte das angepasste Eigenkapital der Emittentin zum<br />

31. Dezember 2011 EUR 0,65 pro Aktie betragen (Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011; berechnet auf der<br />

Grundlage der Anzahl der nach vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen dieses Angebots<br />

ausstehenden 2.156.000 Aktien der Emittentin und vor Durchführung der am 25. Oktober 2012 beschlossenen<br />

und am 19.November 2012 in das Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 4:1.).<br />

Dies entspricht einer Erhöhung des Eigenkapitals der Emittentin um EUR 0,17 pro Aktie für die vorhandenen<br />

Altaktionäre und einer unmittelbaren Verwässerung der Zeichner der neuen Aktien in Höhe von EUR 0,35 pro<br />

Aktie. Die folgende Tabelle stellt diese Differenzen dar:<br />

96


Unterstellter Platzierungspreis pro Aktie EUR 1,00<br />

Buchwert des Eigenkapitals je Aktie zum 31. Dezember 2011<br />

(vor Durchführung des Angebots; berechnet auf Grundlage der derzeit ausstehenden<br />

1,00Aktien der Emittentin)<br />

Angepasster Buchwert des Eigenkapitals je Aktie zum 31. Dezember 2011<br />

(nach Durchführung des Angebots; berechnet auf Grundlage der Anzahl der nach vollständiger<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen dieses Angebots ausstehenden 2.156.000<br />

Aktien der Emittentin und vor Durchführung der am 25. Oktober 2012 beschlossenen und am<br />

19.November 2012in das Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung im Verhältnis<br />

von 4:1)<br />

Die unmittelbare Verwässerung der Zeichner der neuen Aktien beträgt EUR 0,35 pro Aktie.<br />

Betrag, um den der Platzierungspreis pro Aktie den Buch wert des angepassten Eigenkapitals<br />

(nach Durchführung des Angebots) je Aktie übersteigt<br />

97<br />

EUR 0,48<br />

EUR 0,65<br />

EUR 0,35<br />

Durch die Ausgabe von 2.156.000 Aktien in einem Bezugsverhältnis 1:2 hat jeder Aktionär die Möglichkeit<br />

seinen Anteil an der Gesellschaft durch die Zeichnung des Angebots zu erhalten. Sollte dieser die Bezüge nicht<br />

zeichnen, würde sein Anteil an der Gesellschaft sich auf 1/3 ca. 33,33 % seines bisherigen Anteils reduzieren.<br />

Zu den Auswirkungen des Angebots auf die Beteiligungs- und Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht), siehe<br />

oben „Aktionärsstruktur vor Durchführung des Angebots“.


GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN<br />

PERSONEN/VERBUNDENEN PERSONEN<br />

Zu den der Gesellschaft nahe stehenden Personen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats,<br />

einschließlich deren naher Familienangehörigen, sowie diejenigen Unternehmen, auf die Vorstands- oder<br />

Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bzw. deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss<br />

ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen Stimmrechtsanteil haben. Darüber hinaus zählen zu den<br />

nahe stehenden Personen die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren konzernverbundener<br />

Unternehmen. Die Gesellschaft unterhält verschiedene Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen. Die<br />

Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft mit nahe stehenden Personen beruhen auf marktüblichen Konditionen.<br />

Nachfolgend sind Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit verbundenen Parteien dargestellt, die die Gesellschaft<br />

in den Geschäftsjahren 2011 und 2010 sowie bis zum Datum dieses Prospekts abgeschlossen hat.<br />

Mietverträge mit InnoTec Verwaltungs-GmbH & Co. Beteiligungs-KG<br />

Bei der Bio-Gate Gruppe bestehen zwei Mietverträge mit der InnoTec Verwaltungs-GmbH & Co. Beteiligungs-<br />

KG („InnoTec“) und RMV GmbH („RMV“), die zu der gleichen Unternehmensgruppe gehört wie die Syntos<br />

Beteiligungs GmbH, die mit rund 26,27% (vor Durchführung des Angebots) an der Bio-Gate <strong>AG</strong> beteiligt ist.<br />

Mietvertrag Neumeyerstraße 28-34<br />

Die Bio-Gate <strong>AG</strong> hat am 30.06.2010 von der RMV rund 350 qm Bürofläche in dem Bürogebäude<br />

Neumeyerstraße 28-34 in Nürnberg zu einer anfänglichen monatlichen Netto-Kaltmiete von EUR 4.520<br />

zuzüglich Nebenkosten und 4 Parkplätze angemietet. Der Mietvertrag ist erstmalig zum 30.06.2015 kündbar und<br />

enthält eine Wertsicherungsklausel, wonach sich die Miete in dem gleichen prozentualen Verhältnis anpasst wie<br />

der Preisindex, wenn sich dieser nach dem 1.Juli 2010 um mehr als 5% ändert. Die monatliche Netto-Kaltmiete<br />

beträgt gegenwärtig EUR 4.520.<br />

Mietvertrag Neumeyerstraße 46a<br />

Die QualityLabs BT GmbH ist am 21. Juli 2004 in einen ursprünglich von der Bio-Gate GmbH mit der InnoTec<br />

am 15. Oktober 2001 abgeschlossenen Mietvertrag über 260qm Bürofläche (einschließlich anteiliger Verkehrs-<br />

und Allgemeinflächen und vier Parkplätzen) in dem Bürogebäude Neumeyerstraße 46a in Nürnberg eingetreten.<br />

Der Mietvertrag wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.07.2007 nachgetragen und Die monatliche Netto-Kaltmiete<br />

beträgt gegenwärtig EUR 4.802. Der Mietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel, wonach sich die Miete in<br />

dem gleichen prozentualen Verhältnis anpasst wie der Preisindex, wenn sich dieser nach dem 1. September 2002<br />

um mehr als 5% ändert.<br />

Kooperationsvertrag mit der RFHBioTek Inc<br />

Die Bio-Gate <strong>AG</strong> hat am 23.09.2011 einen Kooperationsvertrag mit der RFH BioTek Inc geschlossen. Darin<br />

wurde eine umfangreiche Regelung zur exklusiven Vertretung der Bio-Gate <strong>AG</strong> in Nordamerika (USA; Kanada<br />

und Mexiko) geschlossen. RFH BioTek verfügt auf den nordamerikanischen Markt in vielen Bereichen über<br />

Kontakte und Erfahrungen im Marketing und Vertrieb in Nordamerika.<br />

Der Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist erstmals kündbar zum 31.12.2016.<br />

98


RFH BioTek wurde von Hr. Karl Richter gegründet. Hr. Richter ist gegenwärtig Teilhaber der Gesellschaft.<br />

Geschäftsführer der RFH BioTek ist Hr. Karl Richter jr., der Sohn von Hr. Karl Richter.<br />

Lizenz-, Kooperations- und Lieferverträge mit der Fraunhofer-Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft steht in umfangreichen vertraglichen Beziehungen mit der Fraunhofer-Gesellschaft als<br />

Rechtsträger des Fraunhofer-Instituts, das mit 2,27% (vor Durchführung des Angebots) an der Gesellschaft<br />

beteiligt ist. Die wesentlichen Vereinbarungen mit der Fraunhofer-Gesellschaft betreffen die Know-how- und<br />

Lizenzvereinbarungen der MicroSilber – und Beschichtungstechnologie; Daneben bestehen eine Reihe weiterer<br />

unterschiedlicher Vereinbarungen wie z.B. eine Qualitätsvereinbarung und eine Vereinbarung über die Nutzung<br />

des Fraunhofer-Logos durch Bio-Gate.<br />

99


KONZERNSTRUKTUR UND INHALT DER BETEILIGUNGEN<br />

BIO-GATE <strong>AG</strong><br />

Die Emittentin ist die operative tätige Konzernobergesellschaft der Bio-Gate Gruppe und Emittentin. Neben<br />

ihren eigenen operativen Tätigkeiten erbringt sie in den Verwaltungsbereichen Dienstleistungen für ihre<br />

Tochterunternehmen.<br />

Die beiden operativen Tochtergesellschaften der Emittentin sind die BioEpiderm GmbH und die QualityLabs BT<br />

GmbH. An der QualityLabs BT GmbH hält die Emittentin 100% des Stammkapitals, an der BioEpiderm GmbH<br />

ist die Emittentin mit 70% des Stammkapitals beteiligt.<br />

BIOEPIDERM GMBH<br />

Die BioEpiderm GmbH übernimmt innerhalb der Bio-Gate Gruppe die Entwicklung und Lizenzierung<br />

kosmetischer Produkte und Personal Care. Die BioEpiderm GmbH wurde von der Emittentin zusammen mit der<br />

Syntos Beteiligungs GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000 am 15. Juli 2004 gegründet und am<br />

22. Oktober 2004 in das Handelsregister in Nürnberg unter der HRB Nummer 21298 eingetragen. Der Sitz der<br />

BioEpiderm GmbH ist Nürnberg.<br />

Neben der Emittentin sind weitere Gesellschafter der BioEpiderm GmbH die Syntos Beteiligungs GmbH (25%)<br />

und Herr Dr. Michael Wagener (5%). Mit der Syntos Beteiligungs GmbH besteht ein Beteiligungsvertrag vom<br />

15. Juli 2004 Emittentin.<br />

Sitz und Gründung Nürnberg (Deutschland)<br />

Unternehmensgegenstand Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb<br />

hochwertiger kosmetischer, medizinischer und<br />

pharmazeutischer Produkte für die pflege- oder<br />

heilbedürftige Haut mit dazu geeigneten Produkten aller<br />

Art, Pflastern, Wundauflagen, Textilien, Auflagen aller Art,<br />

Salben, Pudern und Tinkturen. Entwicklungs-,<br />

Produktions- sowie Handels- und Vertriebstätigkeiten, die<br />

nur mit öffentlich-rechtlicher Genehmigung ausgeübt<br />

werden können, sind nicht Unternehmensgegenstand.<br />

Anteil am gezeichneten Kapital 70%<br />

Gezeichnetes Kapital EUR 25.000<br />

Ausstehende Einlagen EUR 0<br />

Bilanzverlust zum 31.12.2011 EUR 634.925,87<br />

Rücklagen EUR 243.750,00<br />

Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der<br />

Emittentin<br />

Erträge der Emittentin aus der Beteiligung zum<br />

31.12.2011<br />

EUR 17.500,00<br />

EUR 104.461,09<br />

100


Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin EUR 719.510,27<br />

QUALITYLABS BT GMBH<br />

Die QualityLabs BT GmbH ist ein nach § 15 Medizinproduktegesetz von der Zentralstelle der Länder für<br />

Gesundheitsschutz bei Arzneien und Medizinprodukten (ZLG) für die biologische Prüfung von<br />

Medizinprodukten mit dem HTS-Oberflächenscreening akkreditiertes Labor. Die QualityLabs BT GmbH wurde<br />

von der Emittentin mit einem Stammkapital von EUR 25.000 am 15. Juli 2004 gegründet und am 23. Juli 2004<br />

in das Handelsregister in Nürnberg unter der HRB Nummer 21092 eingetragen. Sitz der QualityLabs BT GmbH<br />

ist Nürnberg. Mit der QualityLabs BT GmbH besteht seit dem Jahr 2009 ein Ergebnisabführungs- und<br />

Beherrschungsvertrag.<br />

Sitz und Gründung Nürnberg (Deutschland)<br />

Unternehmensgegenstand Screening und Testen von Oberflächen, Produkten und<br />

oberflächenaktiven Substanzen oder Beschichtungen aller<br />

Art auf deren biologische Eigenschaften; Durchführung<br />

von Messungen im Kundenauftrag, QS-QM-Messungen<br />

zur laufenden Überwachung der Produktion (z.B. von<br />

Produkten mit antiadhäsiven oder antimikrobiellen<br />

Produkteigenschaften); biologische Testung von Produkten<br />

aller Art (z.B. zur Optimierung mikro- oder<br />

nanostrukturierter Oberflächen) für den Einsatz in<br />

Medizin, Technik, als Hygiene- und Konsumartikel sowie<br />

als Verpackungsmaterialien, Lacke oder in Form von<br />

anderen Beschichtungen.<br />

Anteil am gezeichneten Kapital 100%<br />

Gezeichnetes Kapital EUR 25.000<br />

Ausstehende Einlagen EUR 0<br />

Bilanzgewinn zum 31.12.2011 EUR 3.202,86<br />

Rücklagen EUR 0<br />

Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der<br />

Emittentin<br />

Verluste der Emittentin aus der Beteiligung zum<br />

31.12.2011<br />

EUR 25.000<br />

EUR 45.454,46<br />

Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin EUR 264.275,89<br />

101


BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

Der folgende Abschnitt enthält eine Beschreibung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsprinzipien, die im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien sowie der Übertragung und<br />

Ausübung von etwaigen Bezugsrechten von Bedeutung sind. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit und enthält keine umfassende oder gar abschließende Erläuterung aller denkbaren steuerlichen<br />

Aspekte in diesem Bereich. Die Erläuterungen basieren auf dem am Datum des Prospekts geltenden deutschen<br />

Steuerrecht, einschließlich der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung sowie den mit der Bundesrepublik<br />

Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sich die<br />

Besteuerung aufgrund zu-künftiger Änderungen der gesetzlichen Vorschriften – unter Umständen auch<br />

rückwirkend – anders darstellen kann. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Finanzgerichte und/oder die Finanzverwaltung von einer anderen steuerlichen Beurteilung ausgehen als<br />

derjenigen, die in diesem Abschnitt beschrieben ist.<br />

Dieser Abschnitt kann nicht die individuelle steuerliche Beratung des einzelnen Aktionärs ersetzen. Potenzielle<br />

Erwerber einer Aktie oder etwaiger Bezugsrechte sollten sich von ihrem steuerlichen Berater in Bezug auf die<br />

steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung, der<br />

Schenkung und der Vererbung von Aktien oder Bezugsrechten sowie zu den Regeln hinsichtlich einer<br />

gegebenenfalls in Betracht kommenden Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer beraten lassen. Nur im<br />

Rahmen einer individuellen Beratung können die steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Aktionärs<br />

angemessen berücksichtigt werden.<br />

Die Emittentin übernimmt nicht die Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern an der Quelle.<br />

BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT<br />

In Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihrem zu versteuernden Einkommen<br />

grundsätzlich der Körperschaftsteuer und regelmäßig der Gewerbesteuer. Die Einkommensermittlung erfolgt<br />

dabei nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes. Der<br />

Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15% zzgl. eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% der<br />

Körperschaftsteuerschuld (somit insgesamt 15,825%). Zusätzlich unterliegen in Deutschland ansässige<br />

Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag grundsätzlich der<br />

Gewerbesteuer. Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und<br />

Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt um bestimmte<br />

Hinzurechnungsbeträge und vermindert um bestimmte im Gewerbesteuergesetz genannte Kürzungsbeträge. Die<br />

letztendliche Höhe der Gewerbesteuer ist vom Geschäftssitz der Gesellschaft und von den Standorten der jeweils<br />

unterhaltenen Betriebsstätten abhängig, da jede Gemeinde ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz festlegt, der auf<br />

den ermittelten Gewerbesteuermessbetrag anzuwenden ist. Die Gewerbesteuer beträgt in der Regel zwischen 10<br />

und 17% des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Die ermittelte Gewerbesteuer ist für Zwecke der<br />

Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar.<br />

Dividenden oder andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften bezieht, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens für körperschaftsteuerliche Zwecke<br />

grundsätzlich unberücksichtigt. Allerdings gelten 5% der jeweiligen Einnahmen pauschal als nicht abziehbare<br />

Betriebsausgaben. Im Ergebnis werden daher 95% der bezogenen Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft<br />

steuerfrei gestellt. Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer in- oder<br />

ausländischen Kapitalgesellschaft. Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in<br />

102


unmittelbarem Zusammenhang stehen, dürfen abgezogen werden. Für Zwecke der Gewerbesteuer werden von<br />

inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile sowie Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft ebenfalls im Ergebnis zu 95% von der<br />

Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung ist allerding, dass die Gesellschaft zu Beginn des maßgeblichen<br />

Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt<br />

war. Anderen-falls unterliegen die Gewinnanteile vollständig der Gewerbesteuer. Für aus ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile gelten weitere Einschränkungen. Zum Beispiel darf die<br />

ausländische Kapitalgesellschaft ihre Einkünfte nur aus bestimmten aktiven Einkünften i.S.d. Außensteuer-<br />

gesetzes erzielen. Für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie für Pensionsfonds sind weitere<br />

Besonderheiten zu beachten.<br />

Aufwendungen der Gesellschaft, die durch deren Betrieb veranlasst sind, können grundsätzlich als<br />

Betriebsausgaben abgezogen werden. In bestimmten Fällen können jedoch Finanzierungsaufwendungen<br />

ertragsteuerlich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nur eingeschränkt abziehbar sein (sog.<br />

Zinsschranke). Für gewerbesteuerliche Zwecke sind als Betriebsausgaben abgezogene<br />

Finanzierungsaufwendungen hingegen dem Gewerbeertrag teilweise wieder hinzuzurechnen, soweit deren<br />

Summe den Betrag von EUR 100.000 übersteigt, so dass für gewerbesteuerliche Zwecke lediglich eine<br />

eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen besteht.<br />

Steuerliche Verlustvorträge können für Körperschaft- und Gewerbesteuerzwecke bis zu einem Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte bzw. des Gewerbeertrags von EUR 1 Mio. unbeschränkt, darüber hinaus nur bis zu 60% der diesen<br />

Betrag übersteigenden Einkünfte bzw. des Gewerbeertrags abgezogen werden (Verlustvortrag). Soweit innerhalb<br />

von fünf Jahren, mehr als 25% des gezeichneten Kapitals der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder<br />

der Stimmrechte an einen Erwerber oder einer diesem nahe stehenden Person übertragen bzw. liegt ein<br />

vergleichbarer Sachverhalt vor, entfallen die bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeglichenen Verluste in<br />

entsprechender Höhe. Werden sogar mehr als 50% übertragen oder liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor, geht<br />

der gesamte Verlustvortrag unter.<br />

BESTEUERUNG DER AKTIONÄRE<br />

Aktionäre unterliegen der Besteuerung insbesondere im Zusammenhang mit dem Halten (Besteuerung von<br />

Dividenden), der Veräußerung von Anteilen (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen) und der unentgeltlichen<br />

Übertragung von Anteilen (Erbschaft- und Schenkungsteuer).<br />

Besteuerung von Dividenden<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Die Gesellschaft ist grundsätzlich verpflichtet, bei Auszahlung der Dividende Kapitalertragsteuer in Höhe von<br />

25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Steuerschuld (d. h. insgesamt 26,375% sowie<br />

gegebenenfalls Kirchensteuer) für Rechnung des Aktionärs einzubehalten und an das zuständige Finanzamt<br />

abzuführen. Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer besteht grundsätzlich<br />

unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Dividendenzahlung beim Anteilseigner steuerlich zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Die auf Dividendenzahlungen anfallende Steuerschuld von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen,<br />

die Aktien im Privatvermögen halten, ist grundsätzlich abgegolten (sog. Abgeltungsteuer). Unter bestimmten<br />

103


Voraussetzungen sehen einzelne Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes die Möglichkeit der<br />

Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. die Erstattung einer bereits einbehaltenen und abgeführten<br />

Kapitalertragsteuer vor. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag bestimmte<br />

Ausnahmen von der Kapitalertragsteuerpflicht (d. h. Befreiung oder Ermäßigung) für Aktionäre erteilt werden,<br />

die nicht in Deutschland ansässig sind, wenn die Richtlinie 2011/96/EU des Rates über das gemeinsame<br />

Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Mutter-Tochter-<br />

Richtlinie) oder ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist.<br />

Unabhängig davon kann schließlich Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die beschränkt Körperschaft-<br />

steuerpflichtigen ohne Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland zufließen, zu zwei Fünfteln erstattet werden, so<br />

dass der verbleibende Steuersatz 15% beträgt. Der Anspruch auf eine weitergehende Erstattung oder Freistellung<br />

aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie oder von Doppelbesteuerungsabkommen bleibt unberührt.<br />

Im Inland ansässige Aktionäre<br />

Besteuerung von Dividenden auf im Privatvermögen gehaltenen Aktien<br />

Werden die Aktien im steuerlichen Privatvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen natürlich Person gehalten, gehören die Dividenden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der<br />

Steuerschuld sowie gegebenenfalls Kirchensteuer auf die maßgebliche Bruttodividende hat in diesem Fall<br />

grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer). Dies gilt auch für den Fall, dass der Steuerpflichtige die<br />

Dividendeneinkünfte über eine rein vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft bezieht und der<br />

Steuerpflichtige seinen Gesellschaftsanteil an dieser im Privat-vermögen hält. Der Abzug der tatsächlichen<br />

Werbungskosten ist ausgeschlossen. Stattdessen ist lediglich ein sog. Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801<br />

(EUR 1.602 bei zusammen veranlagten Ehegatten) zulässig. Dieser Sparer-Pauschbetrag gilt für die gesamten<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen des Aktionärs.<br />

Auf Antrag des Anlegers können seine Einkünfte aus Kapitalvermögen mit seinem individuellem<br />

Einkommensteuersatz veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Einkommensteuerbelastung führt<br />

(Günstigerprüfung). Auch in diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrags<br />

für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungs-kosten ausgeschlossen. Eine<br />

zunächst einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die im Wege der Veranlagung erhobene<br />

Einkommensteuer angerechnet bzw. im Falle einer geringeren Steuerschuld erstattet. Der Antrag kann für den<br />

jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich und für sämtliche Kapitalerträge des Steuerpflichtigen nur<br />

einheitlich gestellt werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann der Antrag nur einheitlich für sämtliche<br />

Kapitalerträge gestellt werden. In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre können durch Vorlage<br />

einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder Erteilung eines Freistellungsauftrags eine Abstandnahme oder die<br />

Erstattung der abgeführten Kapitalertragsteuer erreichen.<br />

Die Kapitalertragsteuer entfaltet auf Antrag des Aktionärs auch dann keine abgeltende Wirkung, wenn der<br />

Aktionär im Veranlagungszeitraum der Antragstellung zu mindestens 25% am Grundkapital der Gesellschaft<br />

beteiligt ist oder wenn er zumindest zu einem Prozent beteiligt ist und beruflich für die Gesellschaft tätig ist. Die<br />

Dividenden unterliegen in diesem Fall in Höhe von 60% der Bruttodividende dem progressiven<br />

Einkommensteuertarif von bis zu 45%. Im Gegenzug können jedoch auch getragene Aufwendungen, wie z.B.<br />

aufgewendete Fremdkapitalzinsen, im Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften nur zu 60% abgezogen<br />

werden (sog. Teileinkünfteverfahren). Der Sparer-Pauschbetrag findet in diesem Fall keine Anwendung. Auf die<br />

104


Einkommensteuer wird wiederum ein Solidaritätszuschlag von 5,5% der Steuerschuld und gegebenenfalls<br />

Kirchensteuer erhoben.<br />

Besteuerung von Dividenden auf im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien<br />

Bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien ist die Besteuerung davon abhängig, ob der Aktionär eine<br />

Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist:<br />

Körperschaften<br />

Werden die Aktien im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft gehalten, kommt<br />

dem Kapitalertragsteuerabzug wiederum keine abgeltende Wirkung zu. Die einbehaltene und abgeführte<br />

Kapitalertragsteuer wird vielmehr als Vorauszahlung auf die ermittelte Körperschaftsteuer-schuld betrachtet und<br />

auf diese angerechnet. Soweit die einbehaltene Kapitalertragsteuer die Körper-schaftsteuerschuld übersteigt,<br />

wird sie (ebenso wie der Solidaritätszuschlag) erstattet.<br />

Sollten die Dividenden über eine deutsche Betriebsstätte des Aktionärs erzielt werden, unterliegen diese<br />

zusätzlich in voller Höhe der Gewerbesteuer, sofern der Aktionär selbst gewerbesteuerpflichtig ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn der Aktionär zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grundkapital<br />

der Gesellschaft beteiligt war. Die Gewerbesteuer selbst ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.<br />

Einzelunternehmer<br />

Werden die Anteile an der Gesellschaft unmittelbar im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuer-pflichtigen<br />

natürlichen Person gehalten, kommt dem Kapitalertragsteuerabzug ebenfalls keine abgeltende Wirkung zu.<br />

Vielmehr unterliegen die Dividendenausschüttungen wiederum dem sog. Teileinkünfteverfahren. Die<br />

Bruttodividende ist daher nur zu 60% steuerpflichtig, wobei auch damit in Zusammenhang stehende<br />

Betriebsausgaben nur zu 60% abzugsfähig bleiben. Das so ermittelte zu versteuernde Einkommen unterliegt<br />

dann der tariflichen Einkommensteuer mit einem progressiven Tarif von bis zu 45% sowie Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch in diesem Fall wird die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer<br />

auf die ermittelte Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet. Soweit die einbehaltene<br />

Kapitalertragsteuer die persönliche Steuerschuld<br />

übersteigt, wird sie (ebenso wie der Solidaritätszuschlag) erstattet.<br />

Die über eine deutsche Betriebsstätte bezogenen Dividenden unterliegen wiederum der Gewerbe-steuer, wenn<br />

der Aktionär selbst einen Gewerbebetrieb bildet. Eine Ausnahme hiervon ist nur im Falle einer Beteiligung zu<br />

Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums von mindestens 15% am Grundkapital der Gesellschaft. Die<br />

Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar; sie ist jedoch grundsätzlich im Wege eines pauschalierten<br />

Anrechnungsverfahrens auf die persönliche Einkommen-steuer des Aktionärs anrechenbar. Soweit der Hebesatz<br />

der für den Aktionär hebeberechtigten Gemeinde 380% übersteigt, kann es zu einem Anrechnungsüberhang<br />

kommen, bei dem die gewerbesteuerliche Belastung nicht vollständig durch deren Anrechnung auf die<br />

Einkommensteuer beseitigt wird.<br />

Personengesellschaft.<br />

Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so sind für einkommen- und körperschaftsteuerliche Zwecke nicht<br />

die Personengesellschaft, sondern die jeweiligen Gesellschafter der Personengesellschaft mit ihrem anteiligen<br />

105


Gewinn steuerpflichtig. Die Personengesellschaft ist lediglich Subjekt der Einkommensermittlung; die von ihr<br />

erzielten Einkünfte werden eingangs auf Gesellschaftsebene ermittelt und den jeweiligen Gesellschaftern<br />

entsprechend dem vertraglich festgelegten Ergebnisverteilungsschlüssel zugewiesen.<br />

Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, so ist die Dividende grundsätzlich wiederum effektiv zu 95% steuerfrei<br />

(s.o.). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, so unterliegen nach dem sog. Teileinkünfteverfahren<br />

ebenfalls wiederum nur 60% der Dividendenbezüge der Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5% hierauf, s.o.).<br />

Zusätzlich unterliegen die Dividenden bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines<br />

Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser der Gewerbesteuer. Im Gegensatz zur Einkommen- und<br />

Körperschaftsteuer bildet die Personengesellschaft für Zwecke der Gewerbesteuer selbst das Steuersubjekt. Die<br />

geschuldete Gewerbesteuerschuld ist letztendlich wiederum vom Hebesatz der jeweils hebeberechtigten<br />

Gemeinde abhängig. War die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu<br />

mindestens 15% am Grund- oder Stammkapital der die Dividenden zahlenden Gesellschaft beteiligt, unterliegen<br />

die Dividenden auf Ebene der Personengesellschaft nicht der Gewerbesteuer.<br />

Sofern Gesellschafter der Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft<br />

gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren<br />

vollständig oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet (s.o.). Auch in diesem Fall kann<br />

jedoch ein Anrechnungsüberhang entstehen.<br />

Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Bei ausländischen Aktionären, die die Anteile nicht über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung<br />

oder in einem Betriebsvermögen halten, für das im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist, ist die Steuerpflicht<br />

in Deutschland mit der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgegolten. Unter der Anwendung<br />

eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens kommt bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen<br />

gegebenenfalls. eine (teilweise) Erstattung der Kapitalertragsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern in<br />

Betracht. Dies gilt gleichermaßen für Dividenden, die an eine Muttergesellschaft bzw. Betriebsstätte im Sinne<br />

der Mutter-Tochter-Richtlinie ausgeschüttet werden. In diesen Fällen kann auf Antrag und bei Vorliegen<br />

weiterer Voraussetzungen bei der Gewinnausschüttung von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer ganz<br />

abgesehen werden.<br />

Für nicht in Deutschland ansässige Aktionäre (natürliche Personen oder Körperschaften, die ihre Aktien über<br />

eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder in einem Betriebsvermögen, für das im Inland ein<br />

ständiger Vertreter bestellt ist, halten) gelten für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und<br />

Gewerbesteuer die Ausführungen in Bezug auf im Inland ansässige Aktionäre grundsätzlich entsprechend. Die<br />

einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird wiederum auf die<br />

Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Gewinne aus der Veräußerung unterliegen grundsätzlich ebenfalls der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der ermittelten Steuerschuld sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn<br />

106


die Kapitalanlagen bei einem inländischen Kreditinstitut, einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut<br />

einschließlich der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts, einem inländischen<br />

Wertpapierhandelsunternehmen oder einem inländischen Wertpapierhandelsbank verwahrt bzw. verwaltet<br />

werden oder durch diese die Veräußerung durchgeführt wird. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, in<br />

welcher Höhe der Veräußerungsgewinn beim Aktionär steuerlich zu berücksichtigen ist. Kapitalertragsteuer wird<br />

nicht einbehalten, sofern der Veräußerungsgewinn bei einem im Ausland ansässigen Aktionär nicht der<br />

Besteuerung in Deutschland unterliegt.<br />

Bei der Veräußerung von Aktien bemisst sich der grundsätzlich dem Steuerabzug unterliegende Gewinn nach<br />

dem Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung (nach Abzug der Aufwendungen, die im<br />

unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen) und den Anschaffungskosten der Aktien.<br />

Sind Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30% der Einnahmen aus der<br />

Veräußerung der Aktien. Für die Veräußerungsgewinne aus etwaigen Bezugsrechten gelten die oben<br />

dargestellten Grundsätze zum Kapitalertragsteuerabzug entsprechend.<br />

Im Inland ansässige Aktionäre<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die im Privatvermögen gehaltenen werden<br />

Werden Aktien im steuerlichen Privatvermögen einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen<br />

Person gehalten, gehören die Gewinne aus deren Veräußerung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. In<br />

diesem Fall findet auch auf Veräußerungsgewinne grundsätzlich die Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer<br />

und die damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen Anwendung (s.o.). Verluste aus der<br />

Veräußerung von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im laufenden oder in einem<br />

späteren Jahr ausgeglichen werden.<br />

Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Veranlagung mit dem persönlichen<br />

Einkommensteuersatz kommt unter den gleichen Voraussetzungen (insbesondere Freistellungsauftrag,<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung) in Betracht, wie bei der Erzielung von Dividendenerträgen.<br />

Veräußerungsgewinne aus Aktien unterliegen als gewerbliche Einkünfte unter Anrechnung der einbehaltenen<br />

Kapitalertragsteuer dem sog. Teileinkünfteverfahren, wenn der Anleger oder im Falle eines unentgeltlichen<br />

Erwerbs der Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der einer Veräußerung vorangegangenen fünf<br />

Jahre mindestens zu 1% unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt war.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die im Betriebsvermögen einer im Inland unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen Person gehaltenen werden<br />

Werden Aktien im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person gehalten, kommt<br />

dem Kapitalertragsteuerabzug keine abgeltende Wirkung zu; diese wird vielmehr im Veranlagungsverfahren auf<br />

die persönliche Einkommensteuer angerechnet. Es erfolgt eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug,<br />

wenn der Aktionär die Zugehörigkeit zu den Betriebs-einnahmen nach amtlichem Vordruck erklärt. Im Übrigen<br />

finden auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien<br />

grundsätzlich dieselben steuerrechtlichen Grundsätze Anwendung, die für die Besteuerung von Dividenden<br />

gelten.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die im Betriebsvermögen einer im Inland unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen Körperschaft gehaltenen werden<br />

107


Veräußert eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft Aktien, sind die Gewinne grundsätzlich<br />

von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. Allerdings gelten wiederum 5% der<br />

steuerfreien Gewinne als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe, so dass im Ergebnis lediglich 95% der Gewinne<br />

steuerfrei vereinnahmt werden können. Tatsächlich entstandene Betriebsausgaben, die in Zusammenhang mit<br />

den Aktien stehen, können bei der Gewinnermittlung wiederum abgezogen werden. Ein<br />

Kapitalertragsteuerabzug findet nicht statt.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die im Betriebsvermögen einer im Inland ansässigen<br />

gewerblichen Personengesellschaft gehalten werden<br />

Werden die Aktien von einer Personengesellschaft gehalten, wird diese wiederum für Zwecke der Einkommen-<br />

und Körperschaftsteuer transparent betrachtet; eine Besteuerung erfolgt lediglich auf Ebene des jeweiligen<br />

Gesellschafters. Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug erfolgt wiederum, sofern ein<br />

Freistellungsauftrag erteilt wurde. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern gelten für<br />

Körperschaftsteuerzwecke die zuvor beschriebenen Grundsätze für Anteile im Betriebsvermögen einer<br />

unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft. Unterliegt der Gesellschafter hingegen der Einkommensteuer,<br />

gelten für Einkommensteuerzwecke die zuvor beschriebenen Grundsätze für Anteile im Betriebsvermögen einer<br />

unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person.<br />

Auf der Ebene einer gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft unterliegen die Veräußerungs-gewinne<br />

grundsätzlich der Gewerbesteuer. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die<br />

auf Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer jedoch grundsätzlich im Wege eines<br />

pauschalierten Anrechnungsverfahrens auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen angerechnet, sofern<br />

kein Anrechnungsüberhang entsteht.<br />

Im Ausland ansässige Aktionäre<br />

Veräußerungsgewinne aus Aktien oder etwaigen Bezugsrechten von im Ausland ansässigen natürlichen<br />

Personen, die ihre Aktien nicht über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder in einem<br />

Betriebsvermögen, für das im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist, halten, unterliegen der deutschen Steuer<br />

grundsätzlich nur, wenn der veräußernde Aktionär oder – im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs – sein<br />

Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung unmittelbar oder<br />

mittelbar zu mindestens 1% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Sofern der Aktionär eine<br />

Körperschaft ist, unterliegen im Ergebnis gegebenenfalls 5% des Veräußerungsgewinns der Körperschaftsteuer<br />

und dem Solidaritätszuschlag. In allen anderen Fällen, d.h. ist der Aktionär eine natürliche Person unterliegt der<br />

Veräußerungsgewinn im Rahmen des Teileinkünfteverfahren zu 60% der persönlichen Einkommensteuer zzgl.<br />

darauf erhobenen Solidaritätszuschlag.<br />

Für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die über eine inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder<br />

in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gehalten werden, gilt das<br />

oben für in Deutschland ansässige Aktionäre Dargestellte entsprechend (s.o.).<br />

Die vorgehend beschriebene Besteuerung eines Veräußerungsgewinns ausländischer Aktionäre kann jedoch<br />

unter Umständen durch eine entsprechende Regelung im einschlägigen Doppelbesteuerungs-abkommen<br />

ausgeschlossen sein. Diesbezüglich sehen die mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig eine uneingeschränkte Befreiung von der deutschen Besteuerung vor<br />

108


und weisen das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs zu, sofern die Aktien nicht über eine<br />

deutsche Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung in Deutschland gehalten werden.<br />

Besondere Regelungen für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors oder Pensionsfonds<br />

(Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen sowie Lebens- und<br />

Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds)<br />

Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a des<br />

Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, gilt weder für Dividenden noch für<br />

Veräußerungsgewinne das Teileinkünfteverfahren bzw. die 95%-ige Befreiung von der Körperschaftsteuer und<br />

gegebenenfalls der Gewerbesteuer mit der Folge, dass die Dividendeneinnahmen und Veräußerungsgewinne in<br />

vollem Umfang der Besteuerung unterliegen. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des<br />

Kreditwesengesetzes mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden und<br />

für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen<br />

Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums-Abkommens. Diese Grundsätze sind auch auf Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen<br />

anzuwenden, bei denen die Aktien den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Entsprechendes gilt für Pensionsfonds.<br />

Dividenden sind in den vorgenannten Fällen allerdings von der Gewerbesteuer befreit, wenn der Aktionär zu<br />

Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt<br />

war. Diese Befreiung gilt allerdings nicht für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bezüglich Anteile,<br />

die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind und für Pensionsfonds. Bestimmte Ausnahmen können ferner für<br />

Körperschaften gelten, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden ist.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Der Übergang von Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt der<br />

deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder ein<br />

sonstiger Begünstigter seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz zum Zeitpunkt des<br />

Vermögensübergangs in Deutschland hat oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre<br />

andauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. Die Übertragung unterliegt<br />

darüber hinaus ebenfalls der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn die Aktien im Betriebsvermögen einer in<br />

Deutschland belegenen Betriebsstätte gehalten werden bzw. für das Betriebsvermögen ein ständiger Vertreter<br />

bestellt war oder – wie vorliegend der Fall – Inlandvermögen übertragen wird.<br />

Gegebenenfalls kann eine Begünstigung erlangt werden, wenn die ermittelte Steuer durch Anwendung eines<br />

Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer vermindert werden kann.<br />

Sonderregelungen gelten für bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und<br />

ehemalige deutsche Staatsangehörige.<br />

WEITERE STEUERN<br />

Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Aktien fallen keine anderen<br />

Steuern (Umsatzsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Stempelsteuer etc.) an. Ein Unternehmer kann jedoch zur<br />

Umsatzsteuerpflicht der grundsätzlich umsatzsteuerbefreiten Umsätze mit Aktien optieren, wenn der Umsatz an<br />

einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Eine Vermögensteuer wird in Deutschland<br />

derzeit nicht erhoben.<br />

109


JÜNGSTE ENTWICKLUNG UND AUSBLICK<br />

Der wachsende Markt für Medizintechnik und Produkte mit keimtötenden Eigenschaften verspricht erhebliches<br />

Potenzial. Immer häufiger berichten Medien von teilweise verheerenden Folgen von Krankenhausinfektionen<br />

und führen so der Öffentlichkeit und den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft die Notwendigkeit vor<br />

Augen, Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu treffen. Die Emittentin besitzt<br />

wirksame, am Markt anerkannte Technologien und Produkte, um die Verbreitung von Bakterien und Keimen<br />

einzudämmen und so die Hygiene in vielen Lebensbereichen zu verbessern. Weitere Wachstumstreiber für unser<br />

Geschäft werden neben dem Bereich Medizintechnik vor allem mit Mikrosilber antimikrobiell veredelte<br />

Kosmetika sowie Konsum- und Industriegüter sein.<br />

Im Geschäftsjahr 2011 wurden in allen Segmenten neue Kunden gewonnen, neue Kooperationen geschlossen<br />

und weitere interessante Projekte akquiriert. Besonders das Kosmetikgeschäft legte erheblich zu. Um die sich<br />

bietenden Geschäftschancen zu nutzen, setzte die Emittentin die 2009 begonnene strategische Neuausrichtung<br />

fort. Demnach soll mittelfristig die Produkt- und Dienstleistungspalette so ausgerichtet werden, dass der<br />

Hauptumsatz zukünftig mit antibakteriellen Additiven, Beschichtungsaufträgen und Lizenzeinnahmen erzielt<br />

werden kann. So wird die Abhängigkeit von Einmalzahlungen aus medizintechnischen Entwicklungsprojekten<br />

weiter reduziert und das kontinuierliche Geschäft mit seinen regelmäßigen Erlösen gestärkt.<br />

Die strategische Neuausrichtung bildet die Grundlage, um von der steigenden Nachfrage nach Produkten mit<br />

keimtötenden Eigenschaften zu profitieren. Im Rahmen der strukturellen Anpassungen wurden das Application<br />

Engineering, die Schnittstelle zwischen den Technologien von Bio-Gate und den Produkten der Kunden, weiter<br />

ausgebaut und wegweisende personelle Veränderungen in wichtigen Leitungsfunktionen vorgenommen. Weitere<br />

Führungskräfte verstärken seit Anfang 2012 das Unternehmen. Ziel ist es, den Eigenvertrieb und den Vertrieb<br />

über Partner auszubauen, neue Kunden und Projekte zu akquirieren sowie Folgegeschäfte aus bestehenden<br />

Verträgen zu gewinnen. Im Geschäftsjahr 2012 sollen das kontinuierliche Geschäft und das operative Ergebnis<br />

verbessert werden. Trotz der Erfolge bei der Neuausrichtung wird der Breakeven 2012 nicht erreicht. Die<br />

Emittentin arbeitet darauf hin, ab der zweiten Jahreshälfte 2013 die operative Gewinnschwelle zu erreichen.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass sich die derzeitigen Entwicklungsprojekte nicht übermäßig verzögern und die<br />

Planungen hinsichtlich der Vermarktung der Produkte erfüllt werden.<br />

110


Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers zum 31.12.2010<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die Bio-Gate <strong>AG</strong>, Nürnberg:<br />

Wir haben den von der Bio-Gate <strong>AG</strong>, Nürnberg aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den<br />

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die<br />

Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den<br />

Konzernlagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des<br />

Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />

Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der<br />

Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />

Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Nürnberg, den 10. Mai 2011<br />

Rödl & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Morgenroth<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

111<br />

Kögler<br />

Wirtschaftsprüfer


Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers zum 31.12.2011<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die Bio-Gate <strong>AG</strong>, Nürnberg:<br />

Wir haben den von der Bio-Gate <strong>AG</strong>, Nürnberg aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den<br />

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die<br />

Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den<br />

Konzernlagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des<br />

Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />

Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der<br />

Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />

Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Nürnberg, den 22. März 2012<br />

Rödl & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Morgenroth<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

112<br />

Kögler<br />

Wirtschaftsprüfer


GLOSSAR<br />

Akkreditierung Staatliche Zulassung und Überwachung der Qualität und Unabhängigkeit eines<br />

Labors bezüglich der Ausstellung von Prüfzertifikaten. Hier im Geltungsbereich<br />

des Medizinprodukte-Gesetzes.<br />

Antimikrobiell Wirksam gegen Mikroorganismen<br />

Audit Systematische, unabhängige Untersuchung<br />

Biofunktionelle Oberfläche Eine Oberfläche, die physikalisch oder chemisch bestimmte biologische<br />

Funktionen oder Eigenschaften nachbildet<br />

Bio-Gate Gruppe Bio-Gate <strong>AG</strong> und die beiden Tochtergesellschaften BioEpiderm GmbH und<br />

QualityLabs BT GmbH.<br />

Bio-Gate Silber Elementares Silber, das von Bio-Gate physikalisch entweder als MicroSilver<br />

BG TM oder NanoSilver BG TM hergestellt wird.<br />

Biozide Stoffe oder Zubereitungen, denen bestimmungsgemäß die Eigenschaft<br />

innewohnt, Lebewesen abzutöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion<br />

einzuschränken<br />

Chemische Vorgänge / Physikalische<br />

Vorgänge<br />

Chemische Vorgänge verändern die Elektronenstruktur und damit Chemie einer<br />

Verbindung, physikalische Vorgänge ändern lediglich physikalische<br />

Eigenschaften (wie z.B. Dichte, Temperatur, Leitfähigkeit, Porosität), aber nicht<br />

die chemischen Eigenschaften einer Substanz<br />

Device Master File (DMF) Vertraulicher bei der FDA hinterlegter File, welcher die FDA-relevanten<br />

Eigenschaften eines Produkts beschreibt, die der Hinterleger aber aus<br />

Geheimhaltungsgründen (Trade secret etc.) nicht publik machen möchte.<br />

Kunden, welche dieses Produkt für ihre eigene Produktzertifizierung mitnutzen,<br />

müssen nur auf das DMF referieren, ohne dass im weiteren Verfahren der<br />

Zulassung die im DMF hinterlegten Details publik gemacht werden.<br />

Elementares Silber Silbermetall<br />

FDA<br />

Freedom to Operate Handlungsfreiraum<br />

US Food And Drug Administration, zentrale US Zulassungs-- und<br />

Überwachungsbehörde, die u.a. zuständig ist für Unbedenklichkeits- und<br />

Qualitätskontrolle von Lebensmitteln, Kosmetika und Medikamenten. In die<br />

Zuständigkeit fällt auch die Überwachung der Erfüllung von Vorschriften, die<br />

die Inhaltsauszeichnung entsprechender Waren und obligatorische Gebrauchs-<br />

und Warnhinweise betreffen.<br />

Geladene Gruppen Chemische Gruppen, die positive oder negative Ladung tragen<br />

Gesundheitsökonomische Studien Studien, die z.B. nicht nur die Wirksamkeit eines Medikaments oder<br />

Medizinprodukts zeigen, sondern auch dass bei deren bestimmungsgemäßer<br />

Verwendung gemessen am Status Quo Ante auch Einsparungen möglich sind.<br />

Gram-negativ Bakteriengruppe, die in einem mikrobiologischen Färbeverfahren nach Gram<br />

nicht gefärbt wird und daher durch eine separate Kontrastfärbung rot gefärbt<br />

werden kann. Bsp.: Das Darmbakterium E. coli<br />

Gram-positiv Bakteriengruppe, die in einem mikrobiologischen Färbeverfahren nach Gram<br />

blau-violett gefärbt wird Bsp.: Staphylokokken<br />

hydrophil wasserliebend<br />

113


hydrophob wasserabstoßend<br />

IGV Inert Gas Vaporisation (Verdampfung unter Schutzgasatmosphäre)<br />

Inkubationsdauer Hier: Zeitraum, in dem Zellen angezüchtet worden sind<br />

Intrazelluläre Nukleinsäure Siehe Nukleinsäure<br />

Inverse Voltammetrie Hier: Elektrochemisches Verfahren, zur Bestimmung von Metallionen (z.B.<br />

Silber)<br />

Ionen Geladene Teilchen<br />

ISO 9001:2000 Beschreibt Anforderungen an Qualitätsmanagement-Systeme. Die Zertifizierung<br />

des QM-Systems nach DIN EN SO 9001:2000 gewährleistet, über die reine<br />

Qualitätssicherung des Produktes hinausgehend, umfangreiche Maßnahmen, die<br />

die gesamten Abläufe eines Unternehmens eindeutig festlegen. Das QM-System<br />

umfasst Qualitätsablaufprozesse, deren Erfüllung von einer akkreditierten<br />

Emittentin zertifiziert werden können.<br />

ISO 13485:2003 Beschreibt auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2000 die Anforderungen an<br />

Qualitätsmanagement-Systeme für Medizinprodukte und bezogen auf<br />

regulatorische Zwecke. Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen an das<br />

Qualitätsmanagement-System gelten zusätzlich zu den technischen<br />

Anforderungen an die jeweiligen Produkte.<br />

ISO 17025 Beschreibt die allgemeinen Anforderungen an das Qualitätsmanagement-System<br />

und die Arbeitsweise von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Sie ist international<br />

anerkannt und wird von den jeweils nationalen Akkreditierungsstellen als<br />

Grundlage für die Begutachtung von Labors angewendet. Sie ersetzt die bis<br />

dahin gültigen Normen DIN EN ISO 45001 und ISO-Guide 25.<br />

Beschrieben sind sowohl Führungs- und Managementanforderungen, die der ISO<br />

9001 entsprechen als auch die Arbeitsweisen zur Durchführung kompetenter<br />

Analysen, von der Kalibrierung der Geräte und der Validierung von<br />

Messverfahren bis hin zur Erstellung aussagekräftiger Prüfberichte inklusive<br />

einer Interpretation von Ergebnissen.<br />

Knochenzement Zum Fixieren von Implantaten (z.B. Hüftgelenksprothese) verwendete<br />

Kunststoffmasse<br />

kolloidales Silber Hier: traditionelle Form der Herstellung kleiner Silberpartikel bzw. Partikel von<br />

Silberverbindungen, die durch Fällung aus einer silbersalzhaltigen Lösung<br />

hergestellt werden können. Kolloide sind definitionsgemäß nanoskaliert.<br />

Leukopenie Beobachtete Abnahme der weißen Blutkörperchen im Blut<br />

Life-Science Wissenschaftsbereich, der sich mit lebenden Systemen beschäftigt, z.B. Medizin,<br />

Physiologie, Botanik, Zoologie etc.<br />

Liquidität Die Liquidität 1. Grades (Barliquidität) gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen<br />

Mittel an den kurzfristigen Verbindlichkeiten ist. Eine Liquidität 1. Grades in<br />

Höhe von 50% sagt aus, dass die Hälfte der kurzfristigen Verbindlichkeiten<br />

durch flüssige Mittel beglichen werden kann.<br />

Die Liquidität 2. Grades (kurzfristige Liquidität) gibt an, wie hoch der Anteil der<br />

kurzfristigen Forderungen und der flüssigen Mittel an den kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten ist. Eine Liquidität 2. Grades in Höhe von 100% sagt aus, dass<br />

sämtliche kurzfristigen Verbindlichkeiten durch kurzfristige Forderungen und<br />

flüssige Mittel gedeckt sind.<br />

Die Liquidität 3. Grades (mittelfristige Liquidität) gibt an, wie hoch der Anteil<br />

der Vorräte, kurzfristigen Forderungen und der flüssigen Mittel an den<br />

kurzfristigen Verbindlichkeiten ist. Eine Liquidität 3. Grades in Höhe von 100%<br />

sagt aus, dass sämtliche kurzfristigen Verbindlichkeiten durch Vorräte,<br />

114


kurzfristigen Forderungen und der flüssigen Mittel gedeckt sind.<br />

Matrix das Material in Verbundwerkstoffen, in das andere Bestandteile eingebettet sind,<br />

Oft summarisch für alle jene Bestandteile eines untersuchten Materials, die man<br />

gerade nicht beobachtet,<br />

Medizinprodukt Alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate,<br />

Vorrichtungen, Stoffe oder anderen Gegenstände einschließlich der für ein<br />

einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Software, die<br />

vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt<br />

sind:<br />

- Erkennung, Verhütung, Erfassung, Behandlung oder Linderung von<br />

Krankheiten,<br />

- Erkennung, Erfassung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von<br />

Verletzungen oder Behinderungen,<br />

- Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder<br />

eines physiologischen Vorgangs,<br />

- Lebenserhaltung oder Lebensunterstützung,<br />

- Desinfektion von Medizinprodukten,<br />

- Bereitstellung von Informationen für medizinische Zwecke mittels In-vitro-<br />

Untersuchung von Probestücken des menschlichen Körpers,<br />

- Empfängnisregelung,<br />

und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper<br />

weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch<br />

erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden<br />

kann.<br />

MicroSilver BG TM Elementares metallisches Silber mit hoher Porosität und Teilchengröße im<br />

Mikrobereich, hergestellt von der Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

Milestone Payment Zahlung einer vertraglichen vereinbarten Summe bei Erreichen eines im Vertrag<br />

definierten Meilensteins<br />

Nano Die Silbe „Nano“ wird zur größencharakterisierenden Definition von Einheiten<br />

verwandt. Beispiel an Längenmaß Meter, Einheitszeichen „m“: Ein Millimeter,<br />

also ein tausendstel Meter wird entsprechend mit dem Einheitszeichen „mm“<br />

versehen. Der Faktor, mit dem die Einheit multipliziert wird, lautet 10 -3 . Im Fall<br />

des Nanometers wird dem Einheitszeichen des Längenmaßes als Kurzzeichen ein<br />

„n“ vorgesetzt; der Faktor, mit dem multipliziert wird, lautet 10 -9 .<br />

NanoComposite Coating Beschichtung, die ein oder mehrere Nanobestandteile in einem Composite<br />

beinhaltet<br />

Nanopartikulärer Stoff Stoff, der sich aus Nanoteilchen zusammensetzt<br />

nanoporös Eine nanoporöse Substanz weist Porosität im Nanobereich auf, die Abmessungen<br />

der Poren sind im Nanometerbereich<br />

Nanosilber Nach derzeitige Übereinkunft: Silber das aus Nanopartikeln besteht, die zu mehr<br />

als 50% kleiner sind als 100 nm.<br />

Nanosilberpulver Nanosilber, das in Pulverform hergestellt wird<br />

nanoskalig Mit Abmessungen im Nanometerbereich (1 nm = Millionster Teil eines<br />

Millimeters)<br />

Nukleinsäure Erbsubstanz, typischerweise DNA (Desoxyribonukleinsäure), manchmal auch<br />

RNA (Ribonukleinsäure).<br />

Oberflächenchemie Chemie der Oberfläche eines Gegenstandes. Diese kann durch Behandlung so<br />

115


verändert worden sein, dass sie sich von der Chemie des Gegenstands selbst<br />

deutlich unterscheidet.<br />

Pharmazeutischer Wirkstoff Wirkstoff, der von der Pharmazie als medikamentöser Wirkstoff benutzt wird<br />

Plasmabeschichtung Produktionsverfahren, bei dem Werkstücke aller Art mit dünnen Schichten<br />

überzogen werden, welche durch die Einwirkung einer elektrischen Spannung<br />

aus einem Plasma extrahiert werden. Das Plasma ist ein ionisiertes Gas, das zu<br />

einem nennenswerten Anteil freie Ladungsträger wie Ionen oder Elektronen<br />

enthält<br />

Plasmapolymer Polymer, das im Zuge einer Plasmabeschichtung direkt auf einem Werkstück<br />

aufpolymerisiert wird<br />

Polare Gruppe Chemische Gruppe, die polar ist, d.h. besonders gut geeignet ist, einen Stoff<br />

stabil in polaren Lösungsmitteln wie Wasser, Alkoholen etc. zu verteilen.<br />

Proliferation Hier: Zellteilung/Vermehrung von Mikroorganismen<br />

Proliferationstest Biologisches Nachweisverfahren, bei dem die Vermehrung von<br />

Mikroorganismen beobachtet und gemessen wird.<br />

Polymer Substanz von höherem Molekulargewicht, die sich aus ein oder mehreren<br />

Bauteilen (Monomere) aufbaut, welche wiederholt aneinander gelagert wurden<br />

und so eine hochmolekulare Substanz erzeugen.<br />

Polymere Additive Zusatzstoffe, eingesetzt in der Produktion, um das Polymer z.B. besser formbar<br />

zu halten, zu färben oder antimikrobiell auszustatten<br />

Polymerformulierungen Rezeptur eines Gebrauchspolymers, das sich aus ein oder mehreren<br />

Kunststoffkomponenten sowie Additiven zusammensetzt<br />

Proteine Eiweißstoffe<br />

Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement umfasst alle Tätigkeiten des Managements, die die<br />

Qualitätspolitik, die Ziele und Verantwortungen im Rahmen des QM-Systems<br />

festlegen. Verwirklicht werden diese durch Qualitätsplanung, Qualitätslenkung,<br />

Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagementdarlegung und<br />

Qualitätsverbesserung. Entwickelt hat sich das Qualitätsmanagement aus der<br />

Qualitätskontrolle, der nachgeschalteten Überprüfung der Qualität, und der<br />

später entwickelten Qualitätssicherung, der vorbeugenden Einhaltung von<br />

Qualitätsmaßstäben. Qualitätsmanagement ist die konsequente<br />

Weiterentwicklung dieses Gedankens, indem Qualität als Verantwortung aller<br />

Ebenen im Unternehmen gesehen wird, einschließlich des Managements.<br />

Qualitätssicherung Alle geplanten und systematischen Tätigkeiten, die ausgeführt werden, um eine<br />

Qualitätsanforderung zu erfüllen.<br />

Silbercluster Verbund von wenigen bis einigen tausend Atomen<br />

Siliziumoxid Oxid, Sauerstoffverbindung, von Silizium<br />

Silver BG Powder Hi Pulver das identisch ist mit MicroSilver BG<br />

Suspension Flüssigkeit, die schwer lösliche oder unlösliche feste Bestandteile enthält.<br />

toxisch Giftig wirkend<br />

Up-Front Payments Vertraglich vereinbarte Vorauszahlung<br />

Validierung Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die<br />

Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine<br />

spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind.<br />

Wirkortresistenz Antibiotika entfalten ihre Wirkung dadurch, dass sie den Stoffwechsel des<br />

Mikroorganismus an wohldefinierten Stellen stören. Bakterien versuchen<br />

solchen Angriffen dadurch zu entgehen, dass sie exakt diesen Wirkort verändern,<br />

116


so dass das Antibiotikum nicht mehr wirksam werden kann.<br />

zytotoxisch Zellschädigend wirksam, hier mit Bezug auf Säugerzellen speziell menschliche<br />

Zellen. Medizinprodukte dürfen nicht zytotoxisch sein. Die Messvorschrift ist in<br />

der Norm ISO 10993 verbindlich beschrieben.<br />

117


UNTERSCHIRFTENSEITE<br />

Marc Lloret-Grau<br />

Vorstand<br />

Nürnberg, den 20. Dezember 2012<br />

Bio-Gate <strong>AG</strong><br />

118<br />

Karl Richter<br />

Vorstand

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