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Was geschieht seitdem? - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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• Für die Geltungsdauer dieses Tarifvertrages vereinbaren<br />

die Tarifparteien die Einrichtung einer ständigen<br />

Steuerungsgruppe, die mit drei Vertreterinnen<br />

o<strong>der</strong> Vertretern je<strong>der</strong> Seite besetzt wird.<br />

• Sie berichtet ausschließlich an die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> DFS und den Bundesvorstand <strong>der</strong> <strong>GdF</strong>, sie<br />

ist allein den Tarifparteien verantwortlich.<br />

• Die Steuerungsgruppe kann Entscheidungen nur<br />

einstimmig treffen. Kommt die Einstimmigkeit nicht<br />

zustande, haben die Vertreterinnen o<strong>der</strong> Vertreter<br />

je<strong>der</strong> Seite das Recht, die Geschäftsführung <strong>der</strong> DFS<br />

anzurufen.<br />

• Die Steuerungsgruppe und jedes einzelne Mitglied<br />

haben Anspruch auf vollständige Offenlegung aller<br />

Planungsparameter für die Zuführung und den Einsatz<br />

des gesamten operativen Personals gemäß §<br />

1. Dies umfasst alle diesbezüglichen vorhandenen<br />

Informationen, Daten und Einsatzpläne sämtlicher<br />

Nie<strong>der</strong>lassungen <strong>der</strong> DFS.<br />

• Die Steuerungsgruppe entscheidet nach eigenem<br />

Ermessen, ob die ihr zugänglichen Informationen<br />

für ihre Tätigkeit ausreichend sind. Die Steuerungsgruppe<br />

hat das Recht, zur Vervollständigung ihrer<br />

Informationslage im Einzelfall Konsultationen mit den<br />

jeweils betroffenen Nie<strong>der</strong>lassungen durchzuführen<br />

und die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.<br />

• Die Steuerungsgruppe hat das Recht zur Intervention,<br />

falls sie im Einzelfall das Ziel einer ausgeglichenen<br />

Personalsituation durch Planvorgaben o<strong>der</strong><br />

Planabweichungen als gefährdet ansieht.<br />

• Das Interventions- und Vetorecht <strong>der</strong> Steuerungsgruppe<br />

erstreckt sich auf sämtliche Personalsteuerungsinstrumente,<br />

angefangen von <strong>der</strong> Ausbildung<br />

und Bereitstellung des verfügbaren Personals (Akademie)<br />

über die Verteilung des vorhandenen Personals<br />

(Standorte und Einsatzberechtigungsgruppen)<br />

bis hin zur Verwendung in Son<strong>der</strong>fällen (Projekte).<br />

Dreh- und Angelpunkt des Personalsteuerungstarifvertrages<br />

ist also das Zusammenspiel von absoluter<br />

Information und Nachführung von dringend benötigtem<br />

Personal sowie einer Kündigungsmöglichkeit<br />

für beide Seiten, falls nicht wie besprochen gearbeitet<br />

wird, d.h. eine <strong>der</strong> beiden Parteien den Boden<br />

<strong>der</strong> Geschäftsgrundlage verlässt. Das Son<strong>der</strong>kündigungsrecht<br />

steht beiden Seiten offen, bedarf (über<br />

das Verlassen <strong>der</strong> Geschäftsgrundlage hinaus) keiner<br />

weiteren Begründung und ist vor rechtlichen Einwänden<br />

geschützt.<br />

Die Mechanik<br />

Die mit umfassenden Befugnissen ausgestattete<br />

Steuerungsgruppe ist <strong>der</strong> zentrale Mechanismus zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Geschäftsgrundlage, sie<br />

ist auch diejenige Instanz, welche dann, wenn es eng<br />

Tarifkommission<br />

wird, weitergehende Maßnahmen zum Ausgleich von<br />

Personaldefi ziten in Gang setzen kann (dazu unten<br />

mehr). Angesichts <strong>der</strong> sehr weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Steuerungsgruppe in den Personaleinsatz<br />

<strong>der</strong> DFS mag sich mancher fragen, was ist<br />

es, das die DFS da mitmachen lässt? Das Angebot <strong>der</strong><br />

<strong>GdF</strong> hier ist einfach, aber umfassend, wir haben für<br />

die weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten in die Personalsteuerung<br />

unsere Zusage gegeben, die <strong>der</strong>zeit<br />

bestehenden Engpässe, soweit nicht durch Optimierungsmaßnahmen<br />

lösbar, durch Öffnen <strong>der</strong> tarifl ichen<br />

Grenzen im Bereich Mehrarbeit, Urlaub und Kuren zu<br />

beseitigen. Hier die wichtigsten Passagen auch für<br />

diesen Teil:<br />

• Falls trotz Ausschöpfung aller Personalsteuerungsinstrumente<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Interventions- und<br />

Vetorechte <strong>der</strong> Steuerungsgruppe sowie <strong>der</strong> in den<br />

Son<strong>der</strong>regelungen 2010 enthaltenen Möglichkeiten<br />

ein ausgeglichener Personalstand in einzelnen Betriebseinheiten<br />

nicht realisierbar ist, veranlasst die<br />

Steuerungsgruppe die Anordnung von Mehrarbeitsstunden<br />

jenseits <strong>der</strong> 150-Stunden-Grenze gemäß §<br />

39 <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>regelungen 2010.<br />

• Falls es zum Ausgleich einer personellen Unterdeckung<br />

im Einzelfall sinnvoll erscheint, kann die Steuerungsgruppe<br />

im Planungsvorlauf auch auf Regenerationskur-<br />

und Urlaubstage zugreifen.<br />

Das sind die reinen Fakten <strong>der</strong> Verträge. Der Vollständigkeit<br />

halber sei auch noch erwähnt, dass die Stunden<br />

und Tage bei Überschreitung <strong>der</strong> 150-Stunden-<br />

Grenze o<strong>der</strong> Nichtgewährung von Urlaub o<strong>der</strong> Kur mit<br />

dem 2-fachen Satz abgegolten werden.<br />

An dieser Stelle möchten wir ein Missverständnis ausräumen,<br />

das gerade in <strong>der</strong> Anfangsphase, also unmittelbar<br />

nach Tarifvertragsabschluss, durch die Darstellung<br />

einzelner Führungskräfte <strong>der</strong> DFS (nicht <strong>der</strong><br />

Mehrheit!) massiv beför<strong>der</strong>t worden ist. Wenn es auch<br />

richtig ist, dass die Steuerungsgruppe in beson<strong>der</strong>en<br />

Situationen, d. h. in Extremfällen, wo nichts an<strong>der</strong>es<br />

mehr hilft, das Öffnen von <strong>der</strong>zeit bestehenden tarifvertraglichen<br />

Grenzen veranlassen kann, so muss<br />

jedoch stets dazugesagt werden, dass dies nur nach<br />

Ausschöpfung aller Personalsteuerungsinstrumente<br />

in Betracht kommt, also nur dann, wenn die Steuerungsgruppe<br />

trotz ihrer fast uneingeschränkten Interventionsmöglichkeiten<br />

mit ihrem „Latein am Ende“ ist.<br />

Bedenkt man, wie weit die Interventionsmöglichkeiten<br />

reichen (we<strong>der</strong> Projekte noch die Personalverteilung<br />

sind tabu!), so werden dies, nach unserer Auffassung<br />

sehr rare Fälle sein. Es gibt also keinen Automatismus<br />

o<strong>der</strong> gar Regelfall des Öffnens von tarifvertraglichen<br />

Grenzen, und wenn dies jemand so darstellt, darf man<br />

ohne Weiteres davon ausgehen, dass diese Person<br />

die grundlegende Mechanik des Personalsteuerungstarifvertrages<br />

entwe<strong>der</strong> nicht verstanden hat o<strong>der</strong> –<br />

was schlimmer wäre – bewusst falsch darstellt. Von<br />

beidem sollten wir uns nicht beeindrucken lassen.<br />

9 <strong>der</strong> fl ugleiter 2010/04

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